Protocol of the Session on October 26, 2005

Vielen Dank, Herr Lindner. - Für die Landesregierung spricht in Vertretung von Herrn Minister Pinkwart Herr Minister Wolf. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man den Antrag der SPD liest, dann freut man sich zunächst einmal, dass offensichtlich gleiche Auffassungen vorherrschen. Der Bologna-Prozess ist unumkehrbar. Es ist schon betont worden, dass wir nicht nur geografisch in der Mitte des europäischen Hochschulraums liegen. Wir wollen auch dessen Gravitationszentrum sein.

Nordrhein-Westfalen hat genug an Masse und Qualität, um im europäischen Hochschulraum eine führende Rolle zu spielen. Bereits in der Koalitionsvereinbarung haben wir uns daher für die Umstellung auf das konsekutive Studienmodell ausgesprochen. NRW ist bei der Umstellung auf die gestuften Studiengänge in der Tat bundesweit führend. Über 40 % der Studiengänge sind bereits auf die konsekutive Studienstruktur umgestellt.

Die Entwicklung der Studienanfängerzahlen zeigt, dass das neue Studienangebot gut angenommen wird. Im Vergleich zum Vorjahr ist zum Beispiel eine Steigerung um 84 % zu verzeichnen. Inzwischen schreibt sich in NRW schon mehr als jeder dritte Studienanfänger in einen BachelorStudiengang ein. Auch die Nachfrage an MasterStudiengängen ist um rund 30 % gestiegen.

Wichtig und richtig ist, dass wir die europäischen Abschlüsse Bachelor und Master zu Qualitätsprodukten machen, die auch langfristig überzeugen und sich am Markt vollständig durchsetzen. Ich denke, dass Sie mir auch da zustimmen werden.

Ich komme zu Ihren Forderungen im Einzelnen. - Der im Rahmen des Bologna-Prozesses vereinbarte Zeitplan sieht vor, bis zum Jahre 2010 die Harmonisierung der Studienstrukturen in Europa zu realisieren. Dies ist auch die Zielmarke der nordrhein-westfälischen Landesregierung. Darauf hat Herr Lindner gerade schon hingewiesen.

Im aktuellen Hochschulgesetz ist das Wintersemester 2007/2008 als Zeitpunkt vorgesehen, ab dem keine Einschreibung mehr in traditionelle Studiengänge möglich sein wird. Dies ist geltendes Recht. Die Landesrektorenkonferenz der Universitäten hat sich dafür ausgesprochen, diese Frist beizubehalten. Die Landesregierung beabsichtigt, diesem Votum zu folgen, zumal die Hochschulen schon erhebliche Vorarbeiten geleistet haben, auf die eben hingewiesen wurde.

Wir arbeiten derzeit an der Novellierung des Hochschulgesetzes und werden ein Hochschulfreiheitsgesetz vorlegen. In dem Zusammenhang wird diskutiert, ob der Umstellungszeitpunkt in begründeten Einzelfällen im Einvernehmen mit den Ministerien um ein weiteres Jahr - mehr aber nicht - verschoben wird; das wurde gerade schon angesprochen. Dann halten wir ganz eindeutig auch an dieser Stelle an dem Ziel 2010 fest.

Selbstverständlich statten wir die Hochschulen mit entsprechenden Ressourcen aus, und zwar besser, als Sie es in Ihrer Regierungszeit getan haben, meine Damen und Herren von der Opposition. Hierzu haben wir im Haushalt gezielt Schwer

punkte gesetzt, um der besonderen Bedeutung des Hochschulbereiches Rechnung zu tragen.

Ich habe eben schon erwähnt, dass die Anzahl der gestuften Angebote stetig steigt; das gilt auch für die Nachfrage. Das ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die Bachelor- und Master-Abschlüsse bekannter werden und akzeptiert werden. Es gibt zahlreiche Informationsveranstaltungen und -materialen der Hochschulen, der Wirtschaft und der staatlichen Seite, zum Beispiel der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit.

Die Landesregierung steht mit den Leitungsebenen der Interessenvertretung des Beschäftigungssystems anlässlich diverser Termine in engem Kontakt. Mitarbeiter des Ministeriums besuchen die unterschiedlichsten Informationsveranstaltungen.

Die Landesregierung ist zuversichtlich, dass die Qualität des konsekutiven Studienangebots in NRW die Bekanntheit und Akzeptanz der neuen Studiengänge weiter steigern wird.

Sie müssten wissen, dass der Akkreditierungsrat mit Sitz in NRW seine Arbeit als Stiftung nach NRW-Recht zu Beginn dieses Jahres aufgenommen hat. Damit liegt der rechtliche Rahmen für die Akkreditierungsagentur vor. Selbstverständlich wirkt die Landesregierung in den einschlägigen Gremien an der konsequenten Einführung und kontinuierlichen Optimierung des Akkreditierungssystems mit.

Meine Damen und Herren, in ihrer letzten Forderung spielt die SPD-Fraktion wohl auf ihren eigenen Strukturerlass vom Februar an. Wie Sie sicherlich wissen, ist dieser inzwischen zurückgenommen worden. Ich will Ihnen auch gern noch einmal erklären, warum: Die frühere und die jetzige Landesregierung hat offensichtlich eine unterschiedliche Auffassung von zeitgemäßer Hochschulsteuerung. Das Vorhaben eines Hochschulfreiheitsgesetzes, das ich erwähnt habe, macht es deutlich. Wir wollen einen Rückzug des Staates aus der Detailsteuerung. Wir wollen hin zu einer ergebnisorientierten Global- beziehungsweise Kontextsteuerung in einem wettbewerblichen System. Das ist uns wichtig. Nachfrage und Outputorientierung sind hier die zentralen Gesichtspunkte. Die Hochschulen entscheiden selbst, wie sie die Nachfrage nach Bachelor- und MasterStudiengängen befriedigen. Der Staat legt nur noch landesweite Angebotsziele fest. So kommt er seiner Verantwortung für ein plurales und ausgewogenes Angebot an grundständigen Studiengängen und postgraduierten Programmen nach.

Seien Sie versichert, dass wir die Entwicklung der Aufnahmekapazitäten und der Studienanfängerzahlen in Bachelor- und Masterstudiengängen aufmerksam beobachten werden. Wenn es dabei zu Fehlentwicklungen kommen sollte, wirken wir dem zu gegebener Zeit mit geeigneten Maßnahmen entgegen. Dies geschieht aber nicht schon vorher in vorauseilendem Gehorsam.

Wir brauchen keine Unkenrufe und keine rückwärtsgewandte Argumentation. Ich habe den Eindruck, dass in der Stoßrichtung auch kein wirklicher Dissens besteht. Deswegen werte ich das als Bestätigung dieser Landesregierung und damit der Bestätigung ihrer Politik. - Ich danke Ihnen ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Wolf. - Für die SPD-Fraktion hat noch einmal Herr Abgeordneter Schultheis das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte eigentlich nicht vor, in die zweite Runde zu gehen, aber es sind einige Fragen an die SPD-Fraktion gerichtet worden, die ich gerne beantworten möchte.

Ich darf Herrn Brinkmeier sagen, dass wir sehr wohl in der Geschichte stehen und keine Geschichtsklitterung betreiben. Das kommt in diesem Hause ansonsten schon einmal vor. Wir wissen ganz genau, wer wann für was die Verantwortung trägt und übernimmt. Insofern ist es für mich ein guter Erfolg und eine klare Aussage, dass sie den Zeitpunkt für die Umstellung einhalten wollen. Denn dies entspricht nicht Ihrer Koalitionsvereinbarung. Das ist eine klare Aussage, die wir begrüßen, die Sie allerdings in der Koalitionsvereinbarung anders vorgesehen hatten.

(Christian Lindner [FDP]: Das habe ich doch gerade erklärt!)

Wir begrüßen das, wir finden das gut. Es muss aber festgestellt werden: Hier machen Sie eine Abweichung, die wir für richtig halten.

(Christian Lindner [FDP]: Nein!)

Wir nehmen auch zur Kenntnis, dass der Bologna-Prozess auf der Lissaboner Erklärung aufbaut, die Herr Rüttgers unterschrieben hat. Insofern ist Herr Rüttgers in der Frage des BolognaProzesses und seiner Umsetzung in der besonderen Pflicht, zu guten Ergebnissen beizutragen, die wir alle wollen.

Sie haben einige Punkte angesprochen, die der Vertiefung der Debatte im zuständigen Fachausschuss bedürfen. Dazu gehört das Verhältnis zwischen Exekutive und Hochschulen, aber auch zwischen Legislative/Exekutive und Hochschulen. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, welche Rolle wir als Parlamentarier in diesem Prozess spielen. Wir haben die Endverantwortung, wenn es darum geht, die Ressourcen für das zur Verfügung zu stellen, was in den Hochschulen umgesetzt werden soll.

Da gibt es Punkte, über die weiter nachgedacht werden muss. Sie können den unter Punkt 5 einbezogenen Erlass zurücknehmen. Das kann die Landesregierung tun. Ich kann auch auf das Prinzip Hoffnung setzen, Herr Minister Wolf, dass schon alles gut gehen wird. Aber wir - jedenfalls die SPD-Fraktion, bei CDU und FDP bin ich mir nicht im Klaren - erwarten eine klare Aussage, wie Sie steuern wollen, wenn Sie diesen Erlass zurücknehmen.

Es geht auch darum, wie die landesplanerische Ausrichtung auf dieses Problem erfolgt. Sie alle wissen, dass die Kapazitäten unserer Hochschulen höchstrichterlich durch viele Verfahren bis zum Bundesverfassungsgericht festgestellt worden und nicht vermehrbar sind - es sei denn, die jetzige Landesregierung will erhebliche Mittel zur Ausweitung der Kapazitäten zur Verfügung stellen. Das könnte ein interessantes Angebot sein. Schauen wir mal! - Ich sehe das nicht. Wir haben heute über den Haushalt diskutiert. Ich glaube, dass die Perspektiven da ganz andere sind. Deshalb müssen Sie sich schon an diesen Rahmen halten.

Gleichzeitig sind wir aufgefordert, ausreichende Kapazitäten für die Studiennachfrage bereitzuhalten. Ich bin sehr dafür, dass unsere Hochschulen, unsere Universitäten und Fachhochschulen ihre Autonomie voll wahrnehmen - gar keine Frage -, aber das kann jede Hochschule nur für sich alleine tun. Die Universität Bonn, die RWTH Aachen oder die Fachhochschule in Gelsenkirchen kann das nur für sich tun.

Es muss doch eine Stelle geben, die sich darüber Gedanken macht, wie dies in ein landesplanerisches Gesamtkonzept einfließen kann. Die letzte Landesregierung war der Meinung, einen solchen Erlass auf den Weg bringen zu müssen, der im Übrigen nichts Außergewöhnliches ist und keinen Eingriff in Freiheitsrechte der Hochschulen darstellt. Denn dann müsste ich das auch der Landesregierung in Niedersachsen unterstellen, die sogar eine strenge Quotierung vorgibt: 50 % Bachelor und 50 % Master. Das kann also nicht un

bedingt an der SPD liegen, sondern man muss sich schon Gedanken darüber machen, ob wir hier nicht einer Herausforderung nachkommen müssen, die sich aus der Sache ergibt.

Wir bestehen nicht unbedingt darauf, dass es der Erlass der früheren Landesregierung sein muss. Aber Sie müssen schon - Minister Pinkwart und sein Haus - die Antwort geben, wie man es machen will, wenn man nicht einfach auf das Prinzip Hoffnung setzt: „Et is noch alles jot jejange“, wie man so schön in Aachen und im rheinischen Raum sagt. Denn damit kann man auch eine ganze Menge Kapazitäten beschädigen und im Endeffekt verbrauchen, ohne sie zur Geltung gebracht zu haben. Hier sehen wir also erheblichen Handlungsbedarf der Landesregierung.

Die Intention - ich will offen und ehrlich berichten - lautet: Sie wollen ein Universitätsfreiheitsgesetz auf den Weg bringen. Das ist ein ganz zentraler Punkt, der deutlich macht, dass die Aufgabe staatlicher Verantwortung ihre Grenzen hat, wenn es darum geht, den Interessen derjenigen Rechnung zu tragen, die darauf warten, einen ordentlichen Studienplatz in den Hochschulen unseres Landes angeboten zu bekommen.

Wir gehen davon aus, es wird eine interessante Diskussion. Wir finden es auch gut, dass Sie die Politik der früheren Landesregierung loben, und nehmen all das gerne an. An den Aktivitäten, auch was die Unterstützung der Wirtschaft, insbesondere der Arbeitgeberverbände, aber auch der Agentur für Arbeit auf Landesebene, angeht, muss weiter gearbeitet werden. Das sehen Sie so wie wir. Wir erwarten auch gemeinschaftliches Engagement in dieser Sache, dass die Studienangebote insbesondere von der Wirtschaft angenommen werden. Und wir erwarten auch, dass die finanziellen Ressourcen, die bisher eingesetzt worden sind, weiter eingesetzt werden. Im Übrigen wären die Einnahmen aus dem Studienkontengesetz auch unter der SPD-geführten Regierung voll an die Hochschulen gegangen.

(Christian Lindner [FDP]: Nein, verrechnet!)

- Nein, die wären nicht verrechnet worden. Sie wären - so war es vereinbart - zu 100 % an die Hochschulen des Landes gegangen. Insofern liegen wir nicht auseinander.

Wir erhoffen uns eine produktive Diskussion auch im Kontext des Paradigmenwechsels, den Sie für die NRW-Hochschulen vorsehen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Schultheis. - Für die CDU hat sich noch Herr Kuhmichel gemeldet. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Schultheis, die zweite Runde kann auch Probleme nach sich ziehen. Denn jetzt muss ich auch noch etwas sagen.

Herr Kollege Schultheis, Kollege Lindner hat eben die Hoffnung geäußert, vielleicht würde durch einen weiteren Redner der antragstellenden Fraktion das Motiv für diesen Antrag klar werden. Das Motiv hat sich mir bis jetzt aber noch nicht erschlossen. Offensichtlich haben Sie Sorge, in der Kontinuität dessen, wie wir jetzt Hochschulpolitik gestalten, verbessern und Fehler der vorherigen Regierung ausräumen wollen, unterzugehen. Machen Sie sich diese Sorge nicht!

Wir haben zunächst dafür gestanden, dass die übertriebene Eile aus der Sache herausgenommen wurde.

(Karl Schultheis [SPD]: Es bleibt doch bei der Sache!)

Wir haben jetzt 2007/08. Sie wollten das noch viel früher haben. Wir werden auch in der Gesetzesberatung dafür sorgen, dass es dabei bleibt. Ausnahmen bestätigen die Regel. Das haben wir als Erstes geändert. Wir haben dafür gesorgt, dass in dem ganzen Bereich von Bachelor und Master Qualität Vorrang vor Quantität hat.

Das Thema Fächerkulturen dürfen wir vor Ort nicht vergessen. Ich weiß nicht, ob Sie sich darum gekümmert haben. Wir haben auf jeden Fall eine Menge Anhörungen gemacht, Gespräche mit denjenigen geführt, die jetzt vor der Einführung Bachelor/Master stehen. Wir haben dabei gemerkt, dass ein zu starkes Drängen, eine zu große Eile vor Ort schädlich ist. Deswegen war Behutsamkeit angesagt.

Zur Quotenregelung! Eine Quote ist eine staatlich fixierte Vorgabe. Das machen wir nicht mehr. Wir entwickeln ein Hochschulfreiheitsgesetz. Das wissen Sie inzwischen. Sie haben sich an dem Wort Freiheit schon gestört, aber Sie werden sehen, dass eine Quote, die mit Freiheit nichts zu tun hat, eine unzulässige Vorgabe ist. Das soll sich im Wettbewerb entwickeln. Wir werden das begleiten - das ist unsere Aufgabe -, aber was die Hochschulen vor Ort im Einzelnen tun, sollte ihnen überlassen werden. Das ist unser neues Verständnis von Hochschulpolitik.

Das, was gut war, führen wir fort und verbessern es. Das, was schlecht war, verbessern wir auch. Wir geben mehr Freiheit in die Hochschulen hinein. Wir sind für einen Systemwechsel im Hochschulbereich, und ich hoffe, Sie machen mit. - Danke.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kuhmichel. - Jetzt hat noch einmal Herr Lindner um das Wort gebeten.

Vielen Dank, Herr Präsident. Die Äußerungen von Herrn Schultheis veranlassen mich, drei Dinge klarzustellen:

Erstens ist der Eindruck erweckt worden, die Koalition habe sich in dieser Frage von ihrer Koalitionsvereinbarung verabschiedet. Der Eindruck ist falsch. Wir haben in der Koalitionsvereinbarung zum Ausdruck gebracht, dass wir Zeitdruck dort, wo er schädlich ist und nicht motiviert und anregt, herausnehmen wollen. Genau das passiert. Es bleibt in der Regel bei dem Zeitpunkt im Hochschulgesetz. Aber bei Ausnahmen, wenn sie begründet sind, wird es Bewegungen geben.