Protocol of the Session on June 7, 2016

Meine Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, dass wir hiermit Erleichterungen für die Vergabestellen, aber auch für die kleinen und mittelständischen Unternehmen und insbesondere für das Handwerk erzielt haben. Jetzt müssen nur noch die bundesgesetzlichen Regelungen beachtet werden. Damit sind dann automatisch auch die einfachen Möglichkeiten der Kontrollen gegeben.

Niedersachsen ist das erste Bundesland, das seine vergaberechtlichen Landesvorschriften an das neue Oberschwellenvergaberecht des Bundes anpasst. Aber auch im Unterschwellenvergaberecht tut sich etwas; Sie haben es ja angesprochen.

Wir haben es geschafft, dass auch weiterhin die sozialen Kriterien entscheidend sind. Es geht um die umweltverträgliche Beschaffung, und es geht immer, vorneweg, um die Berücksichtigung mittelständischer Interessen. Das ist dabei immer unser Ziel gewesen.

Insofern bin ich überzeugt: Wir haben ein modernes Landesvergabegesetz, das die öffentliche

Hand weiterhin in die Lage versetzt, eine Vorbildfunktion einzunehmen. Trotzdem werden immer wieder Veränderungen notwendig sein. Diese Veränderungen werden wir hier dann auch intensiv beraten.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Das war eine Punktlandung. - Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass ich die Beratung schließen kann.

Wir kommen zur Einzelberatung, zunächst zu Nr. 1 der Beschlussempfehlung, Gesetzentwurf der Landesregierung. Ich rufe auf:

Artikel 1 Nr. 1. - Unverändert.

Artikel 1 Nrn. 2 bis 4. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 1 Nr. 5. - Unverändert.

Artikel 1 Nrn. 6 bis 9. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 1 Nr. 10. - Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 17/5877 vor. Wer ihm folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 2. - Auch hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 17/5877 vor. Wer ihm folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenprobe! -

(Zurufe)

Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit so beschlossen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in der Drucksache 17/2153 für erledigt erklären will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit wurde der Beschlussempfehlung gefolgt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Nr. 3 der Beschlussempfehlung, den Antrag der Fraktion der FDP.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 17/2123 für erledigt erklären will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Bevor wir zu Tagesordnungspunkt 11 kommen, mache ich darauf aufmerksam, dass eine Wortmeldung des Kollegen Jörg Bode zu einer Persönlichen Bemerkung nach § 76 unserer Geschäftsordnung vorliegt. Ich setze voraus, dass Ihnen der Inhalt des § 76 bekannt ist. Bitte, Herr Kollege!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als die Präsidentin im Zuge der Abstimmung gefragt hat, wer gegen das Landesvergabegesetz stimmt, kam aus dem linken Bereich des Hauses - ich weiß nicht genau, von wem - der Zwischenruf: Die anderen sind also für Kinderarbeit!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich halte es für eine Unart im parlamentarischen Verhalten, uns aufgrund unserer Ablehnung eines Gesetzentwurfs derartige Beweggründe zu unterstellen. Solche Beweggründe haben weder bei mir noch bei anderen Mitgliedern der FDP-Fraktion und sicherlich auch nicht bei der CDU-Fraktion irgendeinen Einfluss darauf gehabt, dass wir Ihren Gesetzentwurf abgelehnt haben. Man kann Ihren Gesetzentwurf ablehnen, ohne gleichzeitig für Kinderarbeit zu sein; denn Kinderarbeit ist in Deutschland auch schon ohne Ihren Gesetzentwurf verboten und wird verfolgt.

Deshalb finde ich diesen Zwischenruf unmöglich. Derjenige, der ihn gemacht hat, sollte den Mumm haben, sich dafür zu entschuldigen.

(Lebhafter Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Bode. - Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt 11. Ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit, da es sich um eine besonders bürgerfreundliche Formulierung handelt.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung: Gesetzentwurf zur Sicherung der Ausbildungsverkehre in Niedersachsen und zur landesrechtlichen Ersetzung der Ausgleichsregelung gemäß §§ 45 a, 64 a Personenbeförderungsgesetz durch die Zusammenführung von Aufgaben- und Ausgabenverantwortung bei den kommunalen Aufgabenträgern sowie zur finanziellen Unterstützung für Mobilitätsverbesserungen und zur Weiterentwicklung des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs in den Kommunen und zur landesrechtlichen Ersetzung der Ausgleichsregelung §§ 6 a, 6 h Allgemeines Eisenbahngesetz - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/5836

Zur Einbringung erteile ich das Wort für die SPDFraktion dem Kollegen Will. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir als Regierungsfraktionen bringen heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes ein, um wesentliche Ziele unserer neuen Verkehrspolitik weiter umzusetzen.

Die bisherigen Verkehrsverträge mit fast 140 Unternehmen in Niedersachsen waren zeitlich von der Vorgängerregierung für fünf Jahre verlängert worden und auf den 31. Dezember 2016 befristet.

In der Zwischenzeit hat die rot-grüne Landesregierung mit den Beteiligten verhandelt, ohne einvernehmlich zu einer Neuregelung zu kommen, weil die Interessen wohl so weit auseinandergehen und weil die alte Regelung, die von Herrn Bode verlängert wurde, recht bequem für alle Beteiligten war.

An dieser Stelle ist jedoch festzuhalten, dass dieser Regelung die notwendige Transparenz völlig fehlte und dass sie darüber hinaus EU-beihilferechtlich problematisch war. In den Verträgen war festgehalten, dass die Verkehrsunternehmen verpflichtet sind, aktiv an einer Neuregelung mitzuwirken. Bei der Verlängerung unter Minister Bode war das ein expliziter Punkt, auch bei der Nachverhandlung zu den Verträgen. Leider hat es keine Einigung gegeben, sodass die Regierungsfraktionen gemeinsam mit der Landesregierung Modelle geprüft haben, um beihilferechtlich einwandfrei und transparent die Mittel gezielt für eine Verbesserung der Mobilität in Niedersachsen einzusetzen.

Drei Modelle sind geprüft worden, nämlich erstens das sogenannte Preis-Preis-System, zweitens die Rückkehr zum alten § 45 a des Personenbeförderungsgesetzes des Bundes und drittens eine Landesregelung, die wir nunmehr anstreben und die zum Ziel hat, die Landkreise, die kreisfreien Städte, den Zweckverband Braunschweig, die Region Hannover und die Landesnahverkehrsgesellschaft, die jeweils Teilbereiche des SPNV und ÖPNV als Aufgabenträger wahrnehmen, dafür mit den finanziellen Mitteln direkt auszustatten. Wir wollen eine Bündelung von Aufgabenträgerschaft und Finanzverantwortung. Dadurch wird in unterschiedlichen Regionen Niedersachsens ein Höchstmaß an differenzierten Regelungsmöglichkeiten im ÖPNV und im SPNV nach den Bedürfnissen vor Ort übertragen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir gehen davon aus, dass die Schülerbeförderung gerade in ländlichen Regionen eine wesentliche Basis für den gesamten ÖPNV auf der Straße darstellt. Sie ist quasi das Gerüst für den gesamten ÖPNV schlechthin.

Meine Damen und Herren, wir wollen in enger Kooperation mit Schulträgern und Verkehrsunternehmen eine landesgesetzliche Regelung treffen, die unter Berücksichtigung insbesondere der demografischen Entwicklung für die nötige Planungssicherheit sorgt. Das trägt auch dem Umstand Rechnung, dass Schülerzahlen langfristig nicht steigen werden und wir gerade in den ländlichen Regionen Niedersachsens differenzierte Bedienungsformen fördern wollen, die die Mobilität für die Zukunft sichern.

Wir wollen die Neuregelung der Ausgleichszahlungen nach § 45 a des Personenbeförderungsgesetzes transparent und nachvollziehbar gestalten sowie gleichermaßen sowohl eine gute und preis

werte als auch eine altersgerechte und barrierefreie Mobilität sichern.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, wir wollen zusätzlich zur Fortschreibung der Mittel für die Schülerverkehre in Höhe von ca. 90 Millionen Euro landesweit eine zweite Säule mit zusätzlich 20 Millionen Euro aufbauen, um diesen modernen ÖPNV in der Fläche und insbesondere in den ländlichen Regionen zu entwickeln.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Dabei wird es Übergangsfristen für die laufenden Verträge geben, allerdings kann vor Ort einvernehmlich zwischen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen schon im nächsten Jahr gezielt eine Fortentwicklung des ÖPNV verhandelt und auch geregelt werden.

Das gilt für die Mittel sowohl aus der ersten als auch aus der zweiten Säule. Die 20 Millionen Euro der zweiten Säule sollen nach Fläche, Bevölkerungsentwicklung und Demografie bemessen sein. Hierbei geht es insbesondere um die Entwicklung von Angeboten mit flexiblen Bedienformen wie z. B. Bürgerbussen, Sammeltaxen, aber auch Taktverdichtungen oder dem Einstieg in die Finanzierung der Schülerfahrkarten ab Klasse 11 an Gymnasien oder berufsbildenden Schulen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, es ist auf Dauer nicht hinzunehmen, dass Teile der Aufgabenträger diesen Bereich bereits auf der alten Gesetzesgrundlage finanzieren und wir zwischen den Regionen ganz unterschiedliche Modelle in der Schülerbeförderung haben. Damit könnte ab Sommer 2017 das neue Nahverkehrsgesetz mit den erweiterten Beförderungsmöglichkeiten umgesetzt werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will einen zweiten Bereich ansprechen, der aus unserer Sicht gleichermaßen wichtig ist und endlich regionale Verteilungsgerechtigkeit herbeiführt.