Protocol of the Session on April 6, 2006

Herr Kollege Remmel, würden Sie auch zur Kenntnis nehmen, dass durch die Gentechnik viele Erfolge auf einem kurzen Weg erreicht werden können,

(Svenja Schulze [SPD]: Welche?)

die durch die Züchtung nur auf einem langen Weg erreicht werden? Ich werde Ihnen das gleich an einem Beispiel deutlich machen.

Wir müssen uns fragen, wie die Situation weltweit aussieht. Wir leben, wie eben schon gesagt, nicht auf der Insel der Glückseligen. Im Jahre 2005 sind in der ganzen Welt auf 90 Millionen Hektar Land gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut worden. Das ist die achtfache Fläche der Bundesrepublik Deutschland! Hier in Nordrhein-Westfalen reden wir von Flächen mit einem viel geringeren Umfang. Auf dem Gebiet sind in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten umfangreiche Erfahrungen gesammelt worden. Tatsache ist auch – das müssen wir ebenso zur Kenntnis nehmen –, dass in der EU jährlich 45 Millionen Tonnen genetisch veränderter Rohstoffe verfüttert werden, nämlich Mais und Sojakleber.

Die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland und Europa kommen mit der grünen Gentechnik auch unmittelbar in Berührung. Insulin, Enzyme, Vitamine, gentechnisch veränderte Bakterien werden produziert. Darauf wurde mehrfach hingewiesen. Das sollte man schon zur Kenntnis nehmen. Deswegen geht es darum, dass hier klipp und klar die Fakten genannt werden und nicht immer mit Halbwahrheiten und Unsicherheiten operiert wird, wie dies bei der grünen Politik in der Vergangenheit oftmals der Fall gewesen ist.

Wir können heute auch sagen, dass die Gentechnik eine beherrschbare Hochtechnologie ist. Darauf haben sich auch die Entscheidungen, die in Brüssel und in Berlin getroffen sind, in der Vergangenheit immer wieder gestützt.

Deswegen müssen wir zusehen, dass Gentechnik weiter betrieben wird. Die neue Bundesregierung hat das in den Koalitionsvereinbarungen deutlich formuliert. Darin ist aber darüber hinaus auch von zwingender Kennzeichnung auf allen Stufen, vom Ausbau der Öffentlichkeitsinformation und von der Herstellung der Öffentlichkeit die Rede, damit auch alles nachvollziehbar ist. Das gefällt Ihnen zwar nicht; Sie äußern immer wieder Sicherheits

bedenken. Aber diese Sicherheitsbedenken kann man ausschließen, weil in den letzten Jahren positive Erfahrungen gemacht worden sind.

Ich will Ihnen ein Beispiel aus meiner eigenen Erfahrung schildern: Mit einer Gruppe, unter der auch fünf Kollegen der Grünen waren, Herr Kollege Remmel, war ich in den Gentechniklabors von Monsanto in Amerika. Der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag, Sepp Dürr, wollte mit seinen Kollegen die Labore gar nicht betreten, weil das gegen seine Ideologie gewesen wäre.

Unsere amerikanischen Freunde haben damals gesagt, das wäre eine Beleidigung und ginge nicht. Daraufhin sind sie mitgegangen. Anschließend kamen wir aus den Gentechniklabors heraus, und das Feindbild war zerstört.

(Vizepräsidentin Angela Freimuth räuspert sich.)

Reden Sie einmal mit Ihrem Kollegen Sepp Dürr darüber, welche Erkenntnisse er schon vor sechs oder sieben Jahren in Amerika gewonnen hat und wie er heute zu diesen Dingen steht.

(Vizepräsidentin Angela Freimuth räuspert sich erneut.)

Es wird deutlich, dass diese Erfahrungen in den letzten Jahren weiter fortgeschritten sind. Wenn wir uns nur einmal mit dem gentechnischen Anbau und damit auseinander setzen, wie er sich in den jeweiligen Bereichen auswirkt, stellen wir fest, …

Herr Kollege.

… dass bei den Feldversuchen, die bis heute gemacht worden sind, weder an Flora noch an Fauna Schäden entstanden sind.

Herr Kollege Pick, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Mit der Gentechnik haben wir eine Zukunftschance, die wir nutzen müssen, um damit auf Dauer auch sicherzustellen, dass wir die Welternährungssituation insgesamt verbessern und dass wir diese Technik aus Europa heraus auch international weiter verbreiten können.

(Vizepräsidentin Angela Freimuth räuspert sich erneut.)

Im Ausschuss werden wir die Debatte sicherlich fachkundig weiterführen. Ich freue mich auf diese Debatte, und …

Herr Kollege!

… wenn die Debatte zu Ende ist, werden die Grünen wahrscheinlich zu einer anderen Erkenntnis gekommen sein. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, nur für den Fall der Fälle: Wenn ich mich während meines Präsidiums räuspere oder huste, hat das gegebenenfalls etwas mit der Redezeit zu tun.

Meine Damen und Herren, zum Tagesordnungspunkt 6 liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass wir am Schluss der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt sind und über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates abstimmen können.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/1559 an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – federführend – sowie an den Ausschuss für Generationen, Familie und Integration. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

7 Verfahren und Organisation der Bewilligung in der sozialen Wohnraumförderung künftigen Anforderungen anpassen

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 14/1547

Ich eröffne die Beratung und gebe für eine der antragstellenden Fraktionen dem Kollegen Sahnen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bürokratieabbau ist eine fest vereinbarte und notwendige Orientierung im politischen Handeln der neuen Landesregierung. In

dem Antrag wird das beispielhaft deutlich. Zurzeit sind 89 Bewilligungsbehörden mit der Bewilligung von Landesmitteln im sozialen Wohnungsbau beauftragt. Dies sind 23 kreisfreie Städte, 31 Kreise und 35 sogenannte große kreisangehörige Städte.

Die hohe Zahl von Bewilligungsbehörden resultiert aus einer Zeit, als noch über eine sehr große Zahl von öffentlich geförderten Wohnungen entschieden werden musste. In den 50er-Jahren zum Beispiel wurden jährlich durchschnittlich 132.000 Wohneinheiten, in den 60er-Jahren durchschnittlich noch 90.000 Wohneinheiten und in den 70er-Jahren immerhin noch durchschnittlich 55.000 Wohneinheiten gefördert. Die Zahl der Förderanträge ging in den letzten Jahren deutlich zurück. Zurzeit liegen ca. 15.000 Anträge pro Jahr vor.

Auch in Zukunft wird die Zahl der öffentlich geförderten Wohneinheiten bei Neubauten und im Bestand geringer werden. Deshalb ist eine Reduzierung der Zahl der Bewilligungsbehörden geradezu geboten. Das führt auch dazu, dass der personelle Einsatz der entsprechenden Gebietskörperschaften reduziert werden kann. So können zumindest die Personalkosten gesenkt werden.

Mit dem vorliegenden Antrag wollen die Koalitionsfraktionen eine Antwort auf die veränderte und unterschiedliche Nachfragestruktur auf den Wohnungsmärkten geben. Im Kontext von Bürokratieabbau, Kosteneinsparung und auch Effizienzsteigerung bitten wir zu prüfen, in einem ersten Schritt auf die Streichung von 35 Bewilligungsbehörden bei den großen kreisangehörigen Städten hinzuwirken. Für die betroffenen Städte wäre damit ein erhebliches Einsparpotenzial insbesondere im Personalbereich – das sagte ich schon – verbunden.

Den Einstieg an dieser Stelle vorzunehmen ist auch vor dem Hintergrund der Bewilligung von Wohnungsbaufördermitteln in den letzten Jahren richtig. Die Statistik zeigt, dass es im Jahre 2003 in 55 % der Bewilligungsbehörden in den sogenannten großen kreisangehörigen Städten keine Förderanträge gegeben hat beziehungsweise wirklich nur ein Förderantrag vorgelegen hat. In knapp 30 % dieser Behörden lagen lediglich zwei bis drei Förderanträge zum Mietwohnungsbau vor.

Die Argumente für eine Reduzierung der Bewilligungsbehörden liegen also klar auf der Hand. Deshalb bitten wir darum, diesen Antrag an den entsprechenden Fachausschuss zu überweisen. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Sahnen. – Als nächster Redner hat für die zweite antragstellende Fraktion der FDP der Kollege Rasche das Wort.

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Im Bereich der öffentlichen Wohnungsbauförderung haben sich die Rahmenbedingungen erheblich verändert. In den 50er-Jahren wurden durchschnittlich 132.000 Wohneinheiten jährlich gefördert. Seither ist die Zahl um mittlerweile fast 90 % kontinuierlich gesunken. Eine weitere Abnahme der Zahl der Bewilligungsverfahren ist vorprogrammiert.

Es ist völlig klar, dass ein solch drastischer Rückgang der Bewilligungsverfahren nicht ohne Auswirkung auf die Bewilligungsbehörden bleiben kann. Denn natürlich hat sich mit dem Rückgang der Bewilligungsverfahren in den zuständigen Behörden auch der Verwaltungsaufwand erheblich reduziert. Gleichwohl kommen die Bewilligungsbehörden aber nicht umhin, einen Mindestumfang an Fachpersonal vorzuhalten. Schließlich muss eine sachgerechte Bearbeitung ebenso gewährleistet sein wie eine qualifizierte Beratung.

Um im Bereich der sozialen Wohnraumförderung das Angebot an Beratungs- und Bewilligungsstellen der gesunkenen Nachfrage nach Fördermitteln anzupassen, wollen die Koalitionsfraktionen die Zahl der Bewilligungsbehörden deutlich reduzieren.

Würden wir die Zuständigkeit von den großen kreisangehörigen Städten auf die Kreise verlagern, hätten wir mit einem Schlag 34 Bewilligungsbehörden weniger, und zwar ohne dass darunter die Qualität der Beratung für die Antragsteller leiden würde.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat bisher 24 Entscheidungen zur Verwaltungsmodernisierung in Nordrhein-Westfalen getroffen. Nachzulesen sind die einzelnen Maßnahmen im Internetangebot des Innenministeriums. Die Reduzierung der Zahl der Bewilligungsbehörden für die soziale Wohnraumförderung wäre ein weiterer Beitrag der Koalition aus FDP und CDU zur Abschaffung überflüssiger Verwaltungsstrukturen, zum Abbau von Bürokratie und zur Einsparung von unnötigen Kosten. – Herzlichen Dank.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Rasche. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD der Kollege Hilser das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich die grundsätzliche Zielvorstellung der CDU, dass die Bewilligungsbehörden vor Ort in den Kommunen bleiben, ausdrücklich begrüßen. Wir hatten in der letzten Legislaturperiode – das ist ja bekannt – mit der Spitze der Fachabteilung im Ministerium eine durchaus heftige Meinungsverschiedenheit über die Frage, ob man Bewilligungen in Düsseldorf konzentrieren sollte. Wir waren damals eindeutig der Auffassung, dass das nicht gemacht werden soll, dass die Bewilligung bei den Kommunen bleiben soll, damit die Betreuung und Beratung vor Ort stattfindet. Herr Sahnen, es wäre nett und hilfreich gewesen, wenn Sie schon damals Ihre örtlichen Kontakte genutzt hätten, um in dieser Frage zu einer schnelleren Regelung zu kommen.

Probleme sehe ich allerdings bei Ihrem Antrag in der Begründung. Sie sprechen davon, dass die Verfahrensdauer in Nordrhein-Westfalen acht Monate beträgt, während sie in anderen Bundesländern 5,5 Monate in Anspruch nimmt. Das liegt aber auch daran, dass in Nordrhein-Westfalen mit Abstand die meisten Bewilligungen aller Flächenländer ausgesprochen werden müssen. Außerdem stellt sich die Verfahrensdauer in den einzelnen Kommunen höchst unterschiedlich dar.

Sie müssen sich bezüglich Ihres Antrags auch darüber klar werden, ob das gilt, was im Antrag steht, oder das, was in der Begründung steht. Im Antrag sprechen Sie davon, dass die Zahl der Bewilligungsbehörden reduziert werden soll. So haben Sie gerade auch argumentiert. In der Begründung Ihres Antrages steht aber, es solle geprüft werden, ob eine Reduzierung möglich ist.

Wir müssen uns schon entscheiden, was wir wollen: Geben wir das Ziel vor, oder gehen wir in eine Prüfung und stellen am Ende fest, ob eine Reduzierung möglich ist oder nicht?

Ganz offensichtlich hat der interne Schriftwechsel zwischen CDU, FDP und Innenministerium Wirkung gezeigt. Sie haben hier Sachverhalte angesprochen, die im Antrag nicht stehen. Im Antrag steht kein Wort davon, Behörden aus den großen Städten zu verlagern und die Aufgabe auf die Kreise zu übertragen. Das ist offensichtlich Ergebnis des Schriftwechsels der letzten Tage zwischen dem Innenministerium und den beiden Fraktionen gewesen.