Burkhard Jasper

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Last Statements

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Frau Kollegin Viehoff, der Höhepunkt kommt immer am Schluss. In diesem Landtag ist das offensichtlich die Kultur, und darüber freue ich mich natürlich.
In mehreren Ausschusssitzungen haben wir ausführlich die Situation der Kultur- und Kreativbranche während der Corona-Pandemie erörtert, Programme besprochen und überlegt, wie Perspektiven aufgezeigt werden können. Das Ergebnis ist nun dieser Antrag, der ein Bündel von Maßnahmen enthält.
Hinweisen möchte ich auf die Förderung neuer Veranstaltungsformate, auf die Unterstützung
kommunaler Einrichtungen und auf die Vereinfachung der Anträge für Programme.
Besonders bewegt mich, welche Schwierigkeiten Soloselbstständige haben. Diese Probleme verschärfen sich, weil die Corona-Pandemie solange dauert und Lockerungen in der jetzigen Situation mit hohen Infektionszahlen das falsche Signal wären.
Grundsicherung erhalten Soloselbstständige oft nicht, weil sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Die Gewährung von Überbrückungshilfe scheitert daran, dass sie kaum Fixkosten haben. Die November- und Dezemberhilfe kann nicht beantragt werden, weil viele Kulturschaffende ein zweites Standbein haben. Verträge mit der Übernahme des Honorars durch das Land werden nicht abgeschlossen, weil jetzt kaum Veranstaltungen durchgeführt werden. Allerdings sind schon Auszahlungen aus dem Programm „Niedersachsen dreht auf“ erfolgt. Anträge zu diesem begrenzten Unternehmerlohn können bis Ende Februar 2021 gestellt werden. Diese Darstellung zeigt die schwierige Situation. Die Landesregierung und die CDU- und
SPD-Landtagsfraktionen haben dies im Blick und verstehen die Sorgen der Betroffenen.
Natürlich werden wir weiter überlegen, wie Programme ausgestaltet werden können, damit die Hilfe ankommt und nicht dazu führt, dass die Zahlungen angerechnet werden und damit der Bund entlastet wird. Das hilft der Kultur nicht. Neu soll ein Stipendienprogramm aufgelegt werden. In Nordrhein-Westfalen und Bremen hat man damit gute Erfahrungen gemacht. Diese Kenntnisse sollten wir in Niedersachsen nutzen.
Meine Ausführungen verdeutlichen aber auch, dass wir in Deutschland grundsätzlich überlegen müssen, wie wir Soloselbständige besser absichern können. Diese Frage wird sich wegen der Digitalisierung vermehrt stellen. Arbeitsverhältnisse ändern sich durch digitale Plattformen. Die Beschäftigten arbeiten formal selbstständig und ohne eine entsprechende Sozialversicherung, die angemessen ist. Hier gibt es ein Defizit in unserer Sozialpolitik. Unabhängig von der Seuche muss eine Lösung gefunden werden. Darauf sollten auch wir als Abgeordnete des Niedersächsischen Landtages hinweisen.
Dieser Antrag zeigt in der jetzigen Pandemie Handlungsmöglichkeiten auf und verdeutlicht, dass wir trotz der großen Probleme im kulturellen Bereich die Zuversicht nicht verlieren wollen. Diese Botschaft passt zu Weihnachten. Es ist ein Fest der Hoffnung durch eine Geburt, durch neues Leben. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen gesegnete Feiertage und ein gutes neues Jahr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Kultur ist von der Corona-Pandemie stark betroffen. Gerade wegen dieser Krise wollen CDU und SPD mit diesem Haushalt deutlich zeigen, dass wir die vielfältigen Strukturen in Niedersachsen erhalten wollen. Deshalb wurden die Mittel im Vergleich zu 2020 verstetigt.
So werden die kommunalen Theater auch 2021 weiterhin die zusätzlichen 3 Millionen Euro und darüber hinaus 206 000 Euro für die Tariferhöhung erhalten - insgesamt etwa 30 Millionen Euro. Natürlich bedauere ich sehr, dass die 440 000 Euro für die Tarifvorsorge, auf die man sich geeinigt hatte, nicht berücksichtigt werden konnten.
Ein Investitionsprogramm für kleine und mittlere Kultureinrichtungen über 2,5 Millionen Euro wird erneut aufgelegt. Die Steigerungen für die Theaterpädagogik und die Freien Theater um jeweils 250 000 Euro sowie für das Musikalisierungspro
gramm für Kinder um 500 000 Euro werden ebenfalls fortgeschrieben.
Warum die Grünen hinsichtlich des Programms „Wir machen die Musik!“ in ihrem Antrag das Gegenteil behaupten, kann ich nicht nachvollziehen. In diesem Zusammenhang sollte jedoch in Zukunft überlegt werden, wie eine Ergänzung um die Begabtenförderung erfolgen kann.
Einen neuen Impuls wird es durch die Projektförderung der Kunstschulen in Höhe von 150 000 Euro geben. Darüber freue ich mich sehr.
Die Mittel für die Kultur stellen wir gern zur Verfügung:
Kultur bietet vielfältige Arbeitsplätze und sichert Beschäftigung durch die Aufträge an Soloselbstständige und Einrichtungen. Zudem werden Arbeitsplätze durch die zusätzliche Kaufkraft und die Tourismusförderung erhalten und geschaffen.
Kultur ist ein erheblicher Standortfaktor, um eine Abwanderung aus unserem Bundesland zu vermeiden und Fachkräfte zu gewinnen.
Kultur kann nicht nur eine schöne Freizeitgestaltung ermöglichen, sondern gehört auch zur Bildung und kann die Demokratie stärken.
Kultur wird erfolgreich eingesetzt, um die Teilhabe aller Schichten in unserer Gesellschaft zu verbessern. Hier nenne ich die Stichworte „Integration“ und „Inklusion“. Gerade Kinder, die von ihrer Geburt her benachteiligt sind, können so erreicht werden.
Die FDP ist offensichtlich mit dem Haushaltsentwurf der Landesregierung im Kulturbereich einverstanden; denn dazu sind keine Änderungsanträge gestellt worden. CDU und SPD sehen das anders und haben den Haushalt verbessert. Es ist schade, dass die FDP keine eigenen Akzente setzt.
Bei den Grünen kann nun genau das Gegenteil festgestellt werden. Wie allerdings diese Vorschläge finanziert werden sollen, erschließt sich mir nicht. Vielleicht haben die Grünen dabei an die Märchen gedacht, die man in der Advents- und Weihnachtszeit gerne aufführt. Für die Verwirklichung ihrer Vorschläge müssen aus dem Esel aus „Tischlein deck dich“ vorne und hinten unaufhörlich Goldstücke fallen, muss auf Marie aus „Frau Holle“ unablässig Gold prasseln und muss die arme Müllerstochter aus „Rumpelstilzchen“ unermüdlich Stroh zu Gold spinnen.
Die Grünen wollen sich wahrscheinlich des kleinen Männchens bedienen, das selbstsicher tönt: „Ach wie gut, dass niemand weiß, dass ich Rumpelstilzchen heiß‘!“
So, wie es enttarnt wurde, wird die Bevölkerung bald merken, dass das Geld für den Antrag der Grünen nicht vorhanden ist und Kredite in dieser Größenordnung nicht aufgenommen werden können.
Der Antrag wird nur eingebracht, um den Landesverbänden im Kulturbereich mitzuteilen, dass die Grünen die geforderten Mittel zur Verfügung gestellt hätten. Aber glaubwürdig ist dies auch deshalb nicht, weil in den Jahren, als die Grünen die Kulturministerin stellten, die Haushaltsansätze nicht entsprechend erhöht wurden.
Der Haushalt einschließlich der Änderungsvorschläge von CDU und SPD ermöglicht der Kultur in Niedersachsen eine Weiterentwicklung. Mit den Mitteln können Aktivitäten auch in Zukunft gefördert werden, damit die dargestellten wichtigen Aufgaben der Kultur erfüllt werden können.
Abschließend danke ich den Kulturschaffenden herzlich für die Kreativität in der Corona-Pandemie. Diese Krise hat deutlich gezeigt, dass die Bevölkerung die unterschiedlichen Kulturangebote nachfragt. Das Land wird diese Vielfalt in Niedersachsen in der bewährten guten Zusammenarbeit von Landtag und Ministerium weiter unterstützen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich rede nichts schön, sondern ich sehe die Realitäten bei den Finanzen.
Sie haben mir eben gerade auch nicht erklärt, wie Sie das finanzieren wollen. Ich habe wohl verstanden, was Sie vorhaben. Trotzdem sind es gewaltige Summen, die Sie dafür aufbringen müssen. Darauf hat heute auch der Finanzminister schon hingewiesen.
Wenn Sie auf Ihre ehemalige Kulturministerin hinweisen und so reagieren, zeigt das, dass Sie heutzutage offensichtlich nicht damit zufrieden sind, was sie damals geleistet hat.
- Es muss ja so sein, weil Sie sich jetzt davon distanzieren und sagen, dass das, was in der letzten Legislaturperiode gemacht wurde, nicht gut war.
Dass Sie so heftig sowohl auf meine Kritik an den Finanzen als auch auf die Leistungen der Kulturministerin reagiert haben, zeigt, dass ich nicht ganz falsch liegen kann.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - In welcher Form plant das Land diese Kooperation an weitere niedersächsische Verbünde und Strukturen, wie den KI-Campus der Universität Osnabrück und das OFFIS in Oldenburg, anzubinden?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Corona-Pandemie ist eine Herausforderung für alle Gesellschaften weltweit. Die Auswirkungen betreffen jeden und ziehen sich durch alle Lebensbereiche wie Gesundheit, Wirtschaft, Bildung und Kultur.
Die Sorgen um den Bestand der kulturellen Einrichtungen und die dortigen Arbeitsplätze verstärken sich. Manche sind verzweifelt. Ich habe viele Nachrichten von Soloselbständigen und Beschäftigten erhalten. Trotz großer Kreativität sind die Probleme kaum lösbar.
Anträge für Hilfsprogramme sind nicht so einfach zu stellen, wie Fachleute das meinen. Maßnahmen erreichen manche Betroffene wegen der Vielfalt der Kultur nicht. Das zweite Herunterfahren der Aktivitäten verursacht Hilflosigkeit, Ohnmacht und Angst. Jetzt ist es wichtig, die Lasten der Krise gerecht zu verteilen.
Ich meine auch, dass die Kultur wichtiger sein sollte, als sich mit anderen zu unterhalten.
Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass Kultur in dieser Zeit nur eine Nebenrolle spiele. Vielmehr kann Kultur dazu beitragen, den Menschen Zuversicht zu geben, den Zusammenhalt zu verbessern, populistische, die Gesellschaft spaltende Bewegungen zu schwächen und die Demokratie zu stärken.
In der Kultur- und Kreativbranche arbeiten in Deutschland über 570 000 abhängig Beschäftigte und über 300 000 als Soloselbständige. Durch ihre Aktivitäten fördern sie den Tourismus, und sie sind ein bedeutender Standortfaktor für die Wirtschaft.
Nun liegt uns ein Antrag zur Entwicklung eines Kulturfördergesetzes vor. Ich möchte auf einzelne Punkte eingehen:
Die erste Forderung lässt sich aus der Verfassung ableiten. Leitlinien sind in den Zielvereinbarungen mit den Kulturträgern entwickelt worden. Bei den Haushaltsberatungen wird in jedem Jahr deutlich, dass es sich bei der Kulturpolitik um ein gemeinsames Anliegen von Landtag und Landesregierung handelt. An der Vereinfachung der Richtlinien wird schon gearbeitet. Die Evaluation der Programme und die Überprüfung auf ihre Wirksamkeit sind sicherlich sinnvoll und werden gemacht.
Wir sollten bei den Ausschussberatungen genau überlegen, ob solch ein Gesetz die Kultur in Niedersachsen nach vorne bringen kann. Dabei kön
nen wir die Erfahrungen aus anderen Bundesländern berücksichtigen. Ich meine, dass ein Gesetz, das die gesamte Kultur umfasst, besser ist als eine Aufspaltung in verschiedene Bereiche. Ob ein Fördergesetz der richtige Weg ist, um Kultur zu stärken, wird jedoch sehr unterschiedlich beurteilt.
Die gestern eingebrachten Anträge zu den Bibliotheken, Freilichtmuseen, Zoos und Tierparks regen uns an, die Verordnungen kritisch zu überprüfen. Aus meiner Sicht sollten dabei alle Museen einbezogen werden. Der Antrag von CDU und SPD fordert deshalb, dass sich die Landesregierung für eine Rückkehrperspektive einsetzen soll. Änderungen müssen aber die aktuellen InfiziertenZahlen berücksichtigen. Eine Öffnung darf in dieser Situation nur erlaubt werden, wenn Abstände eingehalten, Masken in entsprechenden Situationen getragen und Hygienevorschriften befolgt werden.
Vor allem bezieht sich der Antrag von CDU und SPD auf die konkreten Hilfsprogramme. Durch das Corona-Sonderprogramm für gemeinnützige Kultureinrichtungen und Kulturvereine wurde ein Beitrag zum Erhalt der kulturellen Infrastruktur in Niedersachsen geleistet. Der Landtag hat Mittel zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Neustart Kultur““ zur Verfügung gestellt. 10 Millionen Euro umfasst die Förderrichtlinie „Niedersachsen dreht auf“. Diese Maßnahmen sollen nun ergänzt werden.
Digitale Veranstaltungsformate sollen gefördert werden. Mittel für Projekte sollen zum jetzigen Zeitpunkt nicht zurückgezahlt werden. Programme sollen so angepasst werden, dass davon unter bestimmten Bedingungen auch kommerzielle Angebote in der Club-, Kneipen- und Festivalszene profitieren können. Unterstützungsmöglichkeiten für kommunale Kultureinrichtungen sollen geprüft werden. Das Bundesprogramm „Neustart Kultur“ soll einfacher, übersichtlicher und bürokratieärmer werden.
Durch die außerordentliche Wirtschaftshilfe sollen Soloselbständige entgangene Umsätze geltend machen können. Hier gibt es gute Ansätze auf Bundesebene, die wir unterstützen wollen. Ziel muss es sein, dass diese Hilfen überall bei den Soloselbständigen in der Kultur und in den kulturnahen Bereichen ankommen, und dass das Verfahren einfach und gerecht gestaltet wird.
Es handelt sich somit um ein Bündel von Maßnahmen. Mit diesem Antrag wird die Bedeutung der Kultur unterstrichen und das klare Signal aus
gesandt, dass der Landtag die Vielfalt der Kultur in Niedersachsen erhalten und auch in Zukunft fördern will. Der Kultur soll in dieser schwierigen Zeit eine Perspektive gegeben werden.
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Corona-Pandemie trifft viele Soloselbstständige hart. Dies gilt auch für den Kulturbereich. Die Künstlerinnen und Künstler wollen aktiv sein, aber wegen der Corona-Verordnungen können sie ihren Beruf nur eingeschränkt ausüben. Trotzdem gibt es viel Kreativität. Ich erinnere an die Digitalisierung. Aber es ist nicht einfach, über diese neuen Formate Einnahmen zu erzielen. Viele haben die Freiluftaktivitäten genossen. Aber in den Wintermonaten wird es sehr schwierig, solche Veranstaltungen durchzuführen.
Wie wichtig den Menschen Kulturangebote sind, zeigen die vielfältigen Unterstützungsmaßnahmen. Kommunen haben Sonderprogramme aufgelegt. Unternehmen zahlen in Kulturfonds ein. Vereine, Stiftungen und Kirchen bieten Auftrittsmöglichkeiten an.
Ich danke allen herzlich in Niedersachsen, die sich hier engagieren und dies weiterhin tun.
Diese Aktivitäten will das Land unterstützen. Die Verordnung wird regelmäßig angepasst, um wieder mehr Veranstaltungen mit auskömmlichen Einnahmen zu ermöglichen. Es gibt Fördermaßnahmen des Wirtschaftsministeriums, die auch Künstlerinnen und Künstler nutzen können. Stipendienprogramme von Land und Bund sind in dieser Zeit sehr hilfreich. Finanzierungsengpässe konnten in Niedersachsen mit dem Programm für die Vereine abgemildert werden. So sollen Einrichtungen erhal
ten werden, die mit Soloselbstständigen zusammenarbeiten.
Gemeinsam wurden Regelungen gefunden, damit Projektmittel bei den Kultureinrichtungen verbleiben konnten. Das Milliardenprogramm des Bundes „Neustart Kultur“ betrifft alle Sparten. Der Landtag hat 10 Millionen Euro zur Kofinanzierung bereitgestellt. Ich kann nur alle Einrichtungen in Niedersachsen ermuntern, Anträge zu stellen. Einen Verteilungsschlüssel gibt es nicht. Das bedeutet, nach Niedersachsen fließen mehr Mittel, wenn auch viele Anträge gestellt werden.
Diese Maßnahmen werden nun durch das 10-Millionen-Euro-Programm „Niedersachsen dreht auf“ ergänzt. Hier gibt es zur Förderung von Soloselbstständigen vier Bereiche.
Die Veranstaltungsförderung ist unbürokratisch. Einrichtungen legen Vertragsentwürfe mit Soloselbstständigen vor, der Antrag wird bewilligt, und die Beträge werden zu 100 % ausgezahlt.
Außerdem ist dieses Programm umfassend, weil es nicht auf Künstlerinnen und Künstler begrenzt ist, sondern beispielsweise auch Ton- und Lichttechniker einbezieht, eben alle Soloselbstständigen, die im Kulturbereich arbeiten.
Schließlich ist das Programm regional verankert, weil die Abwicklung über die Landschaften und die Landschaftsverbände erfolgt.
Der zweite Bereich betrifft die kulturelle Bildung. Hier werden Vertragsabschlüsse mit Soloselbstständigen mit einer Mindestvertragslaufzeit von vier Monaten mit 60 % gefördert. Beim Projektprogramm für innovative Produkte etwa im Bereich der freien Theater, der bildenden Kunst oder der Soziokultur beträgt die Förderquote bis zu 90 %. Auch Künstlerinnen und Künstler aus nicht öffentlichen Bereichen, beispielsweise Musiker, die auf Hochzeiten spielen, können gefördert werden.
In die Programme hat das Ministerium die Erkenntnisse aus „Landkult(o)ur“ einbezogen. Ich danke herzlich für diese Initiative, die den Austausch zwischen den unterschiedlichen Kulturträgern, dem Ministerium und den Abgeordneten intensiviert hat. Bei der abschließenden Videokonferenz dieses Projektes mit mehr als 100 Kulturschaffenden und Soloselbstständigen wurden die Ergebnisse und die Förderprogramme erläutert.
Wir können mit den Maßnahmen die CoronaPandemie nicht ungeschehen machen und finanziell keinen vollkommenen Ausgleich schaffen.
Aber wir können der Kultur eine Perspektive geben. Es nützt nichts, Einzelnen Geld auszuzahlen. Wir müssen verhindern, dass die Strukturen in der kulturellen Szene wegbrechen, damit Soloselbstständige auch in Zukunft auftreten können und Engagements erhalten.
Mit dem Programm wollen wir die Vielfalt des kulturellen Lebens in der Fläche Niedersachsens sichern. Dafür werden wir weiterarbeiten.
Schönen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Da nun schon mehrmals über Gottesdienste gesprochen wurde, frage ich die Landesregierung, ob inzwischen ein Schreiben zur Gestaltung der Gräbersegnungen vorliegt, die in katholischen Gemeinden um Allerheiligen herum durchgeführt werden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der sozialen Marktwirtschaft sollen einerseits Fleißige im Gegensatz zu den Faulen belohnt, andererseits aber auch Bedürftige unterstützt werden. Hier sind wir als Politiker gefordert, das richtige Maß zu finden, damit es gerecht zugeht.
Wenn Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen arbeitslos werden, von der Gemeinschaft Leistungen erhalten, kann die Gesellschaft erwarten, dass diese Personen aktiv daran mitwirken, so bald wie möglich keine Hilfe mehr in Anspruch nehmen zu müssen. „Fördern und fordern“ lautet der Grundsatz.
Dieses Prinzip hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 5. November 2018 bestätigt, auf das sich der vorliegende Antrag bezieht. Dabei geht es um das unter Kanzler Gerhard Schröder beschlossene Gesetz zur Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu Hartz IV, als Deutschland eine rot-grüne Bundesregierung hatte. Darin sind auch Sanktionen geregelt. Danach bekommen Betroffene drei Monate weniger Geld.
Wer ohne triftigen Grund einen Termin versäumt, büßt 10 % der monatlichen Regelleistungen ein. In Karlsruhe ging es um krassere Fälle. Mit einer Kürzung von 30 % muss rechnen, wer ein Jobangebot ausschlägt oder eine Fördermaßnahme abbricht. Beim zweiten Mal in einem Jahr sind es bisher 60 %, beim dritten Mal entfällt das Arbeitslosengeld II komplett.
2018 haben die Jobcenter rund 904 000 Sanktionen verhängt - in gut drei Viertel der Fälle wegen nicht eingehaltener Termine. Um gravierende Verfehlungen ging es bei knapp jeder fünften Sanktion. Da es dieselbe Person mehrfach treffen kann, waren 2018 insgesamt 441 000 Menschen betroffen. Das sind 8,5 % aller Hartz-IV-Empfänger.
Im Juli 2019 waren in Niedersachsen 11 136 erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit mindestens einer Sanktion belegt. Dies entspricht einem Anteil von 2,9 % an allen Berechtigten. Dies zeigt, dass fast alle ihren Verpflichtungen nachkommen. Bei denen, die nicht mitwirken, muss der Staat aber ein Mittel haben, um die Mitarbeit durchzusetzen. Deshalb kann ich der Überschrift des Antrags von Bündnis 90/Die Grünen „Sanktionen abschaffen - Hartz IV überwinden!“ nicht zustimmen.
Die Richter haben nun selbst mit dem Urteil die Sanktionen entschärft. Kürzungen von 60 % und mehr darf es nicht mehr geben. Das Existenzminimum ist somit gesichert. Ein sofortiger Handlungsbedarf des Gesetzgebers existiert folglich nicht.
Wie in der Unterrichtung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung berichtet wurde, wird auf Bundesebene für dieses Quartal
ein Gesetz vorbereitet. Die Sanktionsregelungen werden danach in Abstimmung mit den Ländern modifiziert. Dabei wird auch der starre Ablauf, der ja ebenfalls kritisiert wurde, verändert. Zudem hat das Bundesministerium angekündigt, für unter 25Jährige einen Vorschlag zu unterbreiten.
Damit haben sich beide Forderungen des Antrags erledigt. Folglich hat der Ausschuss bei Abwesenheit der Abgeordneten der Grünen einstimmig die Ablehnung empfohlen. Ich bitte den Landtag, diesem Votum zu folgen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine Gesellschaft ist kinderfreundlich, wenn dies schon vor der Geburt durch ein entsprechendes Umfeld deutlich wird. Dazu gehören ausreichend und gut ausgebildete Hebammen. Deshalb wollen wir eine flächendeckende Versorgung sicherstellen.
Damit haben wir uns im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur sowie in der Enquetekommission zur medizinischen Versorgung ausführlich beschäftigt. Dies zeigt die große Wertschätzung des Niedersächsischen Landtags für diesen Beruf.
Maßnahmen müssen ergriffen werden, weil nach Angaben des Hebammenverbandes in den kommenden acht Jahren etwa ein Viertel der Hebammen aus dem Berufsleben ausscheidet, die Akademisierung beschlossen wurde und sich das Aufgabenfeld erweitert hat. Im Bereich der frühen Hilfen gibt es den Einsatz von Familienhebammen in Familien mit Kindern bis zu einem Jahr. Zudem möchte ich auf die Stärkung der vor- und nachgeburtlichen Hebammenleistungen hinweisen.
Nun werde ich auf einige Maßnahmen näher eingehen.
140 zusätzliche Studienplätze werden eingerichtet. In Osnabrück, Oldenburg und Göttingen wird der Studienbetrieb im Wintersemester 2020/21 beginnen, in Hannover wegen Bauarbeiten ein Jahr später. Niedersachsen ist in der glücklichen Lage, dass an der Hochschule Osnabrück schon ein Studiengang mit 45 Plätzen existiert. Die dort gewonnenen Erfahrungen können nun genutzt werden.
Somit wird es insgesamt 185 Studienplätze in Niedersachsen geben. Da an den Fachschulen auf der Grundlage aktueller Zahlen durchschnittlich 90 bis 100 Ausbildungsplätze entfallen, handelt es sich um eine Kapazitätserweiterung.
Ich bedanke mich recht herzlich bei Wissenschaftsminister Björn Thümler für sein großartiges Engagement.
Nun soll das vorhandene Wissen in den Fachschulen genutzt werden. Die Hochschulen sind aufgefordert, Kooperationsverträge abzuschließen.
Erfreulich ist, dass es eine Ausbildungs- und Studienvergütung gibt. Dies trägt zur Attraktivität des Studiums bei.
Ja.
Er hat seine Arbeit ja schon gemacht.
Danke schön, Frau Präsidentin.
Die Höhe der Haftpflichtversicherungsprämien wird immer wieder thematisiert. Mit dem Sicherstellungszuschlag, der auf Bundesebene von den Spitzenverbänden der Krankenkassen und dem Deutschen Hebammenverband verhandelt wird, wurde diese Problematik entschärft.
Hebammenzentralen sind als Ansprechpartner wichtig, damit Schwangere an Hebammen vermittelt werden können und Hebammen von Anfragen entlastet werden.
Die Landesregierung unterstützt koordinierend verschiedene Aktivitäten. Dabei geht es um die rechtliche Beratung, die Verbreitung guter Ideen und das Werben von Hebammen für Regionen.
Um über die Situation in Niedersachsen informiert zu sein, hat der Niedersächsische Landtag im Dezember 2019 die Einführung einer Meldepflicht beschlossen. So kann bei Problemen schneller reagiert werden.
In Niedersachsen werden in 68 Geburtshilfeabteilungen 964 Planbetten vorgehalten. Ziel ist es, auch durch die Erhöhung der Anzahl der Medizinstudienplätze für ausreichend Fachkräfte zu sorgen.
Schließlich wurde schon im Oktober 2018 der Runde Tisch Hebammenversorgung eingerichtet. Ich danke unserer Sozialministerin Dr. Carola Reimann recht herzlich dafür, dass sie diesen Runden Tisch so frühzeitig eingerichtet hat.
Der nun vorliegende Antrag von CDU und SPD unterstützt die bisherigen Maßnahmen und soll zu einer flächendeckenden und ausreichenden Versorgung mit hervorragend ausgebildeten Hebammen beitragen. Ich bitte um Zustimmung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Welche Maßnahme hat die Landesregierung in den vergangenen Jahren ergriffen, um die Warteliste abzubauen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der ehemalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker hat gesagt:
„Substanziell hat die Förderung von Kulturellem nicht weniger eine Pflichtaufgabe des öffentlichen Haushalts zu sein als zum Beispiel der Straßenbau, die öffentliche Sicherheit oder die Finanzierung der Gehälter im öffentlichen Dienst.“
Weiter hat er ausgeführt:
„Kultur ist kein Luxus, den wir uns entweder leisten oder nach Belieben auch streichen können, sondern der geistige Boden, der unsere innere Überlebensfähigkeit sichert.“
Trotzdem meinen manche, für Kultur könne man nur Mittel bereitstellen, wenn die Haushalte prall gefüllt seien. Sie verkennen, dass sich durch Kultur eine Gesellschaft auf vielfältige Weise weiterentwickelt. Kultur fördert Integration, Inklusion, die Demokratie und gibt wichtige Impulse für die Zukunft.
Gute Beispiel dafür sind die Städte Glasgow und Marseille, die einen schlechten Ruf hatten. Vor dem Betreten einiger Stadtteile wurde gewarnt. Dann wurden die beiden Metropolen europäische Kulturhauptstädte. Sie erlebten durch die damit verbundenen Aktivitäten einen Aufschwung.
Wie muss dann die Ernennung zur Kulturhauptstadt wirken, wenn schon ein gutes Umfeld besteht, Frau Viehoff?
Mit Hannover und Hildesheim freue ich mich, dass die nächste Runde in der Bewerbung um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“ erreicht wurde. Herzlichen Glückwunsch!
Es ist richtig angelegtes Geld des Landes, die Ausarbeitung der Anträge mit jeweils bis zu 500 000 Euro zu unterstützen. Sollte eine der beiden Städte den Titel gewinnen, wird das Land bis zu 25 Millionen Euro bereitstellen.
Auch in anderen Bereichen fördert das Land flächendeckend kulturelle Aktivitäten in Niedersachsen. Dies wird mit dem Haushalt für 2020 deutlich.
Bei den Landesbibliotheken gibt es eine Erhöhung verschiedener Sachmittelansätze.
Tarifsteigerungen werden bei den drei Staatstheatern berücksichtigt. Die Erhöhung um 3 Millionen Euro über die politische Liste 2019 für die kommunalen Theater einschließlich des Göttinger Symphonieorchesters und der Landesbühne Nord wurde schon über den Haushaltsentwurf verstetigt. Ich danke Minister Björn Thümler für seinen Einsatz und Finanzminister Reinhold Hilbers für seine Unterstützung.
Dies ist ein erheblicher Fortschritt gegenüber früheren Landesregierungen, bei denen wir das über die politische Liste machen mussten. Es ist schön, dass das diesmal nicht erforderlich ist.
Um die Tarifsteigerungen anteilmäßig voll auszugleichen, wird der Ansatz über die politische Liste um weitere 206 000 Euro auf 23,73 Millionen Euro erhöht.
Zudem - darauf möchte ich noch hinweisen, weil das bisher gar nicht erwähnt wurde - wird es durch die Verpflichtungsermächtigungen von über
86 Millionen Euro über die technische Liste ermöglicht, finanziell abgesichert vierjährige Zielvereinbarungen über den Mipla-Zeitraum bis 2023 mit den kommunalen Theatern, dem Göttinger Symphonieorchester und der Landesbühne Nord abzuschließen.
2019 wurden für die Konzeptionsförderung der Freien Theater zusätzlich Mittel in Höhe von 250 000 Euro zur Verfügung gestellt. Dadurch konnte eine Verdoppelung der geförderten Einrichtungen erreicht werden. Über den Haushaltsentwurf wurde der Gesamtansatz verstetigt. Dies geschieht für die Theaterpädagogik über die politische Liste.
Am Sonntag habe ich mir eine Aufführung von Kindern zweier Grundschulen auf dem Weihnachtsmarkt in Holte in der Gemeinde Bissendorf angeschaut. Es war wunderbar, zu erleben, wie die Kreativität der Schülerinnen und Schüler durch dieses Projekt der Theaterpädagogischen Werkstatt Osnabrück angeregt wurde.
Kinder fördern wir auch durch das Programm „Wir machen die Musik!“ Ich freue mich darüber, dass durch die zusätzlichen Mittel von 500 000 Euro
über die politische Liste wie 2019 nun 2,186 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Die Mittel für die Landschaftsverbände werden gegenüber dem Haushaltsentwurf um 380 000 Euro - auch für Plattdeutsch - auf 2,283 Millionen Euro erhöht.
Ein großer Erfolg ist das Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen. Auch 2020 sind 2,5 Millionen Euro dafür vorgesehen. Dadurch können beispielsweise Museen, die Soziokultur und Theaterspielstätten gefördert werden.
Zur Opposition möchte ich für den Bereich Kultur anmerken: Die Vorschläge der Grünen sind nicht solide finanziert - das ist heute Morgen schon ausführlich dargestellt worden -; die FDP berücksichtigt in ihrem Antrag wichtige Aktivitäten nicht,
und die AfD bildet nicht die Vielfalt ab.
In der letzten Plenarwoche hat der Landtag den Antrag zur kulturellen Vielfalt beschlossen. Mit diesem Haushalt folgen nun die Taten, damit Niedersachsen sich auch durch die Kultur hervorragend entwickelt. Wenn Sie das wollen, stimmen Sie diesem Haushalt zu!
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht um die Verbesserung der Pflege. Welche weiteren Maßnahmen hat die Landesregierung dafür eingeleitet?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Antrag zur Vielfalt des kulturellen Lebens wird die Wertschätzung der haupt- und ehrenamtlichen Aktivitäten unterstrichen. Er ist ein Bekenntnis zur Weiterentwicklung, damit die Programme den neuen Herausforderungen gerecht werden und so zu einer Verbesserung der Qualität beitragen.
Die Vielfalt in Niedersachsen ist erfreulich. Deshalb ist dieser Antrag auch nicht umfassend. Er kann es überhaupt nicht sein. Wir haben uns diesmal auf die Aktivitäten außerhalb der Landeseinrichtungen konzentriert. Einen Schwerpunkt bildet akku, der Arbeitskreis niedersächsischer Kulturverbände.
Bei der Anhörung gab es viel Lob für den Antrag, und es wurde seine Annahme empfohlen. Es gab aber auch Ergänzungsvorschläge, die in der neuen Drucksache berücksichtigt werden:
Erstens. Bei der Förderung von Musikfestivals haben wir die Film- und Medienkunstfestivals ergänzt. Hierzu gibt es schon überregional bedeutende Aktivitäten in Niedersachsen. Wir wollen sie auch in Zukunft unterstützen.
Zweitens. Die Weiterbildungsmaßnahme MUSEALOG soll weiterentwickelt werden, damit arbeitssuchende Akademikerinnen und Akademiker für die Beschäftigung in Kultureinrichtungen qualifiziert werden können.
Auch hier zeichnen sich schon Engpässe bei der Gewinnung von Fachkräften ab. So soll gegengesteuert werden.
Die dritte Ergänzung betrifft die sechs kommunalen Theater und das Göttinger Symphonie Orchester. Diese wichtigen Kultureinrichtungen in der Fläche sollen weiterhin angemessen gefördert werden. Die bereitgestellten Mittel sollen verstetigt und Tarifsteigerungen berücksichtigt werden.
Die Erhöhung um 3 Millionen Euro mit der politischen Liste für 2019 war ein wichtiger Schritt.
Damit stiegen die Zuschüsse um mehr als 10 % im Vergleich zu 2018. Eine Steigerung in dieser Höhe gab es in den vergangenen 20 Jahren in Niedersachsen nicht. Auch im Vergleich der westdeutschen Flächenländern ist dies herausragend. Mit der Verstetigung im Haushaltsentwurf für 2020 wird dieser Weg entschlossen fortgesetzt.
Die Verfahren zur Förderung sollen einfacher und unbürokratischer gestaltet werden. Diese Aussage aus der Koalitionsvereinbarung hat schon zu konkreten Vorschlägen eines Arbeitskreises der niedersächsischen Landesgruppe der Kulturpolitischen Gesellschaft geführt. Dies ist äußerst erfreulich. Das Ministerium sollte prüfen, welche Vorschläge realisiert werden können.
Mit diesem Antrag und den Ergebnissen der „Landkult(o)ur“-Veranstaltungen des Ministeriums wollen wir die vielfältigen kulturellen Aktivitäten unterstützen.
Zusammenfassend kann ich sagen: Durch Kulturangebote wird die Teilhabe aller Schichten am gesellschaftlichen Leben verbessert und unsere Demokratie gestärkt.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute habe ich fest damit gerechnet, dass unsere Kollegin Viehoff diesen Antrag lobt. Nun bin ich etwas enttäuscht. Das Lob ist nicht sehr groß ausgefallen. Aber immerhin ist es nicht so, dass Sie dagegen stimmen. Das freut mich schon einmal.
Wenn Sie auf die Koalitionsvereinbarung hinweisen, möchte ich unterstreichen: Es spricht für die Glaubwürdigkeit dieser Koalition, dass wir genau das umsetzen wollen, was in der Koalitionsvereinbarung steht.
Insofern werte ich das, was Sie eben gesagt haben, doch als Lob.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Landtagsdebatte am 15. Mai 2019 habe ich gesagt:
„Die Beantwortung dieser Anfrage hat gezeigt, dass diese Regierung handelt, um die Hebammenversorgung flächendeckend in Niedersachsen zu gewährleisten. Das gilt sowohl für das Sozial- als auch für das Wissenschaftsministerium.“
Diese Aussage hat nach wie vor Gültigkeit. Insofern kann ich überhaupt nicht verstehen, weshalb Sie diesen Antrag hier heute in den Landtag einbringen. Sehr viel sinnvoller wäre es gewesen, wenn Sie sich an den Diskussionen im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung beteiligt hätten; denn dort beraten wir das doch zurzeit.
Es wäre gut gewesen, wenn Sie, wie SPD und CDU das getan haben, dort direkt einen Antrag eingebracht hätten. Das haben Sie leider nicht gemacht.
- Nein, offensichtlich nicht.
Folgende Anmerkungen möchte ich trotzdem zu dem Antrag machen:
Schon seit Oktober 2018 gibt es auf Initiative unserer Sozialministerin den Runden Tisch „Hebammenversorgung in Niedersachsen“. Dort können auch Anregungen aus dem Sozialausschuss aufgegriffen werden.
Zur Landeshebammenzentrale möchte ich anmerken, dass wir in unserem Antrag Aussagen dazu gemacht haben. Im Übrigen wäre es sicherlich auch sinnvoll, wenn Sie die Vorlage 5 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesundheitsfachberufegesetzes lesen würden. Auch da steht etwas dazu drin.
Ferner wollen wir die Hebammenzentralen unterstützen und die Meldepflicht für die Kommunen gegenüber dem Land jetzt festschreiben.
Mit der wohnortnahen Geburtshilfe beschäftigt sich die Enquetekommission. Wir wollen eine qualitativ gute, flächendeckende Versorgung.
Zur Erhöhung der Ausbildungskapazitäten empfehle ich die Lektüre der Rede von Minister Björn Thümler zur Einbringung des Haushalts im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur. Die EU-Richtlinie zur Akademisierung wird umgesetzt. Übergangslösungen werden erarbeitet.
Eine Weiterqualifizierung wird angeboten, solange der Bedarf besteht. Dafür gibt es ein Aufbaustudium mit 45 Plätzen an der Hochschule Osnabrück. Weitere Plätze werden geschaffen, und zwar je 35 an vier Standorten: an der Hochschule Osnabrück, an der Medizinischen Hochschule Hannover, an der Universitätsmedizin Göttingen mit der Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen und an der Universität Oldenburg mit der Jade Hochschule. Insgesamt sind das somit 185 Plätze. Da heutzutage etwa 100 bis 120 Personen an den Berufsfachschulen mit der Ausbildung beginnen, bedeutet das eine Erweiterung der Kapazitäten.
Das ist doch äußerst erfreulich. Darauf sollten Sie einmal hinweisen und hier nicht immer so tun, als ob in Niedersachsen nichts geschehe - was eben nicht stimmt.
Die AfD geht in ihrem Antrag von einem sich laufend verschlechternden Zustand aus. Es ist typisch, dass Sie unsere Gesellschaft hier schlechtmalen.
Ich stelle hingegen fest: Landtag und Regierung sind auf einem sehr guten Weg, um die Versorgung mit Hebammen in Niedersachsen flächendeckend sicherzustellen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Wer bei KI zu spät kommt, der braucht sich um die Zukunft nicht mehr zu sorgen: Für sein Produkt gibt es keine.“ Dieser Satz zeigt eindringlich, welche Bedeutung für die Zukunft unserer Gesellschaft die künstliche Intelligenz haben wird. Deshalb ist es nicht nur sinnvoll, sondern erforderlich, dass sich der Landtag mit diesem Thema beschäftigt.
In Niedersachsen gibt es viele Einrichtungen, die dazu forschen, lehren und sich vernetzen. Das
Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz mit Forschungsbereichen in Osnabrück und Oldenburg ist ein Leuchtturm. Aus dem Vorab fließen dorthin 17,6 Millionen Euro.
Der KI-Campus Osnabrück möchte den technischen Wandel forschend begleiten und menschlich gestalten. Damit sind zwei Aspekte der künstlichen Intelligenz angesprochen: Risiken und Chancen. Wettbewerbsfähig wird die deutsche Wirtschaft nur sein, wenn sie die Chancen der künstlichen Intelligenz entschlossen nutzt; nur dann werden Arbeitsplätze erhalten und neue entstehen. Natürlich müssen wir uns auch um Datenschutz, Datensparsamkeit und Datensicherheit kümmern. Die Risiken müssen wir sehen, aber die großartigen Chancen auch.
Die künstliche Intelligenz wird unser Leben in allen Bereichen beeinflussen, im Beruf und zu Hause. Auf der Elektronikmesse IFA in Berlin werden zurzeit entsprechende Geräte vorgestellt: Herde, Fernseher, Waschmaschinen. Durch einen großen Datensatz, den die Geräte ständig durchforsten, sind sie in der Lage, ihre Handlungen stets der aktuellen Situation anzupassen. So kann KI Betriebskosten einsparen, wenn etwa der Kühlschrank weiß, dass der Nutzer nachts schläft und die Tür erst am nächsten Morgen öffnet. Aus dieser Erfahrung heraus kann er die Kühlung einschränken und so Strom sparen.
Für Niedersachsen ist wichtig, dass hier im Bereich KI geforscht und gelehrt wird, sich die Hochschulen vernetzen, ein reger Austausch zwischen Theorie und Praxis erfolgt und gesellschaftliche Auswirkungen beachtet werden.
Dazu soll der vorliegende Antrag einen Beitrag leisten. Im Ausschuss gab es sehr viel Zustimmung zu ihm. Unterbreitete Vorschläge haben wir in den Entschließungstext eingearbeitet und ihn so verbessert. Ich bedanke mich bei allen, die ihre wertvollen Anregungen in die Ausschussarbeit eingebracht haben.
Nur mit einem konkurrenzfähigen Vergütungssystem sowie attraktiven Arbeits- und Forschungsbedingungen wird es gelingen, international führende Experten in Deutschland zu halten und Talente nach Deutschland zu holen. Bis 2025 stellt der Bund für die KI-Strategie 3 Milliarden Euro zur Verfügung. Das Land Niedersachsen sollte hier zugreifen.
In Niedersachsen gibt es vielfältige Vernetzungen im Bereich der künstlichen Intelligenz. Dabei ist
auch eine internationale Zusammenarbeit sinnvoll. Wissenschaftsminister Björn Thümler hat mit den Präsidenten der niedersächsischen Hochschulen Großbritannien besucht. In Oxford wurden interessante Gespräche geführt, in Glasgow ein Kooperationsvertrag mit Schottland unterzeichnet. Diese Initiativen müssen nun mit Leben erfüllt werden.
Es ist unser Anliegen, dass der starke Mittelstand in unserem Land von KI profitiert und Start-ups entstehen. In der Anhörung haben wir erfahren, dass von 4 463 analysierten Start-ups über 70 % KI-Komponenten verzeichnen. Wir wollen den Einsatz der künstlichen Intelligenz im Mittelstand und für Start-ups erleichtern. Dazu gehört auch die Verkürzung der Bearbeitungszeiten für Förderanträge.
Wir benötigen hochqualifizierte Nachwuchskräfte. Deshalb soll gemeinsam mit Kammern und Verbänden eine geeignete Strategie entwickelt werden. Da kann ich nur dem zustimmen, was eben die Kollegin Susanne Schütz gesagt hat.
Gerade bei KI - so wurde in der Anhörung ausgeführt - geht es auch um die besorgte Frage: Haben wir das Heft des Handelns noch in der Hand? - Die Deutschen müssen die Technologie so verstehen, dass Ängsten entgegengewirkt wird. Sie müssen sehen, dass hinter den Maschinen immer noch Menschen stehen, die ansprechbar sind, die eingreifen und Fehler korrigieren können. Sie müssen erkennen, dass beispielsweise in der Medizin - bei der Auswertung in bildgebenden Verfahren - Diagnosen verbessert werden, in der Landwirtschaft Roboter Unkraut sensorisch von Nutzpflanzen unterscheiden und auszupfen können - ganz ohne Chemie -, in der Logistik der effizientere Einsatz der Transportwege ermöglicht wird und Routineaufgaben übernommen werden können. Um die Akzeptanz zu erhöhen, sollen die gesellschaftswissenschaftlichen Kompetenzen an den niedersächsischen Hochschulen genutzt werden.
Die Verantwortung für den Einsatz der künstlichen Intelligenz muss immer der Mensch übernehmen. Er muss die Risiken erkennen und die Vorteile gemeinwohlorientiert entschlossen nutzen. Dann wird KI ein Segen für unsere Gesellschaft sein. Lassen Sie uns weiter daran arbeiten!
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nun hoffe ich natürlich, dass wir uns nach den Sommerferien noch an diesen Antrag erinnern; denn er soll nicht in Vergessenheit geraten, sondern wir wollen damit etwas bewirken.
Der Kollege Uwe Schwarz hat bereits darauf hingewiesen, dass etwa 1,7 Millionen Menschen in Deutschland von Alzheimer oder einer anderen Form von Demenz betroffen sind. Das Risiko, daran zu erkranken, erhöht sich mit zunehmendem Alter. Dies ist genau der Lebensabschnitt, in dem viele Menschen leider auch mehr im Krankenhaus sind, um dort wegen anderer Erkrankungen behandelt zu werden.
Ein Krankenhausaufenthalt ist für niemanden einfach, erst recht nicht für Menschen, die an Demenz erkrankt sind. Die Zahl solcher Patientinnen und Patienten steigt. Wenn Menschen mit Demenz im Krankenhaus wegen anderer Erkrankungen behandelt werden, können zahlreiche Probleme auftreten. Die ungewohnte Umgebung kann sehr belastend sein und im schlimmsten Fall die Behandlung erschweren und den Genesungsprozess verlangsamen.
Schon 2012 hat die Bundesregierung die Allianz für Menschen mit Demenz eingerichtet - unter gemeinsamer Federführung des Gesundheitsministeriums und des Familienministeriums. Den Co
Vorsitz hat die Deutsche Alzheimer Gesellschaft übernommen. Seit 2013 arbeitet auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft mit. Inzwischen ist eine Informationsbroschüre über Herausforderungen und Möglichkeiten während eines Krankenhausaufenthaltes für Menschen mit Demenz erschienen.
Auch in Niedersachsen gibt es gute Beispiele dafür, wie sich Krankenhäuser auf Demenzkranke einstellen. Schon 2012 wurde im ElisabethKrankenhaus Thuine im Emsland eine Station für akut erkrankte Patienten mit der Nebendiagnose Demenz eröffnet. Das Konzept besteht aus verschiedenen Maßnahmen. Es wurde ein großzügiger Wohn- und Aufenthaltsraum eingerichtet. Dort werden unterschiedliche tagesstrukturierende Angebote gemacht. Bauliche und technische Anpassungen wurden vorgenommen, um dem häufig auftretenden Bewegungsdrang der Betroffenen zu begegnen. Das Personal aus dem Pflege- und Servicebereich wird fortlaufend weitergebildet.
Mit diesem Antrag soll nun ein Impuls zur Verbesserung in vielen Krankenhäusern in Niedersachsen gegeben werden. Wir schlagen dazu ein Bündel von Maßnahmen vor.
Zunächst geht es um die Erfassung der jetzigen Situation. Es muss auch gewährleistet sein, dass eine Vernetzung der Kenntnisse erfolgt.
Beratungsangebote für Pflegekräfte werden benötigt. Schulungen und Weiterbildung sind erforderlich.
Bei der Aufnahme muss eine Demenzerkrankung dokumentiert werden.
Das Entlassmanagement muss so organisiert werden, dass die nachstationäre Versorgung sichergestellt ist.
Bei Krankenhausum- und -neubauten sollten die besonderen Bedarfe von Demenzkranken berücksichtigt werden. Auch der Krankenhausplanungsausschuss sollte dies in die Entscheidungen mit einbeziehen. Durch eine Zertifizierung von Krankenhäusern sollen Anreize gegeben werden, damit entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.
Ich hoffe sehr, dass durch diesen Antrag die Versorgung Demenzkranker in Niedersachsen verbessert wird. Lassen Sie uns gemeinsam dafür arbeiten.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Institut für Islamische Theologie in Osnabrück ist von Christian Wulff mitinitiiert worden. Dieser ist bekanntlich CDU-Mitglied, und er hat heute Geburtstag. Ich möchte ihm deshalb von dieser Stelle aus recht herzlich gratulieren und ihm alles Gute für die Zukunft wünschen.
Der Antrag und die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sollten nun offensichtlich den Eindruck erwecken, dass die aktuelle Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von SPD und Grünen weitere Mittel für das Institut nicht zur Verfügung stellen, eine Imam-Weiterbildung verhindern und keine Modelle zur Imam-Ausbildung entwickeln wollen.
Das stimmt nicht. Das beweist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur.
Frau Viehoff, Sie haben eben wieder gesagt, dass das nur durch diesen Antrag auf den Weg gebracht worden sei,
aber genau das stimmt nicht. Das wollte ich jetzt darstellen. Und ich glaube, dass ich das hier machen kann.
Das Institut für Islamische Theologie wird weiterhin 1,4 Millionen Euro erhalten. Dort werden Lehrer für das Fach islamische Religion ausgebildet. Inzwischen gibt es vier Lehramtsanwärterinnen in zwei Studienseminaren. Im nächsten Jahrgang werden es mehr sein. Dieses Fach soll zur Sprechfähigkeit über den eigenen Glauben beitragen. Dies ist eine Voraussetzung für das Erlernen eines respektvollen Umgangs mit Vielfalt. Der Abschluss als Theologe bietet Möglichkeiten der Berufsausübung in Wissenschaft, Wirtschaft, Medien, Politik und sozialen Einrichtungen.
Weiterbildungsangebote können bei entsprechender Nachfrage auch in Zukunft gemacht werden. Allerdings muss festgestellt werden, dass dieses Angebot in der achtjährigen Laufzeit nur von etwa fünf DITIB-Imamen genutzt wurde. Offensichtlich werden bestimmte Personen, für die eine Weiterbildung erforderlich wäre, nicht erreicht.
Übrigens kamen viele Studierende aus NordrheinWestfalen. Das beweist, dass dieses Programm auch über die Landesgrenze hinaus bekannt ist und insofern eine weitere Werbung länderweit, wie es im Ursprungsantrag vorgesehen war, nicht erforderlich ist.
Ein Ziel ist es weiterhin, dass in Deutschland ausgebildete Imame in den Moscheegemeinden wirken. Wir brauchen Imame, die in Deutschland sozialisiert sind, weil nur sie die neue Generation erreichen. Jetzt kommen jedoch etwa 80 % der Imame aus dem Ausland, für die unsere Gesellschaft oft fremd ist.
Die Universität bietet mit dem Theologiestudium die Grundlage für eine Imam-Ausbildung. Mit der Einrichtung des Instituts ist somit nur der erste Schritt gemacht worden. Ich begrüße sehr, dass sich ein Workshop der Deutschen Islam Konferenz an der Leibniz Universität Hannover mit der ImamAusbildung beschäftigt.
Bei der Prüfung von Modellen müssen drei Fragen beantwortet werden.
Für die weitere Ausbildung zur seelsorgerischen Arbeit sind die Religionsgemeinschaften verantwortlich. Hier müssen die islamischen Verbände entsprechende Strukturen schaffen. Der Staat kann hier eine Hilfestellung anbieten.
Die jungen Imame wollen eine finanzielle Sicherheit. Dazu hat Minister Björn Thümler den Vorschlag unterbreitet, die Imame auch als Religionslehrer einzusetzen. Dafür müssen natürlich dann auch pädagogische Fähigkeiten vorhanden sein. Eine Qualitätssicherung muss erfolgen.
Schließlich müssen die Moscheegemeinden in Deutschland ausgebildete Imame akzeptieren. Die Auswahl der Geistlichen unterliegt nach unserer Verfassung dem Selbstverwaltungsrecht der Religionsgemeinschaften.