Doch, das war ganz eindeutig. Denn ich traue Herrn Henke sehr wohl zu, dass er in der Lage ist zu entscheiden, ob es einen Widerspruch gibt zwischen dem, was ich bei der Einbringung des Gesetzes gesagt habe, und dem, was ich hier gesagt habe. Wenn er das als Widerspruch bezeichnet hat, heißt das: Er war sich sehr wohl im Klaren darüber, dass das gar kein Widerspruch ist.
Der Hinweis, den ich bei der Einbringung gegeben habe – ich bin dem Minister in der Tat sehr dankbar dafür, dass er das zitiert hat, was ich damals gesagt habe –, und das, was ich heute gesagt habe, sind der Ausfluss daraus, dass das Gesundheitsministerium im Gesetz nicht verankert ist.
Sie haben völlig zu Recht darauf hingewiesen – wir haben darauf auch schon hingewiesen –: Wir wissen – Sie wissen es auch –, dass beide Aspekte zu berücksichtigen sind. Sie legen aber einen Gesetzentwurf vor, der nur die Aspekte der Wissenschaft
Wir aber sagen: Dabei gibt es Unterschiede. Es wäre der Rechtsklarheit wegen wichtig, dass beides hineinkommt.
Herr Minister, wenn Sie sich den ersten Punkt anschauen, stellen Sie fest: Es ist eben kein rechtswidriger Antrag im Hinblick auf die Regelungen. Denn wir verlangen darin nicht, dass Doppelprüfungen ausgeschlossen werden, sondern wir verlangen in diesem ersten Änderungsantrag, …
… dass das, was Ihre politische Absicht ist, tatsächlich für alle Beteiligten verbindlich wird, nämlich dass die Studiengänge so organisiert werden, dass sie zu beiden Abschlüssen führen. Um mehr geht es nicht.
… nicht ein rechtsuntechnischer Begriff, wenn man hineinschreibt, wie die Abschlüsse sein sollen. – Danke schön.
Herzlichen Dank. – Ich bitte um Entschuldigung, aber die Redezeit wurde doch erheblich überschritten.
Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/9964 ab. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die SPD-Fraktion.
(Ralf Witzel [FDP]: Die Grünen stimmen nicht einmal für Ihren eigenen Antrag! Das ist be- zeichnend! – Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Meine Güte, Herr Witzel! – Weitere Zurufe von CDU und FDP)
Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen.
Ein bisschen Ruhe, wenn es geht! – Wer ist dagegen? – Das sind die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Wir stimmen zweitens über den Gesetzentwurf Drucksache 14/9249 ab. Der Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/9922, den Gesetzentwurf Drucksache 14/9249 unverändert anzunehmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Ich sehe niemanden.
Wer enthält sich? – Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Generationen, Familie und Integration Drucksache 14/9625
Ich weise darauf hin, dass dieser Antrag vom Plenum an den Ausschuss für Generationen, Familie und Integration mit der Maßgabe überwiesen wurde, dass Beratung und Abstimmung erst nach Vorliegen einer Beschlussempfehlung erfolgen sollen. Diese Beschlussempfehlung liegt nun ebenso wie
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Asch das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die politische Landschaft in Deutschland ist in den letzten Jahren stark in Bewegung geraten. Es gibt nicht nur neue Parteien in den Parlamenten, sondern auch die Situation, dass Parteien wie die CDU ihre Positionen im Vergleich zu den Positionen, die sie vor einigen Jahren eingenommen haben, völlig revidieren.
Ein Beispiel dafür ist das Zuwanderungsgesetz. Heute sieht die CDU ein, dass Deutschland ein Zuwanderungsland ist. Vor fünf Jahren noch wurde bei Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes die Zuwanderung durch Herrn Günter Beckstein von der CSU und durch Herrn Müller von der CDU praktisch auf null gesetzt.
Auch bei dem Thema, um das es jetzt geht, nämlich Krippenplätze für die Kleinen, für die unter Dreijährigen, zu schaffen, hat sich die CDU in den letzten drei Jahren komplett gewandelt. Als nämlich die rotgrüne Bundesregierung das Tagesbetreuungsausbaugesetz vorbildlich und zukunftsweisend auf den Weg gebracht hat, um endlich mehr Betreuungsplätze für die Kinder unter drei zu schaffen, hat sich die Union, die CDU, noch mit Händen und Füßen dagegen gewehrt. Die Situation war die, dass man im Gesetzgebungsverfahren das Gesetz sogar in zwei Teile teilen musste, damit die CDU es nicht mit ihrer Mehrheit im Bundesrat blockieren konnte.
Selbst jetzt, nachdem es dank Frau von der Leyen eine Kurskorrektur in der CDU in Bezug auf die Kinderbetreuung gegeben hat, wurde noch das sogenannte Betreuungsgeld hinterhergeschoben, das all die Eltern belohnen soll, die ihre Kinder eben nicht in der Kindertagesstätte fördern lassen, sondern sie zu Hause betreuen. Das ist hoffentlich ein letzter Gruß der Teile der Union, die sich lieber hinter Herrn Bischof Mixa als hinter Frau von der Leyen scharen.
Trotz aller Widerstände in der Vergangenheit ist der Ausbau der Betreuungsplätze in vollem Gange – dank des Tagesbetreuungsausbaugesetzes von Rot-Grün.
Das muss an dieser Stelle noch einmal festgehalten werden. In allen Bundesländern, auch in NordrheinWestfalen, passiert nämlich nichts anderes, als dieses Gesetz umzusetzen. Hinzugekommen ist mittlerweile der bundesgesetzliche Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab dem
In NRW haben die Regierungsfraktionen versprochen, dass es vor der Umsetzung dieses Rechtsanspruchs in 2013 schon ab 2010 einen Rechtsanspruch für die zweijährigen Kinder geben soll. Wir warten alle darauf, dass dieser Beschluss, den der Landtag mehrheitlich gefasst hat, endlich umgesetzt wird. Wir müssen aber feststellen, bei diesem Thema ist seitdem nichts passiert.
Immer, wenn Herr Laschet seinen unendlich vielen schönen Worten Taten folgen lassen soll, versagt er. Das sehen wir wieder einmal an diesem Punkt. Das gilt für den Rechtsanspruch für Kinder ab zwei Jahren. Da weicht er den unangenehmen Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden aus. Die Verhandlungen sind noch nicht aufgenommen. Dasselbe gilt für das Kinderbildungsgesetz: ein Dokument des Versagens. Das haben wir hier schon an vielen Stellen diskutiert.