Erstens. In den Diskussionen wird uns auch von Beamtinnen und Beamten sowie von Angestellten immer wieder vorgehalten, dass wir uns eine Diätenerhöhung genehmigen, dies für die Beamten aber nicht vorsehen. Der Index in der jetzt gestalteten Form ist ein nachholendes Instrument. Darauf lege ich Wert.
Die allgemeine Lohnentwicklung der Beschäftigten und die möglichen Steigerungen oder eben die nicht erfolgten Anpassungen bei den Rentnerinnen und Rentnern werden zusammengefasst und von den Abgeordneten nachgeholt. Dies geschieht nicht im Vorgriff.
Zweitens. Wir bekommen die Abgeordnetenentschädigung nicht nur zu unserer persönlichen Lebensführung. Das wird häufig vergessen. Ein erheblicher Teil der Abgeordnetenentschädigung dient der Ausübung des Mandates: Die meisten von uns unterhalten ein Wahlkreisbüro. Es muss viel telefo
niert werden. Wir reisen im Land herum. – Das sind Ausstattungen, die wir für die Ausübung unseres Mandates benötigen. Man kann schlechterdings nicht fordern, dass wir nicht gut ausgestattet werden, um unsere Arbeit entsprechend zu erledigen. Das wird in der Diskussion oft vergessen.
Drittens. Die Frage nach der Abgeordnetenentschädigung ist eine demokratische Errungenschaft. Das ist mir sehr wichtig. Das freie und unabhängige Mandat -verbunden mit einer Abgeordnetenentschädigung – war in der Geschichte des Parlamentarismus nicht üblich. Denken wir beispielsweise an die Situation in einer Ständevertretung zurück. Insofern muss man das im Sinne einer richtigen Entwicklung hin zu einem freien und unabhängigen Mandat sehen.
Sie wissen, meine Fraktion legt großen Wert auf diese Freiheit und Unabhängigkeit und meint deshalb, dass Nebentätigkeiten mit dem Abgeordnetenmandat eigentlich nicht verbunden sein sollten. Im Gegenzug muss dann aber auch eine Entschädigung erfolgen, die die Freiheit und Unabhängigkeit sichert. Jenseits von der Frage, was man persönlich benötigt oder eben nicht benötigt, hat das Parlament als Ganzes ein Interesse daran, die Freiheit und Unabhängigkeit durch eine angemessene Entschädigung zu sichern.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch eine Anmerkung zu dem Änderungsantrag von Herrn Sagel machen. Aus meiner Sicht ist der Änderungsantrag überflüssig. Die Befassung in der jetzt im Gesetzentwurf vorgesehenen Form beinhaltet alle parlamentarischen Instrumente von Debatten über Änderungsanträge bis hin zu Abstimmungen. Insofern ist das aus meiner Sicht nicht nötig. Wir haben mit dem Gesetzentwurf die Möglichkeit, auch zukünftig umfassend zu debattieren. Deshalb bitte ich um Zustimmung. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Remmel. – Als nächster Redner spricht der fraktionslose Abgeordnete Sagel.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Biesenbach, vorbildlich war das Vorgehen nicht. Gerade weil wir ein so vorbildliches Abgeordnetengesetz haben, wäre es gut gewesen, wenn man diese automatische Diätenerhöhung für fünf Jahre, die Sie in Ihrem ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehen hatten, nicht gemacht hätte.
Deswegen kann ich Ihnen, Herr Witzel, nur sagen, das war kein Missverständnis, sondern man hat sehr wohl verstanden. Ich habe verstanden und auch die Öffentlichkeit hat verstanden, was eigentlich vorgesehen war. Immerhin haben Sie sich jetzt in der Sache bewegt und zumindest klargestellt, dass das, was von der Präsidentin des Landtags veröffentlicht wird, auch dem Landtag zur Befassung zugeleitet wird. Aber Sie haben weiterhin unter Punkt 3 festgehalten:
Der Landtag beschließt zu Beginn einer Wahlperiode für die Dauer der Wahlperiode die jährliche Anpassung der Abgeordnetenbezüge...
Das heißt, es gibt weiterhin einen gewissen Automatismus, und Sie setzen sich – gewollt oder ungewollt – zumindest dem Verdacht aus, dass Sie trotzdem nur einmal für alle fünf Jahre beschließen wollen.
Um das auszuschließen, weil es das allgemeine Interesse zu sein scheint, dass wir jährlich nicht nur darüber beraten, sondern auch beschließen, habe ich einen Antrag zur Klarstellung vorgelegt. Dort erhält § 15 Abs. 3 folgende Fassung:
Der Landtag berät und beschließt jährlich die Anpassung der Abgeordnetenbezüge unter Berücksichtigung des Vorschlags des Präsidenten bzw. der Präsidentin des Landtags frühestens mit Wirkung vom 1. Januar des darauffolgenden Jahres.
Damit ist ganz klar, dass hier jedes Jahr beraten und beschlossen wird und wir nicht nur einfach Kenntnis nehmen und dieser Automatismus, wie es in Ihrem Antrag steht, für die Dauer von fünf Jahren weiter gilt.
Deswegen bitte ich Sie, diese Klarstellung auch noch vorzunehmen. Damit wäre es ganz klar, dass der Landtag – das scheint tatsächlich der allgemeine Wille zu sein – jährlich berät und jährlich beschließt in dem Sinne, wie es Frau Gödecke ebenfalls gesagt hat, dass es zum Beispiel auch eine Nullrunde oder eine Minusrunde geben kann. All das wäre in der Form möglich. Damit wäre das klargestellt. Das, was Sie vorhaben, ist zumindest noch eine gewisse Verschleierung.
Vielen Dank, Herr Kollege Sagel. – Für die CDU-Fraktion hat sich noch einmal Herr Kollege Biesenbach zu Wort gemeldet.
beantragen brauchten, unsere Änderungsvorschläge abzulehnen. Denn das, was Sie wollen, ist nichts anderes als das, was wir heute haben. Alle anderen haben deutlich gemacht, dass wir in dem Verfahren ein Stückchen flexibler und variabler sein wollen. Sie haben von Herrn Kollegen Remmel richtig gehört, unser Vorschlag beinhaltet alle Instrumente, die dieser Landtag zur Verfügung hat. Deswegen gibt es keinen Grund, Ihrem Antrag zuzustimmen. Denn das ist der Zustand, den wir ein Stückchen verändern wollen. Wir können also in Ruhe die Änderungsvorschläge, die der Hauptausschuss empfiehlt, verabschieden.
Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen erstens ab über den Änderungsantrag Drucksache 14/8054 des Abgeordneten Sagel, der Ihnen allen vorliegt. Wer ist für diesen Änderungsantrag? – Abgeordneter Sagel. Wer ist dagegen? – SPD, CDU, FDP und Grüne. Wer enthält sich? – Keine Enthaltung. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir kommen zweitens zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses Drucksache 14/7964. Der Hauptausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 14/7890 in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer ist für die Annahme? – SPD, CDU, FDP und Grüne. Wer ist dagegen? – Abgeordneter Sagel. – Enthält sich jemand? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der vier Fraktionen angenommen und in zweiter Lesung verabschiedet.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 1. Dezember 2008 fristgerecht einen Eilantrag zu dem obigen Thema eingebracht.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Oktober dieses Jahres erfuhr die erstaunte Öffentlichkeit, dass die EUKommission plant, für alle Flughäfen in der Europäischen Union sogenannte Nacktscanner zuzulassen. Was ist das? Mit diesen Scannern, die man sich wie Duschkabinen vorstellen muss, werden mit unter
schiedlichen Technologien – in Europa sind es elektromagnetische Strahlen, in Amerika schwache Röntgenstrahlen – Menschen durchleuchtet. Mit diesen Strahlen kann auf einem Monitor ein dreidimensionales Schwarz-Weiß-Bild erstellt werden, auf dem der Fluggast nackt erscheint.
Der Hintergrund ist, man ist auf der Suche nach Keramikmessern oder Plastiksprengstoff, der mit den üblichen Mitteln, wie man sagt, nicht entdeckt werden kann. Auf der Suche nach diesen Sprengstoffen und Keramikmessern werden aber auch alle anderen Details unseres Körpers offengelegt. Dabei erscheinen wir nicht nur so, wie uns Gott erschaffen hat, sondern ein körperliches Gebrechen, wie zum Beispiel ein künstlicher Darmausgang, ein Pearcing an der einen oder anderen Körperstelle oder was auch immer man am Körper trägt wird schön auf dem Bildschirm dargestellt und von den Sicherheitsbeamten eingehend studiert.
Das EU-Parlament reagierte darauf mit einer Entschließung, dass man erst einmal drei Monate die Auswirkungen auf die Persönlichkeitsrechte und die Gefahren für die Gesundheit überprüfen sollte, bevor man diese Zulassung erteilt. Man erfuhr auch, dass in Amsterdam – man höre und staune – schon 15 Scanner im Einsatz sind, das in LondonHeathrow ebenfalls passiert und auch in den USA schon Erprobungen durchgeführt werden. Es hat einen breiten und aus meiner Sicht nachvollziehbaren Protest aus allen Parteien, aus allen Fraktionen gegeben. Aus dem Bundesinnenministerium hörte man dann eine Verlautbarung, die eigentlich an Klarheit nichts zu wünschen übrig ließ.
Am 21. November sagte Herr Schäuble: Wir machen diesen Unfug nicht mit. – Daraufhin ebbte es ab. Ein paar Wochen später erfahren wir nun vom Bundesinnenminister, dass er seine Bundespolizei beauftragt habe, sogenannte Labortests durchzuführen, Gespräche mit den Herstellern zu führen – keine Realtests, nur im Labor – und eine entschärfte Variante zu entwickeln. Ein Ministeriumssprecher wird mit den lapidaren Worten zitiert: Die Bundesregierung befürwortet angesichts der terroristischen Bedrohungslage die Erforschung von Technologien, die die Sicherheit erhöhen. Was hat man sich darunter vorzustellen?
Ich frage Sie: Warum laboriert man nun doch mit dieser Technik, die man doch eigentlich noch vor zwei Wochen für kompletten Unsinn gehalten hat und die man nicht einsetzen will? Wenn man zu der Erkenntnis gekommen ist, dass hier Persönlichkeitsrechte in einem Maße eingeschränkt werden, wie man sich das vor Jahren noch nicht hatte vorstellen können, dass das in Sicherheitsbehörden überhaupt gedacht wird, frage ich mich, warum dies nun auf Gebrauchstauglichkeit getestet wird vor dem Hintergrund, dass das am 21. November für dieses Land komplett abgelehnt wurde.
Meine Fraktion sagt hier heute ganz klar – ich glaube, das muss in diesem Land einmal klar gesagt werden, so schlimm wie es ist –: Diese Nacktscanner verletzen die Menschenwürde. Die Menschenwürde ist und bleibt für uns unantastbar und ist auch nicht im Namen der Sicherheit antastbar. Das muss gelten, und zwar ein für alle Mal in diesem Land.
Offenbar ist manchen Sicherheitspolitikern dieser hehre Verfassungsgrundsatz ab und zu doch einmal ins Stammbuch zu schreiben. Das wollen wir heute machen. Dankenswerterweise hat sich der Innenminister des Landes öffentlich sehr klar dazu geäußert und diese Versuche abgelehnt.
Herr Biesenbach wird gleich dagegen reden und sagen: Um Gottes Willen, Frau Düker, da soll doch nur einmal geguckt werden, ob man das nicht auch so hinkriegt, dass die irgendwie nicht ganz nackig sind. Vielleicht geht das ja auch ohne Persönlichkeitsrechtsverletzung. – Herr Biesenbach, man kann sich da nicht herausreden, so wie die Amerikaner es tun, indem man das Gesicht unkenntlich macht oder vielleicht an der einen oder anderen Stelle schwarze Balken auf dem Bildschirm erscheinen. Das verbessert die Situation nicht wirklich. Diese Scanner verletzen die Menschenwürde und verstoßen gegen die Persönlichkeitsrechte. Das sollte man auch nicht in Labortests durch die Hintertür einführen wollen.
Wir wollen ein klares Signal des Landtags. Wir wollen das nicht, und das soll auch gar nicht erst erprobt werden. Herr Schäuble, stoppen Sie diese Versuche!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Düker, wären Sie doch wach geworden, und zwar als es darum ging, sich mit der Sache zu beschäftigen. Was Sie hier erzählen, ist nicht nur kalter Kaffee, was Sie hier darstellen, ist längst überholt. Sie sind von der Wirklichkeit komplett überholt.