Protocol of the Session on January 30, 2020

So haben wir die Bundesregierung aufgefordert, im Rahmen der aktuellen Änderung der Düngeverordnung auf Bundesebene eine Möglichkeit zur Ausweisung der Risikogebiete zu schaffen, bei der ausschließlich Emissionskriterien zur Abgrenzung der Gebietskulisse Grundwasser herangezogen werden können. Ein emissionsbasierter Ansatz als Basis für die Identifizierung von Gebieten, für die eine Nitratbelastung größer 50 mg/l durch landwirtschaftliche Düngung unter Berücksichtigung standörtlicher Faktoren ermittelt wird, wäre aus fachlicher Sicht ein geeignetes Instrument zur Festlegung nitratsensibler Gebiete. Zudem ist anzunehmen, dass ein solcher Ansatz die Akzeptanz in der Landwirtschaft deutlich steigern würde.

Auf einen weiteren Punkt, der der Landesregierung im Rahmen der Novellierung der Düngeverordnung besonders wichtig ist, möchte ich ebenfalls hinweisen. Im vorliegenden Referentenentwurf zur Düngeverordnung ist keine Dokumentationspflicht in Bezug auf den Nährstoffanfall aus der Tierproduktion eines Betriebes enthalten. Die einzuhaltende Obergrenze von 170 kg N/ha aus organischen Düngemitteln kann ohne prüfbare Aufzeichnung zum Nährstoffanfall aus der Tierhaltung somit nicht sichergestellt werden. Wir haben auch hier die Bundesregierung gebeten, dieses im Entwurf zu korrigieren.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Dringliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Auch dem Letzten sollte mittlerweile klargeworden sein, dass diese Landesregierung keine Minus-20-%-Regelung gewollt hat und sie abgelehnt hat.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der SPD)

Aus mir immer noch unbekannten Gründen hat die Bundesregierung der Kommission die Streichung des Nährstoffvergleichs vorgeschlagen und gleichzeitig der Kommission in den „roten“ Gebieten die Minus-20-%-Regelung angeboten. Wir haben immer wieder betont, dass wir diesen Weg ablehnen. Alternativen haben wir dabei auch immer wieder aufgezeigt, auch in unserer Stellungnahme vom 15. Januar an die Bundesregierung. Dazu gehört insbesondere die verbesserte Transparenz des

Düngereinsatzes, der Nährstoffströme und ihrer Dokumentation. Mit dieser Forderung sind wir bei der Bundesregierung leider immer noch nicht durchgedrungen.

(Christian Meyer [GRÜNE]: Sie ist doch auch eine GroKo, nicht wahr?)

Zu 2: Hierzu verweise ich gerne nochmals auf meine einführenden Worte. Niedersachsen fordert einen Emissionsansatz. Einen ganz konkreten Textvorschlag hierzu haben Kollege Lies und ich an diesem Dienstag Frau Bundesministerin Klöckner und Frau Bundesministerin Schulze übersandt.

(Christian Meyer [GRÜNE]: Brief- freundschaft!)

Die Bundesländer haben wir ebenfalls über diesen niedersächsischen Vorschlag in Kenntnis gesetzt. Solange dieser Ansatz jedoch in der Düngeverordnung nicht verankert ist, können wir ihn leider nicht umsetzen.

Zu 3: Fachlich unbestritten ist, dass ein emissionsbasierter Ansatz für die Festlegung von nitratsensiblen Gebieten das Verursacherprinzip wesentlich stärker als bisher berücksichtigt. Konkret sollte dabei die mittlere potenzielle Nitratkonzentration auf Gemeindeebene anhand landwirtschaftlicher Flächendaten, der Sickerwassermenge, von Ab- und Umbauprozessen im Boden sowie der atmosphärischen Deposition ermittelt werden.

Ich danke Ihnen an dieser Stelle für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die erste Zusatzfrage kommt von der Kollegin Miriam Staudte, Bündnis 90/Die Grünen. Bitte sehr, Frau Staudte!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Aus aktuellem Anlass möchte ich die Position der Landesregierung zu der sogenannten Bauernmilliarde abfragen, die heute diskutiert wird. Was denken Sie? Wie hoch wird die Summe sein, die Niedersachsen zur Verfügung stehen wird?

Wenn ich das überschlage, so sind es ja nur 250 Millionen Euro pro Jahr. Davon erhält Niedersachsen vielleicht ein Zehntel. Bei den Dürrehilfen ist es für Niedersachsen ja auch nicht immer optimal ausgegangen. Wie sind Sie in der Diskussion, vor allem vor dem Hintergrund, dass ja auch schon

Kritik aus der CDU-Fraktion an dieser Maßnahme geäußert worden ist?

(Beifall bei den GRÜNEN - Frauke Heiligenstadt [SPD]: Zum Thema!)

Vielen Dank, Frau Staudte. In der Dringlichen Anfrage geht es um „rote“ Gebiete.

(Christian Meyer [GRÜNE]: Laut Bund gibt es das Geld für die „roten“ Ge- biete!)

Aber ich denke, dass die Frage nach der Bauernmilliarde möglicherweise etwas damit zu tun hat.

Frau Ministerin, bitte!

(Christian Meyer [GRÜNE]: Laut Bund sollen sie zur Kompensation der „ro- ten“ Gebiete dienen! - Gegenruf von Jörg Bode [FDP]: Sie gehen aber nicht an die von den „roten“ Gebieten Betroffenen!)

- Ich darf um Ruhe bitten!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir wissen nicht mehr als Sie. Aus der Presse haben wir entnommen, dass es 1 Milliarde Euro geben soll, 250 Millionen Euro pro Jahr für ganz Deutschland, und zwar für Investitionsmaßnahmen und für Agrarumweltmaßnahmen.

In unseren Augen kann das nicht der richtige Weg sein. Unsere Landwirte brauchen Rahmenbedingungen: Wir kämpfen weiter für die niedersächsische Variante, wie wir diese Düngeverordnung für uns in Niedersachsen sehen. In unseren Augen wird das auch nur gehen, wenn es dauerhaft Geld gibt. Unsere Landwirte brauchen für Agrarumweltmaßnahmen und für das, was die Gesellschaft fordert, dauerhaft Geld. Für Leistungen muss man bezahlen. So sieht es auch diese Landesregierung.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage stellt für die FDP-Fraktion Abgeordneter Hermann Grupe. Bitte sehr!

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Das Tisch- tuch ist ja ganz schön zerschnitten! - Unruhe)

- Liebe Kolleginnen und Kollegen, es muss Ruhe herrschen.

Herr Grupe, Sie können schon Stellung beziehen, sprechen aber erst, wenn Ruhe ist. - Bitte sehr!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund, dass das Messstellennetz in NRW mit dem gestern gemeldeten Ergebnis überprüft wurde, wonach zwei Drittel der geprüften Brunnen in ihrer Funktion eingeschränkt sind, frage ich die Landesregierung: Warum hat man in Niedersachsen bisher nichts unternommen? Wann will die Landesregierung hier tätig werden, um überhaupt erst mal eine Grundlage für eine ehrliche Ausweisung von „roten“ Gebieten zu schaffen?

(Beifall bei der FDP)

Danke schön. - In diesem Fall antwortet Herr Umweltminister Lies. Bitte!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Grupe, auch in Niedersachsen werden die Messstellen regelmäßig in einem Turnus von sechs bis zehn Jahren überprüft. Das ist sehr lang. Deswegen haben wir im Kabinett im November beschlossen, den Zeitraum für die turnusmäßigen Überprüfungen zu verkürzen. Die Aufträge werden jetzt erteilt. Wir lassen das extern machen.

Im ersten Schritt lassen wir vor allen Dingen die Messstellen untersuchen, die sozusagen in der Kritik stehen, die wir also im Rahmen des Verfahrens schon gemeldet bekommen haben. Wir brauchen das nicht gleich bei allen zu machen. Wo kritische Fragen sind, wird untersucht, ob diese Messstellen technisch in Ordnung sind. In NRW hat man die technischen Daten der Messstellen untersucht, also die Fragen: Ist das dokumentiert worden? Ist der Brunnen in Ordnung? Ist er nicht trockengefallen?

Zweitens hat - übrigens in enger Abstimmung - das Landvolk ein Gutachten in Auftrag gegeben, um zu untersuchen, ob der Messstandort jeweils richtig ist. Das ist eine ganz andere Frage, also ob die

Messstelle, der Messstandort und damit die Repräsentativität der Messung gegeben ist. Auch da arbeiten wir eng zusammen und gucken uns die Ergebnisse an.

Ich will ganz offen sagen: Niemand in dieser Landesregierung - das gilt gerade für uns beide als fachlich zuständige Minister - hat ein Interesse daran, eine Belastung zu signalisieren, die es gar nicht gibt. Es geht darum, objektiv festzustellen, wo ein Problem bei einem Messnetz ist, das eben schon viele Jahre in Betrieb ist. Das haben wir uns nicht neu ausgedacht. Wir als Landesregierung sagen jetzt, wir nehmen uns dieses Messnetz vor und gucken uns vor allen Dingen die als problematisch gekennzeichneten Messstellen sehr genau an.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Danke schön, Herr Minister Lies. - Es folgt Kollegin Guth von der AfD-Fraktion. Bitte sehr!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Die Problematik des Messstellennetzes stellt sich immer wieder. Ich frage die Landesregierung: Entspricht es den Tatsachen, dass die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser bereits im Jahr 2015 in einem internen und natürlich von den Grünen stark kritisierten Vorschlag gefordert hatte, die Anzahl der Messstellen in Deutschland von 162 Messpunkten auf 700 zu erhöhen?

Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Lies. Bitte!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das eröffnet die Chance, noch mal zu beschreiben, wie das Messstellennetz aussieht, damit man weiß, worum es geht. Es gab in der Zeit eben immer wieder Veränderungen.

Wir haben in Niedersachsen 11 000 Messstellen. Von diesen 11 000 Messstellen gehören 7 500 Messstellen Dritten, also typischerweise Wasserverbänden oder der kommunalen Seite. 3 500 Messstellen sind Landesmessstellen. Davon dienen 1 340 Messstellen der Gewässerüberwachung, also dem Gewässerüberwachungssystem. Davon dienen dann 1 080 Messstellen den Zwe

cken der Wasserrahmenrichtlinie, also der Bewertung.

Jetzt kommt das, was man gemacht hat, was aber inzwischen geändert worden ist und worauf sich die Frage bezieht: Man hat damals 167 Messstellen ausgewertet, die ein Belastungsmessnetz darstellen. Man hat ganz bewusst gesagt: Wir prüfen, wo eine Belastung ist, und schauen, ob sich im Laufe der Zeit die Belastung durch die Maßnahmen reduziert, um festzustellen, ob eine Verbesserung erzielt wurde. Das ist genau das Ziel, das wir hatten.

Das war oft schwierig, weil die EU immer wieder bemängelt hat, dass unsere Werte so schlecht sind, obwohl immer wieder angegeben wurde, dass die Werte nicht repräsentativ sind. Das ist bewusst ein Belastungsmessnetz, um zu sehen, was man besser machen muss.

Weil das der Fall war, weil das schwierig war und es auch einen Unterschied zwischen der durchschnittlichen Messstellendichte von 0,4 Messstellen pro 1 000 km2 in Deutschland und 8 Messstellen pro 1 000 km2 in der EU gab, hat man das im Jahr 2016 überarbeitet. Das heißt, wir hatten ab dem Jahr 2016 ein Messnetz, das erweitert wurde und heute bei ungefähr 2 Messstellen pro 1 000 km2 liegt, also ganz grob in dem Bereich, in dem auch im übrigen Europa gemessen wird.

Das ist sozusagen das, was immer genannt wird. Der Satz „Ihr habt ja nur schlechte Messstellen“ stammt aus der Vergangenheit. Das ist ganz bewusst geändert worden, nachdem das diskutiert wurde. Ich glaube, es ist ganz gut, das noch mal aufzuklären, damit man nicht auf Fakten der Vergangenheit zurückgreift, sondern auf aktuelle Fakten.