Protocol of the Session on May 14, 2019

Fakt ist aber auch, dass in einer Welt der Digitalisierung und im Zeitalter von Amazon und Zalando und Co der deutsche Einzelhandel zunehmend unter Druck gerät und er in die Enge getrieben wird. 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag bieten die Onlinehändler ihre Dienste an. Hier mitzuhalten, erfordert viel geschäftliche Kreativität. Dies hat in der Vergangenheit leider schon unzählige Unternehmen und kleine Geschäfte in den Ruin getrieben.

Aber Klagen hilft nicht weiter. Der Einzelhandel muss darauf mit neuen Wegen der Kundengewinnung reagieren und über innovative Produkte sein Geschäft attraktiv machen. Hierzu gehören unter Umständen auch Sonntagsöffnungen.

Die Hauptleidtragenden in dieser Entwicklung bleiben die Arbeitnehmer. „Sonntags offen“ bedeutet für den einfachen Angestellten eine enorme Mehrbelastung. Der Wettlauf um die Kunden wird letztlich auf dem Rücken dieser Arbeitnehmer ausgetragen.

Verehrte Kollegen, es ist mitnichten so, dass dies am Ende mehr Bares für diese Arbeitnehmer bedeutet. Nein! Dank mangelnder Tarifbindung, unbegrenzter Zuwanderung in den Niedriglohnbereich und das Unterlaufen des Mindestlohns durch Subunternehmen werden Marktpreise oftmals unterminiert und ad absurdum geführt.

Meine Damen und Herren, wir begrüßen den Gesetzentwurf dieser Landesregierung, der nach einem harten Ringen als Kompromiss vielen Interessen Rechnung trägt. Dieser Gesetzentwurf wird nicht alle Rechtsunsicherheiten beseitigen können. Am Ende werden weiterhin viele Genehmigungsverfahren vor den Gerichten landen. Das wissen Sie, das wissen wir, und das wissen auch alle Protagonisten, die an diesem Gesetzentwurf mitgewirkt haben.

Aber eines sollte uns, werte Kollegen, am Ende dieser Debatte und vor der Abstimmung eine Mahnung sein. Statt die Sonn- und Feiertagsruhe den neoliberalen Begehrlichkeiten der Märkte unterzuordnen und dieses gewachsene Kulturgut auf dem Altar des grenzenlosen Raubtierkapitalismus zu opfern, ist es Aufgabe der Politik, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten und den Einzelhändlern in unserem Land die Rahmenbedingungen zu schaffen, sich wettbewerbsfähig, kundenfreundlich und vor allem zukunftsweisend aufzustellen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Bothe. - Jetzt spricht für die FDP-Fraktion Herr Jörg Bode.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich musste mich erst einmal sammeln. Die AfD scheint von der Landtagsverwaltung einen anderen Gesetzentwurf der FDP zugeschickt bekommen zu haben als den,

den wir eingereicht haben; denn das alles steht nicht in unserem Gesetzentwurf.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Jasper, Sie haben in Ihrer Rede die zügige Beratung gelobt. Ich finde es gut, dass Sie der Überzeugung sind, dass alles so schnell gegangen sei. Sie sollten aber vielleicht einmal den Kollegen Toepffer fragen. Er hat im Februar erklärt, dass wir schnell ein neues Ladenöffnungsgesetz brauchen. Allerdings war es nicht der Februar dieses Jahres, sondern der Februar letzten Jahres. Was wir jetzt natürlich wissen, ist: Wenn die CDU in der GroKo etwas schnell machen will, muss man kaum anderthalb Jahre warten, schon wird es fertig. - Von daher, Herr Toepffer, kann man versöhnlich sagen: Am Ende wird es dann doch tatsächlich gut.

Sie haben mit den Änderungen am Gesetzentwurf der Landesregierung alle Forderungen, die wir vorgeschlagen und im Gesetzentwurf der FDP aufgegriffen haben, übernommen. Insofern sind Sie sogar noch weiter gegangen. Sie haben noch den Vorschlag von Herrn Nacke mit den Gärtnereien übernommen, Sie haben zu den Anlässen eine Regelung gefunden, die weitergehender ist als unsere Regelung - insofern finden wir das sehr gut -, und Sie haben unsere Regelung zu den Bäckereien und den Brötchen übernommen.

Deshalb kann man schon sagen - egal, ob wir Langschläfer sind oder ob der eine oder andere ein Frühjogger ist -, wenn man jetzt fünf Stunden statt drei Stunden Zeit hat, Brötchen zu verkaufen, dann ist das für alle Beteiligten tatsächlich ein Vorteil. Deshalb herzlichen Dank, dass Sie diesen Punkt ebenfalls aufgenommen haben.

Noch einen weiteren Punkt, den wir vorgeschlagen haben, haben Sie aufgenommen. Er betrifft die ortsteilspezifische Öffnung. Das ist eine Fragestellung, die sicherlich für große Städte wie Hannover oder Braunschweig interessant ist. Danach muss man nicht an allen vier Sonntagen die Geschäfte in der ganzen Stadt öffnen lassen, sondern abgegrenzte Ortsteilbereiche oder Bezirke können sagen: Wir machen an dem einen Sonntag nicht mit, wir nehmen einen anderen Sonntag.

Hier kann man jetzt überlegen, ob der Vorschlag zur Limitierung in unserem Gesetzentwurf erforderlich ist. Wir haben gesagt, dass es ja wohl nicht sein kann, dass Hannover mit 52 Bezirken jeden dafür vorgesehenen Sonntag öffnet, sondern dass man mindestens bei zwölf ein Limit einzieht. Sie haben jetzt gesagt, man nimmt zwei Sonntage. Wir hatten nicht einschätzen können, was Hannover

tatsächlich braucht. Die Landeshauptstadt Hannover hat der Lösung mit zwei Sonntagen zugestimmt und gemeint, das wird gehen. Ich bin mir nicht so sicher, ob das passen wird. Aber wenn die größte Stadt, die davon betroffen ist, sagt: „Das passt, so kriegen wir das hin“, sind wir der Meinung, man sollte es auch tatsächlich so machen. Deshalb auch herzlichen Dank dafür, dass Sie diesen Vorschlag aus unserem Gesetzentwurf übernommen haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das waren unsere Anliegen. Wir wollten für die Bäcker eine vernünftige Lösung, wir wollten eine Anlassdefinition, die von der reinen Addition der Personenzahl, die das Bundesverfassungsgericht ausgelöst hat, abweicht, damit die Verwaltungsgerichte nicht mehr am Freitag über die Sonntagöffnung entscheiden, sondern dass es eine Planungssicherheit, eine vernünftige Rechtssicherheit gibt, und wir wollten diese Freiheit für die Ortsteile haben. Alles das wird in dem Gesetzentwurf, der in der Ausschussberatung entstanden ist, übernommen. Deshalb werden wir aus vollem Herzen, mit großer Begeisterung dieser Ausschussempfehlung als Freie Demokraten zustimmen.

Sofern der Landtag das heute beschließt, werden wir im Gegenzug unseren Gesetzentwurf zurückziehen. Denn es macht ja keinen Sinn, noch einmal etwas beschließen zu wollen, was gerade als Gesetz beschlossen wurde. Das wäre ja doppelt gemoppelt und von daher nicht zielführend.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, so wünsche ich mir das.

Ich glaube, wenn die auf Hinweis vom GBD aufgenommene Regelung - an dieser Stelle danke ich dem GBD auch noch einmal herzlich für die Beratung - von den Gewerkschaften, vom Einzelhandel, von den Kommunen und von den Kirchen gelebt wird, indem die Öffnung rechtzeitig angekündigt wird, dann kann auch die Rechtslage vor Gericht rechtzeitig geklärt werden. Das, so glaube ich, wird auch zur Befriedung der Lage beitragen - die Fälle werden ja tatsächlich kommen -, wenn das Gericht nicht am Freitag vor einer Öffnung am Sonntag entscheidet, sondern langfristig vorher.

Deshalb herzlichen Dank für die Beratung. Wenn Sie dann das nächste Mal unsere Vorschläge noch schneller übernehmen, ist es noch besser für das Land, Herr Toepffer.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Bode. - Für Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält jetzt die Kollegin Eva Viehoff das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben gerade sehr viel darüber gehört, dass dem Arbeitsschutz Genüge getan wurde. Wir Grünen sagen, wo Arbeitsschutz draufsteht, da sollte auch Arbeitsschutz drin sein.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das, was uns hier heute vorliegt, bedeutet eben, dass der Arbeitsschutz, der sonntägliche Arbeitsschutz, der verfassungsrechtlich festgelegt ist, aufgeweicht wird; denn die Öffnung wird nicht an vier Sonntagen erlaubt, sondern an sechs.

Herr Jasper, natürlich gab es auch von RotSchwarz eine Gesetzesinitiative. Sie sprachen davon, dass viele von uns diese nicht verstanden hätten. In der Beratung gab es eine Novelle, die die Große Koalition vorgeschlagen hat. Genauso müssen Sie das mit dem rot-grünen Gesetzentwurf sehen. Denn in unserer Fraktion hätte trotz der Zustimmung im Kabinett, einen Gesetzentwurf vorzuschlagen, dieser aus der letzten Periode mit Sicherheit keine Mehrheit gefunden.

Aber in der Frage des Überbietungswettbewerbes - bin ich froh, dass der Kollege Bode den Gesetzentwurf zurückzieht - hätte ja die FDP sowieso den Tabellenführer gemacht.

Wir Grünen allerdings stehen hinter den Verkäuferinnen und Verkäufern, die am Sonntag arbeiten müssen und die nach dem Gesetzentwurf jetzt zusätzlich - wenn wir die sechs Sonntage nehmen - keine gemeinsame Zeit mit ihrer Familie haben und die darüber hinaus auch noch bei Jubiläen antreten müssen, um zusätzliche Sonntagsöffnungen zu ermöglichen.

In einem sind wir uns einig: Wir mussten das Gesetz anfassen, es musste Rechtssicherheit geschaffen werden. Ob das mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gelingt, das stellen wir infrage.

So ist auch unser Entschließungsantrag zu verstehen. Wir werden weiter über die Ladenöffnungszeiten streiten und debattieren. Dafür ist unser Änderungsantrag der Anfang.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die GroKo wollte diese Rechtsunsicherheit beenden - so weit die gute Absicht -, aber nicht immer ist das, was gut gemeint ist, auch tatsächlich gut gemacht. Da ist unsere Kritik eben sehr deutlich: Der Sonntag ist verfassungsrechtlich geschützt, und nur bei nachvollziehbaren, triftigen Gründen darf geöffnet werden.

Wir wissen natürlich, dass es eine Ausweitung gibt: Die Krankenhäuser müssen arbeiten - das ist ein triftiger Grund -, um die Gesundheit der Menschen sicherzustellen, und auch Feuerwehr und Polizei müssen an Sonntagen arbeiten, um für Schutz und Ordnung zu sorgen. In diesen Fällen geht es eben nicht anders.

Aber Fragen des schnöden Mammons oder des schlichten Einkaufens sind eben mitnichten triftige Gründe. Das hat das Bundesverfassungsgericht sehr deutlich gesagt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Unser Problem ist der Onlinehandel. Aber der Einzelhandel bekommt durch den verkaufsoffenen Sonntag nicht die Konkurrenzfähigkeit gegenüber dem Onlinehandel, wenn wir die verfassungsrechtlich gesicherte Arbeitsruhe weiter aushöhlen. Nein, wir müssen die Wettbewerbsfähigkeit und die Wettbewerbsnachteile des Einzelhandels ganz anders in den Griff nehmen. Wir brauchen kostendeckende Versandpreise. Das führt dann z. B. auch zur vernünftigen Bezahlung von Paketboten. Die Versendung muss auch entsprechend dem ökologischen Fußabdruck kostenmäßig eingepreist werden, sodass die Ware vor Ort günstiger ist als die bestellte Ware. Das wäre eine Steuerungsmöglichkeit, um dem Einzelhandel eine Chance gegenüber der Konkurrenz des Onlinehandels zu geben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Deshalb fordern wir mit unserem Entschließungsantrag, den Arbeitsschutz wieder ernst zu nehmen. Sie können sicher sein, wenn wir „Arbeitsschutz“ draufschreiben, dann steht bei uns auch Arbeitsschutz darin. Das bedeutet keine Aufweichung des verfassungsrechtlich geschützten Sonntags, das bedeutet, dass ein wirklich triftiger Grund vorliegen muss und eben nicht der schnöde Mammon im Vordergrund steht oder die Tatsache, dass ich Nagellack kaufen will. Dies sind keine Ausnahmen. Mit uns wird es keine Sonntagsöffnungen einfach für Geschäftsjubiläen jedweder Art geben, und es wäre sinnvoll, auch die Genehmigungsverfahren, die hier gerade als so transparent gelobt worden

sind, von Anfang an öffentlich und transparent mit allen Beteiligten zu erörtern und sie nicht zu veröffentlichen und dann darauf zu warten, ob die Gewerkschaften oder die Kirchen gegen den einen oder anderen Sonntag klagen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Seien Sie also ehrlich! Unterstützen Sie unseren Antrag für mehr Arbeitsschutz an Sonn- und Feiertagen! Ich freue mich auf die weitere Beratung des Entschließungsantrags. Wir Grünen werden dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zustimmen.

Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke, Kollegin Viehoff. - Zu einer Kurzintervention haben sich jetzt die Kollegin Sylvia Bruns und der Kollege Burkhard Jasper gemeldet.

Liebe Kollegin Eva Viehoff, ich habe zwölf Jahre meines Lebens im Einzelhandel verbracht, lange Jahre fest angestellt als Abteilungsleiterin eines großen schwedischen Bekleidungsunternehmens, lange Jahre als Aushilfe. Also zehn bis zwölf Jahre kommen zusammen.

Sie reden bei der Arbeit am Sonntag immer vom Schutz des Menschen vor Übergriffen. Ich kann mich daran erinnern, dass wir uns tatsächlich um die Sonntagsarbeit geschlagen haben, weil wir immer 100 % Aufschlag bekommen haben, weil wir immer mehr Stunden bekommen haben, weil wir tatsächlich immer den Freizeitausgleich bekommen haben.

Ich finde es richtig, diese Vier-plus-zwei-Regelung zu machen. Aber ich kann mich nicht daran erinnern, dass wir Menschen getrieben haben, die dahin gehen mussten. Vielmehr gab es immer das Gedrängel, wer sich als Erstes meldet. Den Freizeitausgleich und das Mehrgehalt haben wir nämlich gerne genommen.

Deswegen frage ich mich: Haben Sie auch mit Betroffenen darüber gesprochen?