Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das war ein eindrucksvolles Plädoyer für den Primat der Kommunalpolitik.
Genau das hat die Regierungskoalition von Anfang an in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen gestellt. Für uns war immer klar: Wir wollen eine eigenständige Kommunalwahl.
Wir wollten, dass die vielen Kandidaten für Stadträte, für Kreistage, für Bürgermeister- und Landratsposten Aufmerksamkeit bekommen und nicht unter die Räder einer so dominanten Wahl wie der Bundestagswahl geraten, meine Damen und Herren. Dabei bleibt es auch.
Damit hätten wir gleichzeitig die schlechte Wahlbeteiligung bei der Europawahl anheben können. Insofern muss man doch gar nicht so tun, als ob eine Europawahl jemals eine Kommunalwahl dominiert hätte.
Das ist völlig bar jeder Realität. Das ist im Übrigen mehrfach bestätigt worden. Auch in dem Aufsatz, den Herr Lindner eben zitiert hat, ist das glasklar herausgearbeitet worden.
(Beifall von CDU und FDP – Lautes Lachen von SPD und GRÜNEN – Zuruf von der SPD: Dann gehen Sie doch als glänzendes Bei- spiel voran!)
(Rainer Schmeltzer [SPD]: Der Intensivtäter hat gesprochen! Mehr Erfahrung mit solchen Urteilen als Sie kann man nicht haben!)
(Widerspruch von SPD und GRÜNEN – Zahl- reiche Abgeordnete von SPD und GRÜNEN deuten auf die Reihen von CDU und FDP. – Lebhafte Zurufe)
So war es jahrelang. Deswegen will ich Ihnen das gern noch einmal darlegen, weil Sie offensichtlich beratungsresistent sind.
Bevor Sie wieder in Häme ausbrechen, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie es geschafft haben, sich im Jahre 1999 binnen kürzester Zeit zwei verfassungsgerichtliche Urteile einzufangen.
(Johannes Remmel [GRÜNE]: Das haben Sie bei Weitem übertroffen! – Zuruf von der SPD: Sie haben sechs Verfassungsgerichts- urteile kassiert! – Weitere Zurufe)
Zum einen wurde die Verfassungswidrigkeit der Zusammenlegung von Innen- und Justizministerium festgestellt.
Wenn ich mich recht entsinne, wurde als Argument damals auch das Demokratieprinzip genannt. Das ist ganz spannend zu sehen.
Auch dabei haben Sie akzeptieren müssen, dass ein Verfassungsgericht eine andere Auffassung vertritt – ebenso wie bei der 5-%-Klausel.
(Johannes Remmel [GRÜNE]: Sie haben ein Verfahren gewonnen! – Zurufe von SPD und GRÜNEN – Gegenrufe von CDU und FDP)
Herr Minister, ich kann zwar gern die Kollegen darauf hinweisen, dass es eine Gepflogenheit in diesem Haus ist, den Argumenten zuzuhören,
(Rudolf Henke [CDU]: Aber ich möchte zuhö- ren! Dann sollten Sie mal still sein! – Lachen von SPD und GRÜNEN)
Ich kann jedenfalls nicht feststellen – Sie machen das Ganze immer zum Ziel persönlicher Angriffe –, dass diese Urteile damals irgendwelche Rücktrittsgelüste in den eigenen Reihen ausgelöst hätten.
Ich schaue mir Rot-Grün auf Bundesebene an. Das Gesetz über den Europäischen Haftbefehl 2005: verfassungswidrig! Das Luftsicherheitsgesetz 2006, das auch Flugzeugabschussgesetz genannt wurde: verfassungswidrig! Die Argen – Stichwort: Hartz IV – verfassungswidrig!
Das Gesetz des SPD-Finanzministers zur Pendlerpauschale: verfassungswidrig! 2,5 Milliarden € sind nur die schlappen Konsequenzen.
Es ist doch irrwitzig zu glauben, dass man, wenn das Verfassungsgericht eine andere Auffassung vertritt und wenn es wie in unserem Fall eine schwierige und enge Entscheidung getroffen hat, daraus Rückschlüsse über die Arbeit von Ministerien und von Ministern ziehen könnte.
Meine Damen und Herren, das ist doch durchsichtig. Sie wollen Voodoozauber veranstalten. Sie wollen versuchen, für sich etwas herauszuholen, weil Sie politisch in diesem Land nicht reüssieren.
Das, meine Damen und Herren, läuft immer nach dem Motto: forsch behauptet – schlapp begründet. Sie mussten alles zurücknehmen. Der jetzige Wahlzeitpunkt 30.8.2009 liegt in dem Zeitraum, den das Verfassungsgericht für zulässig erklärt hat. Das ist eindeutig so.