Vielen Dank, Frau Abgeordnete Viehoff. - Für die Landesregierung antwortet Minister Thümler. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Liebe Frau Viehoff, das eine Drittel ist normal. Das ist auch bei allen anderen außeruniversitären Forschungseinrichtungen so gegeben.
- Ich sage nur, dass das normal ist. Da verhalten wir uns genauso wie bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die nicht dem Land gehören, sondern zum DLR oder zu anderen. Ein Drittel ist sozusagen normal. Zwei Drittel sind immer Projektgeschäft. Das ist das Risiko, das eine Einrichtung tragen muss.
Sie wissen, dass gerade das Institut für Solarenergieforschung nach dem Zusammenbruch der Solarenergie in Deutschland und dem wirtschaftlichen Niedergang der Solarbranche erhebliche Schwierigkeiten hatte zu überleben. Das Land Niedersachsen hat es damals gestützt, und ich sehe auch heute keinerlei Veranlassung, dieses Institut infrage zu stellen. Deswegen gehe ich davon aus - wie ich vorhin schon einmal ausgeführt habe -, dass wir im Rahmen der Maßnahmen für den Klimaschutz auch das ISFH nicht nur im Auge haben, sondern dass es uns auch sehr am Herzen liegt.
Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - die vierte - stellt die Abgeordnete Imke Byl. Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass das Land Niedersachsen natürlich beim Thema Klimaschutz ein ganz großes Interesse an all dem Wissen zur Energieforschung hat, das hier im Land produziert worden ist, frage ich die Landesregierung, ob es Prognosen gibt, wie viele Arbeitsplätze
Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund, dass das größte Problem bei der Energiewende die Speicherung von elektrischem Strom, gewonnen durch erneuerbare Energien, ist, stelle ich der Landesregierung die Frage: Wie viele der geförderten Projekte befassen sich mit der Speicherung von Energie?
Die Battery LabFactory in Braunschweig beschäftigt sich mit der Frage von Speichersystemen, und auch das ISFH in Hameln beschäftigt sich mit einer - anderen - Frage im Rahmen der Speichertechnologien. Das sind sozusagen die beiden Hotspots. Aber auch das DLR-Institut für Vernetzte
Energiesysteme in Oldenburg ist mit diesem Thema beschäftigt. Das zieht sich im Grunde genommen wie ein roter Faden durch, weil es natürlich auch bei der Frage von Power-to-X eine Rolle spielt.
In vielen Forschungsgebieten geht es auch immer um die Frage, wie man diese Energieformen speichern und wie man sie für den Prozess wieder nutzbar machen kann.
Meine Damen und Herren, zu der Dringlichen Anfrage unter Tagesordnungspunkt 19 a liegen keine weiteren Nachfragen vor.
b) Werden die „roten“ Gebiete in Niedersachsen bald aufgehoben? - Anfrage der Fraktion der FDP - Drs. 18/5661
Kinast und Umweltminister Lies unter dem Titel „Otte-Kinast und Lies fordern vom Bund Änderungen der Düngeverordnung“ veröffentlicht. In dieser Pressemitteilung werden konkrete Punkte aufgegriffen, bei denen der Bund nach Auffassung der Ministerin und des Ministers nachsteuern muss. Zum einen fordern sie, dass Daten zur Abgrenzung der Gebietskulisse auf Gemeinde- oder Betriebs
ebene gewonnen werden, um das Verursacherprinzip stärker zu berücksichtigen. Dieser emissionsbasierte Ansatz würde zur Festlegung der „nitratsensiblen Gebiete“ den konkreten Verursacher des Nitratproblems in den Fokus nehmen. Außerdem fordern sie, dass Dauergrünland von der Minus-20-%-Regelung ausgenommen wird. Eine stärkere Berücksichtigung trinkwasserschutzfördernder Bewirtschaftung ist ein weiterer Punkt der Forderungen.
1. Welche Änderungen fordert die Landesregierung vom Bund für die Minus-20-%-Regelung außerhalb von Dauergrünland?
2. Will Niedersachsen die bisher festgelegten „roten“ Gebiete aufheben und nach den Emissionskriterien festlegen?
- Meine Damen und Herren, es ist ein kompliziertes Thema. Ich denke, man braucht hier Ruhe. Ich darf darum bitten, dass auch auf den Besuchertribünen Ruhe einkehrt.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Ganz ehrlich, ich habe nicht versucht zu recherchieren, wie oft wir im vergangenen Jahr an dieser Stelle bereits über das Thema Düngeverordnung gesprochen und auch debattiert haben. Es waren jedenfalls etliche Parlamentsdebatten inklusive vieler Fragen seitens des Plenums, die die Landesregierung an dieser Stelle beantwortet hat. Ich gehe deshalb davon aus, dass alle hier Anwesenden über diese Materie gut informiert sind.
Wie Sie wissen, hat die Landesregierung ausführlich zum Entwurf der Bundesregierung für die novellierte Düngeverordnung Stellung genommen. Auf 18 Seiten haben wir darin auf zahlreiche Punkte hingewiesen, die nach Auffassung der Landesregierung geändert, ergänzt oder auch neu eingefügt werden sollten. Sehr deutlich haben wir dabei
zum Ausdruck gebracht, dass wir uns einen anderen Weg für die Ausweisung der „roten“ Gebiete vorstellen können, nämlich einen, der dem Verursacherprinzip besser gerecht wird.
So haben wir die Bundesregierung aufgefordert, im Rahmen der aktuellen Änderung der Düngeverordnung auf Bundesebene eine Möglichkeit zur Ausweisung der Risikogebiete zu schaffen, bei der ausschließlich Emissionskriterien zur Abgrenzung der Gebietskulisse Grundwasser herangezogen werden können. Ein emissionsbasierter Ansatz als Basis für die Identifizierung von Gebieten, für die eine Nitratbelastung größer 50 mg/l durch landwirtschaftliche Düngung unter Berücksichtigung standörtlicher Faktoren ermittelt wird, wäre aus fachlicher Sicht ein geeignetes Instrument zur Festlegung nitratsensibler Gebiete. Zudem ist anzunehmen, dass ein solcher Ansatz die Akzeptanz in der Landwirtschaft deutlich steigern würde.