Protocol of the Session on February 12, 2009

dort, wo gut dotierte Geschäftsführerposten vergeben werden, ohne dass die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker, die ihrer Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen nachkommen, überhaupt die Chance haben, solche Prozesse zu kontrollieren.

Nirgendwo gedeiht die Spezi-Wirtschaft so gut wie bei öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen,

(Karl Schultheis [SPD]: Quatsch!)

bei denen die Eigentümer – nämlich die Bürgerinnen und Bürger – praktisch keine oder nur sehr eingeschränkte Kontrollmöglichkeiten haben.

(Karl Schultheis [SPD]: Wie bei Siemens!)

Die aktuellen Vorgänge in Köln, Herr Kollege, zeigen uns einmal mehr, dass wir entschlossen gegensteuern müssen,

(Beifall von der FDP)

weil wir nicht zulassen dürfen, dass öffentliches Eigentum missbraucht wird. Auch das Vertrauen der Bürger in die Parteien und in die demokratischen Institutionen wird geschwächt, wenn sie das Gefühl haben, dass sich in öffentlichen Unternehmen, wie in Sparkassen, eine regelrechte Amigo-Wirtschaft ausbreitet.

Deshalb bringen wir heute eine Initiative auf den Weg, die wir zu einem bundesweit vorbildlichen Transparenzmodell für die Führung öffentlicher Unternehmen ausbauen wollen.

Für börsennotierte Unternehmen in Deutschland gelten inzwischen zu Recht weitgehende Offenlegungspflichten für die Vorstandsbezüge. Wenn es für die Offenlegung von Vorstandsgehältern in Privatunternehmen gute Gründe gibt, gelten diese für Unternehmen, die sich vollständig oder zumindest mehrheitlich in öffentlicher Hand befinden, erst recht.

(Beifall von FDP und CDU)

Denn diese Unternehmen nehmen einen öffentlichen Auftrag wahr, wirtschaften mit dem Geld der Steuer-, Beitrags- oder Gebührenzahler und tun dies auf Risiko der Allgemeinheit. Hier haben die Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf größtmögliche Transparenz.

Mit dem Antrag, den die Koalitionsfraktionen vorgelegt haben, starten wir in Nordrhein-Westfalen eine bundesweit beispielhafte Transparenzinitiative für öffentliche Unternehmen. Wir wollen eine umfassende und individualisierte Offenlegung der Vergütungen von Mitgliedern sowohl des Vorstands und der Geschäftsführung als auch des Aufsichtsrats. Damit sorgen wir zum einen in den landeseigenen Unternehmen und Anstalten für mehr Klarheit und Transparenz. Zum anderen umfasst unsere Initiative auch kommunale Unternehmen bzw. kommunale Anstalten öffentlichen Rechts, Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen.

Wir würden uns sehr freuen – das will ich den Kolleginnen und Kollegen von den beiden Oppositionsparteien ausdrücklich anbieten –, wenn Sie sich unserer Initiative anschließen würden. Herr Kollege Priggen, es ist der Ernsthaftigkeit dieses gemeinsamen Anliegens nicht angemessen, wenn Sie so ein bisschen weinerlich vortragen, wir würden mit Ihnen nicht darüber sprechen. Wir sind zum Teil fachlich anderer Auffassung als Sie in Ihrem Antrag.

Und das gilt allemal für den Antrag der SPD. Ich will das noch mal deutlich machen. Worin besteht, bezogen auf den Antrag der SPD, das öffentliche Interesse, die Gehälter sämtlicher Mitarbeiter von öffentlichen Unternehmen offenzulegen? Das hat die SPD beantragt.

(Thomas Eiskirch [SPD]: Nein!)

Das ist nicht nur in der Sache völlig daneben, sondern zudem auch verfassungsrechtlich in höchstem Maße bedenklich.

(Beifall von der FDP)

Wir sind auf einer ganz anderen Schiene – das will ich klar sagen – und wollen als FDP nicht, dass der Datenschutz von Arbeitnehmern und ihr grundgesetzlich garantiertes Recht auf informationelle Selbstbestimmung mit Füßen getreten werden.

Mindestens ebenso bedenklich ist der Vorschlag der SPD, alle Honorarverträge ab einer relativ niedrigen Untergrenze zu veröffentlichen. Das könnte beispielsweise dazu führen, dass sämtliche zugunsten eines öffentlichen Unternehmens geleisteten anwaltlichen Tätigkeiten offengelegt werden müssten. Das vertrauliche Verhältnis von Rechtsanwalt und Mandant muss selbstverständlich geschützt bleiben, auch wenn der Mandant ein Staatsunternehmen ist.

(Beifall von FDP und CDU)

Da haben wir klare Unterschiede hinsichtlich der Reichweite der Maßnahmen, die wir gesetzlich normieren wollen. Darüber können wir in den Ausschussberatungen gerne noch weiter debattieren. Nur: So etwas ist mit uns nicht zu machen.

Angesichts der Vorkommnisse bei der Sparkasse KölnBonn – Herr Kollege Lienenkämper hat darauf hingewiesen – ist gerade mit Blick auf die Beraterverträge kurzfristig weitergehender Handlungsbedarf zutage getreten. Dem tragen wir Rechnung mit dem ergänzenden Entschließungsantrag, den wir Ihnen heute vorgelegt haben, um gerade im Bereich der Beraterverträge für mehr Transparenz zu sorgen.

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Ich komme, Herr Präsident, zum Ende. – Wir wollen, dass Fälle, wie sie offenkundig, ohne Vorverurteilungen vornehmen zu wollen, bei der Sparkasse KölnBonn praktiziert worden sind, in Zukunft verhindert werden können. Deshalb haben wir analog zu diesem Entschließungsantrag eine Initiative vorbereitet, speziell auf die Situation Sparkassen zugeschnitten, …

Herr Kollege!

… die nachher, Herr Präsident, noch beraten wird.

Ich glaube, das ist insgesamt eine Initiative, mit der wir bundesweit beispielhaft gegen Amigo-Wirtschaft, gegen Spezi-Wirtschaft in Staatsunternehmen und darüber hinaus vorgehen. Das ist ein gutes Zeichen für die Verantwortlichkeit, die wir hier in NordrheinWestfalen und hoffentlich darüber hinaus mit dieser Initiative übernehmen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Papke. – Für die SPD-Fraktion erhält der Abgeordnete Eiskirch das Wort.

Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Kollege Papke hat gerade davon gesprochen, dass wir für Nordrhein-Westfalen eine bundesweit beispielhafte Regelung vorantreiben möchten. Ich wäre dafür, dass wir das hinbekommen. Es wäre aber vor allem beispielhaft, wenn das gemeinschaftlich geschehen könnte – über die Parteigrenzen in diesem Hause hinweg. Das wäre beispielhaft, Kolleginnen und Kollegen, wenn wir diese Initiative ergreifen würden.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Insofern, Kollege Papke, fand ich die Worte des Kollegen Lienenkämper etwas versöhnlicher.

Ich würde aber Köln nicht in den Mittelpunkt stellen wollen; das können wir heute Nachmittag noch mal tun.

Nach meiner Wahrnehmung sind die von Ihnen aufgezeigten Differenzen durch ein absichtliches Missverständnis entstanden sind. Denn nirgends steht in unserem Antrag, dass wir die Gehälter aller kommunalen Mitarbeiter veröffentlichen wollen.

(Dr. Gerhard Papke [FDP]: Doch!)

Ich bin mir sehr sicher, dass das nicht der Fall ist.

Ich habe dem Kollegen Priggen gegenüber gerade schon angedeutet, auch die Grenze von 10.000 € ist für uns kein Sakrileg. Wir können auch darüber miteinander reden.

Wir erneuern unser Angebot: Lasst uns doch die vorhandene gemeinschaftliche Grundlage nehmen, um gemeinschaftlich in Ruhe zu diskutieren, ob wir nicht bundesweit beispielhaft ein gemeinsames Ergebnis vorlegen können, das ein wirkliches Signal von Transparenz und Offenheit in die Bevölkerung von Nordrhein-Westfalen, aber auch bundesweit sendet. Kolleginnen und Kollegen, es wäre der Mühe und der Arbeit wert, diesen Weg zu gehen.

(Beifall von SPD und GRÜNEN – Zuruf von Dr. Jens Petersen [CDU])

Kollege Petersen, ich kann das Ganze auch krawalliger machen. Aber der Weg soll doch sein, es gemeinsam hinzubekommen.

Ich will noch einen Punkt deutlich machen. Es geht einmal um den Inhalt. Da sind wir ganz dicht beieinander. Es geht aber auch um die Form. Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ist vom April 2008 und wurde im Wirtschaftsausschuss im Juni 2008 beraten. Dann hat es vor allem auf Bitten von CDU und FDP mehr als ein halbes Jahr gedauert, bis wir zu einem Abschluss kamen – mit der Ankündigung der Koalitionsfraktionen: Wir wollen es inhaltlich auch und werden einen Gesetzentwurf vorlegen. Es wurde auch deutlich, dass das ungern vor der Kommunalwahl geschehen solle, weil man dann Probleme mit den eigenen Leuten habe. Wegen Köln muss es jetzt aber vor der Kommunalwahl passieren.

(Beifall von den GRÜNEN – Dietmar Brockes [FDP]: Blödsinn!)

Meine Bitte lautet: Wenn wir bei einem so wichtigen Thema inhaltlich so eng beieinander sind, lassen Sie uns doch die Möglichkeit suchen, gemeinsam aus dem Antrag gute Gesetzentwürfe zu machen. Denn das wäre ein wirklicher Meilenstein. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Kollege Eiskirch. – Jetzt hat der fraktionslose Abgeordnete Sagel Gelegenheit zu einem Wortbeitrag.

Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident! Der Antrag der Grünen hat eine etwas längere Reise hinter sich; das ist gerade noch einmal dargestellt worden.

Ich fände es sehr positiv, wenn wir tatsächlich dazu kämen, im Landtag ein solches bundesweit beispielhaftes Gesetz zu verabschieden. Ehrlich gesagt, sehe ich das aber noch nicht – vor allem wenn ich betrachte, was von den Koalitionsfraktionen eingebracht worden ist und wie argumentiert wird. Einerseits fordert die CDU mehr Transparenz, andererseits heißt es, die öffentlichen Organe müssten geschützt werden. Das macht deutlich, dass es doch wieder Einschränkungen geben soll. Auch die FDP will – das wurde gerade klargestellt – die Reichweite einschränken.

Natürlich kann es nicht darum gehen, grundrechtlich verbriefte Rechte von Privatpersonen einzuschränken; das ist ganz klar. Aber wir brauchen eine weitgehende Transparenz und eine vollständige Kontrolle bei öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen und Betrieben. Es kann nicht sein, dass es immer wieder zu solchen Skandalen kommt, wie wir sie gerade in Köln erlebt haben. Der Bürger hat gerade bei öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen ein

Recht zu erfahren, wer auf welcher Gehaltsliste steht und wie hoch die Vergütung ist.

Warum wehrt man sich so sehr gegen Transparenz? – Weil oft unzulässig hohe Vergütungen gezahlt werden, die sich nicht rechtfertigen lassen. Viele Bürgerinnen und Bürger können nicht nachvollziehen, warum teilweise für eine geringfügige Tätigkeit ein Mehrfaches der jährlichen Leistungen an einen Hartz-Empfänger gezahlt wird. Das ist überhaupt nicht akzeptabel, und deswegen wehrt man sich dagegen.