Protocol of the Session on December 16, 2009

Diese Änderungen sind notwendig zur weiteren Entspannung der Schweinepestsituation in Nordrhein-Westfalen und sollen nicht auf die lange Bank geschoben werden. Die Anwendung der aufgrund dieser Gesetzesnovelle zur Verfügung stehenden Instrumente wird mit Augenmaß angewandt. Hierzu stehen wir bereits im Dialog mit den Jagd- und Umweltverbänden.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es hat in den vergangenen Monaten einen regen Austausch über den Inhalt dieses Gesetzentwurfs zur Änderung des Jagdgesetzes gegeben. Ich möchte mich bei allen Fraktionen für die Diskussionsbereitschaft herzlich bedanken, aber insbesondere bei den Koalitionsfraktionen für die inhaltliche Unterstützung.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke, Herr Minister.

Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/10388, den Gesetzentwurf Drucksache 14/10029 in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Wer enthält sich? – Niemand. Dann ist dieser Gesetzentwurf in zweiter Lesung beschlossen.

Wir kommen zu:

14 Gesetz zur Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Lande Nordrhein-Westfalen (Transparenzgesetz)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/10027

Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/10428

Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP Drucksache 14/10430

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 14/10389

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/10431

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und gebe Herrn Weisbrich von der CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In aller Kürze zu dieser späten Stunde. Worum geht es bei dem Gesetzentwurf? Es geht darum, dass unserer Meinung nach die Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch darauf haben zu erfahren, welche Vergütungen Vorstände und Geschäftsführer sowie die Mitglieder von Aufsichtsgremien in öffentlichen Unternehmen für ihre Tätigkeit erhalten. Eine bloße Selbstverpflichtung reicht nicht aus, um diesem Anliegen in angemessener Weise Rechnung zu tragen. Dazu bedarf es einer gesetzlichen Regelung. Denn je nach Fragestellung – nach dem Motto: darf ich beim Beten rauchen oder darf ich beim Rauchen beten? – stehen dem Bürgeranspruch nämlich bundesrechtliche Vorschriften entgegen.

Heute liegt uns ein Gesetzentwurf vor, der dieser Sachlage in vollem Umfang Rechnung trägt. Zur politischen Konsensbildung hat es auf Einladung von Frau Kollegin Brunn, der Vorsitzenden des Haushalts- und Finanzausschusses, ein Erörterungsgespräch gegeben, um die eingegangenen Stellungnahmen der Verbände auf Grundlage der Bewertung durch das Finanzministerium auszuwerten. Erwartungsgemäß haben die Verbände der Hauptbetroffenen, so der VKU, der Verband Kommunaler Unternehmen, eine volle Breitseite gegen den Gesetzentwurf abgefeuert. Für meine Begriffe fällt das unter die Rubrik: Wenn man den Sumpf trockenlegen will, dann darf man die Frösche nicht fragen.

(Beifall von der FDP)

Politisch gab es in der Erörterungsrunde zum Gesetzentwurf vier offene Punkte:

erstens, den Stichtag für Transparenzregelung für Sparkassen,

zweitens, die Anzeigepflicht bei Vertragsanbahnungen,

drittens, die Anzeigepflicht gegenüber der Aufsicht bei Beraterverträgen im Konzern, und,

viertens, die Vorschrift zur Transparenzregelung bei der Beteiligung an bestehenden oder zu gründenden Unternehmen.

Die ersten beiden Punkte sind Gegenstand eines gemeinsamen Änderungsantrages der Fraktionen von CDU, FDP und SPD. Zu den anderen beiden Punkten hat der Finanzminister bereits klar Stellung genommen und wird das in seiner Stellungnahme heute sicherlich noch einmal unterstreichen. Deshalb gehe ich davon aus, dass wir den Gesetzentwurf in breitem Konsens verabschieden werden.

(Vorsitz: Vizepräsident Edgar Moron)

Unabhängig von diesem Gesetzentwurf liegen ein Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, der Bundesrecht betrifft, sowie ein Antrag der SPD-Fraktion zur Änderung der Gemeindeordnung vor.

Eine Änderung der GO werden wir in dieser Wahlperiode bestimmt nicht mehr anpacken; das wird sie ungeheuer überraschen.

Die wesentlichen Inhalte des Entschließungsantrages waren bereits Gegenstand einer Initiative der Landesregierung im Juni in Berlin. Diese Initiative wurde von der schwarz-roten Koalition abgelehnt. Wir halten es deshalb für wenig zielführend, wenn wir nunmehr einer schwarz-gelben Koalition einen solchen Gemeinschaftsantrag vorlegen. Ich bin sicher, wir werden das angestrebte Ziel auf anderen Wegen besser erreichen.

Meine Damen und Herren, das im Hinblick auf die fortgeschrittene Zeit. Ich bitte um Ihr Verständnis, wenn wir weder dem Änderungsantrag zur GO noch dem Entschließungsantrag zustimmen, aber den Gesetzentwurf und den gemeinsam mit der SPDFraktion eingebrachten Änderungsantrag unterstützen werden. – Schönen Dank.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Weisbrich, für Ihren kurzen Beitrag. – Jetzt hat die SPD-Fraktion das Wort, und zwar Herr Eumann. Darf auch kurz sein.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines habe ich gelernt: Man darf seinen Präsidenten nicht enttäuschen.

Transparenz schafft Vertrauen. Deswegen – das ist das Kapitel „Versöhnen statt spalten“ – werden wir, Herr Weisbrich, diesem Gesetzentwurf zustimmen. Diese Initiative aus der Mitte des nordrhein-westfälischen Landtages über Anträge aus den Jahren 2008 und 2009 – debattiert und diskutiert – hat die Landesregierung, Herr Minister Linssen, wie wir meinen, sehr gut umgesetzt. Das ist ein guter Gesetzentwurf. Ich stimme meinem Kollege Weisbrich ausdrücklich zu, dass die Bürgerinnen und Bürger in der Tat einen Anspruch darauf haben. Das war das Kapitel „Versöhnen statt spalten“.

Jetzt kommt „Spalten statt Versöhnen“. Herr Weisbrich, Sie haben unserem Änderungsantrag keine Zustimmung signalisiert. Wir glauben aber dennoch, dass es richtig ist, Ihr Gesetzesvorhaben zu nutzen, um noch einmal deutlich zu machen, dass wir zu der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden tatsächlich eine andere Auffassung haben. Deswegen schlagen wir dem Landtag von Nordrhein-Westfalen hierzu eine Änderung vor.

Sie haben unseren gemeinsamen Änderungsantrag schon genannt. Auch hier ist, glaube ich, sehr deutlich geworden, dass wir ein Interesse daran hatten, die Vorschläge, die von Betroffenen kamen, gemeinsam umzusetzen, und dass wir die richtige Klarstellung gefunden haben. So weit, so gut.

Im Gesetzentwurf hat die Landesregierung das geregelt, was in ihrem Kompetenzbereich zu regeln ist. Wir glauben aber mit Blick auf die Bundesebene, dass es weiteren Regelungsbedarf gibt. Den haben wir in der gemeinsamen Entschließung mit Bündnis 90/Die Grünen deutlich gemacht.

Darüber könnte ich weitere 2:44 Minuten diskutieren. Aber da wir alle lesen können und ich einen starken Präsidenten in meinem Rücken habe, bitte ich schon jetzt um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag, zu dem gemeinsamen Entschließungsantrag mit Bündnis 90/Die Grünen und zum gemeinsamen Änderungsantrag mit CDU und FDP. Wir stimmen dem Transparenzgesetz in der von uns geänderten Fassung in dieser zweiten Lesung zu. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Eumann. – Das war alles sehr schön. Vielen Dank.

(Allgemeine Heiterkeit)

Frau Kollegin Freimuth von der FDP-Fraktion, bitte schön.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt muss ich mir ja richtig etwas einfallen lassen. Also: Ich habe einen der liebenswertesten Präsidenten im Rücken.

(Zurufe von der SPD: Ah!)

Ich will an dieser Stelle auch versuchen, seiner Bitte zu folgen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der heute anstehenden Verabschiedung des Gesetzentwurfs werden wir in Nordrhein-Westfalen in der Tat Vorreiter in Sachen Transparenz über die Bezüge von Vorständen und Mitgliedern von Aufsichtsgremien in öffentlichen Unternehmen. Einen umfassenderen Offenlegungsansatz, als er mit diesem Gesetz gewählt ist, kann ein Landesgesetzgeber sicherlich nicht erreichen.

Der Gesetzentwurf umfasst nicht nur eine individualisierte Veröffentlichungspflicht für landesunmittelbare rechtsfähige Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts, sondern gerade auch diejenigen Fälle, in denen sich die öffentliche

Hand zur Durchführung ihrer Aufgaben Einheiten bedient, die in privater Rechtsform geführt werden.

Die privatrechtliche Rechtsform ist – wie wir schon öfters feststellen konnten – bundesrechtlich geregelt. Dem trägt der vorliegende Gesetzentwurf dahin gehend Rechnung, dass der von uns gewünschte Transparenz- und Offenlegungszweck indirekt erreicht wird, indem nämlich der öffentlich-rechtliche Träger im Rahmen seiner Möglichkeiten der Einwirkung auf das jeweilige Unternehmen verpflichtet wird, in den entsprechenden Gremien die individualisierte Ausweisung der Gehälter der Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsratsmitglieder durchzusetzen.

Meine Damen und Herren, öffentlich-rechtliche Unternehmen unterscheiden sich von privaten Unternehmen vor allem dadurch, dass in aller Regel die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Tätigkeit des Unternehmens finanzieren, und/oder dadurch, dass die Steuerzahler das Risiko des unternehmerischen Handelns tragen.

Der Öffentlichkeit kommt damit noch viel stärker als bei privatwirtschaftlichen Unternehmen ein Informationsanspruch darauf zu, in welcher Höhe die Verantwortlichen in dem Unternehmen vergütet werden. Bisher hatten die Eigentümer dieser Unternehmen, die Bürger, keinen Anspruch darauf, die Vergütung der von ihnen beauftragten Unternehmensverantwortlichen zu erfahren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht bei diesem Gesetz aber nicht nur um Information, sondern vor allem auch um Vorbeugung. Transparenz – das wissen wir – ist der Feind von Klüngel und Speziwirtschaft. Vor diesem Hintergrund und aufgrund einiger bekanntgewordener Fälle, die leider aufgetreten sind, ist die Notwendigkeit des Handelns erneut unter Beweis gestellt.

Ich will auch meinerseits noch einmal kurz das Beratungsverfahren zu diesem Gesetzentwurf erwähnen. Die so konstruktive Mitwirkung auch der Kolleginnen und Kollegen der Opposition, die wir bei diesem Gesetzentwurf erleben konnten, war sicherlich vorbildhaft und hat gezeigt, dass wir hier auch gemeinsam Dinge in die richtige Richtung verändern können.