Meine Damen und Herren, die Regelpersonalkosten können Sie seriöserweise nicht in Ansatz bringen. Und wenn das alles, was vorgetragen worden ist, richtig ist, dass von 3,43 € pro Wahlberechtigten die anteiligen Personalkosten von 2,25 € heruntergerechnet werden, dann kommt man auf ungefähr 1,18 €. Das bezog sich aber nur auf Großstädte. Am Ende waren es 1,04 € im Schnitt. Und damit kommt man bei 14.400.000 Wahlberechtigten auf 14,8 Millionen €.
Das, meine Damen und Herren, betrifft aber nur eine einzelne Wahl. Es ist aber doch ganz wichtig zu sagen, dass sich, wenn Sie zwei Wahlen zusammenlegen, die Kosten nicht halbieren. Genauso wenig verdoppeln sich, wenn Sie Wahlen trennen, die Kosten. Wir sind bei der entsprechenden tatsächlichen Kostengrundlage bei stichprobenartiger Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Synergiegewinne, die durch den Städte- und Gemeindebund bei einer Zusammenlegung auf 30 % beziffert werden, aufs Land hochgerechnet 4,5 Millionen € ausmachen.
(Rainer Schmeltzer [SPD]: Wenn Sie weiter- rechnen, machen wir noch Plus! – Gisela Walsken [SPD]: Schwarze Null!)
Das ist eine völlig andere Zahl. Das ist ein Zehntel der angegebenen Kosten. Das zeigt, dass diejenigen, die mit anderen Zahlen operieren, letztendlich hier auch Foul spielen.
Für uns sind die eigenständige Kommunalwahl und die Chancengerechtigkeit gerade auch für kleine Wählergruppen das zentrale Element. Wir haben keine Sorge und keine Angst, uns dem Wähler zu stellen. Das ist bei Ihnen offensichtlich anders. Sie wollten sogar noch einen kostenträchtigen Volksentscheid gegen diese Festlegung setzen. Es wäre spannend zu sehen, was das wohl wieder kosten würde. Wir haben jedenfalls keine Sorge bei der Auseinandersetzung mit den Bürgerinnen und Bürgern. Wir werden dafür fechten und kämpfen, dass die Kommunalwahl ihre Eigenständigkeit auch in unserem System behält, damit diejenigen, die vor Ort wahlkämpfen, auch Gehör finden und nicht durch Fragen, wer Kanzler wird, oder ähnliche Dinge überzogen werden.
In diesem Sinne ist, glaube ich, die Entscheidung richtig und gut, den 30. August als Wahltermin so festzusetzen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD der Kollege Jäger das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben uns heute hier versammelt, um darüber zu debattieren, dass der Landtag von Nordrhein-Westfalen in seiner Mehrheit nicht nur ein verfassungswidriges Gesetz beschlossen hat, sondern der Verfassungsgerichtshof festgestellt hat, dass das Demokratieprinzip verletzt worden ist.
Frau Löhrmann und Frau Kraft haben, glaube ich, deutlich gemacht, dass es in der Debatte heute darum gehen muss, dass sich Demokraten untereinander darüber klar sein müssen, was eine geringe Wahlbeteiligung für die Demokratie in NordrheinWestfalen bedeutet und welchen Schaden sie dadurch nehmen kann, wenn wir als Demokraten nicht
dafür sorgen, dass möglichst viele Menschen an Wahlen teilnehmen. Frau Kraft und Frau Löhrmann haben Ihnen heute die Hand gereicht, einen Weg zu gehen, das zu reparieren und eine Schadensbegrenzung herbeizuführen.
Nach den Reden von Herrn Lindner und Herrn Biesenbach – wenn man sie denn als Reden bezeichnen will –,
in denen auf die Frage der Verletzung des Demokratieprinzips gar nicht eingegangen worden ist, sage ich Ihnen offen, meine Damen und Herren, kann man sich als Parlamentarier eigentlich nur noch schämen.
Herr Biesenbach, wenn Sie das Urteil der Instanz Verfassungsgerichtshof, das ein Gesetz kassieren muss, das festgestelltermaßen verfassungswidrig ist, dem Demokratieprinzip widerspricht, als „Mindermeinung“ bezeichnen, dann sitzen Sie dort als Abgeordneter an der falschen Stelle.
Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Es wäre schön gewesen, wenn Sie selbst einmal zitiert hätten, was Sie nach der mündlichen Verhandlung gesagt haben,
nämlich dass es in diesem Land den Menschen nicht zuzumuten ist, einen dritten Wahltermin für die Kommunalwahl vorzusehen.
Herr Lindner, ich muss mich leider beeilen, sonst hätte ich zu Ihren weitreichenden Ausführungen gern etwas mehr gesagt. Wer in der demokratischen Tradition eines Graf Lambsdorff und eines Jürgen Möllemann steht, sollte hier nicht mit den Fingern auf andere Menschen zeigen.
Ich möchte auch nicht der buchhalterischen Argumentation unseres Innenministers hinsichtlich der 42 Millionen € folgen,
ob es jetzt 40, 39 oder 47 sind. Ich will nur deutlich machen, vorgetragen vor dem Verfassungsgerichtshof nicht nur von der Landtagspräsidentin, sondern auch vom Verfahrensbevollmächtigten dieser Landesregierung: 42 Millionen.
Herr Stahl, wer vor Gericht Falsches vorträgt, um ein günstigeres Urteil zu ergattern, begeht Prozessbetrug.
Meine Damen und Herren, ich habe auch begriffen, dass Sie hier inzwischen in einer Wagenburgmentalität einbetoniert sind, dass Sie auf die Menschen draußen, auf Ihre eigenen Kolleginnen und Kollegen in den Räten, auf Ihre Oberbürgermeister und Bürgermeister nicht mehr hören wollen. Ich habe verstanden, dass Sie diese Handreichung heute ausgeschlagen haben.
Herr Wolf, auf Sie werde ich jetzt noch im Besonderen eingehen. Ich fand Ihre Reden offen gestanden ziemlich arrogant und ignorant nach solch einem Urteil.
Sie scheinen nach dem Prinzip zu funktionieren: Ist der Ruf erst ruiniert, regiert es sich ungeniert. Sie, Herr Wolf, haben vier herbe Niederlagen vor Verfassungsgerichten erleiden müssen, weil handwerklich schlecht vorbereitet, schlecht argumentiert,
Die CDU-Fraktion frage ich: Wenn ein Verkehrsminister in Nordrhein-Westfalen, weil er ständig die Verkehrsregeln übertritt, zurücktreten muss,
was politisch konsequent und menschlich übrigens zu respektieren ist: Wieso ist ein Innenminister, der ständig die Verfassung bricht, eigentlich immer noch im Amt, meine Damen und Herren?
Frau Präsidentin, darf ich den gleichen Anspruch wie Herr Lindner für mich reklamieren, einen Gedanken, an Herrn Wolf gerichtet, zu Ende zu führen?
Sie dürfen mir an dieser Stelle auch noch ein Signal geben, ob Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Orth zulassen.