Protocol of the Session on May 14, 2019

Deswegen frage ich mich: Haben Sie auch mit Betroffenen darüber gesprochen?

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)

Jetzt kommt erst Herr Kollege Jasper, und dann wird Frau Viehoff erwidern.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch die CDU nimmt den Arbeitsschutz ernst. Ich weise zurück, dass Sie hier einen anderen Eindruck erwecken wollen. Ich kann überhaupt nicht erkennen, was in Ihrem Antrag Großes stehen soll, dem wir nicht entsprochen haben. Ich habe das eben ausführlich begründet. Es bleibt bei maximal vier Öffnungstagen pro Geschäft. Insofern weiß ich nicht, was wir noch aus Ihrem Antrag ins Gesetz übernehmen sollen.

Ich möchte noch einmal auf das hinweisen, was Herr Bode gesagt hat. Dazu hatte ich mich eben auch schon gemeldet. Es ging um den Landtag. Fünf Monate sind eine sehr kurze Zeit. Wir haben das sehr sorgfältig gemacht.

(Jörg Bode [FDP]: Die Landesregie- rung hat also geschlafen!)

Ich möchte mich herzlich bei meinen Kolleginnen und Kollegen von CDU und SPD im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bedanken. Das war eine sehr gute Beratung.

Ich möchte es auch nicht versäumen, mich noch einmal bei Herrn Hederich zu bedanken. Das war der letzte Gesetzentwurf, den er als Mitglied des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes begleitet hat.

Insgesamt war das alles sehr konstruktiv. Ich glaube, dass wir hier nun wirklich ein gutes Gesetz vorlegen können.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Frau Kollegin Viehoff!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bruns, das mag ja eine persönliche Entscheidung sein. Ich selber z. B. habe einen Sohn, der Einzelhandelskaufmann ist und nicht am Sonntag arbeiten möchte. Er fand all die Sonntagsöffnungen, die er hier in Hannover bestreiten musste, mehr als nervig.

Meine Kollegin Julia Willie Hamburg hatte gerade eine Besuchergruppe von Handelsschülerinnen, die sehr deutlich gesagt haben, dass für sie die verfassungsrechtlich verbriefte Sonntagsruhe von außerordentlicher Bedeutung ist. Das ist es, was

wir als Politikerinnen und Politiker zu schützen haben.

(Beifall bei den GRÜNEN - Jens Na- cke [CDU]: Das hier ist aber nicht der Platz, deine Familienprobleme zu lö- sen!)

- Ich verbitte mir solche Äußerungen. Entschuldigung! Dazu möchte ich gar nichts anderes sagen, Herr Nacke.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es sind eben nicht mehr vier Sonntage, sondern pro Gemeinde sechs Sonntage. Dazu kommen auch noch die möglichen Öffnungen, die nicht genau definiert sind. Wann ist es denn ein Firmenjubiläum? Oder machen wir jetzt irgendwie das Rote-Tulpen-Fest, das Gelbe-Tulpen-Fest und das Blaue-Tulpen-Fest, damit alle öffnen können?

Das führt zu einer Ausweitung der Sonntagsöffnungen im Einzelhandel, und es ist unserer Meinung nach - da sind wir uns mit den Gewerkschaften einig - nicht der Erfolg versprechende Weg, dem Onlinehandel Konkurrenz zu machen. Der Einzelhandel macht durch die Sonntagsöffnungen nicht einen Euro, nicht einen Cent mehr Umsatz. Der Umsatz verteilt sich nur auf sieben statt sechs Tage.

(Beifall bei den GRÜNEN - Volker Meyer [CDU]: Das stimmt nicht! 5 % des Gesamtjahresumsatzes werden an den Sonntagen gemacht! - Ulf Thiele [CDU]: Die Entscheidung soll- ten Sie den Einzelhändlern überlas- sen!)

Vielen Dank, Kollegin Viehoff. - Jetzt geht es weiter im Programm. Der Kollege Uwe Schwarz hat sich für die SPD-Fraktion gemeldet.

(Christian Meyer [GRÜNE]: CDU und Sonntagsschutz! - Gegenruf von Vol- ker Meyer [CDU]: Mehr als bei den Grünen jedenfalls! - Helge Limburg [GRÜNE] lacht - Glocke der Präsiden- tin)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt Gesetze, die man möglichst nicht anfasst, es sei denn, man wird dazu gezwungen. Das Ladenöffnungsgesetz gehört eindeutig in diese Kate

gorie - völlig egal, wer hier die Landesregierung stellt. Man weiß schon vorher, wie die widerstreitenden Fronten sich unversöhnlich gegenüberstehen. Die Spannweite reicht jedes Mal von „überhaupt nicht öffnen“ bis „rund um die Uhr, 24 Stunden, jeden Tag, einschließlich des Sonntags“.

Das aktuelle Ladenöffnungsgesetz stammt aus dem Jahre 2007. Es wurde 2015 erfolgreich beklagt, sodass eine Neufassung in Niedersachsen notwendig wurde.

Die gute Nachricht ist: Wir werden dieses neue Gesetz heute verabschieden.

Die schlechte Nachricht ist: Auch dieses Gesetz wird mit Sicherheit wieder vor Gerichten landen.

(Volker Meyer [CDU]: Das ist so!)

Meine Damen und Herren, der Sonntagsschutz genießt hohen Verfassungsrang. Es geht vor allem um die zu schützenden Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Es geht auch um ungleiche Rahmenbedingungen zwischen großen Handelsketten, Discountern und Onlinehandel auf der einen Seite und kleinen Einzelhändlern auf der anderen Seite - inhabergeführten Geschäften, wo im Wesentlichen mit Minijobs gearbeitet wird und wo Leute mit ihrem Einkommen überhaupt nicht auskommen können. Es geht um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Das Bundesverfassungsgericht hat zuletzt im Jahre 2009 strenge Regeln für die punktuelle Aufhebung des Schutzes von Sonn- und Feiertagen festgelegt und dabei rein wirtschaftliches Interesse ausgeschlossen. Nun sage ich Ihnen einmal ganz ehrlich: Ich kann mir keine Sonntagsöffnung vorstellen, bei der wirtschaftliches Interesse nicht im Vordergrund stünde.

Diesen Mangel an Vorstellungskraft haben zunehmend auch Verwaltungsgerichte. In NordrheinWestfalen hat es ein sehr gelobtes neues Gesetz gegeben. Das hat aber nicht lange gehalten, weil es aktuell schon wieder vor den Verwaltungsgerichten zerrissen wird.

Unser ausdrückliches Ziel war, die Sonntagsöffnungszeiten nicht auszuweiten und dabei alle Kommunen gleich zu behandeln. Und ich finde, das Erreichte kann sich wirklich sehen lassen. Ich will es wiederholen:

In Niedersachsen darf an keinem einzigen Feiertag geöffnet werden, auch nicht am 3. Oktober - Kollege Jasper hat bereits darauf hingewiesen.

Außerdem werden wir zukünftig noch den Palmsonntag schützen und den 27. Dezember, wenn er auf einen Sonntag fällt. Der 27. Dezember war übrigens der Gegenstand des Klageverfahrens, das ver.di erfolgreich durchgesetzt hat.

Genau wie an Heiligabend wird zukünftig auch an Silvester nur noch bis 14 Uhr geöffnet sein.

Gärtnereien und Blumenläden, lieber Jens Nacke, dürfen ein festgelegtes Ergänzungsangebot mitverkaufen. Der berühmte Blumentopf einschließlich der entsprechenden Topfpflanze darf zukünftig mit nach Hause genommen werden; der dazu erworbene Spaten bleibt im Laden und wird am Montag abgeholt - insofern eine deutliche Verbesserung.

Bäckereien und Konditoreien dürfen sonntags fünf anstelle von drei Stunden öffnen.

An maximal vier nicht unter Schutz stehenden Sonntag kann die Gemeinde je Ortsbereich eine Öffnung zulassen. Ich sage Ihnen noch einmal, gerade an die Grünen gewandt: Es sind nicht sechs, es sind vier pro Gemeinde. Sechs sind es ausschließlich in den Städten, die in Bezirke eingeteilt sind. Das ist sozusagen eine Lex Hannover und Braunschweig. Insofern sollten die Grünen das vielleicht einfach einmal so akzeptieren, wie es wirklich ist.

(Lebhafte Zustimmung bei der SPD sowie lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, als wir mit der Beratung im Ausschuss anfingen - das meine ich jetzt nicht ironisch oder zynisch -, wurde uns ein Gesetzentwurf mit dieser Problematik vorgelegt: vier einschließlich Stadtbezirke.

Lieber Kollege Siebels, uns sind dazu Schaubilder zur Verfügung gestellt worden.

(Der Redner zeigt ein Schaubild)

Er hat nämlich gesagt, ich müsse ihm die noch einmal zeigen. Das hole ich hiermit nach.

(Heiterkeit bei der SPD)

Diese drei Schaubilder waren hochkomplex. Sie waren auch alle richtig. Aber sie waren, ehrlich gesagt, auch von studierten Mathematikern kaum zu durchdringen.

Insofern haben wir uns überlegt, ob es anders geht. Ich finde, wir sind zu einer ganz guten Lösung gekommen, indem wir gesagt haben: Den Kommunen stehen sechs Sonntage zur Verfü

gung, und sie können es so steuern, dass in jedem Stadtbereich maximal vier Öffnungen infrage kommen.

Es gibt dazu eine ergänzende Möglichkeit. Es wird nämlich mit diesem Gesetz zum ersten Mal sozusagen eine Jahresplanung vorgeschlagen. Dann macht man - sinnvollerweise zu Beginn des Jahres - eine Zusammenkunft mit allen Interessenten, guckt, wie das aussieht, und dann verteilt man diese vier Sonntage im Rahmen der sechs Sonntage auf das ganze Stadtgebiet.

Ich finde, das ist eine ganz gute Regelung. Wir werden sehen, ob sie sich durchsetzt.

Im Übrigen - auch darauf hat Burkhard Jasper hingewiesen - wird den Beteiligten erstmals das Recht eingeräumt, im Rahmen dieses Verfahrens vor der Genehmigung angehört zu werden, mit Verweis auf § 28 VwVfG.