Protocol of the Session on March 4, 2009

(Hannelore Kraft [SPD]: Nein!)

Wir haben darüber hinaus sehr deutlich werden lassen, dass wir diese Entscheidung natürlich in einer Abwägungsphase getroffen haben.

Herr Minister.

Natürlich – das bestreitet niemand – muss man abwägen: Wahlbeteiligung contra Eigenständigkeit der Wahl.

Herr Minister.

Das ist die Aufgabe.

Herr Minister.

Es handelt sich um eine juristische und um eine politpragmatische Aufgabe.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Eine partei- pragmatische Aufgabe ist das für Sie!)

Diese Aufgabe muss eine Regierung letztlich erfüllen; wir haben sie erfüllt.

Herr Minister.

Sie wissen auch, dass es gute Gründe dafür gibt, die Eigenständigkeit voranzubringen. Sie haben – das wurde heute

zwar noch nicht erwähnt, ist aber an anderer Stelle genannt worden – erlebt, dass drei Landtage die Landtagswahlen ebenfalls auf den 30.08. gezogen haben, um aufgrund der gleichen Parallelwertungen keine Überlappung von Bundestags- und Landtagswahlen zu haben.

(Horst Becker [GRÜNE]: Aber das ist verfas- sungsrechtlich unbedenklich!)

Ganz am Rande sei erwähnt, dass daran die SPD in Sachsen beteiligt war. Also handelt es sich um Krokodilstränen, meine Damen und Herren.

(Beifall von CDU und FDP)

Herr Minister, ich muss Sie leider unterbrechen. Lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Abgeordneten Remmel zu?

(Zuruf von der CDU: Um Gottes willen!)

Remmel? – Ja gut.

(Heiterkeit bei CDU und FDP)

Bitte schön, Herr Remmel, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Minister. Wir sind die ganze Zeit gespannt. Deshalb möchte ich Sie daran erinnern und fragen: Wie definieren Sie persönlich in dieser Angelegenheit gegenüber dem Parlament den Begriff der politischen Verantwortung?

(Beifall von GRÜNEN und SPD – Zurufe von der CDU: Oh!)

Ich verstehe ihn in der gleichen Weise, wie es andere Minister auch tun. Ich habe Ihnen – wie Sie das auch gerne machen – schöne Fallbeispiele genannt, bei denen verfassungsgerichtliche Entscheidungen gegen eine Regierung bzw. gegen ein Ministerium getroffen worden sind.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Viermal!)

Ich habe nicht erkennen können, dass nur annähernd die Frage der diesbezüglichen Verantwortung gestellt worden ist.

Wir haben nach bestem Wissen und Gewissen mit vielen Stimmen namhafter Verfassungsrechtler eine Entscheidung getroffen, die – so ist es jedenfalls zu hören – recht knapp ausgefallen ist. Das bedeutet doch ganz eindeutig, dass man in einer streitigen Frage unterschiedliche Auffassungen haben kann. Daraus Weiteres abzuleiten, ist jedenfalls nicht meine Sache.

Herr Minister.

Ich möchte Ihnen vielmehr noch einmal sehr deutlich sagen, dass das, was in Sachsen, in Thüringen und im Saarland gilt, dass nämlich die Eigenständigkeit einer Wahl nicht durch eine andere überlagert werden soll, auch für Nordrhein-Westfalen Gültigkeit hat,

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Also gibt es künf- tig keine gemeinsamen Kommunalwahlen und Europawahlen!)

gerade auch für eine so sensible Wahl wie eine Landtagswahl.

(Bodo Wißen [SPD]: Meinen Sie jetzt Land- tags- oder Kommunalwahlen?)

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Kollegin Düker?

Ja, gut.

Bitte schön, Frau Kollegin Düker.

Danke, Herr Minister. Mittlerweile sind vier Gesetze aus Ihrem Verantwortungsbereich vom Verfassungsgerichtshof in Münster bzw. vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für verfassungswidrig erklärt worden. Kennen Sie einen deutschen Kollegen, der häufiger als Sie vor einem Verfassungsgericht gescheitert ist?

(Gisela Walsken [SPD]: Namen!)

Ich hatte Ihnen schon einmal gesagt, dass es maximal drei sind, die in meine unmittelbare Verantwortung fallen. Und auch für die anderen Fälle gilt ganz klar – das habe ich Ihnen schon mehrfach dargelegt –,

(Johannes Remmel [GRÜNE]: Einer im Sinn!)

dass verfassungsrechtliche Entscheidungen oft Spitz auf Knopf sind. Wenn beispielsweise in einem Fall vom Bundesverfassungsgericht ein neues Grundrecht kreiert worden ist, das niemand vorher kannte, dann werden Sie sicherlich nachvollziehen, dass wir es auch nicht vorher wissen konnten.

Wir haben allerdings im Unterschied zu Ihnen im Bund, als Sie dort noch die Verantwortung hatten und für Online-Durchsuchungen Dienstanweisungen für ausreichend erachtet hatten, gesagt: Wir wollen solche Dinge nicht. Erstens wollen wir keine OnlineDurchsuchungen. Und wenn wir – zweitens – im Rahmen der nachrichtendienstlichen Überwachung etwas machen, dann wollen wir es mit einem Gesetz

machen. Das ist am Ende vom Bundesverfassungsgericht durch ein neues Grundrecht in einer anderen Weise interpretiert worden.

(Zuruf von Sylvia Löhrmann [GRÜNE])

Ich glaube, an dieser Stelle kann man sehr gut sehen, dass auch dort nach bestem Wissen und Gewissen gearbeitet worden ist.

(Beifall von CDU und FDP)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch etwas zu dem sagen, was an Kosten durch die Gegend geistert. Ich bin Herrn Lindner sehr dankbar, dass er das schon sehr schön dargelegt hat. Es ist natürlich klar, dass sich, wenn man mit irreal hohen Zahlen operiert,

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Herr Biesenbach operiert mit solchen Zahlen!)

auch sehr gut Aufregung schüren lässt.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Und der Bund der Steuerzahler!)

Wir haben eine Zahl in den Raum gestellt bekommen, die wir zu keinem Zeitpunkt bestätigt haben. Wir haben im Gegenteil immer gesagt: Sie ist so nicht richtig, weil sie entsprechende Elemente beinhaltet, die man am Ende seriöserweise nicht einrechnen darf. Wenn Sie Personalkosten von Beschäftigten, die eh da sind, in Anrechnung bringen, ist das nicht seriös.

(Lachen bei der SPD)