Protocol of the Session on October 8, 2009

Der Landtag ist vom zuständigen Ausschuss einstimmig, ohne Gegenstimme, aufgefordert worden …

(Heike Gebhard [SPD]: Das ist einmütig, nicht einstimmig!)

Einstimmig! Es hat Enthaltungen gegeben. Diese sind aber für das Entscheidungsvotum nicht störend. Das sind keine Gegenstimmen. Es gibt also eine einstimmige Empfehlung des zuständigen Ausschusses, dass wir das hier annehmen sollen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns dieser einstimmigen Empfehlung des Ausschusses folgen. Lassen Sie uns das annehmen und verabschieden.

(Beifall von der CDU)

Herr Garbrecht, ich glaube auch, dass die Modellklausel, die auf Bundesebene beschlossen ist, auch an anderer Stelle nutzbar ist. Es ist nicht eine Modellklausel, von der man sagen könnte, dass sie ein Monopol für diese Fachhochschule in Bochum sei. Trotzdem ist die Fachhochschule in Bochum etwas Besonderes. Der Gründungsgedanke dieser Fachhochschule war Wegbereiter dafür, dass es diese Beweglichkeit plötzlich auf der Bundesebene gibt.

Man hat gesehen, dass sich ein Bundesland engagiert und etwas tut. Dieses Engagement ist von der Bundesebene auch honoriert worden. So funktioniert das doch alles. Insofern hat jemand etwas investiert und dieses Investment rentiert sich jetzt – nicht nur politisch für eine gute schwarz-gelbe Landesregierung, sondern vor allen Dingen für die Menschen.

(Beifall von der CDU)

Lassen Sie uns dann mal schauen, was aus diesem erfolgversprechenden Modell wird. Ich bin gar nicht so schlechter Hoffnung, auch für die katholische Hochschule und ihre Standorte. Und ich bin auch gar nicht so schlechter Hoffnung für Bielefeld. Lassen Sie uns das einmal abwarten.

Liebe Frau Gebhard, gestatten Sie es mir: Ich habe hier das Plenarprotokoll von unserer ersten Debatte über dieses Thema. Sie haben auf Minister Laumann geschimpft und sagten: Also du sitzt doch am Katzentisch. – Sie haben gesagt:

Sie haben null Beteiligung.

Und dann haben Sie gesagt:

… wir möchten gern einen Mitwirkenden haben, einen, der tatsächlich das verbriefte Recht hat, mitzuwirken. Ich denke, das ist nicht nur billig, sondern das ist aufgrund der Fachlichkeit geboten.

Und heute stellen Sie sich hier hin und fragen, wie es sein kann, dass man zwei Anforderungen erfüllen müsse, die eines vernünftigen Studiengangs und die der Einhaltung einer Ausbildungsordnung.

Herr Kollege!

Das eine ist nach Hochschulfreiheitsgesetz die Sache der Hochschule, das andere ist die Aufgabe der Aufsicht durch das MAGS. Das ist richtig und in Ordnung so.

(Heike Gebhard [SPD]: Das ist kein Wider- spruch!)

Insofern sind Ihre Wünsche erfüllt. Ich verstehe nicht, warum Sie heute so reden und morgen anders. Es passt Ihnen wohl immer nicht.

Herr Kollege!

Sie wollen einfach nur Kritik an der Landesregierung üben. – Ich bedanke mich sehr für Ihre Großzügigkeit, Herr Präsident, und Ihrer aller Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Henke. – Herr Witzel, Sie haben noch einmal um das Wort gebeten.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich nach der Kritik von Frau Seidl am Vorgehen der Einrichtung des Fachhochschulstandorts in Bochum, verbunden mit dem Vorwurf, warum nicht an anderer Stelle ähnliche Modelle auf den Weg gebracht würden, gemeldet. Frau Seidl, wir haben ganz bewusst seitens der Landesregierung ein fachliches Urteil durch eine Expertenkommission einholen lassen, die die Sachargumente über einen langen Zeitraum sehr gründlich und unabhängig, ohne politische Einflussnahme, ausgewertet hat. In der Tat halten wir es für wünschenswert – dazu haben wir uns in der Vergangenheit auch immer bekannt –, dass ein Standort gefunden wird, der über die allgemeinen Vorteile hinaus auch eine strukturpolitische Dimension hat, weil wir eine Region im Umbruch nicht im Stich lassen. Auch das gehörte zur Leitentscheidung.

Wir haben aktuell in Nordrhein-Westfalen eine Million Beschäftigte im Gesundheitswesen und den damit verbundenen Bereichen. Die Tendenz ist weiter steigend. Deshalb ist die Gesundheitswirtschaft ein Motor für Beschäftigung und Innovationen und gerade für Bochum im Strukturwandel außerordentlich wichtig.

Wir haben in Bochum 24.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und Selbstständige in der Gesundheitswirtschaft. Auch dort wollen wir dafür sorgen, dass die Tendenz weiter steigt. Im Zukunftssegment Medizintechnik und Biomedizin greifen wir zurück auf ein Netzwerk von 50 Unternehmen mit rund 1.000 Beschäftigten. Das ist schon eine gute Basis für ein Kompetenzzentrum, für den Gesundheitscampus des Landes Nordrhein-Westfalen.

Mit der Ruhr-Universität Bochum und den dort angeschlossenen zahlreichen Forschungseinrichtungen, den Universitätskliniken sowie den Lehrkrankenhäusern und rund 700 niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten in der Region verfügt der Standort, der seinesgleichen sucht, zudem über eine Ausstattung in der Breitenversorgung, bietet aber auch Spitzenleistung.

Wir sind fest davon überzeugt, dass dieser Gesundheitscampus des Landes mit Standort in Bochum strukturpolitisch zusammen mit den 2.500 Studienplätzen im Bereich der Fachhochschulneugründungen an den Standorten Kleve/Kamp-Lintfort – Nördlicher Niederrhein –, Mülheim/Bottrop – Westliches Ruhrgebiet – und Hamm/Lippstadt ausstrahlt. Das ist insbesondere für das RVR-Gebiet eine ganz wesentliche Perspektive. Deshalb appellieren wir ausdrücklich an die Oppositionsfraktionen, hier nicht aus kleinkarierten, symbolischen Aspekten heraus …

Herr Kollege!

… den Gesundheitscampus Ruhr und die Fachhochschule für Gesundheitsberufe zu einer politischen Streitfrage werden zu lassen. Das ist ein bundesweit einmaliges Vorzeigeprojekt, das die Unterstützung dieses Hohen Hauses auch in seiner Breite verdient hat. – Vielen Dank.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Witzel. – Jetzt hat für die Landesregierung Herr Minister Laumann das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal freue ich mich darüber, dass wir heute über den Gesetzentwurf zur Gründung der Fachhochschule für Gesundheitsberufe abstimmen werden. Wir in Nordrhein-Westfalen leisten damit Pionierarbeit für die Gesundheitsberufe und schaffen die bundesweit erste Fachhochschule für Gesundheitsberufe in staatlicher Trägerschaft.

Eine Fachhochschule ausschließlich für Gesundheitsfachberufe ist bislang einzigartig. In anderen Fachhochschulen existieren Abteilungen oder Fachbereiche. Wir setzen mit einer eigenständigen Fachhochschule bundesweit ein Signal. Deshalb hat gestern auch der zuständige Ausschuss einmütig erklärt, dass richtig ist, was wir hier machen. Dafür will ich mich erst einmal bedanken. Denn es ist ganz gut, wenn man dafür auch einen breiteren Konsens hat.

Das Besondere an diesen Studiengängen wird sein, dass die Absolventen neben dem ersten akademischen Abschluss auch einen Berufsabschluss erwerben können. Damit leisten wir einen Beitrag, um die Gesundheitsberufe zu einem attraktiven Arbeitsfeld zu machen. Nur dann werden sich junge Menschen für eine körperlich und seelisch anspruchsvolle Tätigkeit im Krankenhaus und in der Pflege entscheiden. Wir brauchen auch in Zukunft gute und motivierte Mitarbeiter in diesem Bereich.

Mit der Gründung unserer neuen Fachhochschule wollen wir nicht aus der Fachschulausbildung aussteigen. Im Gegenteil soll das Fachschulniveau als Regelausbildungsniveau erhalten bleiben.

Ich bin sehr froh, dass der Gesetzentwurf in der Landtagsanhörung eine breite Zustimmung durch die Berufsverbände erfahren hat. Unsere Initiative wurde ausdrücklich begrüßt durch den Deutschen Verband der Ergotherapeuten, den Deutschen HebammenVerband, den Deutschen Bundesverband für Logopädie, den Deutschen Verband für Physiotherapie und den Deutschen Pflegerat. Ich freue mich über so namhafte Unterstützer.

In der Anhörung ist auch das Interesse der bestehenden Hochschulen deutlich geworden, Modellstudiengänge anbieten zu dürfen. Die Hochschulen haben sich eine große Fachkompetenz zum Beispiel bei den Pflegestudiengängen oder der Logopädie erarbeitet. Ich möchte zum Beispiel die Fachhochschule Bielefeld, die Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen in Köln und die Universität Aachen nennen. Das möchten wir keinesfalls kleinreden. Grundständige Studiengänge in den Pflege- und Gesundheitsberufen gibt es aber in NordrheinWestfalen bislang nicht.

Die neue Fachhochschule für Gesundheitsberufe geht über das hinaus, was die bestehenden Hochschulen bieten. Es ist ein großer Unterschied, ob ich an der Hochschule Pflegewissenschaften unterrichte oder ob auch die Inhalte der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen und die Vorschriften des Berufsrechts eingehalten werden müssen.

Gleichzeitig muss die Praxisausbildung durch die Kooperation mit Krankenhäusern, Pflegeheimen und ambulanten Diensten sichergestellt werden. Das alles muss die Hochschule neben der akademischen Ausbildung leisten. Ich bin mir nicht sicher, ob das den Hochschulen bewusst ist. Die staatliche Hochschule in Bochum wird mit ihren Modellstudiengängen die beiden Welten Hochschule und Fachschule zusammenbringen.

Wir beanspruchen für die neue Fachhochschule nicht das alleinige Recht, Modellstudiengänge anzubieten. Aber will man nicht innerhalb kurzer Zeit eine vollständige Zersplitterung der Berufsausbildung erreichen, muss man die Modelle begrenzen. Sonst wird es unübersichtlich, und der Modellcharakter geht verloren. Das Studium wird sonst zur Regelausbildung.

Mein Ministerium ist dabei, einen Kriterienkatalog zu entwickeln, nach dem entschieden wird, ob und welche Modelle zugelassen werden. Eine flächendeckende Einführung wird es aber nicht geben. Es gibt auch keine Benachteiligung unserer Hochschulen gegenüber Hochschulen in anderen Bundesländern. Ich glaube nicht, dass die Modellstudiengänge in anderen Ländern ab jetzt wie Pilze aus dem Boden schießen – im Gegenteil: Die Signale aus den anderen Bundesländern sind eher zurückhaltend.

Meine Damen und Herren, viele Rechtsfragen bzw. Rechtsprobleme werden sich erst bei der Umsetzung der Modellklausel zeigen. Wege entstehen beim Gehen, sagt ein Sprichwort. Wir haben den Mut, diesen Weg zu gehen. Ich freue mich auf die neue Fachhochschule. Ich freue mich für das Land und die zukünftigen Studenten, die ab dem Wintersemester 2010 eine einmalige Chance erhalten.

Gestatten Sie mir noch einen Satz zum Änderungsantrag der Oppositionsfraktionen: Dieser Antrag muss deswegen abgelehnt werden, weil er geltendem Bundesrecht widerspricht.

Es ist einfach so, dass wir zum jetzigen Stand an der Hochschule Doppelprüfungen nicht verhindern können. Es gibt die ganz normale Fachausbildung – dafür braucht man das Staatsexamen, wie es heute schon üblich ist – und die Bachelorprüfung, also den akademischen Grad. Das muss in zwei Prüfungen nach jetzt geltendem Bundesrecht gemacht werden. Daher können wir uns nicht einfach in einem Gesetz, das wir heute verabschieden, über dieses Recht hinwegsetzen.

Ich möchte einen weiteren Punkt nennen, der die Modellstudiengänge angeht. In den nichtärztlichen Heilberufen mit Ausnahme der Pflegeberufe haben wir die gesetzliche Ermächtigung für Studiengänge erst seit dem 18. September vorliegen, weil damals die letzte Lesung zu dieser Frage im Bundesrat stattfand.

Dass dieses Bundesgesetz geändert worden ist und dass es überhaupt die rechtliche Grundlage für diese Modelle gibt, damit haben NordrheinWestfalen und die Landesregierung von NordrheinWestfalen sehr viel zu tun. Wir haben etwas erreicht, was die Vorgängerregierung zehn Jahre lang nicht erreicht hat. – Schönen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Für eine Kurzintervention darf ich der Frau Abgeordneten Gebhard das Wort geben.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Henke, Sie haben mich sozusagen aufgefordert, noch einmal in die Bütt zu gehen.

(Minister Karl-Josef Laumann: Das glaube ich nicht! – Zurufe von der CDU)

Doch, das war ganz eindeutig. Denn ich traue Herrn Henke sehr wohl zu, dass er in der Lage ist zu entscheiden, ob es einen Widerspruch gibt zwischen dem, was ich bei der Einbringung des Gesetzes gesagt habe, und dem, was ich hier gesagt habe. Wenn er das als Widerspruch bezeichnet hat, heißt das: Er war sich sehr wohl im Klaren darüber, dass das gar kein Widerspruch ist.