Im Übrigen - auch darauf hat Burkhard Jasper hingewiesen - wird den Beteiligten erstmals das Recht eingeräumt, im Rahmen dieses Verfahrens vor der Genehmigung angehört zu werden, mit Verweis auf § 28 VwVfG.
Darüber hinaus gibt es noch eine einmalige Öffnungsmöglichkeit aus einem besonderen Anlass, übrigens auch in Notsituationen. Das muss man auch deutlich sagen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich fand auch, dass dieses Gesetz sehr intensiv - übrigens auch mit einer sehr umfassenden Anhörung - bearbeitet worden ist. Es war nicht unkompliziert. Insbesondere bei Herrn Hederich vom GBD und auch bei mir gab es in den Beratungsgängen wiederholt Déjà-vus. Wir hatten nämlich auch die letzten Gesetzentwürfe schon gemeinsam bearbeiten dürfen, auf den jeweils anderen Seiten. Ich biete Ihnen ausdrücklich an: Falls so ein Gesetz wieder einmal beraten werden und ich nicht mehr dem Landtag angehören sollte - was aber keine Feststellung ist; das sage ich gleich dazu -, kann ich für die unterschiedlichen Seiten gleich die jeweiligen Stellungnahmen abgeben. Ich hätte auch diesmal für alle Seiten getroffen.
Insofern, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich nicht versäumen, mich auch bei Herrn Hederich ausdrücklich für die hervorragende Begleitung zu bedanken. Wir wünschen ihm für seinen weiteren Lebensweg - er ist jetzt tatsächlich in Pension - alles erdenklich Gute!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Thema haben wir nicht abgeräumt - das will ich der Ehrlichkeit halber sagen -, nämlich die vollautomatischen Autowaschanlagen, welche an der hessisch
niedersächsischen Landesgrenze seit Jahren die Gemüter erhitzen. Der Hintergrund ist, dass es auf hessischer Seite einen Waschanlagenbetreiber gibt, der in Hann. Münden regelmäßig damit wirbt, dass er sonntags geöffnet hat.
Dieses Dauerärgernis wollten wir lösen. Herr Hederich ist höchstpersönlich zu einem Ortstermin in diese Gegend gefahren. Er hat, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch eine Lösung gefunden. Aber auf alle Fälle hat er festgestellt, dass dieser Sachverhalt nicht in diesem Gesetz, sondern nur im niedersächsischen Feiertagsgesetz geregelt werden kann. - Und damit sind wir raus!
Ich wünsche dem Innenminister und den betroffenen Fachministern bei der zukünftigen Umsetzung dieses Themas viel Erfolg. Ich hoffe, Sie sind erfolgreicher, als wir es in all den Jahren gewesen sind.
Meine Damen und Herren, ich finde, wir haben uns sehr ernsthaft und auch sehr erfolgreich mit diesem Thema beschäftigt, und ich finde, wir haben ein gutes Werk vollbracht. Obwohl: Wenn sogar die FDP zustimmt, komme ich schon wieder ins Zweifeln. Aber offensichtlich sind wir wirklich so gut, dass es heute hier für eine breite Basis langt.
Frau Präsidentin! Lieber Kollege Schwarz, wenn Sie die Vorschläge der FDP übernehmen und in Ihrem Gesetzentwurf sogar noch weitergehen, dann gibt es für uns keinen Grund, dem nicht zuzustimmen, zumal Sie in Ihrer Rede bei der Einbringung unseres Gesetzentwurfs noch gesagt haben, dass die SPD diesen Vorschlägen der FDP niemals zustimmen würde. Von daher ist es ein weiter Weg gewesen, den wir gemeinsam gegangen sind. Dafür herzlichen Dank.
Herzlichen Dank auch dafür, dass Sie noch einmal das Thema der Sonntagsöffnung von automatischen Autowaschanlagen angesprochen haben.
Das ist ja ein Kampf, den wir seit etlichen Jahren gemeinsam mit dem ehemaligen Kollegen Schminke führen, wenn bisher auch erfolglos. Ich fände es gut, wenn sich die SPD - vielleicht auch in Anerkennung der Verdienste des Kollegen Schminke - aufraffen könnte, zusammen mit uns und vielleicht dem Innenminister eine Regelung im niedersächsischen Feiertagsgesetz zu finden, wonach automatische Waschanlagen nicht nur im Hamelner Bereich, sondern in ganz Niedersachsen immer dann betrieben werden können, wenn auch die Tankstelle geöffnet hat.
Das hat ja auch nichts mit Sonntagsschutz zu tun. Denn an der Tankstelle steht ohnehin jemand, der sozusagen das Geld annimmt und die Treibstoffe und andere Dinge verkauft. Dass der dann aber keine Karten und keine Chips für die automatische Waschanlage verkaufen darf, leuchtet mir schon seit Jahren nicht ein. Also, dass der Sonntagsschutz jetzt auch für Roboter und Maschinen gelten soll, kann man doch eigentlich nicht aus dem Grundgesetz oder aus der Weimarer Reichsverfassung ableiten.
Deshalb, Herr Kollege Schwarz: Wenn Sie Herrn Watermann vielleicht noch diese Hinweise mit auf den Weg geben können, dann würden wir den gern gemeinsam mit Ihnen gehen.
Liebe Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Bode, ich finde es ja gut, dass Sie uns unterstellen, wir hätten alle Ihre Vorschläge übernommen. Aber das haben wir nicht. Ihr zentraler Vorschlag war ja, dass man an zwölf Sonntagen im Jahr öffnen dürfen soll - und dem sind wir eben nicht gefolgt. Dass Sie trotzdem zustimmen, zeichnet uns wechselseitig aus und zeigt, dass wir zum Kompromiss fähig sind.
Was Ihre Ausführungen zu den Waschanlagen betrifft, sind wir beide nicht mehr auseinander. Aber ich sage es noch einmal: Ich bin diesbezüglich raus. Reden Sie bitte mit Herrn Pistorius!
(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP - Dr. Stefan Birkner [FDP]: Der ist leider nicht da!)
Danke schön, Kollege Schwarz. - Für die Landesregierung bekommt nun die Sozialministerin Frau Dr. Reimann das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Beim Ladenöffnungsgesetz treffen unterschiedliche Interessen aufeinander - das ist hier sehr deutlich geworden -: der Sonn- und Feiertagsschutz und das Verkaufsinteresse des Einzelhandels. Die Beschäftigten möchten Zeit mit ihren Familien verbringen, aber manchmal auch gern etwas zusätzlich verdienen. Und für viele von uns ist das Einkaufen an Sonn- und Feiertagen ein schönes Erlebnis. Der Ausgleich dieser gegenläufigen Interessen ist für jede Landesregierung schwer.
Ich habe von Anfang an klargemacht, dass der Schutz der Sonn- und Feiertage und damit der Ruhe und Erholung für mich an erster Stelle steht. Die Landesregierung hat deshalb einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die bisherige Obergrenze von vier Öffnungen pro Ortsbereich beibehält. Zugleich ermöglichen wir aber eine flexible Anwendung an maximal sechs Sonntagen, sodass die Selbstbestimmung der Kommunen gestärkt wird.
Sehr geehrte Damen und Herren, darüber hinaus schützen wir zukünftig mehr Sonntage. Die Öffnung wird an allen staatlichen Feiertagen, am Palmsonntag und am 27. Dezember - wenn dieser auf einen Sonntag fällt - verboten. Das war mir ein besonders wichtiges Anliegen. Die Regierungsfraktionen haben dieses Anliegen noch um eine Regelung zu Silvester ergänzt. Da müssen die Läden in Zukunft - genau wie jetzt schon an Heiligabend - um 14 Uhr schließen, damit alle Gelegenheit haben, diesen besonderen Tag zu feiern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wesentliches Ziel des Gesetzentwurfs ist vor allem, rechtliche Klarheit und Planungssicherheit zu schaffen. Das OVG Lüneburg hat 2017 entschieden, dass das Gesetz nur durch rechtskonforme Auslegung anwendbar blieb. Ein Gesetz, das nicht mehr den Willen des Gesetzgebers wiedergibt und immer wieder Rechtsstreitigkeiten nach sich zieht, ist nicht gut für die Kommunen und den Einzelhandel.
Sehr geehrte Abgeordnete, das Gesetz nennt nun einen „besonderen Anlass“ oder „einen sonstigen rechtfertigenden Sachgrund“ von entsprechendem Gewicht explizit als Voraussetzung für eine Sonn
tagsöffnung. Darüber hinaus führen wir mit dem „öffentlichen Interesse an der Belebung der Gemeinde oder eines Ortsbereichs“ ein neues Instrument ein, das den Kommunen Handlungsspielraum für die Entwicklung benachteiligter Bereiche eröffnet. Insgesamt schaffen wir damit eine verlässliche Regelung. Alle wissen nun, woran sie sind, und das ist viel wert.
Sehr geehrte Herren und Damen Abgeordnete, es ist schon gesagt worden: Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist in der parlamentarischen Beratung verändert worden. Er ist nochmals klarer und verständlicher geworden und kommt ohne Diagramme aus. Außerdem gibt es praktische Anpassungen. Der Kern hingegen ist unverändert.
Ich bedanke mich bei allen für die strukturierte Beratung und freue mich, dass wir heute ein schwieriges Gesetzgebungsverfahren abschließen können und damit einen starken Sonntagsschutz und Planungssicherheit für alle Beteiligten gewährleisten.
Wir kommen jetzt zur Einzelberatung zu Nr. 1 der Beschlussempfehlung, also zum Gesetzentwurf der Landesregierung.
Artikel 1. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Das sind Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich der Stimme? - Offenbar niemand.
Artikel 2. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich nun um sein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Das sind Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand.
Ich bitte diejenigen, die zustimmen möchten, sich vom Platz zu erheben. - Wer dagegen stimmen möchte, der möge sich jetzt erheben. - Wer sich enthalten möchte, jetzt.
Drucksache 18/1393 neu zurückgezogen hat. Damit erübrigt sich die Abstimmung über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses, und das Zurückziehen wird als Drucksache 18/3736 an Sie verteilt werden.
Wer der Nr. 3 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit in die Beratung einbezogene Eingabe 987 für erledigt erklären möchte, den bitte ich nunmehr um sein Handzeichen. - Das sind fast alle. Möchte jemand dagegen stimmen? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? - Das scheint auch nicht der Fall zu sein. - Somit wird die Eingabe für erledigt erklärt werden.
Wir kommen noch zur Ausschussüberweisung zu Tagesordnungspunkt 6. Vorgeschlagen wird hier der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich nunmehr um sein Handzeichen. - Gibt es hierzu Gegenstimmen? - Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. - Somit haben Sie einstimmig so entschieden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen durch Blickkontakt und Mithilfe der Landtagspräsidentin sind wir zu dem Entschluss gekommen, jetzt Mittagspause zu machen, und zwar bis 15.15 Uhr. Ich wünsche Ihnen eine wunderschöne Pause. Bis nachher!