Ich bedanke mich schon jetzt dafür, dass der Ausschuss und das Parlament so zeitnah darüber beraten wollen, dass wir diese Rechtsgrundlage noch vor der Wahl am 9. Mai in das Krankenhausgestaltungsgesetz aufnehmen können. – Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Wie der Minister schon ausgeführt hat, sind wir im September letzten Jahres in der Tat mit Meldungen überrascht worden, dass Krankenhäu
Interessant waren die Reaktionen der Interessenverbände der Krankenhäuser und der Ärzteverbände – es gab gegenseitige Schuldzuweisungen. Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, sagte, hinter den Prämienzahlungen steckten die Betriebswirtschaftler in den Krankenhausleitungen. Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Dr. Rudolf Kösters, sagte, die Schuld liege bei den niedergelassenen Ärzten; sie träten im Verbund an Kliniken heran und stellten gemeinsam Forderungen. – Wir müssen uns wohl damit abfinden, dass es beides gibt.
Wie ich Meldungen und Einlassungen des Ministers an anderer Stelle habe entnehmen können, sind auch im Ministerium anonyme Anzeigen angekommen. Geschäftsführer von Krankenhäusern haben mir im persönlichen Gespräch gesagt, dass solche unsittlichen Ansinnen an sie herangetragen wurden. Dies geschah insbesondere in den Kommunen, in denen es mehrere Krankenhäuser gibt, sodass die Konkurrenz entsprechend groß ist. Man hat dann geschaut, wo man den größten Vorteil ziehen konnte. Zum Teil mussten Abwehrmaßnahmen ergriffen werden. Die Geschäftsführer der Krankenhäuser taten sich zusammen und haben sich gegenseitig versprochen, nicht auf die Forderungen einzugehen.
Umgekehrt – das zeigt das Beispiel in Oberhausen – muss es auch Krankenhäuser geben, die auf Ärzte zugehen und entsprechende Angebote machen, um ihre Einweisungszahlen zu erhöhen.
Fakt ist: Illegal ist beides schon jetzt. Krankenhäusern, die sich so verhalten, drohen Konkurrenzklagen. Im Fall Oberhausen ist man vor Gericht damit erfolgreich. Ärzten drohen – wie der Minister gerade ausgeführt hat – Berufsgerichtsverfahren. Verfehlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 € geahndet werden. Ja, ihnen kann auch die Berufszulassung entzogen werden. Trotzdem scheint dieses nicht abschreckend genug zu sein, wenn solche Dinge dennoch vorkommen.
Das hängt sicherlich ein Stück weit damit zusammen, dass die Beweislage sehr schwierig ist. Sie ist auch deshalb sehr schwierig, weil wir als Gesundheitspolitiker natürlich ein großes Interesse daran haben, dass es sehr wohl integrierte Versorgung gibt, das heißt, dass es eine vernünftige inhaltlich abgestimmte Zusammenarbeit zwischen dem stationären und dem ambulanten Bereich, also zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten, gibt. Gleichzeitig wollen wir eine Versorgung, die zum Wohl des Patienten und der Patientin ist. Dabei sind Ärzte nach ihrer Leistung zu vergüten, nach erbrachter Leistung, und nicht dafür, dass sie als Makler tätig werden. Das ist, glaube ich, der entscheidende Punkt. Ich gehe
Also: Wir brauchen eine Regelung, die solche sinnvollen Verträge nicht diffamiert oder unmöglich macht, sondern sie zulässt.
Wir müssen aber gleichzeitig – da stimme ich dem Minister völlig zu – die Befugnisse der beim Ministerium angesiedelten Rechtsaufsicht über die Krankenhäuser so stärken, dass solch verwerfliches Gebaren von Krankenhäusern ausgeschlossen ist. Das heißt, die Rechtsaufsicht muss gestärkt werden. Die Rechtsaufsicht braucht Instrumente, um da tätig werden zu können.
Dieser Gesetzentwurf, der uns hier heute vorliegt, schafft solche Möglichkeiten, beispielsweise indem die Einsichtnahme in die entsprechenden Verträge zulässig werden soll. Und damit das kein zahnloser Tiger bleibt, ist es ganz wichtig, dass es auch Sanktionsmöglichkeiten gibt. So lässt das Gesetz Zwangsmittel nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz zu. Das bedeutet im Klartext, dass gegenüber Krankenhäusern Bußgelder verhängt werden können. Ich glaube, die schärfste Waffe, die natürlich nur als Ultima Ratio greifen soll, ist, dass sie – gegebenenfalls nur mit der betroffenen Abteilung – aus dem Krankenhausplan herausgenommen werden.
Ich denke, wir müssen alles daransetzen, dass Patienten und Patientinnen darauf vertrauen können, dass ihr Arzt oder ihre Ärztin, wenn er oder sie eine Empfehlung ausspricht, weil er oder sie will, dass ihr Patient/ihre Patientin optimal gesundheitlich versorgt wird und nicht, weil er oder sie Geld verdienen will. Diese Sicherheit müssen wir herstellen.
Wenn wir dazu einen Beitrag leisten können – mit diesem Gesetzentwurf ist das möglich –, dann sollten wir diese Pflicht auch wirklich wahrnehmen und dafür sorgen, dass Krankenkassenmittel nicht zweckentfremdet werden können.
Ich denke, dass wir es in der Tat Ihrem Wunsch entsprechend, Herr Minister, hinkriegen werden, dieses Gesetz bis zu den Landtagswahlen zu verabschieden. Denn es kann eigentlich nicht strittig sein, dass wir an dieser Stelle gemeinsam vorgehen sollten. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie schon mehrfach gesagt: Anfang September 2009 berichteten die Medien über illegale Zuwendungen von Geldern. Kassenärzte sollen auf vielfältigen Wegen illegal Geld
kassiert haben, so „ZEIT ONLINE“ am 3. September 2009. Es wird berichtet, dass über Zuweisungen von Patienten an Krankenhäuser Ärzte auf verschiedenste Weise Geld erhalten haben sollen, das ihnen nicht zusteht.
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Köhler, hat dieses eingeräumt. In diesem Zusammenhang betonte er aber auch, dass es sich hier um Einzelfälle handle.
Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Dr. Rudolf Kösters, räumte am 11. September 2009 bei den Biersdorfer Krankenhausgesprächen ein – ich zitiere –:
Um ihre Fallzahlen zu steigern, könnten einige Krankenhäuser durchaus versucht sein, auch auf unmoralische Angebote von Zuweisern einzugehen.
Der nordrhein-westfälische Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat bereits kurz danach bekannt gegeben und in einer Pressemitteilung öffentlich bekundet, gegen solche Art von Prämien vorzugehen, selbst wenn es sich nur um Einzelfälle handelt.
Sehr geehrte Damen und Herren, Geldzahlungen, denen als Gegenleistung nur die Zuführung von Patienten gegenübersteht, können und wollen wir nicht hinnehmen. Dabei ist es zunächst gleichgültig, von welcher Seite aus die unmoralischen Angebote gemacht werden. Fangprämien – wie diese Gelder auch genannt werden – sind nicht hinnehmbar.
In den Berufsordnungen für die nordrheinischen und auch westfälischen Ärztinnen und Ärzte steht jeweils in § 31, dass es Ärztinnen und Ärzten nicht erlaubt ist, sich für Zuweisungen von Patienten oder Untersuchungsmaterial ein Entgelt oder andere Vorteile versprechen zu lassen oder anzunehmen bzw. diese selbst anzubieten.
Für uns ist es wichtig, dass medizinische Gründe und der Patientenwille ausschlaggebend sind für die Überweisung in ein bestimmtes Krankenhaus, nicht aber monetäre Gründe, so wie es der Minister und Frau Gebhard vorhin bereits gesagt haben.
Wir wollen aber auch, dass nicht nur die Ärzte sanktioniert werden. Es ist auch wichtig, dass es für die Krankenhausträger keinen Anreiz gibt, mit derartigen Prämienzahlungen Patienten in bestimmte Häuser zu leiten. Da ist eine Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes erforderlich. Der Patient muss die Möglichkeit haben, in das qualitativ beste Krankenhaus für seine Behandlung zu gehen. Es muss sichergestellt werden, dass niemand auf angestellte Ärzte im Krankenhaus oder niedergelassene Ärzte dahin gehend Einfluss nimmt, dass
Nordrhein-Westfalen ist das erste Bundesland, das so eine Gesetzesinitiative auf den Weg bringt. Es ist uns wichtig, dass das Geld, das wir im Gesundheitswesen zur Verfügung haben, für die Versorgung unserer Bürger genutzt wird. Wir können es uns nicht leisten, Gelder zu verschwenden. Daher begrüßen wir die Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes.
Meine Damen und Herren, ich betone nochmals ausdrücklich, dass ich davon ausgehe, dass es sich hier um Einzelfälle handelt. Aber auch Einzelfälle können wir nicht dulden. Vielmehr gilt es, solche Machenschaften im Keim zu ersticken. Es gilt, die schwarzen Schafe in der Branche zu bekämpfen. Wie Frau Gebhard es bereits gesagt hat: Wir werden es gemeinsam schaffen, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh, dass bei meinen Vorrednern Einigkeit besteht, dass Fangprämien dieser Art völlig inakzeptabel sind und wir dies im Gesundheitssystem nicht wollen. Insofern unterstützen wir den Vorschlag der Landesregierung, die Aufsicht so zu stärken, dass man gegen solche Krankenhäuser effizient vorgehen kann.
Offenbar ist dieses Agieren mit Fangprämien nicht ganz so neu. Nach der Erfahrung des Medizinrechtlers Ernst Tandler sind solche Praktiken seit rund zehn Jahren zu beobachten. Ein großes Problem ist die unklare Rechtslage mit zum Teil ganz unterschiedlichen Gerichtsurteilen. Das Bundeskriminalamt zählt für 2007 rund 400 Fälle von Wirtschaftskriminalität im Gesundheitswesen in Deutschland mit einem Schaden von fast 31 Millionen €.
Eine weitere Schwierigkeit ergibt sich aufgrund der großen Intransparenz im Gesundheitswesen. Daher ist es gut, dass die neue Bundesregierung mit einer Offensive für mehr Transparenz, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, ein Zeichen setzen will. Patienten und Versicherte sollen aus gutem Grund mehr Orientierung über Qualität, Leistung und Preis erhalten.
Eine negative Folge dieser Bestechung besteht auch darin, dass sämtliche Kooperationsformen, die ja prinzipiell gewollt und sinnvoll sind, auf den Prüfstand kommen. Und so kann man ahnen, dass am Ende vor allem die Patienten die Leidtragenden sind. Nicht nur das Vertrauen in die Seriosität des
Gesundheitswesens steht auf dem Spiel, sondern ebenso die Vielfalt des Behandlungsangebots sowie die freie Krankenhaus- und Therapiewahl. Die möglichen Beeinträchtigungen von Patienten durch unnötige Krankenhausleistungen oder eine schlechtere Behandlungsqualität sind durchaus ein realistisches Risiko, das man so nicht hinnehmen darf.
Bislang können keine strafrechtlichen, wettbewerbs- und kartellrechtlichen bzw. berufsrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten vonseiten der Aufsichtsbehörden ergriffen werden. Auf diese Weise fehlt nicht nur ein Instrument zur Prävention, sondern die fehlende Rechtssicherheit ist geradezu eine Einladung für dubiose Geschäfte.
Das soll sich mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes, den wir hier und heute beraten, ändern. – Ein weiteres Ziel ist, den negativen Einfluss auf die Krankenhausversorgung zu verhindern bzw. zu unterbinden.
Die Eingriffsmöglichkeiten werden beim Land als Planungs- und Aufsichtsbehörde sowie beim Krankenhausträger angesiedelt. Dieser trägt die Verantwortung für seine Angebote und muss bei entsprechenden Verstößen mit förderrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Hinweis im Gesetzentwurf, dass der Zweck des § 7 im Krankenhausgestaltungsgesetz darin besteht, Patienten einen möglichst guten Überblick über die Qualität und Leistungsfähigkeit von Krankenhäusern zu vermitteln, denn nur so können sie auf sinnvolle Weise von Wahlmöglichkeiten Gebrauch machen.
Aus naheliegenden Gründen hat in der Regel der behandelnde Arzt jedoch den besseren Überblick über die Behandlungsqualität eines Krankenhauses. Patienten sind also in besonderer Weise auf den Rat des Experten angewiesen. Wenn aber nicht die Qualität, sondern die Höhe der Zuweisungsprämie das entscheidende Kriterium für eine Empfehlung ist, dann gefährdet dies in der Tat die Gesundheit der Patienten und widerspricht dem Gesetzeszweck von § 7, der ja der Qualitätssicherung dient.
Hier setzt der Gesetzentwurf mit § 31 a an, der der Ausgestaltung eines fairen Wettbewerbs um Qualität und zugleich der Aufgabenwahrung der Krankenhäuser dient. Jegliche Vorteilsgewährung, die im Zusammenhang mit der Zuweisung von Patienten steht, wird künftig ausdrücklich verboten. Im Falle eines Verdachts ist die Landesbehörde künftig befugt, Vereinbarungen und sonstige Unterlagen einzusehen und gegebenenfalls entsprechende Konsequenzen einzuleiten.
Die FDP-Fraktion begrüßt diesen Vorstoß ausdrücklich, weil er ein klares Zeichen für Transparenz und Fairness im Gesundheitswesen ist. – Danke schön.