Ich könnte aber auch einfach darüber reden, wie Sie mit Ihrer Politik die Stimmung in diesem Land vergiften und wie Sie immer wieder versuchen, ein Bild von diesem Land zu zeichnen, das mit der Realität aber auch rein gar nichts zu tun hat.
Das verunsichert die Menschen. Genauso wie natürlich auch die Vervielfältigung jeder einzelnen Straftat über die Medien, über die sozialen Medien - viel mehr als das vor 20 Jahren noch möglich war - zu einer Verunsicherung beiträgt.
Die Zahlen der Fälle von Kindesmissbrauch sind seit Jahren stabil niedrig. Der Eindruck, den die Menschen haben, ist aber genau gegenteilig.
Die Dunkelfeldstudie zeigt uns, dass fast 20 % der befragten Menschen in Niedersachsen Angst davor haben, Opfer eines Wohnungseinbruchsdiebstahls zu werden. Die tatsächliche Betroffenheit liegt aber bei unter 2 % der Befragten.
geht, wie wir den Menschen das Gefühl vermitteln, dass sie sicher leben, weil sie es nämlich können. Dazu trägt nicht bei, sie zu verunsichern. Dazu trägt eine solide, besonnene Politik bei. Dazu trägt bei, dass man die Dinge nicht tabuisiert, aber auch nicht dramatisiert. Und dazu trägt bei, dass man wirklich verantwortungsvoll mit den Aufgaben umgeht, die einem übertragen worden sind. Das ist unsere Aufgabe als Landtag und als Landesregierung. Wir werden ihr gerecht.
Sehr geehrter Herr Innenminister, in Niedersachsen leben nach Aussagen des Innenministeriums zurzeit etwa 70 Gefährder und ca. 850 Salafisten. Nach § 58 a des Aufenthaltsgesetzes kann man Leute abschieben, von denen eine Gefahr ausgeht. Wir wollen wissen, warum diejenigen, die abschiebbar sind, noch nicht abgeschoben wurden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein Blick ins Gesetz erleichtert bekanntlich die Rechtsfindung. § 58 a sieht nicht vor, dass ein Gefährder abgeschoben werden kann.
Erstens. § 58 a sieht vor, dass ein Gefährder, eine Person, ein Ausländer abgeschoben werden kann, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass von ihm eine große und akute Gefahr für die Sicherheit ausgeht. Sie können nicht einfach jemanden, den Sie als Gefährder einstufen, morgen ab
schieben. Ich weiß, dass Ihnen das gefallen würde. Das ist aber nicht die Realität. Die Rechtslage ist eine andere. Die Einstufung als Gefährder rechtfertigt keine Abschiebung. Sie müssen mehr haben, als diese bloße Einstufung.
Zweitens. In Niedersachsen leben keine 70 Gefährder. Es gibt 70 in Niedersachsen verortete Gefährder, von denen sich aber nicht alle hier befinden.
Drittens. Nehmen Sie einfach zur Kenntnis, dass wir nur diejenigen abschieben können, bei denen wir diese Erkenntnisse haben! Übrigens lösen wir das Problem damit nicht. Wir wissen, dass von den Gefährdern in Niedersachsen insgesamt nur ein Drittel lediglich einen Pass hat. Alle anderen haben entweder zwei, also einen deutschen und einen anderen, oder sogar nur den deutschen. Da hilft uns also der § 58 a überhaupt nichts. Dann, wenn sich die entsprechenden Hinweise so weit verdichten lassen, ist es im Einzelfall denkbar - das habe ich gestern ausgeführt -, ihn für eine kurze Zeit, wenn es eine konkrete Gefahr abzuwehren gilt, in Präventivhaft zu nehmen. Das sind die Ansätze, um die es dabei geht.
Von daher haben wir jedes Instrumentarium, das wir brauchen, und Gott sei Dank einen Rechtsstaat, der dafür sorgt, dass Missbrauch ausgeschlossen ist.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich frage die Landesregierung: Im Rahmen der PKS wurde bekannt, dass Angriffe auf Polizeibeamte zunehmen. Worin sieht die Landesregierung die Ursachen für die Zunahme dieser Angriffe?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Leider gibt es auf diese Frage keine einfache Antwort. Die Gesellschaft hat sich insgesamt verändert. Das Zutrauen in den Staat und damit
Ich jedenfalls finde es erbärmlich, wenn Polizisten, Feuerwehrleute oder Rettungskräfte von wem auch immer, aus welcher Motivation heraus auch immer, angegriffen werden.
Die Polizei übt das Gewaltmonopol für den Staat aus. Polizistinnen und Polizisten riskieren jeden Tag mehr oder weniger ihre Gesundheit und manchmal auch ihr Leben für unser aller Sicherheit. Deswegen ist Gewalt gegen sie schlicht nicht hinzunehmen und muss mit der gesamten Härte des Gesetzes bestraft werden. Deswegen haben wir in den letzten Jahren für Strafverschärfungen gesorgt, wenn Polizistinnen und Polizisten oder andere Kräfte angegriffen werden.
Wie gesagt: Einfach zuzuordnende Ursachen dafür gibt es nicht. Unsere gemeinsame Aufgabe wird es in Zukunft sein - das ist meine feste Überzeugung -, in der gesellschaftlichen Diskussion, die wir führen, immer wieder den Finger in genau diese Wunde zu legen, weil wir es nicht zulassen dürfen, dass der Rechtsstaat und die ihn vertretenden Organe infrage gestellt oder angegriffen werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Angesichts der Tatsache, dass laut NDR etwa 1,1 % der Bevölkerung Niedersachsens Flüchtlinge sind: Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus der Tatsache, dass knapp 14 % aller bekannt gewordenen Ladendiebstähle von Tatverdächtigen dieser Gruppe begangen werden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum einen erklärt sich die erhöhte Delinquenz - wie das so schön heißt - bei Flüchtlingen u. a. in den Bereichen dadurch, dass die Gruppe, die auch unter der einheimischen Bevölkerung
überproportional an Straftaten beteiligt ist, auch hier entsprechend stark vertreten ist. Das heißt, junge Männer zwischen 16 und 30 Jahren bilden auch unter den schon immer hier lebenden Menschen die größte Gruppe der Straftäter. Da sich die Flüchtlinge zu einem größeren Teil genau aus dieser Gruppe zusammensetzen, ist allein deshalb zu erwarten, dass dieser Anteil größer ist.
Ladendiebstähle müssen bestraft werden. Selbstverständlich, jeder Ladendiebstahl muss aufgeklärt werden, und die Strafe muss folgen. Aber die Umstände sind bei Flüchtlingen oft so, dass sie wenig Geld haben, dass sie oft noch nicht arbeiten dürfen, dass sie oft nicht arbeiten können, dass sie logischerweise viel Zeit für Unsinn haben, weil sie teilweise eben nicht vernünftig beschäftigt werden. Deswegen kommt es leider immer wieder zu diesen Diebstählen. Das ist sehr bedauerlich und ärgerlich und muss unterbunden werden.
Aber es ist jetzt nicht so, dass die Ladendiebstähle unser größtes Problem in Deutschland wären. Von daher bleibt es Aufgabe der Polizei, hierbei wachsam zu sein und die Menschen, die straffällig werden, entsprechend zu bestrafen. Aber was ansonsten gesonderte Maßnahmen angeht: Ich weiß nicht, was Ihnen vorschwebt - etwa Flüchtlinge aus Kaufhäusern herauszuhalten oder so etwas. Das wird jedenfalls nicht ein Erwägung gezogen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vor dem Hintergrund, dass der Minister hier gerade gesagt hat, dass ein Teil der Begründung für den Unterschied zwischen gefühlter und tatsächlicher Sicherheit hier sitze - ich habe das auf die AfD bezogen -: Wo sitzt nach Auffassung der Landesregierung der Rest dieser Begründung?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Rest der Begründung sitzt jedenfalls nicht hier im Plenarsaal.