Ich habe regelmäßig und fortlaufend zusammen mit dem Vorstandsvorsitzenden der NORD/LB, Herrn Bürkle, den Haushaltsausschuss über die Fortschritte in diesem für die NORD/LB und für das Land so wichtigen Projekt unterrichtet. Zuletzt standen wir am 27. Februar 2019 dem Haushaltsausschuss Rede und Antwort. Die Landesregierung hat den Niedersächsischen Landtag zudem, wie Sie alle wissen, in einer Sondersitzung am 5. Februar über den aktuellen Stand der NORD/LB unterrichtet. Wir befinden uns auch unter Einbindung der zuständigen Bundesministerien in einem fortlaufenden Austausch mit der Bankenaufsicht und der Europäischen Kommission.
Wie ich dem Niedersächsischen Landtag bereits dargelegt habe, ist es das Ziel der Landesregierung, die zugunsten der NORD/LB vorgesehenen Maßnahmen mit dem europäischen Wettbewerbsrecht beihilfefrei vorzusehen. Das bedeutet, dass sich das Land Niedersachsen so verhalten muss, wie sich auch ein privater Investor verhalten würde. Die Verhaltensweise der Landesregierung ist der EU-Kommission bekannt. Es gibt seitens der EU-Kommission bisher keine Äußerungen, die darauf hindeuten, dass sie Vorbehalte dagegen hätte.
Die Landesregierung empfindet das Wirken der EU-Kommission als sehr hilfreich, weil sich der Auftrag der Generaldirektion „Wettbewerb“ - ein wettbewerbsneutraler und nach den Gesichtspunkten der ökonomischen Vernunft handelnder Staat - mit der Auffassung der Landesregierung deckt. Die
EU-Kommission wird den Businessplan und das Geschäftsmodell der NORD/LB, nachdem die letzten Details festgelegt worden sind, prüfen und das Investment auf seine Wirtschaftlichkeit hin abklopfen. Die Landesregierung sieht den darauf folgenden Gesprächen mit der Kommission mit einer positiven Erwartungshaltung entgegen.
Zu Frage 1: Löst das Engagement der Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt einschließlich möglicher Garantien einen sogenannten Beihilfefall aus? - Die Niedersächsische Landesregierung hat das Ziel, die zugunsten der NORD/LB geplanten Kapital- und Garantiemaßnahmen beihilfefrei zu gewähren. Ich bin davon überzeugt, dass eine Stärkung der NORD/LB, wie sie derzeit mit der Sparkassen-Finanzgruppe diskutiert und zeitnah final abgestimmt werden soll, keine wettbewerbswidrige Beihilfe darstellt.
Zu Frage 2: Welche Funktion hat die NORD/LB nach der Vorstellung der Landesregierung zukünftig im Bankensystem? - Wie bereits im Vorspann von mir erwähnt, sind die letzten Details zur Ausgestaltung des Geschäftsmodells der NORD/LB noch nicht festgelegt worden. Das wird in Kürze geschehen. Die Landesregierung sieht die NORD/LB auch künftig als vor allem im norddeutschen Raum verankertes Kreditinstitut, das als Landes- und Universalbank tätig sein wird. Kern des Geschäftsmodells sollen dabei das Firmenkundengeschäft, die Immobilienfinanzierung, das Agrar-Banking sowie eine Abgrenzung zum Sparkassen- und Privatkundengeschäft sein.
Über die Art und Weise der Fortführung der Braunschweigischen Landessparkasse (BLSK) werden sich die künftigen Träger der NORD/LB zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Darüber habe ich bereits in der Sondersitzung des Landtags ausgeführt.
Zu Frage 3: Welche Voraussetzungen hat die Herauslösung der Braunschweigischen Landessparkasse? - Die BLSK ist eine teilrechtsfähige Anstalt der NORD/LB, eine Anstalt öffentlichen Rechts. Sie beschäftigt ca. 1 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, verfügt aber nicht über eigene Querschnittsfunktionen wie zum Beispiel IT, Rechnungslegung, Risiko-Controlling oder Personalwesen. Alle Querschnittsfunktionen werden von der NORD/LB gestellt und intern abgerechnet.
In der BLSK gibt es keine Eigenkapitalposition. Folglich erstellt die BLSK auch keine eigene Bilanz und verfügt nicht über eine eigene Banklizenz. Um die BLSK aus der NORD/LB herauslösen zu können, müssten die fehlenden Querschnittsbereiche geschaffen und die Betriebsgenehmigung, also eine Banklizenz, eingeholt werden. Alternativ könnte die BLSK auf eine Anstalt oder einen anderen Träger übertragen werden, der bereits über die notwendigen Betriebsbereiche und eine Lizenz verfügt. Hierzu wären jedoch Änderungen der NORD/LB im Staatsvertrag erforderlich.
Vielen Dank, Herr Minister Hilbers. - Die erste Zusatzfrage für die AfD-Fraktion stellt Herr Abgeordneter Lilienthal. Bitte!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Wir fragen die Landesregierung, ob wir nach den Ausführungen des Finanzministers jetzt ernsthaft damit rechnen müssen, dass am nächsten Donnerstag im Rahmen der Bilanzpressekonferenz der NORD/LB wieder nicht auf das Geschäftsmodell der Bank eingegangen wird.
Wir stehen in einem intensiven Austausch über das Geschäftsmodell. Es sind noch letzte Dinge zu finalisieren. Wann wir die Finalisierung vornehmen können, hängt von den weiteren Gesprächen ab. Dazu kann ich Ihnen heute nichts sagen.
Meine Damen und Herren! Aufgrund der Tragweite der Entscheidung über die NORD/LB: Ist die Landesregierung geneigt, diese Geschichte irgend
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Niedersächsische Landesregierung beschäftigt sich auf allen Ebenen mit der Neuaufstellung der NORD/LB. Dieses Thema wurde intensiv im Kabinett und in verschiedenen Sitzungen beraten. Es wird eng abgestimmt zwischen allen Beteiligten und der Landesregierung bis hin zur Spitze.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die erste Zusatzfrage für die FDP-Fraktion stellt Herr Kollege Bode. Bitte!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister Hilbers, vielen Dank für den Hinweis, dass das eng abgestimmt wird. Vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung auf unsere Anfrage bisher geantwortet hat, dass es keinerlei abgestimmte Strategie über die zukünftige Geschäftsausrichtung der NORD/LB gebe
und dass es keinerlei Abstimmungsgespräche zwischen dem Wirtschaftsministerium und dem Finanzministerium gebe, frage ich die Landesregierung, ob sie uns sagen kann, wie sie die Forderungen, die gestern von der Reedereiwirtschaft Niedersachsens an Sie übersandt worden sind - nämlich dass die NORD/LB künftig auch im Schiffsbereich weiter mit Krediten zur Verfügung stehen soll -, bewertet und ob sie diese unterstützt.
Frau Präsidentin! Herr Bode, die Forderungen der Schiffswirtschaft sind in der Tat in einem Positionspapier formuliert worden. Das ist die Sicht der Reederei- und Schifffahrtswirtschaft. Wir haben
auch die Position der Bank und die Notwendigkeiten der Neuaufstellung der NORD/LB zu berücksichtigen. Das alles wird sorgfältig miteinander abgewogen.
Vielen Dank. - Die zweite Zusatzfrage stellt für die FDP-Fraktion Herr Kollege Grascha. Bitte, Herr Kollege!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich frage vor dem Hintergrund eines Artikels über die NORD/LB in der heutigen Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Da geht es u. a. um die Frage der Schiffskredite und um die Frage der Auslagerung der Schiffskredite - das ist ja schon mehrmals auch öffentlich diskutiert worden -, insgesamt ein Nominalwert von 4,6 Milliarden Euro. In dem Artikel geht es um die Frage, ob eine Abwicklungsgesellschaft damit beauftragt wird. Ich frage die Landesregierung, welche Vorteile es aus der Sicht der Landesregierung hat, eine Abwicklungsgesellschaft, z. B. wie die der HSH, gegenüber einer eigenen Abwicklungsgesellschaft zu nutzen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir befinden uns in der Abstimmung, was sinnvoller und besser ist, was wirtschaftlicher ist. Das hängt davon ab, zu welchen Bedingungen wir uns mit einem Partner zusammentun können. Ich glaube, es steht außer Frage, dass es, wenn man mit einem Partner zusammenarbeitet, auch Skalen- und Synergieeffekte gibt. Deswegen reden wir mit unseren Partnern, ob wir uns dort zusammentun können. Ich glaube, es ist sinnvoll, dass wir alle Dinge ausloten. Da sind wir in Abstimmungsgesprächen.
NORD/LB hinsichtlich ihrer Ausrichtung im Prinzip ergänzt haben: Ist die Landesregierung mit mir der Auffassung, dass dieser Punkt für die zukünftige Ausrichtung der NORD/LB ganz elementar ist, damit Großsparkassen und NORD/LB sich nicht kannibalisieren?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege, es ist selbstverständlich, dass wir uns mit dem Geschäftsmodell so bewegen, dass wir uns nicht kannibalisieren. Ich glaube, das ist selbstredend. Das liegt auch schon in der Tatsache begründet, dass wir die niedersächsischen Sparkassen über ihren Spitzenverband im Trägerkreis haben und behalten werden. Insofern, glaube ich, wird es dort ein abgestimmtes Verfahren geben.
Vielen Dank. - Die erste Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt Herr Kollege Wenzel. Bitte!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister, können Sie ausschließen, dass Schuldner, die in der Vergangenheit ihre Kredite nicht bedient haben, über Konstruktionen wie den Verkauf von Cerberus oder auch eine Abbaubank oder Verhandlungen mit einzelnen Käufern am Ende Kredite zu günstigeren Preisen erwerben und damit sozusagen indirekt ihre eigenen Kredite verbilligt aufkaufen?