Protocol of the Session on June 24, 2009

Darin, dass der Vertrag nicht öffentlich ist, werden Sie doch sicherlich mit mir einig sein.

Herr Becker.

Herr Minister Linssen, offensichtlich handelt es sich nicht mehr um einen Erwerber, sondern um vier, wenn man den Presseberichterstattungen Glauben schenken darf. Das war von der Landesregierung nie gewollt. Ich erinnere an die Debatten um die Frage, ob man an kommunale Erwerber einzeln veräußern solle. Das hatten Sie abgelehnt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Man liest, dass diese Gesellschaften mit einem nicht sehr großen Stammkapital ausgestattet sind: mit 25.000 €. Auch die Gesellschaftsform ist ja interessant. Daher würde ich gerne von Ihnen die Frage beantwortet bekommen: Welche Durchgriffsmöglichkeit hat die Landesregierung in diesem Zusammenhang mit der Sozialklausel, die vor allen Dingen strafbewehrt ist, mit der man letztlich also nichts verhindern oder durchsetzen kann, außer Geldstrafen zu verhängen? Welche Durchgriffsmöglichkeit sehen Sie vor dem geschilderten Hintergrund – GmbH &

Co. KG, 25.000 € Stammkapital – im Zusammenhang mit der Sozialklausel?

Herr Minister.

Frau Präsidentin! Jetzt komme ich in Schwierigkeiten, weil das die Frage des Kollegen Römer ist. Jetzt weiß ich nicht, ob der Kollege Römer damit einverstanden ist, dass ich diese Frage jetzt gleich im Zusammenhang mit der ersten Frage beantworte, denn die Frage des Abgeordneten Römer lautet: „Whitehall oder Vendetta 1 – welche Heuschrecke kaufte die LEG wirklich?“ Sie haben jetzt auf die Käufer abgezielt. Ich will dem Kollegen Römer nicht zu nahe treten, aber das ist ja seine Anfrage.

Herr Minister, Herr Becker würde das auf gleich verschieben.

Ich will dem nicht ausweichen, ich kann Ihnen alles wunderschön vorexerzieren.

(Britta Altenkamp [SPD]: Ob das alles so wunderschön ist?)

Herr Becker ist damit einverstanden, dass wir das verschieben, sodass jetzt Herr Remmel die nächste Frage zu diesem Komplex stellen kann.

Herr Finanzminister, ich möchte gerne wissen: Welche Motive haben der Landesregierung für diese Vertragsformulierung zugrunde gelegen?

Das ist ganz einfach: Egal mit welchem der Nachfrager Sie damals gesprochen haben – es ist überall das Gleiche. Das heißt, wenn Sie mit solchen Firmen sprechen, dann legen sie Wert darauf, dass gerade ihre Firmenkonstruktionen, ihre Vorgehensweise Geschäftsgeheimnisse bleiben. Wenn ein Käufer dann der beste Käufer ist, müssen Sie sich überlegen, ob so etwas hinderlich ist, ob Sie das in Ihrem Urteil gegebenenfalls negativ beeinflussen könnte. Da das in der Branche üblich ist, war es für uns selbstverständlich, dass wir solche Geheimhaltungsvorschriften auch akzeptiert haben.

Wir, das heißt die Anwälte – die ja auf beiden Seiten sitzen –, haben sogar bestimmte Dinge von uns aus hereingebracht. Es ist ja nicht irgendeine kleine Veranstaltung mit 25.000-€-GmbHs, sondern wohl einer der maßgeblichsten Investoren im Immobilienbereich, den wir überhaupt in Europa haben.

Herr Kutschaty.

Herr Minister, nachdem Sie gerade bestritten haben, dass es eine Klausel mit besonderem Veröffentlichungsinteresse gibt, bzw. Sie dazu etwas vorgetragen haben, frage ich Sie, ob Ziffer 23.2 des Vertrages wie folgt von mir richtig zitiert ist:

Die Parteien haben Form und Inhalt jeder Pressemitteilung oder ähnlicher freiwilliger Verlautbarungen zu diesem Vertrag, seinem Zustandekommen und seiner Durchführung vor deren Veröffentlichung abzustimmen. Dies gilt nicht hinsichtlich solcher Verlautbarungen, die Name und Geschäftsgegenstand

(Minister Dr. Helmut Linssen: „Lediglich“ ha- ben Sie noch vergessen!)

der Parteien, die bloße Tatsache des Abschlusses und Vollzuges des Vertrages – jetzt kommt es – und solche Informationen betreffen, bezüglich deren der Verkäufervertreter ein besonderes Informationsinteresse der Öffentlichkeit vor Veröffentlichung schriftlich gegenüber dem Käufervertreter bejaht hat. Diese Informationen können auch ohne Abstimmung mit den anderen Parteien veröffentlicht werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich Sie noch einmal: Welche Überlegungen hat sich die Landesregierung zu der Frage gemacht, welche Informationen können dazu der Öffentlichkeit gegeben werden?

Sie haben bis auf Kleinigkeiten völlig korrekt aus dem Ihnen vorliegenden Text vorgetragen, der mit „Pressemitteilung“ überschrieben ist. Es geht darum, dass wir Pressemitteilungen machen, die dann diese genaue Ausnahme eben auch beinhalten. Es geht um Pressemitteilungen. Da fühlten wir uns überhaupt nicht beschwert. Mussten wir mehr Pressemitteilungen machen? – Ich sehe das nicht.

(Zuruf von der SPD: Ich denke schon!)

Herr Hilser, bitte.

Herr Minister, ich möchte noch eine Frage stellen: Ich könnte jetzt stundenlang zitieren, wie Sie von Transparenz und Beteiligung des Parlamentes gesprochen haben. Sie haben jetzt ausgeführt, dass parlamentarische Anfragen zum Thema LEG-Verkauf gestellt werden konnten und selbstverständlich – trotz Vertraulichkeit – alle beantwortet werden konnten aufgrund des Vertragswerkes, welches Sie geschlossen haben.

Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Warum haben Sie im Bau- und Verkehrsausschuss, aber auch im Haushalts- und Finanzausschuss argumentiert, die ganze Angelegenheit sei vertraulich, wir könnten

nur eine Verschlusssache daraus machen, und dann könnten einzelne, ausgewählte Parlamentarier sich das Vertragswerk ansehen? – Ich frage Sie: Warum haben Sie dem Parlament nicht erklärt, was Sie heute erklären, was in dem Vertragswerk steht? Warum haben Sie nicht gesagt: Sie können alle Anfragen stellen, die Ihnen zum Vertragswerk einfallen, und wir können alle Ihre Anfragen beantworten!? Warum haben Sie das Parlament nicht sachgerecht und umfassend über seine Rechte informiert?

(Beifall von der SPD)

Herr Hilser, ich muss darauf bestehen, dass das Parlament völlig korrekt informiert worden ist. Sie haben jetzt noch einmal auf Anfragen aus dem parlamentarischen Raum abgehoben. Nennen Sie mir eine Anfrage aus dem parlamentarischen Raum, die wir nicht korrekt beantwortet haben! Natürlich müssen wir dann vorher mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen. Ich habe Ihnen auch vorgetragen, dass es auf das jeweils erforderliche Mindestmaß beschränkt werden muss.

Wir sind doch dann hingegangen und haben den Vertrag für diejenigen, die ein besonderes Interesse im Parlament haben, dem Landtag zur Verfügung gestellt. Das wird ja auch ordentlich nach der Verschlusssachenordnung gehandhabt. Sie haben also die Möglichkeiten, das einzusehen. Ich erinnere mich an Fragen, die Sie beispielsweise zur Sozialcharta gestellt haben. Die haben wir Ihnen alle beantwortet, so wie sie im Vertrag stehen. Wenn Sie den Vertrag jetzt eingesehen haben, werden Sie alles wiedergefunden haben, was wir Ihnen vorgetragen haben.

Frau Kraft.

Herr Minister, mir liegt die Anfrage des Kollegen Becker, Drucksache 14/7262, vor. In der fragt Herr Kollege Becker im Bezug auf die Sozialcharta in Frage 4:

Wie lautet die genaue vertragliche Passage, mit der laut Landesregierung Whitehall zu der Bildung von Mieterbeiräten vertraglich verpflichtet wurde?

Antwort der Landesregierung – ich zitiere –:

Weder der Vertrag als Ganzes noch Bestandteile des Kaufvertrages können wegen ihres vertraulichen Charakters an die Öffentlichkeit gegeben werden.

Ich habe Ihnen sehr genau zugehört. Sie haben gesagt: Soweit ein Ausnahmefall – das sind ja solche Anfragen, über die wir gerade reden – vorliegt, sind die Parteien verpflichtet, die jeweils andere

Partei vor der Offenlegung zu informieren und die Offenlegung auf ein Mindestmaß zu beschränken.

Ich stelle fest: Es geht nicht um Genehmigung, es geht um Information. Hier hat nicht einmal das Mindestmaß stattgefunden.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Ich bitte um Erklärung.

(Zuruf von der CDU: War das eine Frage?)

Ich glaube, die Frage verstanden bzw. herausgehört zu haben. Liebe Frau Kraft, zunächst einmal ist es immer auf das jeweils erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Zweitens müssen bestimmte Dinge, auch parlamentarische Anfragen, auf keinen Fall immer öffentlich beantwortet werden.

Sie wissen, dass wir ein besonderes Verfahren in vielen Bereichen haben, wo wir sagen: Wir machen eine vertrauliche Information. Bei Bankangelegenheiten mache ich das zum Beispiel regelmäßig vertraulich, immer in der Hoffnung, dass davon nichts nach außen dringt. Wir müssen diese Fragen jeweils auch mit unseren Anwälten besprechen und prüfen: Ist das noch von Geheimhaltung gedeckt, ja oder nein?

Frau Asch.

Herr Minister Linssen, Sie haben eben auf eine entsprechenden Frage aus der SPD-Fraktion dargelegt, dass es diesen Zusatz gibt, Sie seien gegenüber dem Vertragspartner verpflichtet, sich eine Genehmigung in Bezug auch auf Anfragen aus dem parlamentarischen Raum einzuholen.

Dann haben Sie uns auf eine entsprechende zweite Nachfrage einen Zusatz zu den §§ 21 und 22 vorgelesen. In diesem Zusatz war in der Tat nur zu hören, dass sich die Vertragspartner verpflichtet haben, sich gegenseitig zu informieren. Auf diesen Widerspruch hat Frau Kraft implizit eben schon hingewiesen. Geben Sie mir Recht, dass es einen Widerspruch in Ihren Äußerungen gibt? Würden Sie bitte dem Parlament gegenüber diesen Widerspruch auflösen?

Liebe Frau Asch, falls ich gesagt haben sollte „die Genehmigung einzuholen“, dann war es falsch. Ich habe dreimal vorgelesen: „den anderen zu informieren und auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken.“ Es tut mir leid, wenn ich das vorhin anders ausgedrückt haben sollte.

Herr Remmel.

Ich möchte gerne an dieser Stelle nachfragen: Auf wessen Initiative ist denn die Antwort der Landesregierung so geschrieben worden, wie sie geschrieben worden ist – auf Initiative des Vertragspartners oder auf Initiative der Landesregierung?

Ich gehe davon aus, dass es auf Initiative der Landesregierung so beantwortet worden ist und dass darüber natürlich der Vertragspartner informiert worden ist. Ich weiß nicht, welcher Austausch da stattgefunden hat. Ich glaube, es ist eine Kleine Anfrage, die vom Kollegen Wittke beantwortet worden ist. Frau Kraft hatte gerade daraus vorgelesen. Ich habe nicht alle Anfragen vorliegen. Ich weiß nicht, ob es eine Anfrage an den Kollegen Wittke oder an den Finanzminister war. Ich glaube, an den Kollegen Wittke. Wir müssen nachforschen, wer das gemacht hat, warum und welche Absprache mit dem Verkäufer stattgefunden haben.

Aber die Sozialklausel haben wir hier im Parlament zigmal besprochen. Wir haben sie Ihnen auch völlig korrekt vorgetragen. Es gibt da keine Geheimnisse.