Danke schön, Frau Ministerin. - Die fünfte und letzte Zusatzfrage für die Fraktion der FDP kommt von Herrn Dr. Birkner. Bitte!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die Ministerin ausgeführt hat, dass man sich auf der einen Seite an die Vorgaben und Vereinbarungen in der Ministerpräsidentenkonferenz bezüglich der 25 halten wolle, auf der anderen Seite das bei der Empfehlung nicht tun wolle, wobei der empfeh
lende Charakter offen geblieben ist, frage ich den Herrn Ministerpräsident direkt: Können Sie uns aufklären, was tatsächlich vereinbart worden ist? Der NDR hatte damals berichtet, dass es für die Teilnehmerzahl in privaten Räumen zwar keine Vorschriften, aber eine klare Empfehlung geben soll. Das verstehe ich als klare Anweisung oder Empfehlung an die Bürger, sich daran zu halten, aber von einer Regelung durch die Landesregierung abzusehen.
Vielen Dank, Herr Dr. Birkner. - Der angesprochene Ministerpräsident antwortet höchstselbst. Bitte sehr!
Ich glaube, ich war - anders als der Norddeutsche Rundfunk - tatsächlich bei der entsprechenden Konferenz dabei. Deswegen kann ich Ihnen auch in der Tat die authentische Interpretation liefern.
Erstens. An Empfehlungen hat es in Niedersachsen vom ersten Tag der Pandemie an nicht gemangelt. Wir haben nur darauf verzichtet, eine zahlenmäßige Begrenzung vorzunehmen. Wir haben aber über Monate immer wieder darum gebeten - auch bei den persönlichen Kontakten -, sich zu fragen: Muss das eigentlich sein? Müssen das so viele sein? Können es nicht weniger sein?
In der Konferenz mit der Bundeskanzlerin und den Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern ging es um etwas anderes. Wir haben eine durchaus unterschiedliche Infektionslage in den einzelnen Ländern. Das reicht von Mecklenburg-Vorpommern bis nach Bayern. Dazwischen liegen gelegentlich nicht nur große räumliche Unterschiede, sondern auch Unterschiede bei den Infektionszahlen.
Vor diesem Hintergrund gibt es unterschiedliche Strategien in einzelnen Ländern. Insbesondere ist Ihnen bekannt, dass die ostdeutschen Länder sagen: Na ja, bei dem niedrigen Infektionsgeschehen, das wir haben, sehen wir keinen Anlass, warum wir so vorgehen müssen. - In den westdeutschen Ländern ist das anders, zumal unter den Bedingungen einer steigenden Infektionszahl.
Es gibt eine große Zahl von Ländern, die von Anfang an räumliche Begrenzungen hatten, ohne dass es meines Wissens bis zum heutigen Tag von den Gerichten beanstandet worden wäre;
Vor diesem Hintergrund haben wir gesagt: Wir werden uns unter den Ländern nicht über eine Rechtspflicht einig werden. Wir sind uns aber über eine entsprechende Empfehlung einig geworden.
Damit das sehr deutlich wird, steht ein Satz in dem Beschlusstext, der Ihrer Aufmerksamkeit entgangen zu sein scheint, wonach den Ländern eine niedrigere Festsetzung ausdrücklich unbenommen bleibt. Damit sollten alle Ihre Zweifel behoben sein.
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. - Jetzt steigt auch die CDU-Fraktion mit dem Kollegen Burkhard Jasper in die Zusatzfragen ein. Bitte sehr!
Sehr geehrter Herr Präsident! Da nun schon mehrmals über Gottesdienste gesprochen wurde, frage ich die Landesregierung, ob inzwischen ein Schreiben zur Gestaltung der Gräbersegnungen vorliegt, die in katholischen Gemeinden um Allerheiligen herum durchgeführt werden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wird morgen ein Treffen, das ich vorhin bereits angesprochen habe, mit der katholischen Kirche und mit der evangelischen Kirche geben. Von der katholischen Seite wird auch das Thema der Gräbersegnungen angesprochen werden. Sicherlich wird eine Lösung gefunden werden, und danach gibt es ein Schreiben an alle.
Vielen Dank. - Jetzt möchte für Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Limburg punktgenau eine leitbildgerechte Zusatzfrage stellen. Bitte sehr!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, ich frage Sie, warum in dem Entwurf der Verordnung nur für Sportveranstaltungen eine Ausnahme von der zahlenmäßigen Oberbegrenzung vorgesehen ist und warum diese Ausnahme von mehr als 500 Personen nicht auch z. B. für große Kulturveranstaltungen wie Konzerte und Ähnliches im Freien gilt. Warum wird die Kultur benachteiligt?
Herr Präsident Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie die Struktur der Verordnung vor Augen haben, werden Sie sehen, dass wir einen Paragraphen mit Veranstaltungen im Sitzen haben. Das betrifft auch Kulturveranstaltungen im Freien.
Der Sportbereich ist extra geregelt, weil wir dort zurzeit eine sechswöchige Probephase durchlaufen, wie bei Bundesligaspielen unter ganz anderen Voraussetzungen und mit Hygienekonzepten und mit Teilnehmerzahlen, die über die Zahlen hinausgehen, die Sie gerade angesprochen haben, vorzugehen ist.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage stellt Kollegin Meta Janssen-Kucz für Bündnis 90/Die Grünen. Das ist dann die letzte Zusatzfrage für Bündnis 90/Die Grünen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte eben die Überschrift des Artikels aus der Nordwest-Zeitung skizziert, in dem es um die Aufforderung von Schulleitern ging, Schüler anzuzeigen - die Überschrift lautet: Schüler als Täter -, die sich nicht an eine Mund-Nase-Schutzbedeckung halten. Meine Frage an die Landesregierung ist: Wie will sie ein Denunziantentum, das sich dort scheinbar ausbreitet, unterbinden?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Außer dieses Falles des Schulleiters, von dem berichtet wurde - es kann daran liegen, dass ich nicht die Kultusministerin bin -, ist es der einzige Fall, der mir berichtet wurde. Was mir berichtet wird, ist, dass sich Leute gegenseitig aufmerksam machen. Das finde ich nicht schlimm. Ein Denunziantentum sehe ich aber zurzeit nicht.
Meine Damen und Herren, mir liegen zum Tagesordnungspunkt 21 a, Anfrage der Fraktion der FDP, keine weiteren Wortmeldungen für Zusatzfragen vor.
b) Gesellschaftliche Akzeptanz gefährdet: Steht das Land weiter uneingeschränkt zum Bahnprojekt Alpha-E? - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/7592
Diese Dringliche Anfrage bringt der Abgeordnete Schulz-Hendel ein, der schon im Anmarsch ist. Bitte sehr, Sie haben das Wort, Herr Kollege. Bitte!
Gesellschaftliche Akzeptanz gefährdet: Steht das Land weiter uneingeschränkt zum Bahnprojekt Alpha-E?
Im November 2015 hat man sich im Rahmen des Dialogforums Schiene Nord (DSN) auf das Alpha-E als Ausbaulösung im Großraum Hamburg-BremenHannover verständigt. Der Parlamentarische
„Wenn wir uns jetzt heute darauf verständigen, das, was Sie beschlossen haben - Alpha-E mit den Ergänzungen der privaten Strecken -, wird von uns so umgesetzt, kein
Laut dem Bericht des Weser-Kuriers vom 2. Oktober 2020 will sich die Bundesregierung mit der Begründung, den Deutschlandtakt zu realisieren, nun aus diesem Konsens verabschieden.
1. Steht das Land weiter uneingeschränkt zum Alpha-E-Kompromiss des Dialogforums Schiene Nord aus dem Jahr 2015?
3. Sind aus Sicht der Landesregierung mit dem Versprechen von Staatssekretär Ferlemann aus dem Jahr 2015 „kein Ypsilon mehr, keine Neubaustrecken“ auch Ausweich- und Umgehungsstrecken eingeschlossen?