Sie werden Schiffbruch erleiden, und Sie werden die Folgen, die sich für dieses Land ergeben, zu tragen haben – zumindest in der politischen Verantwortung zu diesem Zeitpunkt. Schade nur, dass wir die Fragen in Bezug auf die Umsetzung der EUWasserrahmenrichtlinie nicht mehr in dieser Legislaturperiode klären können.
Deshalb wollen Sie – nichts anderes ist der Zweck dieses Antrags – die Interpretationshoheit haben. Nur deshalb ist der Antrag gestellt worden. Sie haben noch nicht einmal das Protokoll abgewartet, um eine wirkliche Auswertung der Anhörung vorzunehmen. Ihnen geht es sozusagen um die Sendung von Botschaften, aber nicht um die Sache. Das wird hier sehr deutlich.
Herr Ellerbrock hat schon die richtigen Worte in den Raum geworfen, als es darum ging, woran man das wird messen müssen. Er sprach von Augenmaß. Augenmaß ist immer gut. Das Nächste, was Herr Ellerbrock gesagt hat, hat aber die eigentliche Absicht, die dahintersteht, verdeutlicht: Wir brauchen eine gesunde Wirtschaftspolitik, um das überhaupt finanzieren zu können.
Was heißt denn das? Das Ganze ist nicht nur sozusagen von einem großen Anspruch zu einer kleinen Maßnahme herabgestuft worden, sondern es steht auch noch unter Haushaltsvorbehalt. Die Haus
haltsmittel sind Ihnen überhaupt nicht sicher. Wir haben das schon einmal im Zusammenhang mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie diskutiert. Sie haben für dieses ehrgeizige Projekt – auch für die kleinen Maßnahmen, die Sie daraus gemacht haben – noch nicht einmal die Haushaltsmittel gesichert, und dann verkaufen Sie das hier als große Maßnahme für die Umwelt.
Ich mache an der Stelle deutlich: Bei der EUWasserrahmenrichtlinie und beim Gewässerschutz – hier insbesondere bei der Verbindung von Artenschutz und Gewässerschutz – handelt es sich um Umwelt- und Naturschutz pur. Hier ist jedenfalls nicht auf den ersten Blick erkennbar, dass es auch zu konkretem Nutzen für die Menschen und die Betroffenen führt.
Die Anhörung hat jedenfalls deutlich gemacht, dass das auch der Grund ist, warum alle Beteiligten, die betroffen sein könnten, äußerst zurückhaltend sind. Sie müssen nämlich einen finanziellen Beitrag leisten und eigene Anstrengungen unternehmen.
An dieser Stelle ist eben originäre Umweltpolitik im Sinne von Schutz gefragt. Es muss ein Schutzdach für die gebildet werden, die sich nicht selber wehren und die nicht selber ihre Interessen im Parlament vertreten können, nämlich für die Tiere, die Pflanzen, die Gewässer und die schutzbedürftigen Arten.
Herr Kollege Remmel, könnten Sie mir bitte den Namen des GrünenAbgeordneten nennen, der in der letzten Sitzung des Umweltausschusses in besonderem Maße dafür gefochten hat, dass das Parlament beteiligt wird und der Parlamentsvorbehalt auch in Bezug auf haushalterische Angelegenheiten zum Tragen kommt?
Herr Kollege, den Zusammenhang habe ich jetzt nicht verstanden. Wir haben davon gesprochen, dass es hier eine Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft gibt, die quasi Gesetzescharakter hat. Wir sind verpflichtet, das umzusetzen. Und wir sind auch verpflichtet zu erklären, woher die finanziellen Mittel kommen.
Wenn Sie das Ganze aber noch einmal unter Haushaltsvorbehalt stellen, wie Sie das eben getan haben, dann heißt es: Wir schauen mal. – Und jeder weiß, dass es bei der allgemeinen Entwicklung der Finanzen wahrscheinlich zu keiner Finanzierung
dieser Maßnahmen kommen wird; jedenfalls ist es bisher nicht gesichert. Der Finanzminister hat heute dazu nichts gesagt, der Umweltminister hat dazu nichts gesagt, und das Wasserentnahmeentgelt wollen Sie abschaffen. Woher also wollen Sie das Geld nehmen?
(Beifall von den GRÜNEN – Minister Eckhard Uhlenberg: Darüber wurde noch nicht gere- det! Das war noch gar nicht dran!)
Lassen Sie uns das doch einmal durchrechnen; auch darauf haben Sie noch keine Antwort gegeben. Sie haben bei der von Ihnen vorgestellten Maßnahme, die ich für viel zu gering halte, gesagt: Okay, das kostet 2,1 Milliarden € bis 2027. 50 Millionen € wollen Sie pro Jahr zur Verfügung stellen. Das kann man ausrechnen: 17 mal 50 Millionen € sind 850 Millionen €. Da fehlt also noch was zwischen 850 Millionen € und 2,1 Milliarden €.
Sollen das die Kommunen finanzieren? Die sollen sich zwar zu 20 % beteiligen, aber das sind keine 20 %. Woher wollen Sie also das Geld nehmen? Das ist nicht gesichert, ebenso wenig wie das Geld des Landes gesichert ist. Zudem werden die Maßnahmen wahrscheinlich nicht ausreichen, weil Ihnen die EU einen Strich durch die Rechnung machen wird. Insgesamt steht das Ganze auf tönernen Füßen.
Im Bereich der Umwelt- und die Wasserwirtschaft – um auch das noch einmal in Zahlen deutlich zu machen – ging die alte Landesregierung davon aus, dass wir auf ungefähr 13.000 km Gewässer, die unter die Wasserrahmenrichtlinie fallen, etwas für die Umwelt tun müssen. Diese Zahlen haben Sie nicht verändert, aber das Verhältnis haben Sie deutlich verändert.
Unter Rot-Grün ging man davon aus: Wir müssen von den 13.000 km ungefähr für 7.000 km oder 8.000 km etwas tun, um einen guten ökologischen Zustand zu erreichen. Bei Ihnen kommen jetzt konkret 2.000 km heraus. Und für diese 2.000 km haben Sie noch nicht mal die Finanzierung geklärt.
Was wollen Sie also tatsächlich für den Umweltschutz in diesem Lande tun? Da müssen Sie noch einiges erklären. Das reicht so nicht. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Umsetzung der EGWasserrahmenrichtlinie ist ein Schwerpunkt der Umweltpolitik dieser Landesregierung.
Ich freue mich deshalb, dass die Regierungsfraktionen dieses Thema zum Gegenstand der Beratungen heute im Plenum machen.
Der Prozess zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie und die im Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenplan dargestellten Konzepte zur Zielerreichung sind beispielhaft für den Kern meiner umweltpolitischen Arbeit. Meine Gewässerschutzpolitik ist ambitioniert.
Den Anspruch plakatieren auch andere für sich, aber mir ist es in den letzten Jahren gelungen, die richtigen Instrumente einzusetzen. Ich habe auf Transparenz und Dialog gesetzt, auf effektive Fachkonzepte und auf Effizienz durch systematische Nutzung von Synergien in anderen Bereichen. Damit mündet Ambition in konkrete Ergebnisse: zugunsten der Wasserqualität, zugunsten von Natur, zugunsten von Artenvielfalt und Kulturlandschaft und zugunsten des Hochwasserrückhalts. Auch aus meiner Sicht hat die Expertenanhörung die Regierungsarbeit ganz deutlich bestätigt.
Mein Haus hat gemeinsam mit den Bezirksregierungen in den letzten vier Jahren deutlich gemacht, dass Dialog ein zielführendes Instrument ist. Wir haben auf breiter Basis Akzeptanz geschaffen für anspruchsvolle ökologische Ziele, denen in Verantwortung für zukünftige Generationen entsprochen werden muss. Dazu hat auch das vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz durchgeführte, sehr umfassende und transparent dargestellte Gewässermonitoring beigetragen.
Gewässerschützer und Gewässernutzer diskutieren heute in Nordrhein-Westfalen auf gleicher Augenhöhe. Die gesellschaftlichen Gruppen sind qualifiziert eingebunden. In den Jahren meiner bisherigen Regierungstätigkeit ist ein Mitwirkungs- und Beteiligungsprozess in Gang gekommen, der auf regionaler Ebene seine Fortsetzung findet. Wir nehmen die Menschen mit. Wir verunsichern nicht, sondern wir treten in einen transparenten, in einen ehrlichen Dialog ein, der Vor- und Nachteile offen anspricht, Vertrauen schafft und Entscheidungen nachvollziehen lässt.
Meine Damen und Herren, dass dieser Regierungsstil, mein Regierungsstil, sich deutlich von der rotgrünen Regierungszeit in Nordrhein-Westfalen absetzt, darauf bin ich in der Tat stolz.
Wir haben mit dem Bewirtschaftungsplan Fachkonzepte vorgelegt, die effektiv sind. Die ökologische Gewässerentwicklung ist in einem Industrie- und Agrarland natürlich eine besondere Herausforderung. Im Flachland sind wie bei den Niederlanden und in Niedersachsen die Gewässer erheblich belastet. Dies gilt, wenn auch aus anderen Gründen, ebenso im Ballungsraum. In den Mittelgebirgen ist
Wir können insofern, meine Damen und Herren, nicht alle 15.000 Gewässerkilometer, auch nicht 9.000 km, die die grüne Fraktion in einer Pressemitteilung genannt hat, renaturieren. Herr Abgeordneter Remmel, Sie hätten genauso gut 12.000 km nennen können. Das sind doch fiktive Zahlen. Das ist doch keine von Ihnen seriös geführte Debatte.
Hier geht es darum, ein Fachkonzept zu entwickeln, die Dinge auf den Weg zu bringen und den Realitäten gerecht zu werden. Danach können durch die Renaturierung von immerhin 2.200 km die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie an allen Gewässern erreicht werden. Dies ist aber keine Mogelpackung wie bei Ihnen, sondern es ist der wissenschaftliche Kenntnisstand des Deutschen Rates für Landespflege, der in ein effektives Maßnahmenprogramm eingeflossen ist.
Das Maßnahmenprogramm ist nicht nur effektiv, sondern auch effizient bei hohen Ambitionen. Das Maßnahmenprogramm setzt auf Kostensenkung durch die Kombination mit anderen Flächenplanungen, mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Das Programm setzt auf Synergien zu anderen Entwicklungszielen: Synergien zur regionalen Entwicklung, zum Naturschutz und zum Wasserrückhalt.
Kosten senken und Nutzen steigern können wir deshalb, weil wir auf Dialog setzen und nicht auf Konfrontation. Nur gemeinsam mit den Gewässernutzern und Flächenplanern können wir Synergien erkennen und nutzen.
Meine Damen und Herren, dieses Programm mit 2.200 km bedeutet einen Kostenanteil des Landes Nordrhein-Westfalen in einer Größenordnung von 2,1 Milliarden €. Ich kann Ihnen nur sagen: Kassandra bringt uns hier nicht weiter. Wir haben diese 2,1 Milliarden € im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung eingeplant und berücksichtigt. Dass die Beträge in jedem Jahr im Haushaltsplan abgesichert werden müssen, ist völlig klar. Die gleichen Kassandrarufe haben Sie auch ertönen lassen, als es um die Biologischen Stationen ging – um diese ist es sehr still geworden – und als es um das Thema Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen ging. Davon hört man auch nichts mehr.
Wir werden dies auf den Weg bringen. Kaputtreden bringt uns nicht weiter. Wenn wir diese 2,1 Milliarden € veranlasst haben, sind wir auf einem guten Weg.
Ich bedanke mich sehr herzlich bei allen, die dieses Konzept unterstützen. Das sind die Naturschutzverbände, das ist die Industrie, das ist die Landwirtschaft und das ist der kommunale Bereich.
Wenn wir dieses Thema im Rahmen der Umweltministerkonferenz diskutieren, hat NordrheinWestfalen bei der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland eine Vorreiterrolle eingenommen. Ich bin stolz auf das, was wir in den vergangenen vier Jahren auf den Weg gebracht haben. Kein anderes Bundesland ist bei der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie so weit wie Nordrhein-Westfalen.
Diesen Weg wollen wir mit dieser Koalition gerne in der nächsten Wahlperiode fortsetzen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Beratung.
Die antragstellenden Fraktionen CDU und FDP haben direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen über den Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 14/10515 ab. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich ums Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Wer ist dagegen? – SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag mit der Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition angenommen.
12 Den Bologna-Prozess sozial gestalten: Barrieren im Studium abbauen und das BAföG zukunftsfähig weiterentwickeln
Ich eröffne die Beratung. – Für die antragstellende Fraktion der Grünen erhält Frau Dr. Seidl das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von Schwarz-Gelb! Wir Grünen erwarten, dass die Rahmenbedingungen für die Studierenden bei der Reform der neuen Studiengänge sozial gestaltet werden. Wenn wir von Mobilität im europäischen Hochschulraum reden, ist das nicht allein eine Frage der Vergleichbarkeit und Transparenz von Studienstrukturen. Der Bologna-Prozess hat auch eine soziale Dimension. Das haben die Bildungsministerinnen und Bildungsminister bereits im Mai 2007 in London festgestellt.