Protocol of the Session on January 18, 2006

Der Bewilligungsstand beim Ziel-2-Programm ist derzeit voll im Plan. Gemeinsam mit den Akteuren in der Region arbeitet die Landeregierung intensiv daran, dass die europäische Strukturfondsmittel voll ausgeschöpft werden können.

Danke schön. – Es gibt eine Zusatzfrage des Abgeordneten Becker.

Frau Thoben, erst einmal danke für die Antwort. Ich habe noch eine konkrete Nachfrage. Der derzeitige Förderrahmen für den Einsatz von Ziel-2-Mitteln läuft 2006 aus. Ich möchte gerne von Ihnen konkret wissen: Für welche Projekte liegen der Landesregierung bewilligungsfähige Förder- oder Projektanträge vor? Zusammengefasst sind das jetzt Mittel in Höhe von 40 Millionen €, zweimal 20 Millionen €, Land 20 Millionen €, EU 20 Millionen €, die noch bis Ende des Jahres gebunden werden. Wofür sollen diese Mittel ausgegeben werden?

Frau Thoben.

Es ist nicht üblich, vor Entscheidungen der Verwaltung die zu bewilligenden Anträge hier vorzutragen. Aber Sie werden zeitnah jeweils darüber informiert werden.

Eine weitere Zusatzfrage stellt Herr Abgeordneter Eiskirch von der SPD-Fraktion.

Frau Thoben, Sie haben mehrfach betont, dass zumindest aus Ihrer Sicht in der Vergangenheit oftmals Leuchttürme gefördert wurden, dass alles mit der Gießkanne überschüttet wurde und Sie nun den Paradigmenwechsel vornehmen und sich ganz genau Projekte anschauen, denn der Sinn und Zweck, der damit konkret verfolgt werden soll, muss klar erkennbar sein.

Insofern gehe ich davon aus, dass es in Anbetracht der noch laufenden aktuellen Förderperiode in Ihrem Hause hoffentlich klar strukturierte Prioritätenlisten für einzelne Projekte gibt und jetzt nicht geguckt wird, wer sich jetzt noch alles bewerben möchte, um diese Mittel zu verausgaben. Insofern würde ich Sie doch bitten, zumindest zu bestätigen – wenn Sie uns schon vor den Gesprächen mit den Kommunen nicht sagen wollen, in welche Richtung das konzeptionell gehen könnte –, dass eine solche Prioritätenliste vorliegt und welche Grundgedanken Sie dabei verfolgen.

Frau Ministerin Thoben.

Wir verfolgen die Grundgedanken, die bei einigen Projekten in der Vergangenheit zu wenig verfolgt worden sind: nämlich Beschäftigungseffekte und Effekte, die mit der Innovationskraft und der wachsenden Stärke der Region zu tun haben.

Eine Zusatzfrage stellt Frau Abgeordnete Steffens von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Frau Thoben, die Ziel-2-Mittel laufen eigentlich nur bis 2006. Danach ist der Bewilligungszeitrahmen – mit einer Nachlaufzeit bis 2007 – beendet. Das heißt, dass es jetzt, im Januar 2006, eigentlich gar nicht mehr möglich ist, dass Ruhrgebietskommunen komplett neue Konzepte entwickeln.

(Ministerin Christa Thoben: Es sind aber vie- le da!)

Wenn man die 40 Millionen € umswitchen will, kommen nur Projekte in Betracht, die jetzt zumindest schon in der Planungsphase relativ weit fortgeschritten sind. Liegen denn überhaupt Konzepte vor, die für die Kommunen vor dem Hintergrund der Haushaltssicherung umsetzbar sind, zu denen die Mittel umgeswitcht werden können?

Frau Ministerin Thoben, bitte schön.

Ich denke, dass sich nicht alle Kommunen so verhalten haben wie Oberhausen. Uns liegen Anträge vor, bei denen es offensichtlich auch den Kommunen gelingt, die Kofinanzierung darzustellen.

Herr Abgeordneter Becker zu einer zweiten Zusatzfrage.

Frau Thoben, ich bin nicht sicher, ob ich Sie richtig verstanden habe. Deshalb frage ich an der Stelle noch einmal konkret nach.

Kann das Haus davon ausgehen, dass die 20 Millionen € Landesanteil und die 20 Millionen € EU-Anteil, die jetzt dadurch frei werden, dass sie nach Ihrer Entscheidung in Oberhausen nicht verausgabt werden sollen, noch verausgabt werden und noch zur Verfügung stehen? Ist vom Land beabsichtigt, die eigenen Komplementärmittel zu verausgaben?

Frau Ministerin.

Ja, davon können Sie ausgehen.

Zu einer Zusatzfrage hat sich Herr Abgeordneter Jäger von der SPD-Fraktion gemeldet.

Frau Ministerin, ich habe das Verfahren nicht ganz verstanden, das Sie als Landesregierung beabsichtigen. Bitte stellen Sie mir noch einmal dar, wie Sie sicher stellen wollen, dass zusätzlich zu den bereits in Planung befindlichen und bewilligten Maßnahmen 40 Millionen € für Projekte ins Ruhrgebiet umgeleitet werden.

Frau Ministerin.

Jetzt muss ich etwas zynisch antworten.

(Ralf Jäger [SPD]: Nein, Sie können ganz normal antworten!)

Nein. Ich möchte sagen, dass die Landesregierung in der Vergangenheit nie Probleme gehabt hat, das Geld ins Land zu streuen, selbst wenn es keine attraktiven Projekte waren. Ich sage Ihnen zu: Wir sind sehr sicher und befinden uns in sehr guten Gesprächen, dass uns die ordentliche Verausgabung für sinnvolle Projekte gelingt.

Herr Abgeordneter Eiskirch zu einer zweiten Zusatzfrage.

Frau Ministerin Thoben, Sie haben im Rahmen des zweiten Nachtragshaushaltes 2005 sowohl bei den EU-Ziel-2-Mitteln als auch bei den Kofinanzierungsanteilen des Landes eine Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung um jeweils 80 Millionen € beantragt. Das ist ja auch so beschlossen worden. Die Aufteilung dieser 80 Millionen € der insgesamt 160 Millionen € auf die einzelnen Jahre der Nachlauffrist ist uns bis heute nicht bekannt. Sie ist nicht im Nachtragshaushalt enthalten gewesen und auch auf Nachfrage bisher nicht mitgeteilt worden.

Inwieweit tangiert die Nichtverausgabung der Mittel in Oberhausen die Aufteilung der zusätzlichen 160 Millionen € über die Jahre 2006, 2007, 2008 und 2009?

Frau Ministerin Thoben.

Wir gehen davon aus, dass sie nicht tangiert wird.

Zu einer zweiten Zusatzfrage hat sich Frau Steffens von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemeldet.

Frau Ministerin, so weit ich weiß, liegt der Stadt Oberhausen bis heute noch kein offizieller Bescheid über die Entscheidung des Landes vor, dass es keine Mittel mehr für O.Vision gibt.

Wann wird die Landesregierung die Stadt Oberhausen über diese Entscheidung informieren? Wird das Land dann in dieser Entscheidung auch gegebenenfalls Rückforderungen über die 10 Millionen € hinaus stellen, die ja jetzt schon an Planungsmitteln verausgabt worden sind, oder wird die Landesregierung diese Forderung gar nicht stellen?

Frau Ministerin.

Ich fange mit dem letzten Teil an: Ich bin zuversichtlich, dass wir da eine vernünftige Regelung in Abstimmung mit dem Finanzminister finden.

Der erste Teil war was?

Das war die Frage, ob die Stadt Oberhausen den Bescheid schon bekommen hat.

Sind Sie da ganz sicher?

Ich bin nicht in der Stadtverwaltung Oberhausen. Mein Kenntnisstand von gestern ist, dass die Stadt Oberhausen keinen Bescheid hat. Sie müssten ja wissen, ob Ihr Haus der Stadt Oberhausen einen Bescheid zugestellt hat oder nicht. Das kann ich nicht beurteilen.

Entschuldigung, ich mache doch nicht jeden Bescheid selber. Ich will Ihnen Ihre Frage in der Aktuellen Stunde zum selben Thema am morgigen Plenartag ausführlich beantworten.

Gut. – Herr Jäger zu seiner zweiten Zusatzfrage.

Frau Ministerin, ich habe den Eindruck, Sie haben meine Frage nicht verstanden. Deshalb werde ich Sie Ihnen noch einmal langsam wiederholen: Sind Sie bereit, mir zu erklären, durch welches Verfahren die Landesregierung sicherstellen will, dass die 40 Millionen €, die in Oberhausen nicht verausgabt werden, in das Ruhrgebiet für andere Projekte umgeleitet werden? Mir geht es um das Verfahren, Frau Ministerin.

Frau Ministerin.

Das Verfahren wird nicht anders laufen als bei anderen Anträgen, die man ordentlich bearbeitet. Wir sind sehr zuversichtlich. Uns liegen viele Anträge vor, die wir beurteilen und zeitnah entscheiden werden.

Zu seiner dritten und letzten Zusatzfrage hat Herr Abgeordneter Becker das Wort.

Schönen Dank, Herr Präsident! – Meine Frage schließt sich hervorragend an die letzte Antwort der Ministerin an. Ich nehme positiv mit, dass Sie beabsichtigen, die Mittel in der Tat zu verausgaben.

(Ministerin Christa Thoben: Ja, so ist das!)

Sie sagen: Es gibt andere Kommunen mit – um es mit meinen Worten zu sagen – förderungsfähigen Projekten, die Sie auch gut finden.

Nach meinem Wissen gibt es so gut wie keine Kommune im Ruhrgebiet, die nicht im Haushaltssicherungskonzept ist. Es gibt ein oder zwei, die aus Übergangsgründen wegen des NKF vorübergehend nicht drin sind. De facto sind sie alle drin.