Marco Mohrmann

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer sich mit Agrarmärkten beschäftigt, dem ist Dr. Hortmann-Scholten von der Landwirtschaftskammer hier in Niedersachsen ein Begriff. Ich habe mich von ihm mit interessanten Zahlen versorgen lassen.
Im Vergleich zur 48. Kalenderwoche ein Jahr zuvor, nämlich des Jahres 2019 - - -
Vielen Dank.
Verehrte Damen und Herren, in den zurückliegenden zwölf Monaten sind die Preise für Kälber um fast 50 % gesunken, für Ferkel um, sage und schreibe, 67 %. Für 1 kg Schweinefleisch gab es letztes Jahr 2 Euro für den Landwirt. Dieses Jahr sind es 1,19 Euro. Das sind Preisrückgänge um mehr als 40 %. Für die Milch gab es, bei ohnehin schon viel zu niedrigem Niveau, noch einmal 2,6 % weniger.
Um das deutlich zu machen: Jedem Ferkel, das den Stall verlässt, bindet man zurzeit aktiv Geld ans Ringelschwänzchen.
Für die Milchbauern sind die Milchpreise schon seit Jahren nicht auskömmlich. An erträgliche Stundenlöhne ist überhaupt nicht zu denken. Ebenso ist jetzt übrigens auch in der Geflügelerzeugung die Luft raus. Auch hier können die Kosten trotz eines niedrigeren Selbstversorgungsgrads als 100 % nicht gedeckt werden.
Meine Damen und Herren, in dem gleichen Betrachtungszeitraum, also in den vergangenen zwölf
Monaten, ist es dem Lebensmitteleinzelhandel dabei allerdings gelungen, die Marktspanne, also die Differenz zwischen Ein- und Verkauf, kräftig beim Rindfleisch und exorbitant beim Schweinefleisch zu steigern. In seiner Marktmacht gelingt es dem Lebensmitteleinzelhandel trotz deutlich sinkender Erzeugerpreise für die Bauern, die Preise für die Verbraucher kräftig hochzuziehen.
Gleichzeitig ist diese Lage für die Landwirtsfamilien existenzbedrohend. Es ist die blanke Not, die die Landwirtsfamilien jetzt mit den Schleppern auf die Straßen und auch vor die Zentralläger des Handels treibt.
Damit mich hier niemand falsch versteht: Mir sind die Mechanismen des Marktes sehr wohl geläufig. Aber zur Lenkungswirkung des Marktes gehören eben auch wettbewerbsfähige Strukturen, und zwar auf beiden Seiten. Was hier vor sich geht, meine Damen und Herren, zeigt uns deutlich auf, dass wir Handlungsbedarf haben. Uns gehen die landwirtschaftlichen Betriebe in den letzten Wochen und Monaten in die Knie. Das, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sind die gleichen Betriebe, denen wir auch in diesem Plenarsaal mehrfach in der Pandemie zugerufen haben, dass sie systemrelevant sind.
Jetzt muss mehr Geld auf die Höfe! Wenn es nicht schnell kluge Lösungen gibt, dürfen wir uns nicht wundern, was das mit unseren ländlichen Räumen machen wird, was das mit den vor- und nachgelagerten Bereichen, mit den vielen Menschen in den Dörfern machen wird, die dort bislang noch in Lohn und Brot stehen. Das sind z. B. die Lohnunternehmer, die Landhändler und die Genossenschaften. Aus vielen Gesprächen vor Ort - ich komme selber aus der Szene - weiß ich, dass viele Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können. Tilgungen werden bei den Banken ausgesetzt und dergleichen mehr.
Frau Staudte, ich will Ihnen auch deutlich sagen: Für ideologisch geprägte Agrarwendefantasien der Grünen - Markt aushebeln und dergleichen - ist gerade jetzt überhaupt nicht der richtige Zeitpunkt.
Um das mal klarzustellen, verehrte Frau Kollegin Staudte: Die Landwirtschaft befindet sich ohnehin
mitten in einem bislang nie gekannten Wandlungs- und Transformationsprozess.
Er ist aber nur mit den Landwirtsfamilien möglich. Genau dafür steht unser Konzept des Gesellschaftsvertrages. Damit sind wir auf dem richtigen Weg.
In dieser Debatte geht es aber auch um etwas anderes. Vier - da gebe ich Frau Staudte ausdrücklich recht - uns allen gut bekannte Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels haben die oligopole Macht.
Sie vereinen einen Großteil des Umsatzes in Deutschland in diesem Sektor. Allerdings - auch das gehört zur Wahrheit dazu - zeichnet sie ein ausgesprochen scharfer Wettbewerb untereinander aus. Und diesen wird es auch weiterhin geben. Er wird auch nicht ausgehebelt, wenn man sich auf einen Aufschlag auf die Einkaufspreise verständigt und diesen geradewegs an die Landwirtschaft durchreicht.
- Hierum geht es genauso wie um Fairplay in den Handelspraktiken, Herr Meyer.
Ich wiederhole mich: Jetzt muss systematisch mehr Geld auf die Höfe,
und zwar pro verkaufter Einheit Anteil an die Landwirtschaft.
Wir als Politik haben dafür zu sorgen, dass höhere Anforderungen z. B. an das Tierwohl als Dienstleistung jenseits des Marktes angemessen entlohnt werden.
Gerichtet an den Lebensmitteleinzelhandel: Wir nehmen die ersten konstruktiven Ansätze, die wir in den letzten Tagen zu verzeichnen hatten, als durchaus sehr positiv zur Kenntnis, aber Sie als Lebensmitteleinzelhandel konnten jahrelang mehr als hervorragend von der Marge leben.
Ich appelliere an Sie:
Geben Sie den Bauern den gerechten Teil davon ab. Denn auch die Landwirte müssen leben!
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Tierwohl, Umweltschutz, Klimaschutz - wird das Mercosur-Abkommen ohne die Beteiligung der Mitgliedstaaten durchgewunken?“ So werden wir mit diversen Fragestellungen mal von den Grünen, mal von der AfD in steter Regelmäßigkeit in Ausschuss- und Parlamentsarbeit begleitet.
Die heutige Aktuelle Stunde nimmt Bezug auf die Sitzung des Agrarausschusses in der letzten Woche. Ich möchte vorweg eine grundsätzliche Einordnung geben: Freihandel ist per se nichts Schlechtes.
Ganz im Gegenteil, die Ausschöpfung komparativer Kostenvorteile nach Abbau von Handelshemmnissen trägt erfahrungsgemäß zur gesamtwirtschaftlichen Wohlfahrt bei, und zwar auf beiden Seiten der Handelskette.
Und das, meine Damen und Herren, ist VWLBasiswissen.
Ebenso sicher ist: Die heimische Landwirtschaft wird auch zukünftig auf den internationalen Handel angewiesen sein. Wenn wir Einfluss nehmen wollen auf Umweltschutz, auf Klimaschutz und auf
Arbeitsbedingungen, dann geht das nur mit Regeln und Leitplanken.
Damit sind wir direkt bei Handelsabkommen, in diesem Fall mit den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay, und im Speziellen bei den vielen Detailbestimmungen, hier vor allem in Kapitel „Handel und nachhaltige Entwicklung“.
Dass wir Kontrollmechanismen brauchen, die unsere Standards in der Produkt- genauso wie in der Produktionsqualität absichern, haben wir bereits mehrfach sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Das gilt insbesondere beim Fleisch. Klar ist: Auch Importprodukte müssen den Maßstäben für heimische Produkte standhalten.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, zudem bleibt unsere deutliche Position zugunsten EU-weit verpflichtender Herkunftskennzeichen. Der Verbraucher soll auf den ersten Blick erkennen können, woher seine Lebensmittel kommen.
Ausdrücklich positiv sehen wir beim MercosurAbkommen die zollfreien Quoten für die Ausfuhr von Käse, Milchpulver und hochpreisigem Babymilchpulver. Bei diesen Produkten genießt insbesondere die deutsche Milchwirtschaft ein international hohes Ansehen aufgrund des hervorragenden Qualitätsniveaus, das wir in Deutschland halten.
Meine Damen und Herren, Frau Staudte, im Agrarausschuss haben wir von der Aufteilung des Assoziierungsabkommens in den Handelsteil, den politischen Teil und den Kooperationsteil gehört. Das ist Ausfluss des sogenannten Singapur-Urteils des EuGH vom Mai 2017. In dem heißt es, dass die bisherige Praxis zur Ratifikation von Handelsabkommen nicht weiterverfolgt werden darf.
Die Handelsabkommen wurden bislang ausschließlich auf europäischer Ebene ratifiziert. Die Richter haben aber geurteilt, dass eine Reihe von Passagen in den Abkommen in die nationalen Zuständigkeiten fallen und national ratifiziert werden müssen. Das führt zur Aufsplittung der Abkommen. Die reinen Handelsteile werden wiederum ausschließlich auf europäischer Ebene ratifiziert. Das ist im Übrigen seit Jahrzehnten so; denn Handelspolitik war eines der ersten vergemeinschafteten Politikfelder in der EU überhaupt; genau 1957 ging das los.
Das ist heute aktueller denn je. Ich kann diesen unilateralen Parolen überhaupt nichts abgewinnen. Wenn wir im weltweiten Spiel der Kräfte Gewicht auf die Waage kriegen wollen, dann müssen wir in Europa zusammenhalten, und zwar zu unser aller Wohl.
Über 20 Jahre wurde über das Mercosur-Abkommen verhandelt, allerdings verhandelt unter der vorhin genannten alten Struktur. Die Signale aus dem EU-Parlament sind eindeutig und klar: Für eine Unterstützung muss der Ratifizierungsprozess an das Urteil des EuGH angepasst werden. Dieser Prozess wird, wie wir von Frau Logemann gehört haben, Ende 2020 intensiv beginnen; dann liegen die Übersetzungen des Abkommens vor.
Hier ist neben dem Europäischen Parlament und der Kommission auch der Europäische Rat gefragt. Ohne die Mitgliedstaaten der EU wird es also auch weiterhin nicht gehen. - Daher die kurze und knappe Antwort auf Ihre Eingangsfrage: Nein, das ist nicht so.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung: Wie schätzen Sie die verfassungsrechtlichen Unsicherheiten der verschiedenen Modelle ein, die wir diskutiert haben?
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu Niedersachsen gehört zweifelsohne eine funktionierende Zuckererzeugung als Teil einer kompletten Wertschöpfungskette. Zu dieser Wertschöpfungskette gehören die Zucht und der Anbau der Rüben, aber auch die Verarbeitung, die Zuckererstellung in der Zuckerfabrik. Ein Arbeitsplatz in der Zuckerfabrik sichert weitere vierzehn Arbeitsplätze.
Diese für Niedersachsen so wichtige Wertschöpfungskette „Zucker“ steht erheblich unter Druck - bis hin zur realen Gefahr, dass wir diese auch verlieren können.
Die Vorzüglichkeit des Zuckerrübenanbaus hat seit 2017 durch die Auflösung der Zuckermarktordnung ohnehin erheblich gelitten. Volkswirtschaftlich betrachtet, war das so weit richtig. Nicht eingeplant waren aber die Wettbewerbsnachteile, die es unseren Ackerbauern schwer machen, hier am Markt zu bestehen.
Es sind insbesondere zwei Aspekte, die wettbewerbsverzerrend innerhalb der EU wirken und die durchaus im Deckungsbeitrag mehrere hundert Euro pro Hektar verursachen können und damit über Wohl und Wehe entscheiden.
Als Erstes ist hier das Verbot der Saatgutbeizung mit Neonicotinoiden durch die EU im Jahr 2018 zu nennen. Deutschland hält sich daran. In rund 20 anderen Ländern der EU gibt es aber Ausnahmegenehmigungen, auch bei unseren Nachbarn, z. B. in Dänemark, Österreich und Belgien oder auch im zuckerrübenstarken Polen. Das ist nicht akzeptabel. Es ist kaum erklärbar, dass deutsche Bienen durch Neonicotinoide gefährdet sein sollen, die Bienen in den Nachbarländern aber nicht.
Zweitens verzerren die ordnungspolitischen Dauersündenfälle gekoppelter Prämien die Wettbewerbsbedingungen zu unserem Nachteil. In der agrarwissenschaftlichen Marktlehre ist unisono unstrittig, dass produktionsgebundene Subventionen zu Fehlanreizen führen. Umso erstaunlicher ist die Tatsache, wie hartnäckig diese Systematik in diversen Ländern der EU zum Nachteil der niedersächsischen Zuckerwirtschaft erhalten bleibt.
Es gibt also einiges auf europäischer Ebene zu diskutieren. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft bietet vielleicht einige Möglichkeiten, in diesen Fragen voranzukommen.
Meine Damen und Herren, kommen wir zu einem ganz entscheidenden, geradezu fundamentalen Aspekt unseres Entschließungsantrages. Das ist eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel, moderne und zukunftsorientierte Züchtungsmethoden zu bewerten.
Denn was nicht nur die Zuckerwirtschaft der gesamten EU eint, ist der Wettbewerbsnachteil gegenüber fast allen anderen wichtigen Agrarländern auf der Welt in Bezug auf die Nutzung züchterischer Möglichkeiten.
Pflanzen, meine Damen und Herren - jetzt wird es ein bisschen fachlich -, die züchterisch mit der Genschere aus dem sogenannten CRISPR/Cas‐ Verfahren bearbeitet wurden, fallen nach dem EuGH-Urteil von 2018 unter die Gentechnikgesetze. Das ist aber nicht nur - ich sage das deutlich - fachlicher Unsinn, sondern führt zu allem Überfluss auch zur weiteren Manifestierung agrarindustrieller Strukturen, weil die Marktzugangsbarrieren für mittelständische Züchter und öffentliche Forschungseinrichtungen unerreichbar hoch sind.
Pflanzenmaterial aus herkömmlichen Zuchtverfahren oder aus CRISPR/Cas‐Zucht ist nun definitiv nicht zu unterscheiden. Im Übrigen geht es bei CRISPR/Cas eben auch nicht um das Einschleusen fremder DNA. Das ist aber das zentrale Charakteristikum der Gentechnik und damit auch des Gentechnikgesetzes. Das passt also nicht.
Kurz gefasst: Wir unterstützen jedwede Initiative, die den Wissenschafts- und Technologiestandort Niedersachsen fördert, es dabei unseren Züchtern ermöglicht, von Technologiesprüngen zu profitieren, und die Landwirtschaft damit nachhaltiger macht, anstatt nur solchen Entwicklungen in fernen Ländern zuzuschauen.
Dass dieser Standpunkt, meine Damen und Herren, inzwischen auch durch eine wissenschaftsaffine Gruppe von Grünen - die gibt es - getragen wird, gibt mir Hoffnung auf einen gesellschaftspolitischen und parteiübergreifenden Konsens - einen Konsens in dieser für unsere Zuchtunternehmen zentralen Frage ihrer Perspektiven in Deutschland und speziell bei uns in Niedersachsen. Da haben Ihre Kolleginnen und Kollegen ein bemerkenswertes Papier verfasst.
Es gibt weltweit 5 Millionen ha Zuckerrüben. Das ist ein knappes halbes Prozent der Ackerfläche. Damit stehen die Rüben auf Dauer nicht gerade im Fokus global agierender Agrarkonzerne. Sehr wohl steht die Zuckerrübe aber im Fokus unserer mittelständisch geprägten Unternehmen und der Landwirte in Niedersachsen. Lassen Sie uns dieser Wertschöpfungskette „Zucker“ die Chance geben, die sie verdient. Unterstützen Sie unseren Antrag!
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Anfrage der FDP-Fraktion, bezogen auf den Artikel in der top agrar im Januar dieses Jahresstellt einen Abgeordneten vor gewisse Schwierigkeiten; das gebe ich ehrlicherweise zu. Offenkundig handelt es sich um aufsichtsrechtlich interne Vorgänge, die den Verschwiegenheitspflichten nach § 116 Satz 2 des Aktiengesetzes unterliegen.
Ohne Frage wirken die im Artikel geschilderten Vorgänge befremdlich, Herr Grascha. Die beteiligten Landwirte werden sich natürlich darauf verlassen haben, dass die damaligen Angebote in Ordnung waren. Ich selbst komme aus einem Landkreis, in dem die Biogaserzeugung eine große und wichtige Rolle spielt. Ich kann mir sehr gut vorstel
len, was bei den betroffenen Familien losgewesen ist, als diese Bescheide ins Haus geflattert sind.
Logischerweise werden die aufgerufenen Preise für die Planungsdienstleistungen seinerzeit ein maßgebliches Instrument gewesen sein, den Zuschlag gegeben zu haben.
Wie sollen Landwirte auf die Idee kommen, dass sich der Anbieter nicht an die entsprechenden Vorgaben - in dem Fall die HOAI - gehalten hat und sich der Anbieter Jahre später mit der gleichen Angelegenheit noch einmal meldet?
Allerdings ist mir auch klar, dass die neue Geschäftsführung der NLG, die zum Zeitpunkt der Vorgänge, über die wir sprechen, noch gar nicht im Amt war, Hinweisen auf eventuelles früheres Fehlverhalten und insbesondere auf eventuelle Compliance-Verstöße nachgehen muss. Das ist ohne Alternative.
Daher ist es gut, dass es nun klare ComplianceVorgaben und vor allem klare Vorgaben in Fragen des Preisrechts gibt und derartige Vorgänge nicht wieder vorkommen können.
Erreicht hat mich häufiger die Frage, ob auch andere Landwirte bzw. Gesellschaften außer der in der top agrar genannten drei Biogasanlagen mit entsprechenden Nachforderungen konfrontiert
werden. Hierzu habe ich die unmissverständliche Auskunft des Geschäftsführers der NLG, Christopher Toben, dass das nicht der Fall ist.
Frau Ministerin hat darauf hingewiesen, dass wir uns in einem laufenden juristischen Verfahren befinden, zu dem ich inhaltlich logischerweise nichts sagen kann. Wichtig ist uns, dass zukünftig volles Vertrauen in die Arbeit der NLG seitens der Kundschaft gegeben ist. Hierzu höre ich positive Resonanzen. Ich habe mit einigen Landwirten gesprochen, die entsprechende Geschäfte mit der NLG machen. Sie bestätigen mir, dass sie die NLG als seriösen Geschäftspartner wahrnehmen. So soll es bleiben.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Noch einmal zur grundsätzlichen Einordung! Für alle, die einen ungestörten Zugang zu wissenschafts- und damit evidenzbasierten Informationen haben, ist Folgendes völlig unstrittig: Erstens. Es gibt einen Klimawandel. Zweitens. Der Mensch hat damit zu tun.
Klimagase wie CO2 und Methan verursachen Wärmestau. Sonnenstrahlen werden durchgelassen, die Wärmestrahlung der Erde wird aber wieder zurückgestrahlt.
Noch einmal: Es ist nicht wegzudiskutieren, dass menschliche Aktivitäten dazu beigetragen haben, dass der Gehalt an Klimagasen in der Luft in den letzten Jahrzehnten signifikant zugenommen hat. Daher ist es aus meiner Sicht auch unzweifelhaft sinnvoll, dass wir die Emissionen von Klimagasen zurückfahren. Um sich dem Kern dieses Themas zu nähern: Die Landwirtschaft bemerkt die Folgen des Klimawandels als Erste und leidet darunter.
Die regierungstragenden Fraktionen, meine Damen und Herren, haben im Herbst letzten Jahres einen ambitionierten Entwurf für ein Klimaschutzgesetz vorgelegt. Es wird den Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung
unterstützen und von einem klar formulierten Maßnahmenkatalog begleitet.
Er zeichnet sich durch planvolles und sozial- und wirtschaftsverträgliches Handeln aus; denn das ist auch in dieser Frage unser Leitbild.
Meine Damen und Herren, die Kernaufgabe der Landwirtschaft ist und bleibt die Erzeugung von Nahrung. Grundsätzlich aber gilt: Die Produktion
von Lebensmitteln ist - im Gegensatz z. B. zur Mobilität - auch theoretisch nicht mit Nullemissionen oder klimaneutral möglich. Mit derzeit 64 Millionen t CO2-Äquivalent ist die Landwirtschaft mit 7 % am Ausstoß der Treibhausgase in Deutschland dabei.
Dabei haben wir, bedingt durch den Abbau der Tierbestände rund um die Wende 1990 in den neuen Bundesländern, heute knapp 20 % weniger Treibhausgasemissionen, als es damals der Fall war.
Gleichzeitig bindet die Landwirtschaft in ähnlicher Größenordnung Kohlenstoff. Sie wird weiterhin ihren Anteil an der Minderungsstrategie leisten.
Genau daran kann man erkennen, meine Damen und Herren, dass die Klimaeffizienz der Erzeugung von besonderer Bedeutung im Sinne der Zielerreichung ist. Effizient produzieren, das können wir. Das können wir sehr gut in Deutschland, und das können wir insbesondere hier in Niedersachsen.
Die produktbezogenen THG-Emissionen der niedersächsischen Pflanzenproduktion sind in den letzten 30 Jahren um rundweg 20 % gesunken. Das hat vor allem mit Zuchtfortschritt zu tun.
So auch in der Tierhaltung: Der CO2-Fußabdruck beispielsweise von 1 kg Schweinefleisch aus üblicher Produktion der norddeutschen Tiefebene ist deutlich besser als der aus allen wichtigen Wettbewerbsländern. Insbesondere im Vergleich zu Südostasien beträgt er nur die Hälfte.
Hinzu kommt: Insbesondere in Niedersachsen hängt viel Wertschöpfung und Arbeitskraft an der Tierhaltung.
Ich erlaube mir hier, unmissverständlich zu Protokoll zu geben: Ich will nicht, dass die niedersächsische Tierhaltung ständig infrage gestellt wird!
Wenn es aus verschiedenen Gründen wie regionalem Nährstoffüberschuss oder, weil man an Tierwohlprogrammen teilnimmt, zu niedrigeren Tierbeständen kommt, dann mag das sinnvoll sein und in
der jeweiligen Region richtig. Aber dazu, per se, als Selbstzweck zu fordern, die Tierbestände herunterzufahren, wie auch hier im Antrag der Grünen gefordert, sage ich klar: Nein, da bin ich nicht dabei!
Das führt nur zu einem: Die Produktion wird verlagert, die Wertschöpfung geht verloren, und dem Klima dient das in keinster Weise.
Was aber dem Klima dient, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sind intelligente Lösungen für die Landwirtschaft. Dazu findet sich einiges im neuen AFP, wie beispielsweise unser Förderprogramm zur Abdeckung von Wirtschaftsdüngerlagerstätten oder die emissionsarme Ausbringung. Insbesondere über die Abdeckung lassen sich erhebliche Mengen an Treibhausgasen aus der Tierhaltung einsparen, ebenso über eine Biogasvergärung der Gülle.
Echten Nutzen, meine Damen und Herren, bringt auch die Wirtschaftsdüngeraufbereitung. Jedes Kilo Stickstoff näher an die Pflanzen aus solchen Systemen muss nicht mehr mit hohem Energieaufwand als Mineraldünger produziert werden.
Ansonsten, sehr geehrte Frau Staudte, ist das Gros der Forderungen im Antrag quasi inzwischen laufendes Tagesgeschäft. Über diese Entschließung ist schlichtweg die Zeit gegangen.
Wir bleiben beim Votum des Ausschusses: Wir lehnen den Antrag ab. Frau Staudte, ganz direkt: Dass bei Ihnen reflexartig immer als Erstes die Landwirtschaft aufpoppt, wenn es um Klimaschutz geht,
finde ich durchaus bezeichnend. Dieser Berufsstand hat gerade ausreichend viel zu schultern. Das könnte man auch einmal berücksichtigen.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Konkret insbesondere zu der Frage, Frau Staudte, was die Nutzung von Sojaschrot vor allem aus Südamerika angeht: Jeder, der sich ein bisschen mit Tierhaltung befasst und auskennt, weiß, dass wir insbesondere in der Rinderhaltung, aber vor allem in der Veredelung, sowohl in der Schweine- als auch in der Geflügelhaltung, sehr deutliche Reduzierungen der Proteinansätze in den Futtern sehen. Es gibt deutliche Minderungsstrategien bei
allen Futtermitteln, die hier bekannt sind. Das ist angewandter Klimaschutz. Da haben wir in den letzten Jahren in der Wirtschaft hier in Niedersachsen eine ganze Menge gemacht. Das haben Landwirte und die Wirtschaftsbereiche darum herum übrigens selber in Angriff genommen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will die Gelegenheit sehr gerne nutzen und hier bei der Generaldebatte über den Haushalt ein paar speziellere Themen ansprechen, insbesondere das allseits beliebte Thema der nitratsensiblen Gebiete.
Hier stimme ich sowohl Hermann Grupe als auch Helmut Dammann-Tamke ausdrücklich zu, um es hier deutlich zu Protokoll zu geben: Die Landwirtschaft hat in den letzten Jahren bereits eine Menge geleistet, um die Nährstoffeffizienz und damit auch den Grundwasserschutz deutlich zu verbessern. Ich nenne die erheblichen N-/P-Reduzierungen in den Futtern, bessere Applikationstechniken, gezieltere Ausbringung, deutliche Rückgänge im Mineraldüngereinsatz usw. usf. Ganz nebenbei eröffnet hier die Digitalisierung viele Chancen.
Dass dabei innerhalb der EU unterschiedliche Messnetze zur Überprüfung der Grundwasserni
tratgehalte insbesondere bis 2016 Anwendung gefunden haben, war - vorsichtig ausgedrückt - keine gute Idee; denn - jetzt aufgepasst! - selbst wenn es so sein sollte, dass uns ein Messnetz mit mehr Messstellen vor 2016 nicht vor dem EUVertragsverletzungsverfahren und damit auch nicht vor der Ausweisung der „roten Gebiete“ bewahrt hätte, kann Folgendes niemandem verborgen geblieben sein: Das Vertrauen der Landwirtschaft in die Entscheidungen des Staates hat gelitten. Es gibt eine Menge Politikverdrossenheit aufzuarbeiten.
Natürlich ist es gut, dass der Nitratbericht für Deutschland seit 2016 nun auf einer größeren Messstellenauswahl basiert, die die Situation repräsentativer abbildet.
Für vernünftigen Grundwasserschutz kann das Ziel aber nur heißen: Wir brauchen ein europaweit einheitliches Messstellennetz zur Nitratmessung, das alle Eintragspfade berücksichtigt. Dafür machen wir uns bei der Novellierung der EUNitratrichtlinie stark. Das ist übrigens auch ein Beschluss des CDU-Bundesparteitages.
Meine Damen und Herren, aus der Landwirtschaft werde ich zu Recht nach zielführenden Vorschlägen zum Umgang mit den „roten Gebieten“ gefragt. Wohin werden Verbesserungen bei den Nitratwerten zur Anpassung bei den ausgewiesenen Gebieten führen? Und wie gehen wir kurzfristig - rein praktisch - mit den zu erwartenden Einschränkungen vernünftig um? Denn klar ist: Es geht eben nicht darum, dass die Landwirtschaft nach mehr Geld ruft. Wer das glaubt, der hat die Demos nicht richtig verstanden.
Uns geht es darum, den Landwirtsfamilien zu helfen, mit Anforderungen umzugehen, die die Ordnungspolitik hier nun mit sich bringt. Ich freue mich, dass es in unseren Fraktionen gelungen ist, hier eine Linie zu finden, die ganz klar den praktischen Nutzen in den Fokus rückt.
Wir werden das - wir haben es von Karin Logemann gehört - ausgesprochen erfolgreiche Programm zur Förderung von Wirtschaftsdüngerlagerstätten fortführen. Das ist in diesem Jahr stark überzeichnet. Wir legen ordentlich nach. Jeder neue Pott ist sinnvoll und trägt zur Problemlösung bei.
In zweistelliger Millionenhöhe stärken wir das AFP für das Jahr 2020. Insbesondere unter der Titelgruppe „Nährstoffoptimierte Landwirtschaft“ wer
den erhebliche Mittel rund um das Thema Nährstoffmanagement bis hin zur Ausbringungstechnik und -beratung freigemacht.
Darüber hinaus gehen wir in die Förderung von Güllesiloabdeckungen. Das führt zu erheblichen Emissionsverminderungen und trägt vor allem auch in hohem Maße zum Klimaschutz bei. Ganz nebenbei ist das vor dem Hintergrund der Geruchsimmissions-Richtlinie auch ein gutes Instrument, um es Häuslebauern wieder zu ermöglichen, in Dörfern zu bauen, in denen noch eine signifikante Landwirtschaft stattfindet.
Meine Damen und Herren, wir werden uns weiterhin kräftig beim Grünlandzentrum engagieren. Mit den niedersächsischen Projekten in Sachen klimaschonender Weide- und Grünlandwirtschaft setzen wir die richtigen Maßstäbe.
Abschließend, meine Damen und Herren, will ich gerne erwähnen, dass sich in Niedersachsen eine zunehmend starke ökologische Landwirtschaft entwickelt. Wer auf Bio umstellt, braucht allerdings Abnahmesicherheit. Deshalb wollen wir die Außerhausverpflegung in den Fokus nehmen. Das ist der Markt, der am meisten Potenzial bietet. Denn wer zu Hause Bio kocht, will vermutlich auch außer Haus Bio essen. Ich freue mich hier unheimlich über die gute Zusammenarbeit mit den Vertreterinnen und Vertretern der Biolandwirtschaft, aus der Praxis wie auch aus den Verbänden.
Frau Staudte, bei dieser Gelegenheit darf ich Sie korrigieren: Für die Öko-Modellregionen hat es drei Anträge gegeben, und die drei kommen auch zum Zug.
Lassen Sie mich zum Schluss den Agrarhaushalt auf eine kurze Formel bringen: Niedersachsen und sein ländlicher Raum gehören zusammen.
Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen, die dabei geholfen haben, dass dieser Haushalt genau das sehr deutlich abbildet.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich möchte noch einmal auf das Mercosur-Abkommen zu sprechen kommen. In dem Zuge diskutieren wir logischerweise auch über den Import von Eiweißfuttermitteln und über GVO-Freiheit. In diesem Kontext frage ich die Landesregierung, ob die nationale Eiweißfuttermittelstrategie von Erfolg gekrönt ist und, wenn nicht, woran das liegen könnte.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Ministerin, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich möchte fragen, ob für eine standortgerechte Wiederbewaldung ausreichend natürliches Saat- und Pflanzgut zur Verfügung steht.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich abermals, an dieser Stelle deutlich machen zu können, dass sich die Landwirtschaft Niedersachsens in ausgeprägter Vorreiterrolle in Fragen der Digitalisierung sieht.
Digitale Anwendungen halten in großen Schritten Einzug in die landwirtschaftliche Praxis. Wenn man mal in die Treckerkabinen schaut, erkennt man, dass diese mittlerweile mit beeindruckender Technik vollgestopft sind. Wenn man ebenso die Digitalisierungsentwicklung in der Tierhaltung beobachtet, wo sogenannte RFID-Systeme die Basis für Identifikation, Nachverfolgbarkeit und Datenverknüpfung mit Sensordaten der Tiere sind, erfährt
man, dass dadurch Tag für Tag umfangreiche Datenmengen in der Landwirtschaft produziert werden.
Meine Damen und Herren, die Zeit ist reif, dass die Politik hier die richtigen Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der besonderen Struktur der Landwirtschaft und ihrer geringen Marktmacht schafft. Wir wollen alles dafür tun, dass die Landwirtschaft die Hoheit über die auf ihrem Betrieb gewonnenen Daten hat und hierzu auch das Binnenverhältnis zwischen Verpächter, also dem Grundeigentümer, und dem Pächter in dieser Frage geklärt wird. Hierbei ist uns auch die schon genannte herstellerübergreifende Schnittstellenkompatibilität wichtig. Sie ermöglicht die Digitalisierung auch älterer Maschinenbestände und ist daher ein entscheidendes Detail im Transformationsprozess hin zur digitalen Landwirtschaft.
An dem ganz hervorragenden und auch von der Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner geförderten Projekt der GeoBox in Rheinland-Pfalz, auf das wir uns im Antrag beziehen, arbeitet Niedersachsen mit. Hier sollen Systeme entwickelt werden, die die Daten des Betriebs mit öffentlichen Daten verknüpfen. Ziel ist dabei die Entwicklung einer Drehscheibe in der digitalen Kommunikation zwischen Landwirt, Lohnunternehmen und Offizialberatung. Hier ist also bereits Schnittstellenkompetenz vorhanden. Daher kann es nur zielführend sein, sich der Kenntnisse dieses Projektes anzunehmen.
Ich freue mich, dass es nun schlussendlich gelungen ist, ein Papier zu entwickeln, das auch die Zustimmung von Grünen und FDP findet, indem wir Einigkeit in den Punkten herstellen konnten, die uns gemeinsam wichtig sind. Im Januar haben wir in diesem Hohen Haus bereits die Freistellung von Gebühren für das RTK-Korrektursignal beschlossen. Nun senden wir die gemeinsame Botschaft aus, dass wir die niedersächsische Landwirtschaft in der Digitalisierung insgesamt nach vorne bringen wollen. Denn das ist der Schlüssel zu Nachhaltigkeit, Ressourceneffizienz, Tier- und Verbraucherschutz. Das ist ein wichtiges Signal, auch an alle Verbraucherinnen und Verbraucher im Lande Niedersachsen.
Meine Damen und Herren, daher bitte ich nach dem positiven Votum im Agrarausschuss nun auch hier um Zustimmung für den Entschließungsantrag
„Digitalisierung in der Landwirtschaft: Chancen nutzen - Herausforderungen meistern“
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich frage noch einmal ganz konkret vor dem Hintergrund des bisher Gehörten: Warum ist der Verkauf oder eine andere Form der Herauslösung der BLSK aus der NORD/LB bislang kein Teil des Restrukturierungskonzeptes gewesen?
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Moderne Agrarpolitik zeichnet sich durch einen Dreiklang aus fachlicher Zielerreichung - in diesem Fall: der Erreichung des Tierwohls -, Berücksichtigung der Interessen der Bäuerinnen und Bauern sowie - das ist heute ganz wichtig - gesellschaftlicher Akzeptanz. Dafür stehen wir in Niedersachsen ein. Darauf kann sich die niedersächsische Bevölkerung verlassen. Darauf können sich alle verlassen, die in der Landwirtschaft tagtäglich fleißig von morgens bis abends ihre Arbeit tun.
Ganz besonders im Fokus der gesellschaftlichen Debatte steht hierbei zu Recht das Wohlergehen der Tiere. Es ist einer aufgeklärten Zivilgesellschaft wie der unsrigen nicht mehr würdig, wenn es noch immer vorkommt, dass Tieren unnötiges Leid zugefügt wird. Hier geben wir bei Verstößen gegen das Tierschutzrecht, bei Tiertransporten ebenso
wie bei Schlachtstätten, wiederholt das unmissverständliche Signal, dass wir dergleichen in Zukunft nicht dulden werden.
Die deutlichen Worte, die wir hier in Plenum im letzten Jahr zu nicht akzeptablen Vorgängen bei Schlachtungen fanden, haben zu erkennbaren Veränderungen in der Branche geführt. Davon konnte ich mich bei mehreren Besuchen überzeugen.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ministerin OtteKinast hat bereits in der Fragestunde aufgezeigt, dass aktuell beim Transport lebender Tiere in Drittländer tierschutzrelevante Mängelhinweise vorliegen. Das nehmen wir für unsere Forderung zum Anlass, die Umstände derartiger Transporte auf den Prüfstand zu stellen, um solche Geschehnisse zukünftig nicht mehr möglich sein zu lassen. Dabei, meine Damen und Herren, spielt es im Übrigen keine Rolle, ob Tiere zur weiteren Zuchtverwendung oder zur Schlachtung transportiert werden. Die Unversehrtheit der Tiere ist so oder so sicherzustellen.
Eines will ich deutlich sagen: Wenn man in Drittländern Fleisch aus Niedersachsen oder meinetwegen auch aus Deutschland essen will, dann ist das schön und gut. Aber das kann in Zukunft auch gefroren geschehen, damit wir die Tiere hier schlachten können und wissen, wie das funktioniert.
Um die Tiertransporte in Zahlen zu fassen - wir haben es gehört -: Aus Niedersachsen wurden 2018 nahezu 190 000 Rinder in Länder außerhalb Deutschlands verbracht, hiervon ca. 23 000 Rinder in Drittländer. Wichtige Abnehmerländer sind derzeit die Russische Föderation und Usbekistan.
Wissen muss man dabei - auch das darf man hier einmal sagen -, dass niedersächsisches Zuchtrindvieh in den Empfängerländern in der Regel den Grundstock für die Etablierung einer gesicherten heimischen Lebensmittelerzeugung darstellt. Durch den Zuchtviehverkauf findet gleichzeitig für die Empfängerländer auch der Import wertvoller Genetik statt. Dies ermöglicht der dortigen Landwirtschaft, am hier realisierten Zuchtfortschritt teilzuhaben.
Statt von heute auf morgen gleich ein Verbot des Verkaufs in alle Drittländer zu fordern, sollte hier nach Tierarten und Transportmitteln differenziert werden. So dürfen Rinder eben keine schlechteren
Transportbedingungen haben als beispielsweise Pferde.
Abgesehen davon hatte Frau Ministerin Otte-Kinast bereits ausgeführt, dass weder die bezogene EU-Verordnung Nr. 1/2005 noch nationale Tierschutzvorschriften den Behörden eine Befugnis geben, lange Tiertransporte generell zu verbieten. Es sind immer Einzelfallentscheidungen. Zukünftig sollte dabei auf Alternativen zu Langstreckentransporten gesetzt werden. Den Zuchtfortschritt kann man in diese Länder auch genauso durch den Export von Gefriersperma und Embryonen tragen.
Die regierungstragenden Fraktionen begrüßen ausdrücklich, dass Niedersachsen zusammen mit weiteren Ländern - wie gehört - das Thema Transporte in Drittländer auf die Tagesordnung der nächsten Agrarministerkonferenz im April gebracht hat. Auch hieran wird abermals klar, dass sich Niedersachsen als Agrarland Nummer eins auch über die Ländergrenzen hinaus seiner Verantwortung stellt. Wir fordern dabei eine gemeinsame und harmonisierte Vorgehensweise aller Bundesländer - im Idealfall EU-weit -, die sicherstellt, dass das Wohl der Tiere bei Transporten innerhalb der EU ebenso wie bei Transporten in Drittländer bis zum Bestimmungsort sichergestellt wird, ganz unabhängig davon, ob es Zucht- oder Schlachttiere sind. Technisch ist das alles möglich. Frau Staudte, da gebe ich Ihnen ausdrücklich recht.
Wir werden hierzu im Ausschuss weiter beraten. Ich sehe dem mit entsprechender Erwartungshaltung entgegen.
Danke schön.
Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin, ich frage vor dem Hintergrund der von Ihnen eben geschilderten Probleme im Bereich Nährstoffüberschüsse, insbesondere im Bereich Stickstoff und Phosphor: Welche Möglichkeiten sehen Sie, hier durch sogenannte Nährstoffaufbereitungsanlagen vielleicht ein Stück weit Hilfe zu schaffen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Dr. Birkner, mit dem Titel „Beteiligungsmanagement von Landesbeteiligungen professionalisieren, entpolitisieren und“ - nun kommt der Höhepunkt - „demokratisieren“ haben Sie zum phantasievoll gestalteten großen Wurf ausgeholt - allerdings auch nur bei dem Titel;
denn die Diskussion dazu im Haushaltsausschuss machte schnell deutlich, dass es Ihnen lediglich um die Besetzung der Aufsichtsratsmandate geht.
Kurz zur Erklärung: Das Land Niedersachsen unterhält vergleichsweise große Beteiligungen, u. a. an der Volkswagen AG, an der Salzgitter AG und an der NORD/LB; das sind die drei größten. Weitere Beteiligungen gibt es beispielsweise an der Deutschen Messe AG, an der EVB - das ist die Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH - oder auch am Flughafen HannoverLangenhagen. Gebündelt und verwaltet werden insbesondere die großen Beteiligungen in der sogenannten HanBG, der Hannoverschen Beteiligungsgesellschaft, die wiederum eine 100-prozentige Gesellschaft des Landes Niedersachsen ist.
In die Aufsichtsräte der Unternehmen, an denen die Beteiligungen gehalten werden, werden regelmäßig Mitglieder der Landesregierung entsandt. So sind Ministerpräsident Weil und Wirtschaftsminister Althusmann 2 von 20 Aufsichtsräten der Volkswagen AG. Finanzminister Hilbers arbeitet in den Aufsichtsräten der NORD/LB und der Salzgitter AG mit.
Mit ihrem Antrag vermittelt die FDP leider den Eindruck, dass Mitglieder der Landesregierung per se nicht die Kompetenz hätten, wirkungsvoll in den Aufsichtsgremien tätig sein zu können, und zwar im Sinne von: „So etwas kann ein Politiker nicht!“
Das bedient unnötigerweise Ressentiments gegen eine Personengruppe, der Sie bekanntlich selbst angehören. Das finde ich unangemessen. Es drängt sich förmlich der Verdacht auf, dass dieser Antrag bei einer Regierungsbeteiligung der FDP nie das Licht der Welt erblickt hätte.
Ich wage die steile These, dass Mitgliedern einer niedersächsischen Landesregierung - als Ministerpräsident, Finanz- oder auch Wirtschaftsminister - schon aufgrund ihres Vorlebens regelmäßig zu attestieren ist,
über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und auch fachlichen Erfahrungen zu verfügen.
Dabei werden sie ebenso auch den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gerecht, die im Übrigen über die niedersächsischen Beteiligungshinweise formuliert sind. Dabei von real existierenden und hier auch anwesenden Ministern zu abstrahieren, fällt natürlich schwer, auch wenn Sie das in Ihrem Antrag vorsichtig versucht haben.
Wo wir gerade bei real existierenden Politikern sind: Es wird seinerzeit sicherlich einen guten Grund gehabt haben, dass die FDP den Kollegen Bode zum Wirtschaftsminister gemacht hat, der dann selbstverständlich seinem Vorgänger Philipp Rösler in den Aufsichtsrat der Volkswagen AG sowie auch der Deutschen Messe AG gefolgt ist. Meine Damen und Herren, das war auch völlig okay! Denn Regierungsmitglieder verfügen neben ihrer eigenen Fachkompetenz über ein dichtes Netzwerk. Ihnen steht externes Fachwissen in ganz anderer Dimension als vielen anderen Personen zur Verfügung.
Daher ist es vernünftigerweise unser politischer Wille, dass das Land als Miteigentümer über Kabinettsmitglieder als höchste Repräsentanten des Landes in den Aufsichtsgremien vertreten wird.
Der schnellstmögliche Informationsfluss in die Landesregierung ist gewährleistet
und damit auch die Entscheidungsfindung zum Wohle des Landes.
Außerdem: Wer, bitte schön, soll die Interessen des Landes besser kennen als die genannten Kabinettsmitglieder? Würde man das nun extern vergeben, führte das zu völlig überflüssigen Ineffizienzen.
Natürlich gibt es auch Verschwiegenheitspflichten. Auf der Mitglieder- oder Vertreterversammlung einer örtlichen Genossenschaft kommt aber zum Wohle der selbigen auch keiner auf die Idee, Geheimnisse aus dem Aufsichtsrat auszuplaudern.
Aber unbedingt!
Das war seinerzeit eine andere Konstellation.
Die Wahl ist so ausgegangen, wie sie ausgegangen ist. Die Aussage von Herrn Althusmann, des derzeitigen Ministers, beruhte auf der Annahme, er wäre heute Ministerpräsident.
An diesen Verschwiegenheitspflichten, meine Damen und Herren, würde sich aber auch in anderen Konstellationen nichts ändern.
Dabei ist Ihr Einwurf der unzureichenden Information des Parlaments schlicht unzutreffend. Der entscheidende Punkt ist aber der folgende: Es ist für uns schlicht nicht denkbar, dass das Land Niedersachsen Beteiligungen unterhält, für die strategischen Entscheidungen über die Aufsichtsgremien aber keine Verantwortung - insbesondere auch politische Verantwortung - übernehmen soll.
Deswegen werden wir Ihren Antrag rundherum ablehnen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landwirtschaft gehört zu den Vorreitern der Digitalisierung. Digitale Daten werden tagtäglich genutzt.
Bereits vor einem Jahr habe ich mich hier in meiner Jungfernrede, genau wie heute am Tag nach dem Niedersachsen-Abend, dafür eingesetzt, die Gebühren für die Korrektursignale abzuschaffen. Ich füge hinzu, diese Forderung fand sich auch im damaligen FDP-Antrag, über den wir seinerzeit gesprochen haben. Im Verlauf des letzten Jahres fanden dann auch gute und konstruktive Beratungen vor allem im federführenden Agrarausschuss, aber auch im Haushaltsausschuss statt. Hierfür auch von meiner Seite vielen Dank allen beteiligten Ausschussmitgliedern!
Meine Damen und Herren, mittlerweile wurde eine Vielzahl von Argumenten ausgetauscht. Deutlich wurde hierbei, dass sich eine breite parlamentarische Mehrheit unserem Ansinnen anschließen kann. Das freut mich ausdrücklich, und das ist ein gutes Signal, welches wir zeitgleich zum Stattfinden der Grünen Woche in die niedersächsische Landwirtschaft aussenden können.
Genau auf dieser Grünen Woche kann man sich auch in diesem Jahr wieder ein gutes Bild davon verschaffen, was Landwirtschaft 4.0 bieten kann. Dieser Begriff ist für unsere Bäuerinnen und Bauern keine hohle Phrase, sondern zunehmend Teil ihres täglichen Wirkens. Digitale Anwendungen sind mittlerweile Alltag. Hierbei wird eine wichtige Aufgabe sein - das will ich nicht unerwähnt lassen -, dass die Datenhoheit beim Landwirt bleibt und Datensicherheit gewährleistet wird.
Werte Kolleginnen und Kollegen, insgesamt begegnen uns bei der Digitalisierung der Landwirtschaft Herausforderungen, denen wir uns mit jedem Tag annähern. Hierzu zählt die Sicherung von Rückverfolgbarkeiten zur weiteren Verbesserung des Verbraucherschutzes, und hierzu zählt auch, dass sich für die Landwirte erkennbare Mehrwerte durch Produktivitäts- und Effizienzverbesserungen einstellen müssen.
Ein Weg dahin ist, Bäuerinnen und Bauern spürbar von der Büroarbeit zu entlasten, indem durch digitale Anwendungen der Aufwand für Datensammlung und Dokumentation verringert wird. Vor allem aber - darüber reden wir heute - geht es um Ressourcenschonung und Ressourceneffizienz, um Vermeidung von Randstreifenkontamination, um Wasserschutz und eine bessere Klimabilanz - der Sammelbegriff Nachhaltigkeit umfasst alle diese Punkte.
Hier bietet die Präzisionslandwirtschaft interessante Ansätze. Das Schöne ist, hiervon werden kleine Betriebe ebenso profitieren wie große, weil die Lohnunternehmer die genannten Vorteile über die moderne Technik in die Fläche tragen. Es hilft genauso der Biolandwirtschaft wie auch der konventionellen. Daher ist es gut, dass wir heute eine wichtige Hürde abbauen und die Landwirtschaft nicht nur von den Gebühren für satellitenbasierte Korrekturdienste entlasten, sondern auch die sogenannte Gemeinfreiheit herstellen, sodass diese Dienste von jedermann ohne Genehmigung und Zahlungsverpflichtung in Anspruch genommen werden können.
Ich würde mich daher freuen, wenn dieses Verfahren nach einem Jahr guter Diskussion heute zu einem guten Abschluss kommt, und bitte um Zustimmung.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Antrag „Nährstoffkreisläufe verbessern - Pflanzen bedarfsgerecht ernähren - Wasserqualität sichern“ spricht die FDP ein Thema an, das auch meiner Fraktion sehr am Herzen liegt. Vielen Dank dafür!
Die Wasserversorger, meine Damen und Herren, bringen wiederholt ihre Sorge um die Reinhaltung des Grundwassers zum Ausdruck, so wie es der Geschäftsführer des Wasserverbandstages, Godehard Hennies, mit deutlichen Worten in der Anhörung im Agrarausschuss getan hat. Gleichzeitig hat Herr Hennies auf die gute und erfolgreiche Kooperation mit der Landwirtschaft in den Trinkwasserschutzgebieten Niedersachsens hingewiesen.
Ich selber komme aus einem Landkreis mit sehr vielen Biogasanlagen, einer überdurchschnittlichen Viehdichte und einem Stickstoffsaldo aus organischer Herkunft in einer Größenordnung von 170 kg/ha. Wir sind quasi voll und haben an mehreren Erfolgskontrollmessstellen erhöhte Nitratwerte im Grundwasser festgestellt. Gleichwohl ist die Qualität unseres Trinkwassers ganz hervorragend. Die Nitratwerte im Wasser liegen nach Mitteilung unserer Versorger teilweise unter 1 mg pro Liter. Das sind im positiven Sinne Spitzenwerte, trotz hoher Viehkonzentration.
Der Schlüssel für gutes Wasser liegt in einer bodennahen Ausbringtechnik, den richtigen Düngezeitpunkten und natürlich einer Düngung streng nach Entzug. Genau hier liegt - gerade für die sehr gewissenhaft arbeitenden Landwirte - der Hase im Pfeffer, da die Düngeverordnung in ihrer jetzigen Ausgestaltung mit einer starren Grenze von 170 kg/ha diese Frage nach dem tatsächlichen Entzug nur unzureichend beantwortet.
Da nicht alle so intensiv in diesem Thema stecken können, will ich den Zusammenhang kurz unter dem Stichwort „Derogation“ erläutern.
In Grünlandregionen sind die Werte für die Nitratgehalte an den Messstellen regelmäßig sehr nied
rig. Gleichzeitig wurde hier in den vergangenen Jahren bis zu 400 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr gedüngt, weil eben auch über Heu, Silage und Frischgras in dieser Größenordnung entzogen wurde. Das ist mithin mehr als das Doppelte der in Rede stehenden 170 kg. Derogation heißt hierbei nichts anderes als Ausnahmeregelung. Die wünscht man sich verständlicherweise in den betroffenen Regionen, da die Erträge ansonsten erheblich leiden. Das wiederum kommt einer Ressourcenverschwendung gleich, was wir uns im Übrigen in Zeiten der durchaus richtigen Diskussion um Nachhaltigkeit schlicht nicht erlauben können.
Ich will in diesem Zusammenhang aber auch klarstellen: Das Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland, das sich auf Nitratmesswerte bis zum Jahr 2016 bezieht, ist natürlich auch nicht einfach vom Himmel gefallen. Insbesondere Niedersachsen ist hier als veredlungsintensives Bundesland mit ganz erheblicher Wertschöpfung aus Biogas und Viehhaltung im Fokus. Das wiederum betrifft in der Regel die Regionen mit den Betrieben auf den schwachen Böden, die sich zumeist - im Gegensatz zu den klassischen Ackerbauregionen - auch noch dadurch auszeichnen, dass sie zumeist relativ wenige Hektar Eigentum haben.
Kurzum: Vor dem Hintergrund des lastenden Verfahrens sind wir unter besonders scharfer Beobachtung und müssen daher sehr sorgfältig darauf achten, welche Signale wir mit dieser Debatte an die geneigte Zuhörerschaft geben. Denn trotz der von mir geschilderten Zusammenhänge haben wir in Niedersachsen an mehr als 30 % der Messstellen Werte von über 50 mg Nitrat pro Liter Grundwasser. Ich wiederhole: im Grund-, nicht im Trinkwasser. Allerdings ist die Fähigkeit der Böden zum Nitratabbau dabei auch durchaus begrenzt.
Daher sind wir selbstverständlich gut beraten, alles dafür zu tun, diese Probleme in den Griff zu bekommen und den Menschen - ebenso wie der EU - glaubhaft zu machen, dass uns der Trinkwasserschutz wichtig ist. Ich ahne, dass wir uns über Dinge wie Derogation trotz fehlenden Kausalzusammenhangs zur Nitratbelastung in Brüssel nicht unterhalten zu brauchen, bevor wir die anderen Hausaufgaben nicht gemacht haben.
Hierbei begrüße ich als eine Maßnahme das neue Förderprogramm des Landwirtschaftsministeriums zum Bau neuer Wirtschaftsdüngerlagerstätten ausdrücklich. Auch dies war übrigens eine Forde
rung des Wasserverbandstages in der entsprechenden Anhörung.
Dem Umweltministerium bin ich in diesem Zusammenhang dankbar für die notwendige Unterstützung bei der unkomplizierten Umnutzung sogenannter JGS-Anlagen, Jauche-
- Gülle, Sickersaft - danke, Herr Birkner -, Jauche-, Gülle-, Sickersaft-Anlagen zu GärsubstratBehältern. Das ist das, was bei Biogas übrig bleibt.
Ich hege hierbei aber auch erhebliche Sympathie für das Ansinnen der FDP, die Maßstäbe für die Bewertung der Wasserqualität innerhalb der EU zu vereinheitlichen und gleichzuziehen. Nur darf hierbei das Ziel des Trinkwasserschutzes nicht aus den Augen verloren werden. Will sagen: Wenn die statistische Interpretation bei höherer Messstellendichte sein würde, dass wir kein Nitratproblem hätten, kämen wir dem berechtigten Ansinnen der Wasserversorger sicher nicht näher.
Ich teile aber durchaus die Ansicht, dass insbesondere für die juristische Bewertung innerhalb der EU gleiche Bedingungen herrschen müssen, und sehe daher den Beratungen im Ausschuss mit Spannung entgegen.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Landwirtschaft nimmt in Niedersachsen bekanntlich einen hohen Stellenwert ein. Die regierungstragenden Fraktionen sind sich ihrer großen Verantwortung gegenüber den Menschen in der Agrarbranche bewusst. Genau diese Menschen sind es, die sich insbesondere im viel zitierten Bereich der Digitalisierung engagieren. Aus vielen anderen Bereichen blickt man staunend auf die Landwirtschaft 4.0. Die Agrarwirtschaft gehört zu den Treibern der Digitalisierung.
Das Thema autonomes Fahren steckt beim Pkw in den Kinderschuhen, bereitet Autobauern, digitalen Plattformen einiges an Kopfzerbrechen. In der
Landwirtschaft hingegen ist das gängige Praxis, was vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern gar nicht bekannt sein dürfte.
- Ja, da hast du recht.
Die damit einhergehende Präzisionslandwirtschaft bietet Lösungsansätze für viele Fragen, insbesondere in Bezug auf Nährstoffverteilung, Effizienz des Betriebsmitteleinsatzes und Nachhaltigkeit bis hin zum Trinkwasser und Naturschutz.
Ich gehe so weit, zu sagen, dass die Digitalisierung der Landwirtschaft der maßgebliche Baustein zum Brückenschlag zwischen ökologischer und konventioneller Landwirtschaft sein wird. Im Sinne einer gemeinsamen Fortentwicklung hin zu einer gesellschaftlich akzeptierten, dabei aber ressourceneffizienten und klimaschonenden Landwirtschaft ist der Bauer der Digitalisierungspionier, meine Damen und Herren.
Im Angesicht der von mir geschilderten Relevanz der Digitalisierung in der Landwirtschaft ist es uns wichtig, Landwirte und unterstützende Partnerbetriebe von den Gebühren für satellitenbasierte Korrekturdienste freizustellen und diese gemeinfrei anzubieten. Sogenannte Smart-Farming-Technologien wie GPS-Lenksysteme oder sensorgesteuerte Applikationstechniken finden sich bereits in einer Vielzahl landwirtschaftlicher Anwendungen. Allerdings reicht die standardmäßige Genauigkeit der GPS-Steuerung im landtechnischen Einsatz regelmäßig nicht aus.
Um das plastisch zu erläutern: Mit dem Auto ist man gerne mit dem Navi oder meinetwegen auch mit Google Maps unterwegs. Da reicht es, zu erkennen, ob man auf der richtigen Spur fährt, nicht zum Geisterfahrer wird; da sind 3 oder 4 m Spielraum relativ unproblematisch. Wenn ich aber, wie Kollege Domeier das geschildert hat, mit meinem Traktor und moderner Düngetechnik auf dem Acker unterwegs bin, kommt es tatsächlich auf jeden Zentimeter an, da sich jeder Zentimeter Abweichung am Ende in der Summe je nach Schlaggröße und Zahl der Parallelfahrten durchaus zu einer höheren Summe aufsummieren kann.
Rein technisch sind Abweichungen von unter 3 cm möglich und erlauben ein extrem exaktes Anschlussfahren mit den bereits geschilderten positiven Effekten für Ökonomie und Ökologie.