Protocol of the Session on March 19, 2009

onskommunen haben wir im Landtag schon vielfach kontrovers diskutiert. Die grundsätzlichen Haltungen der Fraktionen dürften hinlänglich bekannt sein. Dass die Argen mit ihrer Mischverwaltung ein problematisches Konstrukt sind, haben wir in den letzten Jahren so deutlich gemacht wie keine andere Fraktion im Haus.

(Beifall von der FDP – Rainer Schmeltzer [SPD]: Tobender Applaus!)

Wir wollen vor allem erreichen, dass die Kommunen, und zwar diejenigen, die optieren wollen, dazu auch die Möglichkeit erhalten. Die FDP wird nicht tatenlos zusehen, wie die kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten zugunsten von Bundeszuständigkeiten beschnitten werden.

Nach der Vorstellung der Freien Demokraten sollte man das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ohnehin dazu nutzen, wirklich etwas Nachhaltiges zu schaffen. Die Regelungen sollten so ausgestaltet sein, dass sie später zu effektiveren Arbeitsergebnissen und somit zu mehr Zufriedenheit bei den Arbeitslosengeld-II-Beziehern und zugleich auch bei den Mitarbeitern führen. Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass im SGB II – damals sehr hektisch und auch mit Stimmen der Grünen entstanden; das sollte man nicht vergessen – wirklich viele handwerkliche Fehler enthalten sind, was jetzt wieder angemahnt wurde.

(Zustimmung von Ralf Witzel [FDP])

Die Bundesregierung hat Zeit bis zum Jahr 2010. Das heißt, die jetzige wird sich nicht mehr darum kümmern, aber ich hoffe, dass nach der Bundestagswahl ein neues Regierungsbündnis diese Aufgabe ernsthaft angehen wird. Die auslaufenden Verträge mit den Argen sollten bis zu diesem Zeitpunkt verlängert werden.

Bei allem Verständnis für die Mitarbeiter vor Ort sollte das eigentliche Ziel aber nicht in Vergessenheit geraten. Das besteht in erster Linie darin, für die betroffenen Arbeitslosen eine optimale Lösung zu finden und dazu beizutragen, dass sie in den Arbeitsmarkt zurückkehren.

Die FDP will erreichen, dass die Aufgabenwahrnehmung weitgehend aus einer Hand erfolgt und dass die Kommunen grundsätzlich mit der Aufgabenwahrnehmung betraut werden. Dem Antrag der Fraktion der Grünen können wir daher nicht zustimmen. – Danke sehr.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Romberg. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Minister Laumann das Wort. Bitte schön, Herr Minister.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich gerne darstellen – wobei ich ausdrücklich hinzufüge, dass das nicht meine Meinung ist –, was die entscheidenden Gründe der Mehrheit der CDU/CSU-Fraktion waren, eine Verfassungsänderung im Zusammenhang mit dem SGB II abzulehnen.

Der Grund ist, dass das Bundesverfassungsgericht die Organisationsform Arge, in der der Bund und die Kommune zusammen eine Verwaltung bilden, für verfassungswidrig hält – das wissen wir alle – und fordert, die Entscheidungsstränge Kommune und Bund zu trennen, damit der Bürger sieht, was bei seinem Bescheid in kommunaler Verantwortung – zum Beispiel die Fragen Wohnung, Kindergartenplatz – und was in bundespolitischer Verantwortung – Unterhaltsgeld, arbeitsmarktpolitische Leistungen – liegt.

Es muss klar erkennbar sein, welche staatliche Ebene dafür zuständig ist. Deswegen ist die Mischverwaltung, die wir dort geschaffen haben, für verfassungswidrig erklärt worden.

Jetzt sagt der größte Teil der Fraktion in Berlin: Es kann doch nicht richtig sein, dass wir, wenn wir eine verfassungswidrige Behörde geschaffen haben, nicht die Behörde ändern, sondern die Verfassung. Wo kommen wir da auf Dauer verfassungspolitisch hin? – Das ist die eine Seite der Argumentation. Da ich lange dem Bundestag angehört habe und weiß, wie wichtig die Verfassung ist – das gilt im Übrigen genauso für die Landesverfassung –, kann man eine solche Debatte durchaus führen.

Was mich als Arbeitsminister in dieser Debatte aber sehr beunruhigt, ist die andere Seite: Ich habe noch keine Idee, wie wir die Hilfen für langzeitarbeitslose Menschen organisieren sollen, wenn nicht in einer Behörde die Kompetenz des Bundes in dieser Frage, nämlich Unterhaltsgeld und arbeitsmarktpolitische Instrumente – jeder will ja, dass die Finanzverantwortung für das Problem der Langzeitarbeitslosen im Bund bleibt; keine Kommune ist bereit, kann sie auch nicht, diese Finanzverantwortung für ihren Bereich zu übernehmen; die Länder werden es auch nicht tun –, und die kommunale Kompetenz über arbeitsmarktpolitische Fragen, weil Arbeitsmarktpolitik von Region zu Region unterschiedliche Schwerpunkte haben muss, sowie die kommunalpolitischen Angebote im Bereich der Daseinsvorsorge zusammengebracht werden. Deswegen waren wir in der Abwägung – mit „wir“ meine ich alle 16 Arbeitsminister der Länder – der Meinung, dass eine Verfassungsänderung gerechtfertigt ist, um dies zusammenzuhalten.

Herr Kollege Garbrecht, Sie haben die Kollegin Falk zitiert, die sagt, es gehe nicht um Hilfe aus einer Hand, sondern um Hilfe unter einem Dach. Das kann man so sagen. Nur, nach allem, was ich weiß, be

deutet das: zweimal Vermögensprüfung – denn wir dürfen in dieser Frage nicht zusammenarbeiten –, zweimal ein Bescheid und eine völlig getrennte Erbringung des bundespolitischen und des kommunalpolitischen Leistungsanteils. Mit gutem Willen werden wir das räumlich sicherlich ein bisschen verzahnen können, aber es entspricht nicht der grundlegenden Philosophie des SGB II, hier Hilfen aus einer Hand zu gewährleisten.

Ein weiterer Punkt, der mir wichtig ist: Ich mache seit 1990 Arbeitsmarktpolitik. Wenn wir die Verfassung nicht ändern, wird uns nichts anderes übrig bleiben, als zu einer getrennten Aufgabenwahrnehmung zu kommen. Das wird sich auch nach der Bundestagswahl nicht anders darstellen. Die Verfassungslage ist nach der Bundestagswahl die gleiche wie heute am 19. März.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Richtig!)

Mir fehlt auch die Fantasie. Ich weiß nicht einmal, wie wir ohne Verfassungsänderung die Optionskommunen ausweiten wollen. Wenn jetzt jemand sagt, man wolle das kommunal machen, halte ich dagegen: Ich glaube nicht, dass der Bund nach der Föderalismusreform noch die Möglichkeit hat, diese Aufgabe wie vorher den Kommunen zu übertragen. Er kann höchstens den Ländern etwas übertragen. Aber der Bund wird nie eine Frage, bei der er die Finanzverantwortung hat, den Ländern übertragen; das kann der Bundestag haushaltsrechtlich kaum machen.

In dieser Frage sind wir an einem Punkt angelangt, bei dem ich nicht weiß, wie man die Hilfe aus einer Hand weiter gewährleisten soll. Deswegen halte ich die Entscheidung, die die CDU-Fraktion am Dienstag im Deutschen Bundestag getroffen hat, aus arbeitsmarktpolitischer Sicht – ich will die verfassungspolitische Sicht bewusst nicht bewerten; ich bin kein Verfassungspolitiker – für ganz eindeutig falsch,

(Beifall von Frank Sichau [SPD])

weil ich nicht sehe – noch einmal –, wieso die verfassungspolitische Lage in dieser Frage nach der Bundestagswahl anders aussehen sollte als heute. Weshalb es nach der Bundestagswahl einfacher sein soll als jetzt, bei der derzeitigen Argumentation eine Verfassungsmehrheit im Deutschen Bundestag zusammenzubringen, dazu fehlt mir auch die Fantasie.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Dann kommt ein Weiteres hinzu: Wir haben den Menschen in der Frage des Förderns und Forderns bei Hartz IV eine Menge zugemutet. Man hat das alles in der Grundphilosophie vertreten können, weil Fördern und Fordern eng zusammen lagen, wofür man aber auch eine Organisationsform braucht, bei der das in einer Hand liegt. Ich habe immer gesagt: Die ganze Sache kann man nur verantworten, wenn

die Akte nicht nur eine Nummer, sondern der Fallmanager auch ein Gesicht vor Augen hat. Wie das bei einer getrennten Aufgabenwahrnehmung organisiert werden soll, auch dazu fehlt mir bislang noch die Fantasie.

Ich will heute ganz klar sagen: Wir haben uns vonseiten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen in dieser Frage, wie Sie wissen, sehr engagiert. Wir haben von vornherein gewusst, dass das auch mit bestimmten Risiken zusammenhängt. Es ist natürlich nicht schön, wenn man einen solchen Vorschlag nicht durchbekommt; darum will ich gar nicht herumreden. Aber unser Einsatz war und bleibt gerechtfertigt, weil es uns in der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen darum ging, unter den gegebenen Umständen eine möglichst gute Organisation für die betroffenen Menschen hinzubekommen.

Meine Arbeit in dieser Frage wird sich weiterhin daran orientieren, dass wir es schaffen müssen, zu einer Lösung zu kommen, bei der die kommunale Kompetenz auch in arbeitsmarktpolitischen Fragen erhalten bleibt. Denn ich bin davon überzeugt: Wir werden in der Arbeitsmarktpolitik im Bereich der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit keine Erfolge haben, wenn man glaubt, man könne dies irgendwie über zentral gesteuerte Systeme erreichen. Dafür ist die Problematik regional viel zu unterschiedlich.

Es ist auch wahr, dass die Gemeinden und die Kommunalpolitiker nur ein Interesse an dieser Frage behalten, wenn sie auch bei der arbeitsmarktpolitischen Zielsetzung in den Regionen ein Verhandlungspartner der Bundesagentur auf Augenhöhe sind. Sie wollen das nicht allein bestimmen. Es wird weiterhin das Ziel der nordrhein-westfälischen Landesregierung sein, das im Organisationskreis SGB II zu erreichen.

Natürlich prüfen wir bestehende Möglichkeiten, um noch vor der Bundestagswahl zu Lösungen zu kommen. Man muss sehen, wie diese Prüfungen ausfallen. Aber am Ende gilt: Eine verfassungsändernde Mehrheit im Deutschen Bundestag ist ohne die CDU/CSU-Fraktion nicht herstellbar. Deswegen liegt der Schlüssel der Entwicklung in dieser Frage bei den Bundestagsfraktionen. Im Übrigen wird das auch nach der Bundestagswahl der Fall sein.

Man sollte zur Kenntnis nehmen, dass wir in den letzten Jahren mit großen finanziellen Ressourcen in vielen Regionen eine gute Verwaltung und gute Organisationsformen in Sachen SGB II – Stichworte: Argen oder Optionskommunen – aufgebaut haben. Auch das hat Geld gekostet.

Beim vorsichtigen Umgang mit öffentlichen Ressourcen gilt, dass man diese Struktur nicht mutwillig beim Punkt null anfangen lässt. Denn wir wissen, wie schwer der Anfang dieser neuen Organisationen überall war. Es ist nicht machbar, einfach einen

Schalter umzudrehen, damit man die gleiche Arbeitsqualität wie vorher hat.

Deswegen wünsche ich mir in dieser Frage etwas weniger Ideologie. Man sollte den guten Grundsatz befolgen: Wann immer man ein Staatsamt hat, sollte man daran denken, dass Staatsamt vor Parteiamt geht. Das Allgemeinwohl muss nicht das Aneinanderreihen parteipolitischer Interessen sein. In diesem Sinne hoffe ich immer noch, dass wir eine gute Lösung hinbekommen. – Schönen Dank.

(Beifall von der CDU – Zuruf von Michael Groschek [SPD])

Vielen Dank, Herr Laumann. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD der Kollege Schmeltzer das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Die Rede von Minister Laumann und insbesondere die letzten Sätze sind es wert, an die Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion geschickt zu werden. Ich stimme in vielen Punkten und insbesondere beim Schluss mit Ihnen, Herr Minister, überein.

Wenn Sie den Entschließungsantrag richtig gelesen haben – ich gehe davon aus, dass der überwiegende Teil der Abgeordneten ihn gelesen hat –, werden Sie feststellen, dass die SPD-Fraktion etwas gemacht hat, was relativ selten vorkommt. Sie hat den nordrhein-westfälischen Landtag aufgerufen, einen Kompromiss, an dem der Ministerpräsident dieses Landes, Jürgen Rüttgers, wesentlich beteiligt war, zu unterstützen und sich dafür einzusetzen, dass es der gemeinsam von Bundesarbeitsminister Olaf Schulz, Kurt Beck und Jürgen Rüttgers erarbeitete Kompromiss sehr wohl wert ist, im Nachhinein dafür zu kämpfen.

Machen wir uns nichts vor, liebe Kolleginnen und Kollegen: Der Kollege Post hat einige Punkte angesprochen, die er anders sieht. Mitglieder aller vier Fraktionen könnten Punkte ansprechen, die sie anders sehen. Nicht ohne Grund hat die Bundeskanzlerin am 18. Dezember in einer gemeinsamen Sitzung mit den Ministerpräsidenten Olaf Scholz beauftragt, gemeinsam mit Jürgen Rüttgers und mit Kurt Beck eine Lösung herbeizuführen – wohl wissend, dass es einen Kompromiss geben wird.

Daraus ist hervorgegangen – Herr Minister hat es angesprochen –, dass sich die Arbeits- und Sozialminister aller 16 Länder, egal welcher Partei sie angehören, einstimmig für eine Verfassungsänderung ausgesprochen haben. In einer weiteren ASMK haben sie sich auch dafür ausgesprochen, die Optionskommunen abzusichern. Genau dies haben die drei Verantwortlichen getan. Auf dieser Linie des Kompromisses sollte man eine Diskussion führen.

Ich glaube, es ist nicht richtig, Herr Kollege Post, dass wir darüber reden, einen Glauben an Nachverhandlungen zu vermitteln. Ich glaube auch nicht, dass es auf Punkt und Komma darum geht, 69 oder 100 Optionskommunen abzusichern. Ich glaube, es geht den Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion in Berlin, die blockiert haben, vielleicht um etwas ganz anderes wie getrennte Aufgabenwahrnehmung, wenn man sich den großen Sprengel der Gebietskörperschaften allein in Baden-Württemberg anschaut.

Gestatten Sie mir, in Erinnerung zu rufen, wie es war. Im vergangenen Juli haben alle 16 Länder einstimmig eine Verfassungsänderung verlangt. Daraufhin haben alle über diesen Weg verhandelt. Jeder hat das mitbekommen – auch die CDU/CSUBundestagsfraktion und auch die Bundeskanzlerin. Weder die Fraktion noch die Kanzlerin hat öffentlich oder intern massive Bedenken geäußert – nicht im August, im September, im Oktober, im November, im Dezember oder im Januar. Erst im Februar, nachdem unter anderem der Ministerpräsident dieses Landes das Ergebnis dieses Kompromisses verkündet hat, haute ihm die Bundestagsfraktion in den Nacken.

Es war auch nicht förderlich, dass der Generalsekretär sagte, die Unionsfraktionsabgeordneten sollten nicht dem Vorstand, sondern der Kanzlerin folgen. Denn die Kanzlerin hat das alles geduldet und letztlich sowohl gegen ihre stellvertretenden Bundesvorsitzenden wie Herrn Koch oder Herrn Rüttgers als auch gegen alle anwesenden Ministerpräsidenten gestimmt.

Es gilt – ich nehme die Aufforderung des Arbeitsministers dieses Landes an –, einen Appell an die Vernunftsabgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu senden. Sie tragen Verantwortung in Ihren Wahlkreisen. Sie tragen Verantwortung bei den Argen und bei den Optionskommunen – in dem Sinne, wie Herr Kollege Garbrecht und Herr Minister Laumann es vorgetragen haben. Sie tragen Verantwortung gegenüber den Arbeitslosen. Sie tragen Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern.

Deswegen ist es richtig, mit Maß an diesen Kompromiss heranzugehen und dort Einfluss zu nehmen. Denn auch nach der Bundestagswahl 2009 – darüber müssen sich alle in diesem Raum im Klaren sein – bedarf eine Verfassungsänderung immer noch einer Zwei-Drittel-Mehrheit, die nur mit den beiden großen Volksparteien möglich ist.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schmeltzer. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind wir am Schluss der Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat um direkte Abstimmung gebeten. Wer dem Inhalt des Antrags Drucksache 14/8714 zustimmen möchte, den darf ich bitten, jetzt mit der Hand aufzuzeigen. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Das sind die Mitglieder der Fraktionen von CDU und von FDP. Enthaltungen? – Das sind die Mitglieder der Fraktion der SPD. Damit ist dieser Antrag in Abwesenheit des Abgeordneten Sagel abgelehnt.

Ich lasse noch abstimmen über den Entschließungsantrag Drucksache 14/8808 der Fraktion der SPD. Wer dem Inhalt dieses Entschließungsantrags zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Mitglieder der Fraktion der SPD. Gegenstimmen? – Das sind die Mitglieder der Fraktionen von CDU und von FDP. Enthaltungen? – Das sind die Mitglieder der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist dieser Entschließungsantrag in Abwesenheit des Abgeordneten Sagel abgelehnt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Schluss der Beratung des Tagesordnungspunktes 5.

Ich rufe auf: