Protocol of the Session on January 20, 2010

Sie haben eben auch anheimgestellt, dass, wenn der Bedarf höher sein sollte, das finanziert werden müsste. In der letzten Ausschusssitzung haben sie uns die Investitionskosten zur Schaffung neuer Plätze dargelegt und gesagt, dass ein Antragsvolumen von 457 Millionen € vorliegt. Wir wissen auch, dass aus dem Krippenkompromiss lediglich 480 Millionen € für neue Plätze zur Verfügung stehen. Wie werden Sie sicherstellen, Herr Minister Laschet, wenn wir in diesem Jahr, 2010, diese Mittel schon fast verausgabt haben, dass die neuen Plätze bis zum Jahr 2013 allein im investiven Bereich finanziert werden können?

Auch da würde ich allen, die sich mit diesen Zahlen beschäftigen, empfehlen, von der Realität auszugehen. Wir haben es mit Mühe und Not und durch Drängen gegenüber Landschaftsverbänden und den Kommunen geschafft, zum Ende des Jahres 2009 überhaupt das Geld des Jahres 2008 auszugeben. Der heutige Iststand lautet: 111 Millionen € sind verbaut und ausgegeben, obwohl 160 Millionen € zur Verfügung standen. Die Kommunen schaffen es im Moment also nicht einmal, das Geld zu verbauen, das auf der Straße liegt. Ich verstehe auch, warum: Sie müssen im Moment das Konjunkturprogramm und so viele andere Programme umsetzen, dass das nicht so schnell geht.

Unsere Kraftanstrengung müsste aber zuerst darauf abzielen, das Geld der Jahre 2008, 2009 und 2010 auszugeben, ehe wir darüber philosophieren, ob im Jahre 2013 der jetzt theoretisch angemeldete Bedarf eventuell höher ausfällt.

(Beifall von der CDU)

Wenn das 2013 so ist, Frau Kollegin Asch, dann werden wir sicher Lösungen finden. Aber meine ganze Kraft richtet sich darauf, jeder Kommune zu sagen: Ruft das Geld, das da ist, ab! Baut, baut, baut, damit U3-Plätze entstehen! – Wir könnten uns vielleicht sogar darauf einigen, diese Kraftanstrengung zusammen zu unternehmen, anstatt Wolkenkuckucksheime für 2013 zu bauen.

Vielen Dank, Herr Minister. – Die dritte und letzte Frage für Frau Kollegin Asch. Bitte schön.

Es geht nicht um Wolkenkuckucksheime, es geht um einen Rechtsanspruch, der bis 2013 zu realisieren ist. Wir wissen jetzt – und das müsste im Interesse der Landesregierung liegen –, dass die Bundesmittel nicht ausreichen werden, um den erforderlichen Platzausbau zu gewährleisten.

(Minister Armin Laschet: Ich weiß das nicht!)

Das sind unsere Erfahrungswerte. Man muss ja nur eins und eins zusammenzählen, um zu sehen, dass da eine ganz große Lücke entstehen wird. Selbst wenn das Geld erst 2011 verbaut wird, stehen Sie jetzt immer noch bei einer Versorgungsquote von 11,6 %.

Die Frage, die ich Ihnen als Landesregierung stelle, ist: Werden Sie weitere Mittel vom Bund fordern, um diese jetzt abzusehende Lücke schließen zu können, damit die Kommunen den Rechtsanspruch auch verwirklichen können?

Meine Politik – ich weiß nicht, wie das bei Ihnen ist – ist nicht, dass ich von anderen Ebenen irgendetwas fordere, sondern ich versuche, das umzusetzen, was da ist. Bund, Länder und Kommunen haben sich darauf verständigt, bis 2013 jeweils 4 Milliarden € zu zahlen. Jetzt liegt das Geld herum, und ich habe mit Mühe und Not in Verhandlungen dem Bund abgerungen, dass das Geld des Jahres 2008 nicht verfällt.

Wir haben doch völlig andere Probleme. Der Bund, vor allem der frühere Finanzminister Steinbrück, hatte gesagt: Wenn ihr das Geld nicht ausgebt, geht das zurück in den Bundeshaushalt. – Ich habe mit anderen Ländern im Interesse der Kommunen erreicht, dass das Geld übertragen werden konnte und wir 2009 auch noch die Mittel aus 2008 verbauen konnten. Wenn jemand morgen zu denen gehen und mehr Geld verlangen würde, dann würde ich als Bundesfinanzminister sagen: Seid ihr noch zu retten? Ich habe euch gerade erlaubt, dass ihr das Geld aus 2008 noch ausgeben könnt, und dann wollt ihr schon mehr Geld? – Da ist eine gewisse Grenze, wo man sich als Minister lächerlich machen könnte. Ich fordere vom Bund jetzt nicht mehr Geld, sondern ich fordere von allen, das Geld, das da ist, endlich auszugeben und entsprechend umzubauen.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Kollege Becker hat eine Frage. Bitte schön, Herr Kollege.

Abgesehen davon, dass das Geld nicht auf der Straße oder in den Kommunen herumliegt, wie Sie sich eben ausgedrückt haben, habe ich folgende Frage: Sind Sie nicht auch der Meinung, dass die bereits jetzt durch Anträge und Bewilligungen gebundenen Mittel – ich rede nicht von den verausgabten –, schon so hoch sind, dass es in der Tat richtig wäre, mehr Bundesmittel zu fordern, weil sie ab dem Jahr 2011 – mithin zwischen 2011 und 2013 – nichts mehr haben werden, wenn es nicht aufgestockt wird?

Herr Minister.

Ich gehe davon aus, dass die Summe, die wir mit Blick auf den Rechtsanspruch von 35 % im Jahre 2013 verabredet haben, ausreicht.

(Widerspruch von Horst Becker [GRÜNE])

Doch! Andernfalls hätten die Kommunen uns ja falsche Zahlen genannt und wir wären 2007 von falschen Voraussetzungen ausgegangen. Um 35 % zu erreichen, brauchen wir – das haben wir exakt definiert – soundso viele Plätze. Um soundso viele Plätze zu haben, brauchen wir vom Bund investive Mittel und Mittel für den Unterhalt der Kindertagesstätten. Das sind die beiden Teile, die wir da verabredet haben.

Für 2009 würde ich ja jetzt schon sagen: Alles, was wir 2007 verabredet haben, war auf einer falschen Datenbasis. – So kann man in den Beziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen eigentlich keine eine seriöse Haushalts- und Finanzplanung machen.

Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt eine zweite Frage vom Kollegen Becker. Bitte schön, Herr Becker.

Herr Minister, damit schließt sich natürlich der Kreis zu der ursprünglichen Anfrage der Kollegin Asch. Die kommunalen Spitzenverbände gehen inzwischen davon aus, dass sie eine Versorgungsquote von 66 % benötigen und nicht eine von 32 %, wie Sie sie für das Land berechnen. Ich glaube, dass da der Casus belli liegt. Wären Sie nicht bereit, zu akzeptieren, dass die kommunalen Spitzenverbände, wenn sie das Problem halbwegs richtig einschätzen, spätestens dann mit den Mitteln nicht mehr auskämen?

Herr Minister.

Herr Kollege Becker, ich habe eben gesagt: Die Zahl 66 % nennt nur der Städte- und Gemeindebund, sonst keiner. Wenn die Kollegen mir darlegen können, dass dies valide Zahlen sind, auf deren Grundlage man eine Haushaltsplanung mit Bund, Ländern und Kommunen verabreden kann, dann bin ich natürlich bereit, das zu ändern und neu zu verhandeln. Das kann man aber nicht auf der Grundlage der soeben genannten computergestützten Forsa-Umfrage mit der von mir beschriebenen Qualität machen. Dann muss man das Deutsche Jugendinstitut beauftragen, festzustellen, ob sich der Bedarf der Eltern in den Kommunen ändert. Dazu brauchen wir Erfahrungswerte. Wenn man das alles hat, dann kann man vielleicht im Jahr 2011 oder 2012 sagen: Wir brauchen mehr als ein Drittel.

Wie Sie wissen, haben wir für nächstes Jahr 100.000 Plätze bereitgestellt. Wir wissen nicht, ob überhaupt so viel Geld, wie das Land nächstes Jahr bereitstellt, von den Kommunen abgefragt wird. Das festzustellen ist im Moment unsere Aufgabe. Insofern empfehle ich, einen Schritt nach dem anderen zu tun. Dass es am Ende mal mehr als 35 % werden, will ich gar nicht ausschließen. Dafür hätte ich aber gern eine solide Planungsbasis.

Vielen Dank, Herr Minister. – Ich sehe keine weiteren Fragen. Diese Mündliche Anfrage ist damit also beantwortet. Ich danke für die Beantwortung.

Ich rufe auf die

Mündliche Anfrage 342

des Abgeordneten Achim Tüttenberg von der Fraktion SPD:

Erlass und Stundung von Rückforderungsbeträgen

Der Landesrechnungshof hat im Jahresbericht 2007 unter Ziffer 26 bei der Prüfung von Zuwendungen, die einem Verband von der Landwirtschaftskammer bewilligt worden waren, massive Vergabeverstöße aufgedeckt. Der Verband hat die erhobenen schweren Vorhaltungen nicht ausräumen können, aber dennoch beantragt, daraus resultierende nennenswerte Rückforderungsbeträge überwiegend zu erlassen und teilweise in zehn Jahresraten zu erstatten.

Wird der Finanzminister den Beschluss des Haushaltskontrollausschusses umsetzen?

Ich bitte Herrn Minister Uhlenberg um Beantwortung.

Herr Kollege Tüttenberg! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Um- und Neubau der Landes- Reit- und Fahrschule – Träger ist der Pferdesportverband Rheinland – in den Jahren 1999 bis 2001 mit 5,97 Millionen € gefördert.

Nachdem das Rechnungsprüfungsamt massive Verstöße des Pferdesportverbandes beim Vergabeverfahren festgestellt hatte, hat der Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter seinen Förderbescheid im Januar 2005 widerrufen. Dagegen hat der Pferdesportverband Widerspruch erhoben.

Auf der Grundlage eines Erlasses des Finanzministeriums zur Rückforderung bei Vergabefehlern beabsichtigt der Landesbeauftragte, im Rahmen des Widerspruchverfahrens 787.000 € zuzüglich Zinsen zurückzufordern. Laut Auskunft des Landesbeauftragten wäre dann jedoch der Fortbestand der Landes- Reit- und Fahrschule gefährdet.

Ein von meinem Haus beauftragter Wirtschaftsgutachter kommt zu dem Schluss, dass der Pferdesportverband in der Lage wäre, 274.000 € in zehn Jahresraten zurückzuzahlen, ohne dass dadurch die Existenz der Schule gefährdet wäre.

Ein Antrag des Pferdesportverbandes zur Stundung der 274.000 € und zum Erlass der Restschuld einschließlich aufgelaufener Zinsen liegt dem Landesbeauftragten vor.

Ein entsprechender Antrag ist Anfang April 2009 an das Finanzministerium gestellt worden. Dieser ist zu aktualisieren.

Auf Anforderung meines Hauses erstellt der Landesbeauftragte zurzeit einen Bericht, der die aktuelle wirtschaftliche Lage des Verbandes, die Grundbuchverhältnisse inklusive der Bereitschaft anderer Gläubiger, auf Forderungen zu verzichten, und die möglichen Folgen einer Insolvenz aufzeigen soll. Wenn dieser Bericht vorliegt, wird mein Haus mit dem Finanzminister in weitere Gespräche eintreten.

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Kollege Tüttenberg, bitte schön. Ihre erste Frage.

Vielen Dank zunächst einmal. Ich frage Sie, welchen Einfluss auf Ihre Erwägungen hat die Tatsache, dass es sich nicht um ein einmaliges Fehlverhalten handelt, sondern um das mehrfache Wiederholen von schwerwiegenden Verstößen? Vom Sachverhalt her waren diese in den Fachdiskussionen weitgehend unbestritten. Hier handelt es sich also um fehlendes Problem- und Unrechtsbewusstsein. Welchen Ein

fluss hat dieser unbestrittene Sachverhalt auf Ihre Erwägungen?

Herr Minister.

Wenn Sie damit fragen wollen, welche Konsequenzen daraus gezogen worden sind, teile ich Ihnen mit, dass die sehr fachspezifisch begründeten Förderanträge bisher in der Fachabteilung und nicht in der Förderabteilung abgewickelt wurden. Das Personal dort hat nur wenig Erfahrung mit Förderangelegenheiten, speziell in Sonderfällen. Ich habe den Landesbeauftragten deswegen angewiesen, künftig alle Förderfälle von der Förderabteilung bearbeiten zu lassen, Herr Abgeordneter. Diese Umstrukturierung ist erfolgt. Ich gehe davon aus, dass solche Fehler künftig nicht mehr geschehen.

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Kollege Tüttenberg hat eine weitere Frage. Bitte schön.

Im Fachausschuss haben sich die Mehrheitsfraktionen zum Teil für die Stundung und zum Teil für den völligen Verzicht ausgesprochen. Haben Sie Kenntnis davon, ob neben dem Land NRW andere Großgläubiger ebenfalls auf ihnen zu stehende Forderungen verzichten? Anders gefragt: Warum will gerade das Land im Namen der Steuerzahler verzichten, wenn andere Großgläubiger gegebenenfalls nicht verzichten?

Herr Minister.

Herr Abgeordneter, ich habe eben davon gesprochen, dass wir ein weiteres Gutachten auf den Weg gebracht haben. Auf dieses Gutachten wartet auch der Finanzminister. Im Rahmen dieses Gutachtens sollen zum Beispiel nicht nur bestimmte noch offene Grundbuchfragen geklärt werden, sondern auch die Frage, inwieweit andere Gläubiger einschreiten können.

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Kollege Trampe-Brinkmann hat eine Frage.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, nach den uns vorliegenden Informationen erklärt sich der Reitsportverband deswegen für unfähig, den Betrag zu erstatten, weil er für die enormen geleisteten Investitionen hohe Rückstellungen gewährleisten muss.