Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Innenminister, meine Frage ist: Gibt es aus Sicht der Landesregierung einen Zusammenhang zwischen den politischen Mehrheiten in den Kreisen und kreisfreien Städten und der Entscheidung, die Gutscheinregelung abzuschaffen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Höntsch, Sie können sich vorstellen, dass das Innenministerium zu dieser Frage keine Erhebungen angestellt hat. Vor dem Hintergrund der hohen Umsetzungsquote in den Kommunen, die ich eingangs genannt habe - 43 von 48 Gebietskörperschaften haben das umgesetzt -, besteht allerdings, jedenfalls aus meiner Sicht, kein Anlass zu der pauschalen Annahme eines derartigen Zusammenhangs zwischen politischen Mehrheiten einerseits und der Abschaffung des Wertgutscheinverfahrens andererseits. Ich würde sogar so weit gehen, meine Damen und Herren, zu sagen: Ich freue mich, dass die Umsetzung parteiübergreifend, also auch in den Gebietskörperschaften, geschehen ist,
Auf der anderen Seite freut es mich, dass wir gestern bei der Debatte über den Entschließungsantrag zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge erfahren haben, dass es in der Frage des Umgangs mit Flüchtlingen im Kern zunehmend einen Konsens in diesem Haus zu geben scheint. Auch darüber kann man sich in dem Kontext freuen, meine Damen und Herren.
Danke schön, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage stellt der Kollege Ulrich Watermann für die Fraktion der SPD.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem jetzt beleuchtet ist, wo die Vorteile der Bargeldauszahlung für die kommunalen Gebietskörperschaften liegen, frage ich die Landesregierung, ob sie nicht auch zustimmt, dass die Bargeldauszahlung an die Leistungsberechtigten dazu führt, dass sich ihre persönliche Situation verbessert, weil sie nicht mit Wertgutscheinen in bestimmte Geschäfte laufen müssen und ihre Budgetplanung mit Bargeld viel besser möglich ist als mit Wertgutscheinen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es bedarf nur eines durchschnittlichen Vorstellungsvermögens, um sich vorstellen zu können, dass die Leistungsberechtigten mit Bargeld auf jeden Fall eine viele größere Bandbreite von Möglichkeiten haben, weil sie ihre Einkäufe in einer viel größeren Zahl von Geschäften tätigen können. Sie können sich damit im Übrigen auch ein breiteres Sortiment - über das reine Sortiment der unmittelbaren Existenzsicherung hinaus - erschließen.
Ich glaube, jeder, der sich in die Lage eines Flüchtlings versetzt, der in irgendeiner Kleinstadt in Niedersachsen untergebracht ist, kann sich vorstellen, dass allein die Tatsache, dass man mit Gutscheinen nur in bestimmten Geschäften einkaufen gehen kann, nicht unbedingt dazu führt, dass man sich in dem Land, in dem man sich befindet, willkommen fühlt.
Wenn man dann die Möglichkeit bekommt, die Einkäufe, wie ein freier Mensch, mit Bargeld tätigen und selbst entscheiden zu können, wofür man das Geld ausgibt, dann ist das ein ganz wichtiger Schritt in Richtung von mehr Menschlichkeit im Umgang mit Flüchtlingen. Deswegen besteht kein
Zweifel daran, dass es einen doppelten Mehrwert für die Flüchtlinge gibt, die von der Umstellung dieser Praxis profitieren: Das eine ist das leichtere, breiter aufgestellte, flexiblere Einkaufen; das andere ist das Gefühl, ein gleichwertiger Mensch zu sein.
Danke schön, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage - das ist ihre zweite - stellt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Meta Janssen-Kucz.
den Erlass aus Sachsen-Anhalt von Ende 2002 auch hier in Niedersachsen für umsetzbar, in dem es darum geht, dass regelmäßig Bargeld ausgezahlt wird?
(Angelika Jahns [CDU]: „Herr Präsi- dent! Meine Damen und Herren!“ So viel Zeit muss sein, liebe Meta!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Erlass in Sachsen-Anhalt ist eine sachsen-anhaltinische Vorgehensweise, die ich nicht bewerten möchte. Ich hätte einen solchen Erlass nicht herausgegeben, weil ich Zweifel daran hätte, die ich nicht 100prozentig ausräumen könnte, ob er mit dem Asylbewerberleistungsgesetz in Deckung zu bringen ist, so wie wir es noch vergegenwärtigen müssen - bis kurz nach der Bundestagswahl.
(Starker, anhaltender Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Dürr [FDP]: Wir sprechen uns am 23. September wieder! Wir haben das damals geschickter gemacht! - Björn Thümler [CDU]: So kann man eine Stunde auch rumbringen!)
Darüber hinaus, meine Damen und Herren, bleibt festzuhalten: Angesichts der außerordentlich erfreulichen Umsetzungsquote in den niedersächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten, die am Ende wahrscheinlich fast 90 % betragen wird, erübrigt sich die Frage, weil dann praktisch alle von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben werden.
Danke schön, Herr Innenminister. - Die nächste Zusatzfrage - auch hier ist es die zweite - stellt Kollege Limburg für Bündnis 90/Die Grünen.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Innenminister! Wir haben jetzt immer über die Wertgutscheinpraxis gesprochen. Ich möchte die Landesregierung fragen, welche weiteren Benachteiligungen sie für Asylbewerber oder geduldete Menschen in Niedersachsen sieht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Asylberechtigte und geduldete Personen - ich habe es bereits gesagt, und Sie wissen es - unterliegen den Regeln des Asylbewerberleistungsgesetzes. Es ist daher sehr zu begrüßen, dass die Unterschiede zu den Leistungen, die anerkannte Flüchtlinge erhalten, durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom letzten Jahr abgeschwächt worden sind.
Unterschiede bestehen aber nach wie vor - beispielsweise bei der Gewährung von Leistungen im Krankheitsfall oder bezüglich der Tatsache, dass Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bei den Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket leider nicht ausdrücklich vorgesehen sind.
Deswegen werden wir an diesem Punkt ebenso ansetzen wie an der Frage der - bereits umgesetzten - Lockerung der Residenzpflicht, um Asylbewerbern mehr Lebensfreiraum in allen Bereichen zu eröffnen.
Danke schön, Herr Innenminister. - Die nächste Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Lynack, SPDFraktion. Das wäre dann auch die zweite Zusatzfrage.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle kaufen gerne dort ein, wo es am preisgünstigsten ist. Ich denke mal, das gilt auch für Menschen, die bei uns Zuflucht und Hilfe suchen. Ich frage Sie, Herr Innenminister: Gibt es Kommunen in unserem Land, in denen es Asylbewerbern, die mit Wertgutscheinen einkaufen müssen, nicht möglich ist, bei Discountern des unteren Preissegments einzukaufen?
(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jens Nacke [CDU]: Das kann der Herr Minister nicht wissen, weil er die kommunalen Spitzenver- bände nicht befragt hat!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Nacke, ich kenne alle Discounter. Ich weiß auch, wo man einkauft, und ich rede regelmäßig mit den kommunalen Spitzenverbänden.
- In Niedersachsen. Niedersachsen ist groß, und der Einzugsbereich von Osnabrück ist es auch, Herr Nacke.