Protocol of the Session on November 13, 2018

Vor dem Hintergrund, dass Sie eben ausgeführt haben, dass die Investitionen aus dem Sondervermögen Digitalisierung fließen und dass bei einer Auflösung des Sondermögens, wie es die FDP fordert, die Investitionen nicht mehr möglich wären, frage ich Sie: Können Sie mir bitte sagen, wie viel Cent aus dem Sondervermögen Digitalisierung 2018 bereits ausgezahlt worden sind?

Das Sondervermögen ist mit einem Maßnahmenplan und mit einem Digitalisierungskonzept auf den Weg gebracht worden. Das läuft jetzt sukzessive an.

(Christian Grascha [FDP]: Es geht nur um den Centbetrag! - Dr. Stefan Birk- ner [FDP]: Mehr nicht!)

- Die Zahl, wie viel davon ausgezahlt worden ist, habe ich hier nicht vorliegen.

Dieses Sondervermögen wird über die Maßnahmen, die damit eingeleitet werden - eben weil das Sondervermögen überjährig genutzt werden kann -, maßgeblich dazu beitragen, dass wir einen kontinuierlichen Ausbau der digitalen Infrastruktur haben werden und nicht so ein Flickwerk, wie Sie es auf den Weg bringen wollen: mal mit einem Sonderprogramm, und dann erfolgt wieder nichts.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Wir machen das im Haushalt, wie sich das gehört!)

Die Anbieter und Kommunen können sich auf eine dauerhafte, stetige Förderung dieser Maßnahmen verlassen. Das ist konsequente Politik in unserem Land.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Wir werden auch die Investitionen nach vorn bringen. Herr Wenzel, da wird es eine Fortsetzung des Kurses geben, den wir mit dem Nachtrag 2018 eingeleitet haben, den wir mit dem Haushaltsplanentwurf im Sommer fortgesetzt haben und den wir jetzt in einen Beschluss münden lassen werden, den die Fraktionen auf den Weg bringen. In dieser Kontinuität wird es weitergehen.

Ich habe Ihnen mehrfach gesagt, dass die Kapitalmaßnahmen, die bei der NORD/LB überlegt werden, im Rahmen des Beteiligungsmanagements durchgeführt werden. Ich weiß nicht, ob Sie es nicht hören wollen! Sie könnten es einfach einmal zur Kenntnis nehmen, weil das auch überall steht, wo Sie etwas lesen. Dort steht nichts anderes.

Also, meine Damen und Herren: Wir sind in Sachen Schuldentilgung stark unterwegs. Wir haben mit dem letzten Abschluss bewiesen, dass wir zur Schuldentilgung bereit sind und sie auch praktisch vornehmen, nicht nur theoretisch. Wir haben bereits beschlossen, das wieder aus der VW-Milliarde zu machen. Wenn der Jahresabschluss das hergibt, wird das auch so fortgesetzt.

In diesem Land wird es auch weiterhin Altschuldentilgung geben. Es wird aber den klugen Mix aus Zukunftsinvestitionen und Schuldentilgung geben. Das macht eben das aus, was zu Fortschritt und Wachstum führt. Deshalb machen wir verantwortliche Politik für unser Land, und das wird weiterhin der Kurs sein.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Dann schließen wir die Beratung und kommen zur Ausschussüberweisung.

Federführend soll der Ausschuss für Haushalt und Finanzen sein, mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, der Ausschuss für Inneres und Sport, der Kultusausschuss und der Ausschuss für Wissenschaft und Kultur.

Wer dem so folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.

Meine Damen und Herren, wir treten in die Mittagspause ein. Wir treffen uns hier um 15.15 Uhr wieder.

(Unterbrechung der Sitzung von 13.41 Uhr bis 15.15 Uhr)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir kommen jetzt zum

Tagesordnungspunkt 6: Erste und abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/2029

Zur Einbringung hat sich gemeldet der Kollege Wiard Siebels von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich mache es einigermaßen kurz: Bei der Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes, die heute auf der Tagesordnung steht, handelt es sich ausschließlich um eine Anpassung der Fraktionskostenzuschüsse. Dafür ist ein Verfahren vorgegeben: Die Präsidentin hat einen Vorschlag zu unterbreiten. Das hat sie auch getan. In einer zweiten Runde hat sie diesen Vorschlag noch etwas korrigiert; denn wie Sie alle in Erinnerung haben, haben wir die Fraktionskostenzuschüsse, insbesondere mit Blick auf die Oppositionsfraktionen und ein Gleichgewicht der Kräfte im Parlament, erhöht.

Die Frage war nun, ob die Fraktionskostenzuschüsse aufgrund der Kostensteigerungen in Gänze angepasst werden sollten oder nicht. Der Vorschlag der Frau Präsidentin ist jetzt, alle Beträge um jeweils 2 % zu erhöhen. Diese Erhöhung entspricht den Veränderungen der Tarifgehälter im öffentlichen Dienst und der Kostensteigerung bei den für die Fraktionsarbeit benötigten Sachmittel.

Der jetzt vorgelegte Vorschlag findet nach meiner Kenntnis die Zustimmung aller Fraktionen. Wir haben uns im Ältestenrat auch darauf verständigt - so wie das bei solchen Fragen traditionsgemäß erfolgt -, dass heute sofort über den Gesetzentwurf abgestimmt werden soll.

Ich möchte es dabei bewenden lassen. Es besteht Einigkeit hier im Hause. Ich halte die angepeilte Steigerung für vertretbar und angemessen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU, bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Siebels. - Für die Fraktion der AfD hat sich Herr Peer Lilienthal gemeldet.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich schließe mich den Ausführungen meines Vorredners an. Wir halten diese Erhöhung für absolut moderat und angemessen. Auch die Weise, wie man zu dem Betrag gekommen ist, halten wir für richtig.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD und Zustimmung von Wiard Siebels [SPD])

Auch Ihnen vielen Dank, Herr Lilienthal. - Nun hat Herr Limburg für Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich meinen beiden Vorrednern an.

Auch wenn es für Besucherinnen und Besucher vielleicht etwas skurril wirkt, dass wir hier unten ans Redepult gehen, obwohl wir uns alle einig sind: Ich finde es richtig und notwendig, dass wir in diesen Fragen Sensibilität und Augenmaß walten lassen und dieses Thema öffentlich debattieren. Wir brauchen uns nicht zu verstecken: Fraktionskostenzuschüsse sind selbstverständlich notwendiger Bestandteil einer parlamentarischen Demokratie. Darum ist es auch richtig, dass sie von Zeit zu Zeit an Inflationsrate und Tarifsteigerungen angepasst werden.

Das und nicht mehr passiert hier. Deswegen stimmen wir diesem Gesetzentwurf heute gerne zu.

Vielen Dank.

(Zustimmung)

Auch Ihnen vielen Dank, Herr Limburg. - Nunmehr liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Die Fraktionen waren sich im Ältestenrat darüber einig, über den Gesetzentwurf sofort abzustimmen. Nach § 27 Abs. 1 der Geschäftsordnung kann der Landtag einen Gesetzentwurf am Ende der ersten Beratung an einen Ausschuss überweisen. Eine Überweisung an einen Ausschuss gilt als be

schlossen, wenn mindestens 20 Mitglieder des Landtages dafür stimmen.

Ich frage zunächst entsprechend unserer Geschäftsordnung, ob Ausschussüberweisung beantragt wird. - Das ist nicht der Fall. Somit haben sich weniger als 20 Mitglieder des Landtages für eine Ausschussüberweisung ausgesprochen. Eine Ausschussüberweisung wird nicht von der erforderlichen Zahl von Abgeordneten verlangt.

Nach § 29 Satz 1 unserer Geschäftsordnung beginnt die zweite Beratung frühestens am zweiten Tag nach Schluss der ersten. Sie kann jedoch nach Satz 3 dieser Vorschrift früher beginnen, wenn nicht eine Fraktion oder zehn Mitglieder des Landtages widersprechen.

Ich frage daher, ob es Widerspruch dagegen gibt, die zweite Beratung jetzt sofort durchzuführen. - Es zeigt sich kein Widerspruch von einer Fraktion oder zehn Mitgliedern des Landtages gegen eine sofortige zweite Beratung.

Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung in der Sache. Eine Berichterstattung ist naturgemäß nicht vorgesehen. Die Wortbeiträge sind bereits erfolgt.

So kommen wir jetzt zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer diesem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich, sich jetzt von seinem Platz zu erheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dann haben Sie so beschlossen.

Wir kommen nunmehr zum