Protocol of the Session on March 1, 2018

(Zustimmung bei der CDU)

Danke schön, Herr Minister. - Die zweite Zusatzfrage kommt von Frau Viehoff, Bündnis 90/Die Grünen. Bitte!

Vor dem Hintergrund des gestern verabschiedeten Nachtragshaushalts und der dort eingestellten Summe für die Gebührenfreiheit in Kindertagesstätten frage ich die Landesregierung, woran bisher die Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden gescheitert sind.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zuruf von Frauke Heiligenstadt [SPD])

Das geht in der Tat über den Kern der Frage hinaus.

(Zurufe von Helge Limburg [GRÜNE] und Frauke Heiligenstadt [SPD] - Vielleicht ist die Regierung trotzdem geneigt, zu antworten. Ich habe den Eindruck. Herr Kultusminister, bitte sehr, kurz und knapp! (Zuruf von Christian Meyer [GRÜNE])

- Herr Meyer!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unabhängig von der Frage nach zusätzlichen Stellen: Wir haben Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden geführt. Sie wissen aus allen Berichten, dass es neben der Frage der Beitragsfreiheit und dem Ersatz für wegfallende Elternbeiträge seitens der kommunalen Spitzenverbände einen sehr intensiven Wunsch gibt, deutlich mehr zu verhandeln und die Frage der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kommunen im Bereich der frühkindlichen Bildung neu zu diskutieren.

Es gilt jetzt, das übereinanderzulegen, da im Koalitionsvertrag die Zusage steht, einen fairen Kompromiss für wegfallende Elternbeiträge zu finden. Der Wunsch beider Seiten ist, hier zueinander zu kommen.

Aber wir verhandeln auf Basis der jetzt gezahlten Elternbeiträge und nicht auf Basis des Wunsches der Kommunen, sozusagen grundsätzlich eine andere Finanzverteilung herzustellen. Dieser Wunsch ist zwar aus deren Sicht verständlich, aber

nicht Gegenstand der Verhandlungen. Deswegen gibt es bisher noch keine Einigung.

Vielen Dank, Herr Minister. - Herr Försterling hat sich zweimal gemeldet. Ich stelle anheim, entweder zuerst eine Frage zu stellen, die Antwort abzuwarten und danach die andere zu stellen oder gleich beide Fragen nacheinander zu stellen. Bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem der Kultusminister hier eben auf eine Frage ausgeführt hat, dass die 26 Millionen Euro zur Sprachförderung analog zum QuiK-Programm verteilt werden sollen, frage ich die Landesregierung, wie viel Geld dann pro Kindergarten/pro Kindergartengruppe ankommen wird.

(Beifall bei der FDP und bei den GRÜNEN - Zuruf von Frauke Heili- genstadt [SPD])

Meine Damen und Herren, die Frage lautet: „100 Tage, 100 Stellen - Verheddert sich die Landesregierung in kostenträchtigen Doppel- und Dreifachzuständigkeiten?“ Ich kann dieser Frage nicht entnehmen, dass es dabei um Zuständigkeiten und Kostenträchtigkeit geht.

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Es ist Sa- che der Landesregierung, ob sie hier antwortet oder nicht! - Björn Förster- ling [FDP]: Ich stelle eine Frage in Be- zug auf die Antwort der Landesregie- rung!)

- Herr Försterling, ich könnte auch sagen, ich lasse die Frage nicht zu. - Aber die Landesregierung hat offenbar Bedarf zu antworten bzw. antwortet sogar ganz gerne. Wir sind ohnehin auf der Zielgeraden, also sei’s drum! Aber ich sage es einmal grundsätzlich: Wir können die Fragestunde natürlich auf Themen erweitern, über die wir schon immer mal miteinander reden wollten.

(Zustimmung - Heiterkeit bei der FDP)

- Den Applaus dafür nehme ich nicht an, weil so etwas nicht Sinn der Fragestunde und dieser Frage ist.

Trotz allem: Herr Minister!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Försterling, damit hier kein Missverständnis entsteht: Ich habe auf die Frage der Kollegin Hamburg ausgeführt, dass wir uns jetzt, im Nachgang zu dem beschlossenen Nachtragshaushalt, darüber unterhalten, welches das beste Verfahren ist, das wir anwenden können, und dazu beispielhaft angeführt, dass es auch die Möglichkeit gibt, ähnlich wie bei der QuiK-Richtlinie zu verfahren. Es gibt aber auch durchaus andere Möglichkeiten. Deswegen ist es nicht möglich, bei Varianten, die durchgeprüft werden, zu sagen, was dabei konkret herauskommt, bzw. zu unterstellen, wir würden jetzt so verfahren.

Aber lassen Sie mich ganz deutlich einen anderen Maßstab einfügen: Wir haben immer gesagt, dass wir die Stunden, die wegfallen, indem wir Grundschullehrkräfte aus dem vorschulischen Bereich herausziehen, vernünftig in Geld ersetzen wollen. Genau das hat stattgefunden, und genau das ist der Maßstab.

Deswegen ist der Maßstab nicht: „Wie viel kostet eine zusätzliche Kraft pro Gruppe in einer Kita?“, sondern: „Wie ersetzen wir die Stunden für Grundschullehrkräfte, die wir in die Schule verlagern?“ Daraus ergibt sich dieser Betrag, sodass ein Ersatz im Verhältnis von 1 : 1 stattfindet.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Herr Försterling, Sie haben noch eine zweite Zusatzfrage, mit der Sie haarscharf genau nach Doppel- und Dreifachzuständigkeiten fragen wollen. Bitte!

(Christian Grascha [FDP]: Was soll denn das?)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Stellenaufwuchs umfasst auch die Entfristung von 997 Lehrerstellen. Daher frage ich die Landesregierung, ob damit im kommenden Schuljahr eine 100-prozentige Unterrichtsversorgung gewährleistet sein wird.

(Beifall bei der FDP)

Herr Minister!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erstens. In Bezug auf die Entfristung zum Sommer 2018 ist klargemacht worden: Es gibt für alle diese Stellen einen kw-Vermerk, ich meine in Richtung 2023. Ich gebe diesen Hinweis, damit nicht gesagt wird, ich hätte behauptet, diese Stellen seien total entfristet. Es ist vielmehr eine Verlagerung der kwVermerke.

Zweitens. Wir haben an diversen Stellen, u. a. auch im Kultusausschuss, gemeinsam sehr deutlich gesagt, dass wir bestrebt sind, die Unterrichtsversorgung so schnell es geht deutlich zu verbessern. Dazu gehört natürlich auch, dass wir Stellen, die jetzt im System sind, dort belassen.

Aber, sehr geehrter Herr Försterling, wir beide und, ich schätze, auch viele andere wissen doch sehr genau, dass eine signifikante Stärkung nicht eintreten kann, wenn wir jetzt eine Unterrichtsversorgung von 100 % haben und dann Stellen im System halten, sondern dass es dazu weiterer Maßnahmen bedarf. Dieser Bedarf ist auch überall dargestellt worden.

Wir müssen uns immer über einen Mix an Maßnahmen unterhalten, um Unterrichtsversorgung deutlich steigern zu können. Dazu gehört u. a. auch das, wozu jetzt im Schulgesetz die Grundlage gelegt worden ist. Dort ist die Grundlage dafür gelegt worden, dass man sich künftig darüber unterhalten kann, wie man mit Stunden in der vorschulischen Sprachförderung umgeht und wie das anders gestaltet werden kann, um die Unterrichtsversorgung zu stärken.

Es ist überall gesagt worden, dass wir das Ziel haben, die Unterrichtsversorgung deutlich hochzufahren. Wir haben auch gesagt, wir möchten schnellstmöglich wieder an 100 % heran.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Jetzt habe ich noch eine Wortmeldung von Herrn Limburg. - Herr Limburg, oder überrascht Sie das jetzt?

Mich überrascht hier überhaupt nichts mehr, Herr Präsident.

Sie wirkten so versonnen in anderes. - Bitte!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass in dieser Fragestunde die Frau Justizministerin überhaupt noch nicht antworten durfte, obwohl auch ihr Ressort in der Vorbemerkung der Anfrage erwähnt wird, tue ich ihr den Gefallen und stelle eine Frage zu ihrem Bereich.

(Heiterkeit und Beifall bei den GRÜ- NEN und bei der FDP)

Sie haben beschlossen, mit dem Nachtragshaushalt eine Stelle der B-Besoldung „Leitung Landesjustizprüfungsamt“ neu einzuführen. Darüber hatten wir schon eine Diskussion im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen. Da in den vergangenen Jahren nie, an keiner Stelle, etwa in Evaluierungen, kundgetan wurde, dass es einen Bedarf für eine solche zusätzliche Leitungsfunktion gibt, und auch aus dem Skandal im Landesjustizprüfungsamt um den Fall Jörg L. nicht hervorgegangen ist, dass es einen solchen zusätzlichen Bedarf gäbe, frage ich: Wer hat auf welcher Grundlage die Entscheidung getroffen, dass diese Stelle dennoch notwendig ist?

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Danke schön, Herr Kollege. - Für die Landesregierung antwortet die Justizministerin, Frau Havliza. Bitte sehr!

Danke für die Ehre, Herr Limburg.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Landesjustizprüfungsamt in Niedersachsen hatte bislang keine hauptamtliche Stelle. Warum, hat sich mir nie erschlossen. Denn im Vergleich mit den anderen Bundesländern sind wir eines der ganz wenigen, die so etwas nicht haben. Die Behauptung, dass von denen, die dieses Amt quasi ehrenamtlich, also nebenbei, mit ausüben mussten, das Verlangen an uns nicht herangetragen worden ist, ist schlicht falsch. Das stimmt nicht. Der Wunsch ist immer wieder geäußert worden.

Um gleich auf die Besoldung einzugehen: Sie haben nach dem Grund für die Bemessung nach B 3 gefragt. Im Vergleich zu den anderen Ländern bewegen wir uns im unteren Mittelfeld. Die Besoldungsstufen der Leiter der Landejustizprüfungsäm

ter in den übrigen Bundesländern schwanken zwischen B 2 und B 7. Ich finde, daher sind wir mit B 3 recht bescheiden aufgestellt. Wenn Sie sich das Arbeitsvolumen eines Präsidenten des Landesjustizprüfungsamtes angesehen haben, dann wissen Sie, dass das mit Sicherheit eine angemessene Besoldung ist.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Es folgt Kollege Meyer, Bündnis 90/Die Grünen. Bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage noch einmal zu den fünf - jetzt wissen wir: unbefristeten - Stellen in der Schattenstaatskanzlei bei Herrn Althusmann zur Ressortkoordinierung. Vor dem Hintergrund, dass es einen solchen Bedarf weder beim stellvertretenden Ministerpräsidenten Stefan Wenzel noch beim stellvertretenden Ministerpräsidenten Jörg Bode gab, und vor dem Hintergrund, dass Herr Althusmann ausgeführt hat, dass die Stellen der parteipolitische Koordinierung dienten - ausschließlich CDUHäuser und Bundesratskoordinierung, B-Länder - frage ich, ob die fünf Stellen, die dauerhaft ausschließlich für CDU-Häuser vorgesehen sind, politische Stellen sein sollen und Einstellungsvoraussetzung insofern Loyalität zur CDU-Politik ist.

(Beifall bei den GRÜNEN - Helge Limburg [GRÜNE]: Gute Frage!)