Protocol of the Session on January 18, 2006

Meine Damen und Herren, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Damit ist diese Mündliche Anfrage erledigt.

Ich rufe die Mündliche Anfrage 31 der Abgeordneten Frau Schäfer ebenfalls aus der Fragestunde vom 14. Dezember 2005 auf: „Wie geht es weiter mit der Selbstständigen Schule?“ Die Fragestellerin hat sich mittlerweile mit einer schriftlichen Beantwortung (siehe Anlage 1) einverstanden erklärt. Damit ist diese Anfrage erledigt.

Wir kommen zur Mündlichen Anfrage 32 der Abgeordneten Frau Nell-Paul zum Thema „Sind Theaterbesuche und Museumsbesuche Unterricht?“ Auch diese Fragestellerin hat sich mit einer schriftlichen Beantwortung (siehe Anlage 1) einverstanden erklärt, sodass diese Anfrage ebenfalls erledigt ist.

Ich rufe nun die

Mündliche Anfrage 35

des Abgeordneten Vesper von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf:

Sicherheitslage in den nordrhein-westfälischen WM-Fußballstadien

Die Stiftung Warentest hat am 10. Januar 2006 heftig umstrittene Aussagen zur Sicherheitslage in den zwölf Stadien gemacht, in denen vom 9. Juni bis 9. Juli 2006 die Fuß

ball-Weltmeisterschaft stattfinden wird. Offensichtlich liegen den Bewertungen der Stiftung Warentest Annahmen zugrunde, die weder von der Fachwelt geteilt werden noch den Bestimmungen der Landesbauordnungen entsprechen.

Wie bewertet die Landesregierung die Sicherheitslage in den nordrhein-westfälischen Fußballstadien, insbesondere an den WM-Standorten Dortmund, Gelsenkirchen und Köln?

Ich bitte nun Herrn Minister Wolf um Beantwortung. – Herr Wolf, haben Sie das mitbekommen?

Ja. Eigentlich sollte Herr Wittke die Frage beantworten. Aber wir sind natürlich ein Team.

Mir ist als Antwortender der Innenminister genannt worden. Ich gebe aber auch gerne Herrn Wittke das Wort. Mir ist es egal. Der Fragesteller ist anwesend. Sie müssen sich einigen.

(Minister Oliver Wittke: Von wem möchten Sie die Antwort haben?)

Am liebsten im Chor, von beiden gleichzeitig.

(Minister Oliver Wittke: Auch das bekommen wir hin!)

Nein. Sie müssen sich entscheiden. – Herr Wittke, bitte schön.

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Vesper! Die Stiftung Warentest hat mit dem Ergebnis ihrer Untersuchung die Sicherheit in den zwölf deutschen WM-Stadien infrage gestellt. Lassen Sie es mich gleich vorweg sagen: Ich zweifle in keiner Weise an der Sicherheit unserer drei WM-Stadien in Nordrhein-Westfalen: in Köln, in Gelsenkirchen und in Dortmund.

(Beifall von Manfred Kuhmichel [CDU])

Nichtsdestotrotz muss jetzt natürlich überprüft werden, ob überhaupt und gegebenenfalls an welchen Stellen in den Stadien nachgebessert werden muss. Ich werde mir dazu von den zuständigen Bauaufsichtsbehörden berichten lassen.

Stellt sich dabei heraus, dass tatsächlich Mängel an den Stadien bestehen, sind diese natürlich zu beseitigen. Die Sicherheit der Menschen in den Stadien – sei es bei den WM-Spielen, im Bundesligaalltag oder bei anderen Veranstaltungen wie

zum Beispiel bei Rockkonzerten – steht an oberster Stelle.

Erlauben Sie mir aber noch einige Worte zu der aktuellen Untersuchung der Stiftung Warentest.

Auf meinen Wunsch hin hat mir die Stiftung Warentest die Veröffentlichung in der Zeitschrift „Test“ die Kurzprofile der drei nordrhein-westfälischen Stadien und das der Untersuchung zugrunde liegende Untersuchungsprogramm zur Verfügung gestellt. Allerdings sind die einzelnen Kritikpunkte zum Teil nur schwer nachvollziehbar, insbesondere was die Vorwürfe zu den Themen Strömung, Stau und Orientierung sowie Brandschutz angeht.

Der Hauptkritikpunkt der Veröffentlichung der Zeitschrift „Test“ ist die fehlende Fluchtmöglichkeit auf das Spielfeld bei Ausbruch einer Panik im Stadion und der daraus entstehende hohe Staudruck. Es werden Vorwürfe sowohl gegen die Fifa-Sicherheitsrichtlinien als auch gegen die Bauvorschriften, hier die Versammlungsstätten-Verordnung, erhoben.

Zunächst einmal ist nicht zu verstehen, warum die Stiftung Warentest im Panikfall einen möglichen Staudruck auf die Unterränge so in den Vordergrund stellt, ohne auf die gleichen Probleme bei den Oberrängen hinzuweisen. Im Bericht schneidet sogar ein Stadion, nämlich die Allianz-Arena in München, am besten ab, das mit zwei Oberrängen ausgestattet ist. Die Bauvorschriften, beispielsweise die Versammlungsstätten-Verordnung, sehen grundsätzlich vor, dass Rettungswege ins Freie zu öffentlichen Verkehrsfläche führen müssen.

Somit ist es auch möglich, die Besucherströme auf den Stufengängen nach oben zu leiten und nicht in das Stadioninnere. Diesen Grundüberlegungen steht auch die von der Stiftung Warentest in ihrem Bericht erwähnte europäische Norm für Zuschaueranlagen nicht entgegen. Darüber hinaus geht die Untersuchung nur unzureichend darauf ein, dass die einzelnen Stadienbetreiber vor Ort mit der Unterstützung der Fifa bereits sehr sorgfältig auf die Fußballweltmeisterschaft vorbereitet sind.

Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die uns vorliegenden Untersuchungen – wir haben mehrfach bei der Stiftung Warentest nachgefragt – für alle drei Stadien in Nordrhein-Westfalen gerade einmal dreieinhalb Seiten Stichpunkte umfassen. Die Stadien sind den Vorgaben der Fifa entsprechend um- und nachgerüstet worden. Zudem sind die Stadien selbstverständlich von den örtlichen Bauaufsichtsbehörden geprüft und abgenommen worden.

Dem Untersuchungsprogramm der Stiftung Warentest wurden aber nicht nur den öffentlichrechtlichen Anforderungen zugrunde gelegt. Die Sicherheitsstandards beim Personenschutz wurden auch an Ergebnissen der Panikforschung gemessen. Diese Forschungsergebnisse werden in der Fachwelt überwiegend nicht geteilt und sind derzeit als Mindermeinung anzusehen.

Im Übrigen sieht die für solche Stadien zu beachtende Versammlungsstättenverordnung grundsätzlich die Aufstellung eines Sicherheitskonzeptes für Großveranstaltungen vor, in dem die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen zum Beispiel Aufgaben des Ordnungsdienstes oder die Festlegung der Sicherheitsdurchsagen festgelegt werden.

Sowohl durch diese Vorschrift, durch die allgemeinen Brandschutzanforderungen zum Beispiel das Brandverhalten von Baustoffen als auch durch die Überwachung der Besucherbereiche durch die Einsatzleitung der Polizei, Feuerwehr und der Rettungsdienste soll der Entstehung einer Panik vorgebeugt werden. Die Landesregierung ist fest davon überzeugt, dass die nordrheinwestfälischen Stadien den Anforderungen der Weltmeisterschaft mehr als gerecht werden.

Alle drei WM-Stadien in Dortmund, Gelsenkirchen und Köln sind seit Jahren auch in der Praxis erprobt. Für die Fußballweltmeisterschaft werden die Stehplätze zu Sitzplätzen umfunktioniert, sodass sie zur WM weniger Zuschauer als sonst aufnehmen müssen, die Beanspruchung also sogar noch geringer ausfällt.

Zudem gibt es Sicherheitskonzepte, in die alle Betroffenen eingebunden werden. Die Polizei arbeitet eng mit Fanclubs und Fußballverbänden zusammen. Stadienordner werden durch die Polizei geschult. Regelmäßig finden Informationsveranstaltungen mit Fanclubs und Verbänden statt. Die Polizei in Nordrhein-Westfalen hat bundesweit die größten Erfahrungen bei Fußballeinsätzen. Unter ihrer Federführung wurde das deutsche Rahmenkonzept für die Polizeieinsätze von Bund und Ländern zur WM 2006 erstellt.

Vielen Dank. – Der Abgeordneter Vesper hat mir mitgeteilt, dass er zwar einige Zusatzfragen hätte, aber aus formalen Gründen daran gehindert sei, sie zu stellen. – Gibt es weitere Zusatzfragen? – Das ist nicht der Fall.

(Minister Oliver Wittke: Ich wäre aber gerne bereit, dem Abgeordneten Vesper diese Fra- ge schriftlich zu beantworten!)

Wunderbar, ich werde es ihm ausrichten. Danke schön, Herr Minister.

(Minister Oliver Wittke: Viele Grüße!)

Damit ist diese Mündliche Anfrage erledigt.

Wir kommen zur

Mündlichen Anfrage 36

des Abgeordneten Horst Becker.

Ausstieg der Landesregierung aus dem Projekt O.Vision in Oberhausen

Die Landesregierung hat am 10. Januar 2006 den Ausstieg aus dem Projekt O.Vision in Oberhausen beschlossen. Im Verlauf der Presseberichterstattung hat sich die Landesregierung dahin gehend geäußert, dass die vorgesehenen Zuschüsse für das Projekt O.Vision nicht verloren gehen, sondern in andere Projekte im Ruhrgebiet umgelenkt werden sollen.

Für welche Projekte im Ruhrgebiet beabsichtigt die Landesregierung die frei gewordenen Mittel einzusetzen?

Es wurde uns hierzu gemeldet, dass Frau Thoben die Antwort gibt. Auch die Staatskanzlei sagte uns, dass von dort die Antwort käme. Das müsste entsprechend koordiniert werden. – Frau Thoben, bitte schön.

Das Ziel-2-Programm steht für eine Reihe von Programmschwerpunkten zur Verfügung. Gefördert werden können Vorhaben im Bereich der Unternehmens- und Gründungsfinanzierung, der Innovations- und Kompetenzentwicklung, der innovationsorientierten Infrastrukturentwicklung sowie zielgruppenspezifische Förderung.

Ein grundsätzliches Kennzeichen der Umsetzung des Ziel-2-Programms ist, dass nicht von vornherein Mittel für bestimmte Vorhaben reserviert sind. Erklärtes Ziel ist es, mit möglichst qualitativ guten Projekten die Wirtschafts- und Innovationskraft sowie den Arbeitsmarkt des Ruhrgebiets nachhaltig voran zu bringen. Die für eine Ziel-2Förderung beantragten Projekte stehen daher bewusst in einem qualitativen Wettbewerb. Insofern ist es derzeit noch nicht möglich, konkrete Ersatzvorhaben für O-Vision zu benennen.

Vor diesem Hintergrund kann das Ruhrgebiet, können einzelne Städte selbstverständlich auch noch einmal umgehend gute und innovative Vorhaben vorlegen. Einige sind übrigens in der Bera

tung und Abstimmung mit den jeweiligen Standorten, Städten und möglichen Investoren.

Hinzu kommen zum Beispiel der Technologieschwerpunkt auf Phoenix-West in Dortmund sowie eine Reihe von Vorhaben aus dem Zukunftswettbewerb, die in den letzten Wochen bewilligt worden sind. Die Gesundheitswirtschaft bleibt hierbei aus Sicht der Landesregierung ein wichtiger Schwerpunkt, der die Stärken der Region in besonderer Weise zur Geltung bringen kann.

Der Bewilligungsstand beim Ziel-2-Programm ist derzeit voll im Plan. Gemeinsam mit den Akteuren in der Region arbeitet die Landeregierung intensiv daran, dass die europäische Strukturfondsmittel voll ausgeschöpft werden können.