Protocol of the Session on May 16, 2018

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Danke, Herr Watermann. - Zu einer Kurzintervention hat sich der Kollege Limburg gemeldet.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal gehe ich davon aus, dass Sie, Frau Präsidentin, hier zum Ausdruck bringen wollten, dass Sie die Beiträge eines jeden Abgeordneten gleich wichtig finden.

Auf jeden Fall.

Herr Kollege Watermann, Ihre Argumentation ist in sich widersprüchlich. Zunächst einmal können Sie überhaupt nicht wissen, wie sich die Abgeordneten der Grüne-Fraktion und auch die Grüne-Fraktion als Ganzes im Juni-Plenum, für das Sie ja die Abstimmung anstreben - also nur einen Monat Gesetzgebungsverfahren; so viel zum Thema „breite Beteiligung“ -, verhalten werden. Wie Sie das schon jetzt bewerten können, erschließt sich mir nicht.

(Johanne Modder [SPD]: Das können Sie aber auch von uns nicht wissen!)

Weiterhin haben Sie, Herr Watermann, gerade davon gesprochen, dass Sie alle Vorschläge aufnehmen und eine breite Debatte führen wollen. Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass von der SPD-Fraktion und von der CDU-Fraktion überhaupt noch keine konkreten Vorschläge unterbreitet worden sind. Bislang liegen lediglich ein Gesetzentwurf der Landesregierung und ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

vor, den Sie eben allerdings auch kritisiert haben. Wenn Sie wirklich eine breite Debatte führen wollen, müssen konkrete Vorschläge auf die Tische dieses Hauses gelegt werden, über die dann diskutiert werden kann. Es sollten aber nicht nur irgendwelche Dinge einfach so in den Raum gestellt werden, und am Ende nickt die Große Koalition ab, was der Ministerpräsident vorgibt. Das aber ist doch der Weg, den Sie hier in Wahrheit vorzeichnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Watermann möchte antworten.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Limburg, ich bin davon ausgegangen, dass, wenn Sie einen Änderungsantrag einbringen, dieser zuvor in Ihrer Fraktion beschlossen worden ist. Das kann aber auch ein Irrtum sein.

Weitere Änderungsanträge werden noch kommen, wie das bei Gesetzgebungsverfahren üblich ist. Ich gehe davon aus, dass wir bei der Beratung dieses Gesetzentwurfs nicht einen juristischen Hochseilakt durchführen werden, sondern dass es ein bisschen einfacher sein wird. Deshalb ist das Verfahren, glaube ich, auch überschaubar.

Man kann auch schnell und zügig beteiligen. Man muss es nicht langwierig machen. Ich glaube, dass der Landtag auch nach außen hin ein gutes Bild abgeben würde, wenn er sich möglichst schnell entscheiden würde; denn diese Debatte läuft in der Gesellschaft schon länger. Sie läuft mit uns schon die ganze Zeit. Wir sind in diese Debatte eingebunden. Trotzdem bleibt es einem jeden selbst überlassen, was er am Ende für richtig hält. Ich denke, ein zusätzlicher Feiertag in Niedersachsen ist gut.

(Christian Meyer [GRÜNE]: Zwei wä- ren besser!)

Faire Beratungen sind besser. Dann wollen wir mal gucken, was wir daraus machen können.

(Zustimmung bei der SPD)

Herzlichen Dank, Herr Watermann. - Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen nicht mehr vor.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Für den Gesetzentwurf und den dazu vorliegenden Änderungsantrag wird der Ausschuss für Inneres und Sport als federführender Ausschuss vorgeschlagen, und mitberatend soll sein der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist das einstimmig so beschlossen worden.

(Unruhe)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn es etwas ruhiger geworden ist, kommen wir zum

Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes über das „Sondervermögen zur Finanzierung des Ausbaus von Gigabitnetzen und der Beschleunigung von Digitalisierungsmaßnahmen“ und zur Änderung des Gesetzes über das „Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung“ - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/772

Eingebracht wird der Gesetzentwurf durch Finanzminister Reinhold Hilbers. Herr Hilbers, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute legen wir Ihnen dieses Zukunftsgesetz mit seinem etwas sperrigen Titel vor. Neue Technologien und Dienstleistungen durchdringen nahezu jeden Bereich des täglichen Lebens und Wirtschaftens. Das hat nicht zuletzt die Hannover Messe, die vor wenigen Wochen stattgefunden hat, eindrucksvoll gezeigt. Die Digitalisierung der Wirtschaft und der Gesellschaft schreitet in riesigen Schritten voran und ist eine zentrale Herausforderung, die wir für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes zu bewältigen haben. Darin liegen große Chancen für unser Land, für die Modernisierung unseres Landes und für die Wirtschaft - wenn wir alles richtig machen. Wenn wir es nicht richtig machen, besteht die große Gefahr, dass unser Land an Wettbewerbsfähigkeit verliert.

(Jörg Bode [FDP]: Das wird passieren!)

Deswegen ist Voraussetzung für das politische Handeln, für das Fortkommen und für das Gelingen der digitalen Transformation in unserem Land,

dass wir für alle Menschen in Niedersachsen gigabitfähige Netze bereitstellen und dass wir uns darauf einstellen, dass der Datenhunger steigen wird. Das Fraunhofer-Institut hat vor einigen Monaten errechnet, dass der Datentransfer in den nächsten zehn Jahren um mehr als das Fünffache zunehmen wird.

Das Thema „Digitalisierung“ ist daher ein Schwerpunkt der politischen Arbeit dieser Landesregierung. Diese Aufgabe zieht sich durch alle Ressorts und muss in enger Zusammenarbeit mit dem Bund, den Kommunen und der niedersächsischen Wirtschaft gelöst werden. Hierzu hat das Finanzministerium in enger Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium und dem Innenministerium den Entwurf eines Errichtungsgesetzes für ein „Sondervermögen Digitalisierung“ erarbeitet, den wir Ihnen heute vorlegen.

Wie Ihnen bereits bekannt ist, konnte im Haushaltsjahr 2017 ein Überschuss in Höhe von 1,2 Milliarden Euro erwirtschaftet werden. Dieser Überschuss ist entstanden, weil wir die Beträge der letzten Steuerschätzung vom November 2017 nicht etwa durch nachtragshaushaltsplanbedingte Mehrausgaben belegt, sondern ganz bewusst für die Umsetzung dieser Zukunftsaufgaben reserviert haben. Die sich aus dem finanziellen Spielraum ergebenden Möglichkeiten sind von uns konsequent genutzt worden, um den Weg einer soliden und nachhaltigen Finanzpolitik zu beschreiten und gleichzeitig wichtige Zukunftsthemen entschlossen anzupacken.

Ich habe stets betont, dass es mir ein besonderes Anliegen ist, neben dem Tätigen von wichtigen Investitionen endlich auch in das Abtragen des Schuldenbergs einzusteigen, wenn sich finanzielle Spielräume dafür eröffnen. Das ist jetzt der Fall. Neben der Tilgung von Schulden in Höhe von 100 Millionen Euro - womit wir zukünftige Lasten reduzieren - können wir aus besagtem Abschluss 500 Millionen Euro für die Zukunftsaufgabe Digitalisierung - das ist die erste Hälfte der 1 Milliarde Euro, die wir uns in unserem Land zu investieren vorgenommen haben - bereitstellen.

Weitere 300 Millionen Euro können wir in das „Sondervermögen Hochschulkliniken“ fließen lassen mit dem Ziel, die Sanierung der Hochschulkliniken weiter voranzutreiben. Dieses Sondervermögen statten wir jetzt also zusätzlich aus, damit wir dort grundlegend weiter vorankommen.

Diese beiden Schritte - wichtige Investitionen und gleichzeitig Schuldentilgung - markieren einen

Wandel in der Landespolitik und machen deutlich, dass wir beides im Blick haben. Das neue „Sondervermögen Digitalisierung“ und das bereits im letzten Jahr eingerichtete „Sondervermögen zur Sanierung der Hochschulkliniken“ sichern für diese beiden Vorhaben über mehrere Jahre hinweg Investitionsmittel und bieten somit die Gewähr, dass die zugeführten Mittel bis auf den letzten Cent für den jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Zweck zur Verfügung stehen.

Die Darstellung des „Sondervermögens Digitalisierung“ und der daraus zu finanzierenden Maßnahmen erfolgt mit dem Haushaltsplan 2019 im Einzelplan des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung. Über eine zweckgebundene Aufteilung der dem „Sondervermögen Digitalisierung“ in Höhe von 500 Millionen Euro zugeführten Mittel wird in einem ersten Schritt Ende Juni 2018 mit den Kabinettsbeschlüssen zum Haushalt 2019 entschieden.

Die Veranschlagung einzelner Maßnahmen im „Sondervermögen Digitalisierung“ erfolgt - wie auch schon beim „Sondervermögen zur Sanierung der Hochschulkliniken“ gesetzlich geregelt - transparent unter Einbeziehung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen sowie der zuständigen Fachausschüsse des Niedersächsischen Landtages.

In einen jährlich fortzuschreibenden Maßnahmenfinanzierungsplan werden die Vorhaben aufgenommen, die unterjährig im Rahmen des Vermögensbestandes finanziert werden sollen. Der Maßnahmenfinanzierungsplan wird dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur Kenntnis gegeben und ist Voraussetzung für eine Veranschlagung im Landeshaushalt. Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen werden damit transparent dargestellt. Von „schwarzen Kassen“ oder „geparktem Geld“ kann keine Rede sein. Diese Mittel werden bei den Hochschulkliniken und bei der Digitalisierung bis zum letzten Cent ankommen, meine Damen und Herren, und werden unser Land dort entscheidend voranbringen.

Die Informations- und Kommunikationstechnologien eröffnen den Menschen und den Unternehmen in unserem Land sowie den Verwaltungen wichtige, nachhaltige Chancen, meine Damen und Herren. Deswegen hat dieses Gesetz zwei Säulen: Es stärkt die gigabitfähigen Netze in unserem Land und schafft damit zunächst einmal die Voraussetzungen dafür, dass bei uns Wirtschaft und Digitalisierung gelingen können.

Privatwirtschaftlichen Initiativen ist immer der Vorrang zu geben. Sie reichen aber nicht aus. Es hat sich eindeutig gezeigt, dass es Regionen bzw. Gebiete in unserem Land gibt, in denen es für private Investoren unattraktiv ist, entsprechend zu investieren, weil sich dort keine Rendite zeigt. Dort kann nur eine gezielte Förderung helfen, alle Menschen und alle Regionen flächendeckend an die Breitbandversorgung anzubinden und damit Effizienz, Wirtschaftswachstum, neue Ideen und Innovationen überall in unserem Land möglich werden zu lassen, unabhängig von den Regionen und entsprechend den Potenzialen ausgerichtet.

Meine Damen und Herren, das ist zukunftsfähige Investition in unser Land. Das ist Anpacken von Zukunftsaufgaben. Wir schaffen heute die Voraussetzungen dafür, dass wir unser Land mit dieser Digitalisierungsstrategie ganz an die Spitze der Bundesländer führen. Diese Technologie wird in den ländlichen Regionen weiterhelfen, sie wird in den Städten weiterhelfen, und sie wird auch in der zweiten Säule weiterhelfen, unsere Landesverwaltung modern und digital aufzustellen.

Dafür legen wir Ihnen diesen Gesetzentwurf vor. Er ist eine gute Grundlage, um unser Land voranzubringen. Es ist ein kluger Mix aus wichtigen Investitionen und Schuldentilgung, der uns mit dem Abschluss 2017 an dieser Stelle gelungen ist.

Ich bedanke mich und wünsche gute Beratungen im Ausschuss.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Hilbers. - Für Bündnis 90/Die Grünen hat sich nun der Kollege Stefan Wenzel zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Man muss es so deutlich sagen: Sie und der Wirtschaftsminister haben keinen Plan und erst recht keinen Masterplan!

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Ihr Gesetzentwurf ist schwammig, unbestimmt und offen für alles Mögliche. So viel Unklarheit hätte ich nicht erwartet.

Vielleicht erklärt die Meldung auf der Titelseite des Handelsblattes von heute die Leerstelle. Ich zitiere:

„Die Auktion von Frequenzen verzögert sich. Der neue Mobilfunkstandard startet in Deutschland erst im nächsten Jahr. Das geht aus einem aktualisierten Zeitplan der Bundesnetzagentur hervor.“

Grund ist der Streit in der GroKo über die Frage, welche Auflagen künftig von den Netzbetreibern zu erfüllen sind: Müssen sie eine flächendeckende Versorgung sicherstellen, oder dürfen sie viele Funklöcher lassen, wo dann die Gemeinden selber sehen müssen, wie sie klarkommen?

Das, meine Damen und Herren, ist der Kern des Streits. Ihr Bundesverkehrsminister hat es in der letzten Wahlperiode versemmelt auf ganzer Linie als Oberdepp der Bundesregierung in dieser Frage.