Protocol of the Session on March 1, 2018

(Beifall bei den GRÜNEN - Helge Limburg [GRÜNE]: Gute Frage!)

Danke, Herr Kollege. - Herr Minister Althusmann, bitte!

Herr Minister a. D. Meyer

(Helge Limburg [GRÜNE]: „Abgeord- neter“ heißt das, Herr Althusmann!)

und Abgeordneter Meyer, Sie wissen ja, dass wir bei der Ausschreibung von Stellen zu absoluter parteipolitischer Neutralität verpflichtet sind. Ich denke, das werden auch Sie in der Vergangenheit immer so gemacht haben.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD - Miriam Staudte [GRÜNE]: Das hat sich aber vorhin noch ganz anders angehört!)

Danke schön. - Herr Oetjen, Sie sind der Nächste. Das ist dann aber schon Ihre zweite Frage, einverstanden? - Bitte!

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass mit dem Nachtragshaushalt zwei Stellen im Innenministerium für ein Referat zur Gestaltung bzw. Gründung einer Fachhochschule für Verwaltung geschaffen wurden, und vor dem Hintergrund der Hinweise aus der Neuen Osnabrücker Zeitung, dass der Minister für Wissenschaft und Kultur offenbar keine neue Fachhochschule auf den Weg bringen möchte, sondern eine solche dezentral gestalten will, frage ich die Landesregierung, was auf diesen beiden zusätzlichen Stellen im Innenministerium zukünftig gemacht werden soll.

(Beifall bei der FDP)

Danke schön, Herr Oetjen. - Herr Innenminister Pistorius wird für die Landesregierung antworten. Bitte!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da die Ausbildung unseres Verwaltungsnachwuchses im Innenministerium ressortiert, ist es logisch, dass wir uns dort um diese Frage kümmern. Die Frage, die Sie gestellt haben - wo und in welcher Konstruktion? -, ist noch nicht beantwortet. Klar ist aber: Es wird eine entsprechende Kapazität aufgebaut werden müssen.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Da hat der Wissenschaftsminister etwas anderes gesagt!)

Ob dezentral oder zentral, wird sich finden. Das werden wir im Innenministerium mit den beiden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die diese Aufgabe wahrnehmen werden, in aller Ruhe erarbeiten. Und zu gegebener Zeit werden wir dann einen Vorschlag unterbreiten, zunächst dem Kabinett.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Herr Thüm- ler hat aber etwas anderes gesagt!)

Vielen Dank, Herr Innenminister Pistorius. - Dr. Genthe, FDP-Fraktion, stellt seine erste Zusatzfrage. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass im Geschäftsbereich des Justizministeriums 40 neue Richterstellen geschaffen werden sollen und im Ministerium selber vier Stellen - eine hat der Kollege Limburg eben angesprochen -, frage ich die Landesregierung, warum die 40 Richterstellen aus dem Budget des Justizministeriums finanziert werden müssen, während die vier Stellen im Ministerium mit zusätzlichem Geld finanziert werden.

(Beifall bei der FDP sowie Zustim- mung bei den GRÜNEN und bei der AfD)

Danke schön, Herr Kollege. - Herr Finanzminister, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Haushalt gilt das Prinzip der Gesamtdeckung: Alles finanziert alles, und nichts ist finanziert, wenn nicht alles finanziert ist. Die Steuereinnahmen dienen also grundsätzlich zur Deckung aller Ausgaben. Alle Einsparungen, mit denen der Nachtragshaushalt zur Deckung gebracht wurde, dienen der Deckung der gesamten Ausgaben. Alle Einnahmen, die zusätzlich erzielt werden, dienen der Deckung des Gesamthaushalts.

(Christian Grascha [FDP]: Das ist doch nicht die Frage gewesen! Für die vier Verwaltungsstellen werden zu- sätzliche Personalkosten ausgelöst, für die 40 Richterstellen nicht!)

Deswegen sind einzelne Maßnahmen nicht einander gegenüberzustellen. Vielmehr handelt es sich um ein Gesamtgefüge. Das können Sie dem Nachtragshaushalt entnehmen, in dem sämtliche Änderungen dargestellt und die Finanzierung aller Vorhaben insgesamt abgebildet ist. Noch einmal: Es gilt immer das Gesamtdeckungsprinzip.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der SPD - Christian Grascha [FDP]: Keine Antwort auf die Frage!)

Danke schön, Herr Minister. - Herr Kollege Dr. Genthe, Sie haben eine zweite Zusatzfrage. Bitte!

Vor dem Hintergrund der Antwort, die der Finanzminister eben gegeben hat, frage ich die Landesregierung, ob die geplanten bis zu 250 zusätzlichen Richterstellen in dieser Legislaturperiode ebenfalls aus dem Budget des Justizhaushaltes finanziert werden sollen oder ob endlich geplant ist, das Budget des Justizhaushaltes zu erhöhen.

(Beifall bei der FDP)

Es antwortet der Finanzminister.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Die Justiz- ministerin darf dazu nichts sagen!)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um diese Frage zu beantworten und um weiteren Fragen, die in diese Richtung zielen könnten, vorzubeugen, kann ich hier sagen, dass das alles Gegenstand der Haushaltsberatungen 2019 ff. sein wird.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD - Dr. Stefan Birkner [FDP]: Das ist auch eine Antwort! Dann wissen wir ja, wo die Justiz bei Ihnen steht!)

Danke schön.

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen zu Zusatzfragen zur Frage 1 vor. Damit ist die Fragestunde für diesen Tagungsabschnitt beendet. Die Antworten der Landesregierung auf die Anfragen, die jetzt nicht mehr aufgerufen werden konnten, werden nach § 47 Abs. 6 unserer Geschäftsordnung zu Protokoll gegeben. Sie stehen in Kürze im Intranet und im Internet als unkorrigierte Drucksache elektronisch zur Verfügung.1

1Die Antworten zu den Anfragen 2 bis 11 und 13 bis 41, die nicht in der 10. Sitzung des Landtages am 1. März 2018 behandelt und daher zu Protokoll gegeben wurden, sind in der Drucksache 18/430 abgedruckt.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 27: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung - Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drs. 18/358

Einbringen möchte den Gesetzentwurf für die FDPFraktion der Abgeordnete Christian Grascha. Bitte sehr, Herr Grascha! Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal ein Blick auf die Rahmendaten unseres Landeshaushalts: Das Land Niedersachsen hat Schulden in Höhe von ca. 60 Milliarden Euro. Das entspricht einer ProKopf-Verschuldung von ungefähr 7 500 Euro. Was die Verschuldung angeht, steht Niedersachsen damit auf Platz 2 der Bundesländer. - Das ist wahrlich kein Grund, stolz zu sein!

(Zustimmung bei der FDP)

Gleichzeitig sind die wirtschaftlichen Rahmendaten allerdings traumhaft. Das Wirtschaftswachstum betrug im vergangenen Jahr 2,2 %, und in diesem Jahr werden wir bei rund 2 % landen. Wir erleben Rekordbeschäftigung. Wir erleben auch Rekordsteuereinnahmen. Das Land nimmt 27 Milliarden Euro ein. Das sind immerhin 8 Milliarden Euro mehr als im Jahr 2008, also vor zehn Jahren. Und wir haben historisch niedrige Zinsen. Die Zinsausgaben im Jahr 2017 betrugen 1,1 Milliarden Euro. Das ist ungefähr die Hälfte der Zinsausgaben von vor zehn Jahren.

Das heißt, die Rahmenbedingungen sind optimal. Die Zeit für einen Schuldenabbau war noch nie so günstig wie aktuell.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der AfD)

Wir legen Ihnen heute den Entwurf einer Verfassungsänderung vor, die aus drei Teilen besteht:

Den ersten Teil haben wir in diesem Haus schon häufiger diskutiert: Die Schuldenbremse des Grundgesetzes soll in die Landesverfassung umgesetzt werden.

Der zweite Teil ist ebenfalls nicht neu und schon mehrmals in diesem Haus diskutiert worden: eine Garantie der kommunalen Finanzausstattung.

Denn wenn wir als Land uns ein finanzielles Korsett zulegen, dann muss den Kommunen auch Finanzausstattung garantiert werden.

Der dritte Punkt ist das Herzstück der von uns vorgeschlagenen Verfassungsänderung: der sogenannte Tilgungsturbo. Damit verfolgen wir einen neuen Ansatz, einen Ansatz der Konzentration und der Sparsamkeit. Das ist die Voraussetzung für eine enkelfeste Politik.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der AfD)

Was genau ist aber nun dieser Tilgungsturbo? - Die Schuldenbremse des Grundgesetzes enthält eine sogenannte Konjunkturkomponente: Wenn die Konjunktur einmal schlechter läuft, dann hat das Land die Möglichkeit, zusätzliche Kredite aufzunehmen, die in besseren Phasen wiederausgeglichen werden müssen.

Bisher war es in der Politik eine Selbstverständlichkeit, in schlechten Zeiten neue Schulden zu machen. Wir wollen dieses Prinzip einfach einmal umdrehen und sagen: In guten Zeiten müssen alte Schulden abgebaut werden. Das, was außerhalb der Politik selbstverständlich ist, muss auch hier im Land zu einem neuen Verständnis führen. Deswegen schlagen wir Ihnen heute diesen Tilgungsturbo vor.

Warum ist der Schuldenabbau notwendig? - Weil unsere Handlungsspielräume - vor allem aber die Handlungsspielräume unserer Kinder und unserer Enkelkinder - durch steigende Zinsausgaben eingeschränkt würden. Ein Beispiel: In Europa mit der Europäischen Zentralbank liegt das Zinsniveau im Moment bei 0 %. In den USA mit der Fed liegt es hingegen bei 1,5 %. Würde die Europäische Zentralbank das Zinsniveau nur auf diese 1,5 % erhöhen, dann würden wir hier über Mehrausgaben des Landes in Höhe von 900 Millionen Euro sprechen.

Das ist hoher Betrag, den man erst einmal nicht so richtig einordnen kann. Deshalb habe ich drei Beispiele mitgebracht, die deutlich machen, über welches Volumen wir hier eigentlich reden. Um Zinsmehrausgaben in Höhe von 900 Millionen Euro zu kompensieren, müssten wir entweder 18 000 Lehrerstellen abschaffen, also jeden vierten Lehrer nach Hause schicken, wir müssten die gesamte Polizei, also 21 000 Beamtinnen und Beamten nach Hause schicken, oder wir müssten die Grunderwerbsteuer von 5 % auf 10 % verdoppeln, wobei es in diesem Hause ja angeblich auch Freunde einer solchen Einnahmesteigerung gibt.

Es geht also darum, Handlungsspielräume zu bewahren - unsere, aber vor allem die unserer Kinder und Enkelkinder. Hier sind wir in der Pflicht.