grammieren ließe und ob sich bezüglich des Programmierumfangs vielleicht auch Unterschiede zu anderen Modellen ergeben.
Herr Dr. Siemer, die Programmierung wird insgesamt zentral in KONSENS vorgenommen. Das heißt, das ist ein Gemeinschaftsprojekt aller Bundesländer, die sich in der Steuerverwaltung zusammengetan haben. Auch die Abweichmodelle werden dort programmiert.
Für das Programmieren dieser Module ist Bayern zuständig. Die Bayern programmieren ein reines Flächenmodell. Es ist relativ einfach, dass wir uns dort draufsetzen. Man muss nur diesen in Bayern ermittelten Äquivalenzwert mit einem Faktor gewichten. Die Bayern tragen in dieses Feld in jedem Fall eine „1“ ein. Dann ist der Faktor immer gleich. Wir tragen dort unseren entsprechenden regionalisierten Faktor ein, der für die bestimmten Stadtteile zutrifft. Dann haben wir die Gewichtung, die wir erreichen wollen. Das ist also relativ einfach.
Deswegen warten wir in unserem Haus auf das bayerische Gesetz, bevor wir mit einem Gesetzentwurf der Landesregierung in die Diskussion gehen, um eine Entscheidungsfindung herbeizuführen, weil wir auf das bayerische Gesetz aufsetzen, damit wir auch hinsichtlich der Programmierung auf diese Regularien aufsetzen können und damit konform gehen.
Herr Präsident, vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Minister, Ihre Kollegin aus Baden-Württemberg präferiert wohl ein reines Bodenwertmodell. Können Sie mir sagen, ob das gegebenenfalls eine Alternative für Niedersachsen wäre?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Holsten, das reine Bodenwertmodell halte ich nicht für geeignet. Erstens würde das die größten Verwerfungen gegenüber dem jetzigen Zustand bedeuten. Es würden sich auch bei Aufkommensneutralität die größten Verschiebungen zwischen den Blöcken ergeben.
Das reine Bodenwertmodell zielt nicht darauf ab, wie ich entsprechende Grundstücke nutze. Manche glauben, dass es dadurch schneller dazu kommt, dass man Grundstücke bebaut. Ich habe aber eben schon gesagt: Der durchschnittliche Wert eines Grundstückes entspricht 400 Euro Grundsteuer. Ich glaube nicht, dass sich irgendjemand hinreißen lässt, sein Grundstück zu bebauen oder nicht zu bebauen, wenn er damit einen Unterschied von 400 Euro im Jahr hat. Das wird niemanden dazu bewegen. Dabei spielen andere Dinge - Wertentwicklung in den nächsten Jahren, Baumöglichkeiten und anderes - eine Rolle. Insofern würde das nicht helfen.
Ich glaube, es würde bei uns zu großen Diskussionen führen, wenn man alle Grundstücke gleich bewerten würde, egal ob ein Objekt draufsteht oder nicht. Das halte ich auch nicht für gerechtfertigt. Die Menschen, denen ein Grundstück gehört, auf dem sie leben, oder die auf einem Grundstück Mieter sind, nehmen die Leistungen der Kommune viel stärker in Anspruch als jemand, der ein unbebautes Grundstück hat. Das halte ich für kein kluges Modell. Das Modell besticht zwar durch eine noch größere Einfachheit, weil wir den Bodenrichtwert einfach überleiten könnten, aber es würde bei der Bewertung der Themen insgesamt zu kurz greifen. Das würde ich nicht favorisieren.
Vielen Dank. - Herr Minister, ich frage Sie, wie Sie den Personalbedarf für die Reform einschätzen und wie sich das im Verhältnis zwischen dem Bundesmodell und Ihrem Flächen-Lage-Modell verhält.
Bei dem Flächen-Lage-Modell haben wir es einmal kalkuliert. Wir gehen davon aus, dass wir 250 Arbeitskräfte dafür benötigen, um es ins Werk zu setzen und umzusetzen.
Ich gehe davon aus, dass wir beim Bundesmodell um die 400 Arbeitskräfte benötigen würden, um es entsprechend umsetzen zu können, weil es erheblich aufwendiger ist. Wir würden die einzelnen Anträge sehr häufig manuell bearbeiten müssen und auch sehr viel nachfragen und Nachprüfungen vorsehen müssen, weil die verschiedenen Faktoren, die erhoben werden, wahrscheinlich nicht fehlerfrei abgegeben würden, sodass man dort entsprechend manuell nacharbeiten müsste.
Mein Ziel ist es, das möglichst zu automatisieren und es vor allen Dingen in den kommenden Jahren nicht wieder erneut mit Personal ausstatten zu müssen. Man würde von diesen 400 Leuten mit Sicherheit zwischen 250 und 300 wieder benötigen, wenn man die nächste Hauptfeststellung macht.
Das würde bedeuten, dass man permanenten Personalaufwand hat, der unkontinuierlich in den Finanzämtern anfällt. Man müsste alle sieben Jahre bzw. bereits in Vorbereitung dieser Zeit alle fünf Jahre anfangen, 300 Leute zusätzlich zu beschäftigen. Das macht es besonders schwierig, ist eine enorme Belastung für die Finanzverwaltung und eine unkontinuierliche Arbeit, die das alles sehr unwirtschaftlich erscheinen lässt.
Deswegen ist mir an einem einfachen Modell gelegen. Aber man wird sehen, zu welchen Entscheidungen wir dort kommen.
Danke schön. - Die fünfte und letzte Zusatzfrage für die CDU-Fraktion kommt vom Kollegen Dr. Marco Mohrmann.
Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung: Wie schätzen Sie die verfassungsrechtlichen Unsicherheiten der verschiedenen Modelle ein, die wir diskutiert haben?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Mohrmann, die Frage der Verfassungsmäßigkeit ist eine wirklich schwierige Frage.
Wir haben den Auftrag, ein stringentes Gesetz zu machen. Ich habe eben schon einmal gesagt: Wichtig ist, dass man das Bewertungsprinzip insgesamt durchhält. Das Bundesmodell mischt den Tatbestand der fiktiven Mieten, dieser Listenmieten, die kapitalisiert werden und bei denen man mit einem einheitlichen Wert für die ganze Kommune unterwegs ist; im gewerblichen Bereich hat man das vereinfachte Sachwertverfahren. Das hat also auch schon zwei unterschiedliche Ansätze, um zu Werten zu kommen, die dann nachher in die Grundsteuer einfließen. Das ist ein Punkt, der zumindest zu diskutieren ist.
Das Flächen-Lage-Modell, das wir anwenden wollen, ist von vielen verfassungsrechtlich bewertet worden. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass man es verfassungsgemäß umsetzen kann. Jüngst hat es dazu noch eine Bewertung von Professor Kirchhof gegeben. Er hat den Modellen, zu denen auch das Flächen-Lage-Modell gehört, die innerhalb der Kommune differenzieren, bescheinigt, dass er diese für verfassungskonform und dem Urteil entsprechend hält, sodass man diese entsprechend umsetzen kann.
Danke schön, Herr Minister. - Die fünfte und letzte Zusatzfrage für die AfD-Fraktion kommt von Herrn Lilienthal. Bitte!
Vielen Dank. - Vor dem Hintergrund, dass die Legislatur ja schon über die Halbzeit hinaus ist und der Richterspruch schon zwei Jahre her ist, frage ich, wann wir in dieser Legislatur mit einem Gesetzentwurf rechnen können.
rechnen, wenn die Landesregierung sich entscheidet, von der Öffnungsklausel Gebrauch zu machen. Ansonsten werden wir das Bundesmodell umsetzen.
Diese Entscheidung wird die Landesregierung in Kürze treffen müssen, weil wir, wenn wir wirklich ein Gesetz machen wollen, es in diesem Jahr vorlegen müssen, um es hier zu diskutieren und möglichst in diesem Jahr oder wenigstens Anfang nächsten Jahres zu beschließen, damit wir dann in die entsprechenden Arbeiten einsteigen können.
Gewisse Arbeiten sind identisch. Die führen wir jetzt schon durch. Je weiter die Zeit ins Land geht, desto mehr müssen wir schauen, dass wir rechtzeitig fertig werden, um den Kommunen rechtzeitig ihre Steuermesszahlen zu liefern, sodass sie ihrerseits für die Haushaltsberatung für den Haushalt 2025 in den Kommunen noch die entsprechenden Steuerbeschlüsse über Hebesätze und Ähnliches fassen können, damit sie die Grundsteuer erheben können.
Wenn wir es wollen, wird es also in Kürze passieren. Es wird aber nur passieren, also Sie werden nur einen Gesetzentwurf von uns sehen, wenn wir uns entscheiden, die Länderöffnungsklausel in Anspruch zu nehmen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister Hilbers, vor dem Hintergrund, dass Sie gerade zu meiner großen Begeisterung gesagt haben, dass man beim Aufbau neuer Verfahren unnötige Bürokratie verhindern sollte, und der niedersächsische Wirtschaftsminister gerade gestern zum Bürokratieverhindern eine Clearingstelle eingerichtet hat, frage ich die Landesregierung, da nach meinem Kenntnisstand für das Einschalten der Clearingstelle das Einvernehmen in der Landesregierung mit dem zuständigen Ressort notwendig ist: Werden Sie bei diesem Verfahren und der Entscheidung, ob man abweicht, die Clearingstelle einbinden?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bode, ich hätte nichts dagegen, wenn man die Clearingstelle einbindet. Das ist für mich überhaupt kein Problem. Ich glaube, dass die Einfachheit und Stringenz des Vorschlages des Flächen-Lage-Modells - wenn es denn dazu kommen sollte - sicherlich die Begeisterung der Clearingstelle finden würden.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund der vielen Vorteile, die der Minister für das Flächen-Lage-Modell beschrieben hat, und der trotzdem noch nicht erfolgten Festlegung der Landesregierung frage ich die Landesregierung, welche Argumente eigentlich noch für das Bundesmodell sprechen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Grascha, zunächst einmal ist das eine Diskussion, ob man ein wertorientiertes Modell möchte oder nicht. Das ist eine Grundsatzdiskussion, die man führen kann.
Man kommt zu ähnlichen Ergebnissen wie beim Flächen-Lage-Modell, aber es ist eine grundsätzliche Überlegung. Es gibt ja sogar - ich habe das monatelang in der Kommission mitgemacht, die mit dem Bundesminister diskutiert hat - Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bundesländern, die am liebsten den Verkehrswert ermittelt hätten, damit sie noch differenzierter besteuern können, weil sie meinen, dass ein Zusammenhang zwischen der Leistungsfähigkeit des Bewohners und dem Wert des Objektes hergestellt werden könne. Das ist eine unterschiedliche Auffassung, die man an dieser Stelle hat. Das ist eine Auffassungsfrage.
Es gibt auch ganz pragmatische Gründe. Wenn man ein eigenes Gesetz macht, wird man das eigene Gesetz auch verantworten müssen. Es ist ein nicht unerheblicher Aufwand, ein Gesetz zu machen. Das heißt dann auch, dass muss es auch argumentativ selbst vertreten muss. Es wird so