Protocol of the Session on November 9, 2005

Danke, Herr Minister. – Eine Nachfrage von Herrn Keymis.

Vor dem Hintergrund, dass Sie den Angerland-Vergleich gerade als obsolet bezeichnet haben,

(Minister Oliver Wittke: Nein!)

ist die Frage: Ist Ihnen bekannt, Herr Minister, dass das OVG, das Sie eben zitiert haben, am 5. September 2002 den Angerland-Vergleich als gültig bezeichnet und darauf abgestellt hat, dass, wenn es zu Veränderungen der grundsätzlichen Bedingungen der Vereinbarung zwischen Umlandgemeinden und dem Flughafen kommt, diese von beiden Seiten vorzunehmen seien? Insofern kann man sie doch nicht einseitig ändern, wie Sie das offensichtlich mit Ihrer Genehmigung verfolgen. Wenn doch, dann erläutern Sie uns das.

Natürlich ist es eine Definitionsfrage, was Spitzenverkehr ist. Bisher galt die soeben von mir zitierte Definition, dass Zeiten des Spitzenverkehrs dann gegeben sind, wenn für Luftfahrzeuge im Luftraum oder am Boden Wartezeiten bestehen. Ausweislich der Abflugpläne des Flughafens Düsseldorf gibt es viele Stunden am Tag, an denen es keinerlei Enge im Luftraum oder am Boden gibt. Von daher lägen durchaus Kapazitäten des Flughafens frei.

Ich frage Sie: Haben Sie sozusagen mit der Veränderung dieses Begriffes den AngerlandVergleich für ungültig erklärt?

Bitte beantworten Sie gleich folgende Frage mit: Wenn dem so ist, wie Sie eben ausgeführt haben, dass nämlich 50 % der Tagesstunden die äußerste Grenze darstellen …

Herr Keymis, bitte stellen Sie nur eine Frage.

Dann bleibe ich bei der einen Frage und stelle die letzte Frage mit meiner dritten Wortmeldung. Danke.

Bitte. – Herr Minister.

Herr Kollege Keymis, ich habe nicht gesagt, dass der Angerland-Vergleich obsolet ist, sondern ich habe gesagt, dass das OVG-Urteil aus Münster das Einbahnsystem für obsolet erklärt hat.

Herr Kollege Keymis, nun haben Sie die Gelegenheit zu Ihrer dritten Nachfrage. Bitte.

Herr Minister, die dritte Frage bezieht sich auf die Aussage des Rechtsgutachtens, das Ihr Haus herangezogen hat, um die Genehmigung zu ermöglichen. Daraus geht hervor, dass die Ausdehnung dieser Zeiten des Spitzenverkehrs auf bis zu 50 % der Tagesstunden – Sie haben es gerade selber erwähnt – an die äußerste Grenze dessen geht, was mit dem Wortsinn des Begriffs noch vereinbar ist. Nun wollen wir uns beide nicht in Rabulistik ergehen, aber vor dem Hintergrund meine klare Frage an Sie: Wird es weitere Kapazitätsausweitungen am Düsseldorfer Flughafen und damit weitere Belastungen für die Menschen geben, oder stimmt das, was hier steht, dass damit nach Ihrer Einschätzung und der Einschätzung Ihrer Juristen die äu

ßerste Grenze dessen, was an Belastungen hier möglich ist, erreicht ist?

Herr Minister zur Beantwortung.

Herr Kollege Keymis, Sie haben wieder etwas durcheinander gebracht. Es ist nicht die Rede von 50 % der Tagesstunden, sondern von 50 % der Betriebsstunden. Das sind nur acht Stunden, 50 % der Tagesstunden wären 12 Stunden.

Mir liegt kein weiterer Antrag des Flughafens Düsseldorf vor. Mithin kann ich Ihnen zu der Frage, die Sie gestellt haben, keine Auskunft geben.

Eine Nachfrage stellt Herr Kollege Priggen. Bitte.

Herr Minister, der Angerland-Vergleich war ja in den letzten Jahren vielfach Gegenstand von Diskussionen. Haben Sie den Erlass, den Sie in Kraft gesetzt haben, auch mit den Angerland-Kommunen diskutiert und abgestimmt, und wie ist deren Position zu dem Erlass, nachdem Sie mit ihnen geredet haben?

Herr Minister, bitte.

Selbstverständlich haben die Kommunen im Rahmen des Verfahrens Stellung genommen. Sie sind als Träger öffentlicher Belange an dem Verfahren beteiligt gewesen. Ich habe darüber hinaus heute veranlasst, dass die Bürgermeister der betroffenen Kommunen zu einem Gespräch zu mir ins Haus eingeladen werden. Ich kann Ihnen erst danach sagen, wie sie die Genehmigung, die ich heute erteilt habe, bewerten.

Herr Kollege Priggen, Ihre zweite Frage.

Ich habe noch eine Nachfrage, weil das für mich eine Stilfrage ist. Der Angerland-Vergleich war der Versuch, die schwierige Problematik Umland, Kommunen und Flughafen zu lösen. Ich hätte erwartet, dass man, bevor man einen Erlass in die Welt setzt, mit den Bürgermeistern der Gemeinden redet, um das Klima zu entlasten. Ich habe Sie so verstanden: Sie haben den Erlass in die Welt gesetzt und, nachdem er nun in die Welt gesetzt wurde, reden Sie mit den Bürgermeistern. Sie haben also nicht vorher mit ihnen gesprochen.

Herr Minister, bitte.

Herr Abgeordneter Priggen, ich wiederhole das, was ich gerade gesagt habe. Wir haben während des Verfahrens mit den Kommunen gesprochen. Sie waren als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Das Ganze ist ein juristisches Verfahren, bei dem man nicht politisch handeln kann. Ich habe als Genehmigungsbehörde gehandelt. Mithin hat die rechtlich vorgeschriebene Beteiligung der Kommunen stattgefunden.

Ich werde jetzt darüber hinausgehend weitere Gespräche mit den Kommunen, den Bürgermeistern der entsprechenden Kommunen, die mich auch angeschrieben haben, führen und um Verständnis für die Position und für die Genehmigung, die ich vorgelegt habe, bitten. Darüber hinaus möchte ich gern den Kommunen erläutern, was mich dazu bewogen hat, ein Monitoringsystem einzuführen und weitere Schutzmaßnahmen für Bürgerinnen und Bürger im Umfeld des Flughafens zu ergreifen.

Frau Kollegin Nell-Paul, bitte Ihre zweite Frage.

Genau darauf zielt meine zweite Frage ab. Sie haben in mehreren Presseerklärungen deutlich gemacht, dass Ihnen die Anwohner ein Anliegen sind. Das heißt, es geht in diesem Verfahren um einen Interessenausgleich. Es gibt nicht nur das Interesse der Wirtschaft und der Region, sondern es gibt auch das Interesse der Anlieger, vor Lärm geschützt zu werden. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, die Anwohner vor zusätzlichem Lärm zu schützen?

Herr Minister, bitte.

Erstens möchte ich darauf hinweisen, dass wir dem Antrag der Flughafen Düsseldorf GmbH nicht in vollem Umfang entsprochen haben, sondern wir haben in etlichen Bereichen Abstriche gemacht.

Zweitens will ich darauf hinweisen, dass es erstmalig eine Kontrolle der Starts und Landungen am Düsseldorfer Flughafen geben wird. Dieses Monitoringsystem ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass das, was jetzt genehmigt ist, auch tatsächlich eingehalten wird. Darauf haben die Bürgerinnen und Bürger natürlich ein Anrecht.

Drittens will ich darauf hinweisen, dass wir die Lärmschutzzone erweitert haben, sodass künftig aktiver Lärmschutz an weiteren Gebäuden im Flughafenumfeld notwendig werden wird.

Frau Kollegin Steffens, bitte.

Herr Minister, Sie haben eben gesagt, dass Sie die Bürgermeister zwar erst hinterher hören werden, aber dass Sie die Kommunen im laufenden Verfahren beteiligt haben beziehungsweise dass die Kommunen Stellung beziehen konnten. Wie haben sich die betroffenen Kommunen dazu geäußert?

Herr Minister, bitte.

Sie wissen, Frau Kollegin Steffens, dass die Bürgermeister die Kommunen vertreten und ich von daher keine Differenz zwischen Kommune und Bürgermeister sehe, denn der Hauptverwaltungsbeamte vertritt nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens die Kommune. Wir haben die Kommunen beteiligt. Sie haben negative Stellungnahmen zu dem Antrag der Flughafen Düsseldorf GmbH abgegeben. Dies war einer der Gründe, weshalb wir bei der Genehmigungserteilung dem Flughafen nicht in jedem Punkt gefolgt sind.

Herr Kollege Hilser, bitte.

Herr Minister, wie bewerten Sie vor diesem Hintergrund die Aussage des verkehrspolitischen Sprechers der CDU-Fraktion im Landtag, der geäußert hat, die Genehmigung sei auf den ersten Blick politisch falsch und rechtlich bedenklich?

Herr Minister, bitte.

Ich bin mir sicher, dass diese Genehmigung gerichtsfest ist, und meine, dass sie politisch ausgewogen ist.

Die Kollegin Steffens hat nun Gelegenheit, eine weitere Frage zu stellen.

Herr Minister, nicht ich habe die Unterscheidung gemacht, sondern Sie haben sie getroffen, indem Sie gesagt haben, Sie würden mit den Bürgermeistern hinterher ein Gespräch führen, Sie hätten aber vorher im Verfahren die Kommunen gehört. Von daher kam die Unterscheidung nicht von mir. Wenn Sie jetzt sagen, die Bürgermeister vertreten ja die Kommunen, dann stellt sich für mich folgende Frage: Warum haben Sie nicht im Laufe des Verfahrens das Gespräch geführt, sondern wollen es erst hinterher führen? Das ist mir unverständlich.

Herr Minister, bitte.

Frau Kollegin Steffens, ich kann Ihnen nicht sagen, ob sich die Kommunen durch ihre Bürgermeister im Verfahren haben vertreten lassen. Dieses Verfahren fand vor meinem Amtsantritt statt. Ich kann erst Auskunft zu der Zeit geben, in der ich im Amt bin.

Ich kann Ihnen mitteilen, dass ich heute die Bürgermeister in Person zu diesen Gesprächen eingeladen habe. Ich weiß nicht, ob sie sich durch Stadtdirektoren oder sonst wen vertreten lassen. Wichtig ist, dass im Verfahren selbstverständlich die Angerland-Gemeinden gehört worden sind, so wie es sich gehört. Darüber hinaus habe ich angeboten, nachdem ich von den Bürgermeistern der betroffenen Kommunen angeschrieben worden war, dass ich ihnen die Entscheidung, die heute rechtswirksam geworden ist, gern erläutern würde.

(Barbara Steffens [GRÜNE]: Ach ja, klar!)

Ich kann es vorher nicht machen!

Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Fragen vor. Damit ist auch die Mündliche Anfrage 19 erledigt.

Wir kommen zur

Mündlichen Anfrage 20

des Abgeordneten Schmeltzer von der Fraktion der SPD: