Zweitens. Wir wollen, dass das Konjunkturprogramm so unbürokratisch wie möglich geregelt wird und dass es auch notleidenden Kommunen die Teilhabe ermöglicht. Dieser Punkt ist gestern angesprochen worden. Hier sind wichtige Fortschritte erzielt worden – auch dank der Arbeit der Staatskanzlei und insbesondere von Herrn Beneke, die wir anerkennen. Dies trägt sicherlich dazu bei, dass das, was wir hier umsetzen wollen, auch tatsächlich vernünftig umgesetzt werden kann.
Drittens. Wir wollen, dass die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Bezieher von kleinen und mittleren Einkommen sowie den Mittelstand so ausgerichtet werden, dass wir ein wirkliches Konjunktur- und Wachstumsprogramm bekommen. Dafür ist es nun einmal erforderlich, die Rahmenbedingungen nachhaltig zu verbessern, damit wir überhaupt eine Aussicht haben, die jetzt aufgenommenen Schulden in den nächsten Jahren wieder zurückzuzahlen. Dazu werden die Beratungen weitergeführt.
Wir werden uns ansehen, was der Bundestag dazu beschließt. Außerdem werden im Bundesrat Beratungen stattfinden. Dann werden wir sehen, was am Ende erreicht werden kann.
Auf jeden Fall werden wir in allen diesen Fragen weiterhin eine konstruktive Rolle einnehmen, damit wir im Interesse unseres Landes für Beschäftigung und Wachstum, aber auch für beste Bildung in der Zukunft das Notwendige tun können. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Jetzt frage ich noch einmal, ob es in dieser Aktuellen Stunde noch weitere Wortmeldungen gibt. – Das ist nicht der Fall. Dann kann ich den Tagesordnungspunkt 1, die Aktuelle Stunde, schließen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Energie Drucksache 14/8273
Meine Damen und Herren, ich eröffne die Beratung und erteile als erstem Redner für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Abgeordneten Priggen das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die Ursprungsgrundlage für diese Debatte ist unser Antrag vom 8. April 2008: „Mehr Transparenz in öffentlichen Unterneh
men durch Offenlegung der Vorstandsvergütungen“. Wir haben diesen Antrag damals ohne Plenardebatte eingebracht und haben ihn im Ausschuss mehrfach beraten. Es gab sehr positive Signale, vor allen Dingen aus Reihen der CDU-Fraktion, dass man sich auf der Grundlage dieses Antrags eventuell würde verständigen können. Das war auch bei den sozialdemokratischen Kollegen der Fall. Es gab auch inhaltlich positive Signale der FDP. Insofern bedaure ich es jetzt ein Stück weit, dass es in der letzten Woche zu einem eigenen Antrag der beiden Regierungsfraktionen mit Datum 3. Februar gekommen ist, über den wir dann heute auch entscheiden müssen.
Das Ziel des Antrags ist, die individuelle Veröffentlichungspflicht der Vorstände bei Landesbetrieben, bei Landesgesellschaften, bei Sparkassen und beim öffentlich-rechtlichen Fernsehen und Rundfunk herzustellen. Warum? – Es gibt einen besonderen Informationsanspruch der Öffentlichkeit bei diesen Unternehmen, speziell bei den Sparkassen. Denn sie haben einen öffentlichen Auftrag. Das gilt auch für über Steuergelder oder Gebühren finanzierte kommunale Unternehmen. Öffentliche Gelder sind knappe Gelder. Wenn sie an einer Stelle eingesetzt werden, fehlen sie woanders. Deswegen ist es wichtig, das Geld, das in Vorstandsgehälter geht, transparent darzustellen.
Wir sind ja mit Teilen unseres Antrags schon sehr erfolgreich gewesen. So haben wir im Zuge der Novellierung des Sparkassengesetzes den Änderungsantrag eingebracht, die Vergütungen der Sparkassenvorstandsmitglieder individuell zu veröffentlichen. Der Antrag ist von der Regierungskoalition positiv aufgenommen worden. Wir haben ihn dann zusammen beschlossen. Das war ein erster Erfolg. Insofern kann ich nur sagen: Wir bedanken uns für die erste Umsetzung.
Ich will auch ankündigen: Auch dem Antrag der Regierungsfraktionen von CDU und FDP werden wir heute zustimmen, weil er in der Sache genau das von uns damals Beantragte aufgreift. Wenn ich beide Anträge vergleiche, kann ich für uns als Oppositionsfraktion feststellen: Es ist für uns ein politischer Erfolg, wenn das inhaltliche Anliegen so deutlich übernommen wird.
Ich will auch kurz auf den Entschließungsantrag vom 11. Februar der sozialdemokratischen Kollegen eingehen. An einer Stelle stößt der Antrag, der zwei Themen verknüpft, bei uns inhaltlich auf Widerspruch.
Es geht nicht mehr nur um die Vorstandsgehälter, sondern ausgelöst durch die Ereignisse bei der Sparkasse Köln um Beraterverträge, die abgeschlossen wurden. Sie wollen eine Grenze von 10.000 € einziehen. Erst wenn diese überschritten
wird, sollen Beraterverträge und Honorarvereinbarungen gegenüber den Aufsichtsgremien ausgewiesen werden müssen. Wir haben bisher diskutiert, dass wir überhaupt keine Grenze einstellen wollen. Deswegen werden wir dem so nicht zustimmen können. Wir könnten das natürlich im Ausschuss noch weiter diskutieren. Aber dazu wird es ja jetzt leider nicht kommen.
Unter Punkt 6 der heutigen Tagesordnung werden die Beraterverträge ja auch noch einmal thematisiert. Ich bedaure etwas, dass die Regierungsfraktionen mit ihrem Antrag zu Punkt 6 deutlich hinter das zurückfallen, was wir beantragt haben. Da gibt es eine unverbindliche Empfehlung, tatsächlich in die Diskussion mit den Sparkassenverbänden einzusteigen, statt als Legislative im Dialog mit der Regierung dafür zu sorgen, dass man das bestehende rechtliche Instrumentarium ausnutzt, um genau da Transparenz herzustellen. Da sind Sie mir zu weich. Da gehen Sie ein Stück weit zurück. Das ist bedauerlich.
Insgesamt finde ich es bedauerlich, dass die Regierungsfraktionen keine gemeinsame Beschlussfassung aller Fraktionen herstellen wollen. Ich finde das deswegen bedauerlich, weil Fragen der Transparenz und der besseren Kontrolle doch im Grundsatz einvernehmlich von allen Fraktionen getragen werden und eine notwendige Reaktion auf Skandale sind, wie sie zurzeit in Köln passieren, die wir alle nicht wollen, weil uns die kommunalen Sparkassen außerordentlich wichtig sind und das, was in Köln passiert, den kommunalen Sparkassen insgesamt Schaden zufügt.
Wenn es aber doch – ausgelöst durch solche Skandale – die gemeinsame Position gibt, klarere, transparentere Mechanismen und Kontrollmechanismen einzuziehen, Sie dann aber – so habe ich es verstanden – auf Druck der FDP darauf bestehen, das mit Regierungsmehrheit zu machen, vergeben Sie die Chance auf das Signal: Alle Fraktionen im Landtag tragen im Konsens diese Transparenzforderung.
Auf das Signal verzichten Sie damit. Das können Sie tun. Ich finde es jedoch bedauerlich. Wir haben genügend Punkte, über die wir uns konfliktär auseinandersetzen. Aber an solchen Punkten, die für eine gewisse politische Kultur im Land sehr wohl wichtig sind, könnten wir Konsens herstellen. Dem verweigern Sie sich sowohl bei diesem Tagesordnungspunkt als leider auch bei Tagesordnungspunkt 6. Das ist bedauerlich. Das ist eine vertane Chance. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meinen sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Herr Kollege Priggen hat gerade richtigerweise gesagt, dass über das Ziel weitgehend Einigkeit besteht: Wir brauchen in Unternehmen der öffentlichen Hand mehr Transparenz, was die Vorstands- und Organvergütungen angeht.
Die Bürgerinnen und Bürger haben zu Recht den Anspruch, dass die Mitglieder der Organe von Unternehmen, die aus Steuergeldern finanziert und von der öffentlichen Hand beherrscht werden, anständig vergütet werden, aber auch darauf, dass diese anständige Vergütung transparent gemacht wird. Das ist ein Schutz für alle Seiten.
Es entsteht manchmal aufgrund der jüngsten dubiosen Vorgänge in und um Köln der Eindruck, als wenn bei öffentlichen Unternehmen insgesamt geklüngelt, als wenn eine Art Selbstbedienungsmentalität herrschen würde. Das ist in weiten Teilen überhaupt nicht der Fall. Es gibt bedauerlicherweise Einzelfälle, die abgestellt werden müssen. Aber weitestgehend sind die Dinge durchaus in Ordnung.
Zum Schutz der Organe, die die Vergütungen der Manager, die in den jeweiligen Unternehmen arbeiten, beschließen, und zum Schutz der Manager, die in der Regel angemessene und vernünftige Vergütungen bekommen, ist es richtig, dass diese transparent gemacht werden. Dann kann nämlich nachvollzogen werden, dass diese Dinge im Ergebnis in Ordnung sind. Da, wo es im Einzelfall nicht in Ordnung ist, kann dies durch die Transparenz nachvollzogen werden.
Wir haben natürlich dann aufgrund der aktuellen Geschehnisse diesen Antrag bewusst noch erweitert, indem wir die Beraterverträge in den Fokus genommen haben. Auch da ist es so, dass beide Vertragsparteien bei solchen Beraterverträgen ein Stück weit Schutz durch Transparenz verdienen.
Wir wollen nicht, dass freiberuflich Tätige, die früher in Unternehmen Organe besetzt haben, einem lebenslangen Berufsverbot ausgesetzt sind. Die dürfen und sollen natürlich weiterhin ihrem Beruf nachgehen. Wenn es dann in Ausübung dieser Tätigkeit Verträge mit öffentlichen Unternehmen gibt und die in Ordnung sind, dann sollen diese Menschen auch selbstverständlich Beratungsleistungen erbringen dürfen. Aber wir wollen eben Klüngel und Vetternwirtschaft vermeiden. Deswegen dehnen wir bewusst die Transparenzanforderungen auf solche Beraterverträge aus. Ich sage es in aller Deutlichkeit – wenngleich in diesem Haus zu dieser frühen Zeit bei eingeschränkter Öffentlichkeit.
Die Prüfungsstandards des IDW, die wir als Maßstab herangezogen haben, werden den einen oder anderen in ihrer Intensität durchaus noch überraschen. Sie beschäftigen sich ganz generell für alle Unternehmen mit den Anforderungen an Verträge, die zwischen Unternehmen und ihnen nahestehenden oder ehemals nahestehenden Persönlichkeiten beziehungsweise den entsprechenden Organvertretern abgeschlossen werden. Wenn diese Standards angewendet werden, wenn die Sitzungsgelder für Organmitglieder transparent gestaltet werden und wenn wir als Vorreiter diese Grundsätze auf landeseigene Unternehmen als erste übertragen, werden wir die Transparenz der Vergütungen in NordrheinWestfalen deutlich erhöhen.
Wir werden – das sage ich noch einmal ganz bewusst – diejenigen, die die weit überwiegende Mehrheit bilden, schützen, nämlich die, die jetzt schon anständige Vergütungen vereinbaren, die jetzt schon vernünftige Beraterverträge schließen. Und wir werden diejenigen zur Rechenschaft ziehen, die eben genau das nicht tun. Dem dienen unsere Anträge. Ich bitte Sie, ihnen zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als die beiden Koalitionsfraktionen vor einigen Wochen die heute dem Parlament vorgelegte und heute zu debattierende Transparenzinitiative für öffentliche Unternehmen verabredet haben, war für uns noch nicht absehbar, wie brandaktuell sie werden würde.
Die bekannten Vorgänge in Köln, die rascher und umfassender Aufklärung bedürfen, zeigen in aller Deutlichkeit: Es wird höchste Zeit, gegen die AmigoWirtschaft vorzugehen, die offenbar – das müssen wir zur Kenntnis nehmen – im Dickicht kommunaler Staatswirtschaft besonders prächtig gedeiht, dort, wo Steuergelder in immer komplexeren Unternehmensgeflechten hin und her geschoben werden,
dort, wo gut dotierte Geschäftsführerposten vergeben werden, ohne dass die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker, die ihrer Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen nachkommen, überhaupt die Chance haben, solche Prozesse zu kontrollieren.