Karl Heinz Hausmann
Appearances
Last Statements
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Mohr, Sie haben gerade einiges angesprochen. Ich habe mir das aufgeschrieben. Sie sagten: Keine neuen Projekte. - Ich kann dazu nachher noch etwas sagen. Wir haben neue Projekte.
Sie haben auch die Resolution des Landessportbundes angesprochen und fordern eine Sportstättenfinanzierung in Höhe von 100 Millionen Euro. Wenn Sie die Resolution richtig durchgelesen haben, dann dürfte Ihnen nicht entgangen sein, dass darin auch steht, dass es in den Jahren 2004 und 2005 die alte Landesregierung von CDU und FDP war, die genau diese Sportförderung an den Landessportbund um 21 % gekürzt hat.
Auch das sollten Sie in diesem Zusammenhang sagen. Es ist immer schön, dann, wenn man sowieso nichts machen kann, zu fordern. Wenn man selbst in der Verantwortung ist, kürzt man, anstatt Geld zu geben oder wenigstens instand zu halten. Das Versprechen haben wir gehalten.
- Mit der Tatsache, dass Sie alle schrecklich schimpfen, geben Sie meiner Annahme recht.
Jetzt aber zum Sportfördergesetz.
Noch einmal: Das Land Niedersachsen fördert nach wie vor durch das Sportfördergesetz den Sport in Niedersachsen mit 31,5 Millionen Euro jährlich als Festbetrag und gibt dem Landessportbund somit eine finanzielle Planungssicherheit. Das ist der Wunsch des Landessportbundes gewesen, in dessen Sinne wir hier gemeinsam beschlossen haben.
Weiterhin bekommt der Landessportbund über die Glücksspielabgabe nach § 13 des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes einen Betrag von ca. 2,5 bis 3 Millionen Euro in 2016 - 2017 wird es ähnlich, vielleicht sogar mehr Geld sein - über dem Betrag von 147,3 Millionen Euro aus den Einnahmen nach dem Glücksspielgesetz. Von daher wird der Landessportbund im Moment mit über 34 Millionen Euro gefördert. Per Verordnung muss er 500 000 Euro für Integration im Sport verwenden. Diese Gelder, die der Landessportbund bekommt, werden vom Landessportbund nach eigenen Richtlinien ausgekehrt.
Sie haben es angesprochen: 20 000 Euro geben wir für den Tag des Sports in Niedersachsen aus. Auch das ist ganz wichtig.
Die Resolution haben wir angesprochen.
Ich komme noch einmal zur Lotto-Sport-Stiftung, weil Sie sie auch angesprochen haben. Die Stiftungslandschaft ist übrigens im Jahr 2008 neu aufgestellt worden. Da hätte man alles vernünftig regeln können. Das ist leider hinsichtlich der LottoSport-Stiftung nicht geschehen.
Die Lotto-Sport-Stiftung finanziert sich bisher aus zwei Säulen: zum einen aus den Gewinnanteilen aus der Glücksspirale und zum anderen aus den nicht abgeholten Gewinnen. Die zweite Säule entfällt ab dem nächsten Jahr; denn Toto-Lotto wird diese nicht abgeholten Gewinne über Sonderverlosungen wieder an die Lottospieler auskehren.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, da die zweite Säule entfällt, mussten wir die Lotto-Sport-Stiftung kurzfristig weiterhin finanziell sichern. Das machen wir über die politische Liste mit 1 Million Euro, natürlich finanziert über die Glücksspielabgabe. Das haben wir jetzt in § 14 Abs. 2 des Niedersächsi
schen Glücksspielgesetzes festgeschrieben. Darüber hinaus bekommt sie 2,1 % an den zusätzlichen Gewinnen, an der Gewinnsteigerung. Das sind noch einmal ungefähr 300 000 Euro.
Von daher haben wir die Lotto-Sport-Stiftung jetzt auf sichere Füße gestellt, was zu Ihren Zeiten nicht der Fall gewesen ist. Die Lotto-Sport-Stiftung kann jetzt wieder vernünftig arbeiten, kann ihre Projekte wieder gut fördern und ist nun wieder in etwa mit den Finanzen ausgestattet, die sie vor dem Wegfall der zweiten Säule, die ich gerade angesprochen habe, gehabt hat.
Ich möchte es jetzt kurz machen. Es ist immer toll, wenn man in der Opposition ist; dann kann man fordern. Wenn man das alles finanzieren muss, macht man sich mehr Gedanken darüber. Ich hätte mir gewünscht, Sie hätten 2004/2005 diese Kürzung nicht vorgenommen. Dann müssten wir uns heute nicht über den Landessportbund und darüber unterhalten, wie wir mit ihm umgehen.
- Ich kann Ihnen angesichts der Zwischenrufe auch garantieren, dass wir im Dialog mit dem Landessportbund sind.
Im Übrigen: Bei mir ist diese Resolution am 19. November angekommen. Da konnte man das natürlich nicht mehr in die Haushaltsberatungen einfließen lassen.
- Wir konnten es nicht mehr. Sie können ja alles; das weiß ich. In der Opposition kann man alles. Das ist mir durchaus klar. Wir haben es nicht mehr gemacht. Wir sind im Dialog mit dem Landessportbund und werden uns auch in den kommenden Jahren darüber Gedanken machen, wie wir dem Landessportbund finanziell weiterhelfen können. Ich glaube, das ist auch gut so.
Wir machen hier keine Schnellschüsse. Wir reden mit dem Landessportbund vorher und werden dann auch weiter helfen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ja, das kann er.
Wie das mit der 1 Million gelungen ist, kann ich Ihnen ganz genau sagen: Das wussten wir vorher. Das wussten wir vor dem 19. November. Am 19. November war es sehr kurzfristig. Deshalb konnten wir es halt nicht mehr beraten.
Wir haben eine lange politische Liste gehabt, auf der wir eher streichen mussten, als dass wir noch zusätzliche Wünsche aufnehmen konnten. Das ist der Grund. Aber Sie haben ja selber einmal regiert. Sie müssen ja wissen, wie es geht.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Möglichkeiten des Sports zur Integration von Kindern mit Migrationshintergrund besser nutzen“, so lautet die Überschrift des Antrages. Eines vorweg zu dem, was Herr Oetjen gerade gesagt hat. Natürlich haben wir uns Gedanken gemacht, Herr Oetjen. Wir haben auch einiges ausgearbeitet und haben uns über Ihre Punkte ausgetauscht. Es ist nicht so, dass wir Ihren Antrag einfach so abbügeln. In Ihrem Antrag weisen Sie zunächst auf den hohen Stellenwert des Sports in unserer Gesellschaft hin. Das ist eine Feststellung, die unumstritten ist und auch von der großen Mehrheit in diesem Hauses mitgetragen wird. Soweit zu dem, was Sie zu dem Sport gesagt haben.
Ich möchte aber auch sagen, dass die Integration durch den Sport auch im Eigeninteresse vieler Sportvereine liegt. Ich war selbst 30 Jahre Vorsitzender eines Sportvereins, und ich weiß, wie wichtig es war und wie viel Mühe wir uns damit gegeben haben, Integration durch den Sport zu vollziehen, was auch sehr gut funktioniert hat.
Nun aber zu Ihren Vorschlägen, die Sie vorgelegt haben. Integration durch Sport - Sie schreiben in Ihrer Begründung:
„Die Sportvereine in Niedersachsen können also ein wichtiger Partner bei der Integration von Kindern sein.“
Ich behaupte einmal, sie können es nicht nur sein - das ist nämlich der entscheidende Punkt dabei -, sondern sie sind ein wichtiger Partner für die Integration von Kindern in den Sport. Sie sind es bereits, und es bedarf nicht Ihres Antrages - darum auch unsere ablehnende Haltung dazu -, um wichtige Partner zu werden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Landessportbund Niedersachsen fördert mit dem Sportfördergesetz den Sport in Niedersachsen mit 31,5 Millionen Euro.
Dieses Sportfördergesetz haben wir gemeinsam im Jahr 2012 verabschiedet. Dieses Sportfördergesetz ist ein hervorragendes Gesetz, um das wir von vielen beneidet werden; auch von vielen Kollegen aus anderen Landesverbänden.
- Ja, das können Sie ruhig sagen. Aber wir haben es unterstützt, weil wir der Meinung sind, dass dies ein gutes Gesetz ist. Es hat die komplette Mehrheit dieses Hauses gefunden. Von daher ist es ein tolles Gesetz.
Die dem Land zufließenden Einnahmen - ich habe gerade die 31,5 Millionen Euro genannt - werden an den Landessportbund weitergeleitet. Soweit die Einnahmen aus den Glücksspielabgaben nach § 13 des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes den Betrag von 146,3 Millionen Euro überschreiten, erhält davon der Landessportbund einen Anteil von 25 % zusätzlich als Finanzhilfe. Das sind zurzeit ca. 2 bis 3 Millionen Euro on top.
Per Verordnung sind hiervon mindestens - das kann auch mehr sein - 500 000 Euro für Integration in und um den Sport festgeschrieben. Diese Gelder werden vom Landessportbund - auch das ist so vorgesehen - ausgekehrt, und zwar auf der Basis eigener Richtlinien. Mit dem Betrag von 500 000 Euro ist Niedersachsen im Ländervergleich sehr gut aufgestellt.
Ein weiterer wichtiger Partner ist die Lotto-SportStiftung, die Sie auch nicht erwähnt haben. Auch hier werden viele Projekte zum Thema „Integration durch Sport“ gefördert. Ich bin Mitglied des Stiftungsrates und kann bestätigen, dass Integrationsprojekte in besonderem Maße gefördert werden. Über das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ - dies haben Sie gerade angesprochen - wurden im letzten Jahr rund 300 000 Euro an Fördermitteln für diesen Zweck gezahlt.
Alle diese Gelder kann der Landessportbund Niedersachsen in eigener Verantwortung für seine Vereine und Mitgliedsorganisationen für das Themenfeld „Integration durch Sport“ einsetzen. Das Ministerium prüft, wohin das Geld geht und ob mit ihm sinnvolle Maßnahmen finanziert werden. Ich
habe nicht gehört, dass diese Fördertöpfe bisher überzeichnet waren.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, auch das Ausloben von weiteren Integrationspreisen, das Sie in Ihrem Antrag fordern, halte ich für überflüssig; denn da gibt es schon viele Preise. Die Lotto-Sport-Stiftung vergibt fast regelmäßig einen Preis an Integrationsprojekte und hat auch in diesem Jahr einen Integrationspreis ausgerichtet.
Wenn wir eine bestmögliche Integration von Kindern mit Migrationshintergrund durch den Sport erreichen wollen, dann sollten wir Vertrauen in die Fachkompetenz unserer Leute beim Landessportbund haben; denn die vergeben auch die zur Verfügung stehenden Gelder.
Nutzen wir auch weiterhin den Dialog von Politik und Landessportbund durch gemeinsame Sitzungen des Ausschusses für Inneres und Sport und des Landessportbundes! Sie haben es gerade angesprochen: Die nächste Gelegenheit ist am 16. April 2016 in der Akademie des Sports in Clausthal-Zellerfeld. Auch letztes Jahr haben wir dort einen Erfahrungsaustausch mit dem Landessportbund gemacht.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die mitberatende Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe hat auch eine Empfehlung zu dem Antrag der FDP-Fraktion abgegeben. Sie ging dahin, ihn abzulehnen. Von den 17 Stimmen, die abgegeben wurden, sind nur zwei gegen die Ablehnung Ihres Antrags gewesen. Die anderen 15 haben nicht für den Antrag gestimmt.
- Man kann das auslegen, wie man will. 17 Kommissionsmitglieder haben abgestimmt. 2 haben gegen die Empfehlung gestimmt. Den 10 Kommissionsmitgliedern, die sich enthalten haben, war es vielleicht genauso schleierhaft wie mir, was Sie mit Ihrem Antrag erreichen wollen.
Ich möchte noch auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage verweisen, die die FDP-Fraktion am 17. September 2014 eingebracht hat. Die Antworten liegen Ihnen vor. Deshalb möchte ich weiter nichts dazu sagen.
Zusammenfassend möchte ich auf das Sportfördergesetz hinweisen. Nach § 4 hat der Landessportbund die finanziellen Mittel zur Wahrnehmung förderungswürdiger Aufgaben zu vergeben. Ich bin davon überzeugt, dass er dies sehr gut und verantwortungsvoll macht. Er fördert sehr viele Integrationsprojekte. Dafür brauchen wir keinen Antrag.
Sollte das aber irgendwann der Fall sein und der Landessportbund uns bei der nächsten Zusammenkunft bitten, etwas zu tun, dann können wir das machen. Gleichwohl: Ihr Antrag steht heute zur Abstimmung. Wir werden uns dem Votum des Ausschusses beugen und ihn ablehnen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! „Die Landesregierung muss alle Forderungen der Kommunen zur Vereinfachung von Abschiebungen erfüllen!“ - so der Antrag der CDU-Fraktion. In dem Antrag findet man gleich eine Liste von 23 Forderungen. Ich muss ganz ehrlich sagen: Wenn wir auf der einen Seite von Kommunen sprechen und
ich auf der anderen Seite die Forderungen der CDU in diesem Antrag lese, dann kann ich zumindest nach dem Eindruck aus den Gesprächen, die ich mit Kommunen geführt habe, in dem Antrag die Wünsche und Forderungen der Kommunen nicht recht wiederfinden. Ich glaube, dass Sie einiges dazugeschrieben haben. Das sind nicht die Forderungen der Kommunen, sondern das sind sicherlich die Forderungen der CDU-Fraktion.
- Ich komme nachher noch zu den Forderungen und habe dazu auch noch einiges zu sagen.
Auch ich möchte mich zu Beginn ganz herzlich bei den Kommunen und bei den Ehrenamtlichen bedanken. Ich bin sicher, dass auch die Kommunen es so sehen, dass sie von dieser Landesregierung nicht im Stich gelassen werden. Dazu sind wir völlig unterschiedlicher Meinung.
Ich komme auch noch zu der Historie. Ich möchte daran erinnern: Wir haben in der 73. Sitzung im Innenausschuss die Unterrichtung gehabt. Ich nenne auch den Termin: Es war der 26. November.
Ich möchte noch etwas ganz klar herausstellen - ich finde es toll, dass unsere Landesregierung es genauso sieht -: Nach wie vor steht die freiwillige Ausreise für uns an erster Stelle.
Wir wissen auch, dass in Niedersachsen auf zwei freiwillige Ausreisen nur eine Abschiebung kommt. Das Verhältnis ist sogar noch ein bisschen besser zugunsten der freiwilligen Ausreisen. Das ist übrigens ein Spitzenwert in Deutschland.
Trotzdem wurden bei uns 940 Menschen in dem Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. November 2015 ausgewiesen bzw. abgeschoben, davon 250 Überstellungen nach der Dublin-Verordnung.
Der Rückführungserlass wurde am 29. September 2015 modifiziert; darüber ist auch schon gesprochen worden. Schon danach sollten Ausreisepflichtige, die nicht länger als 18 Monate im Bundesgebiet leben, ohne Bekanntgabe des Abschiebungstermins abgeschoben werden.
Das hat sich - das ist von meiner Vorrednerin gerade gesagt worden - mit Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes geändert bzw. ist gegenstandslos geworden. In der Unterrichtung wurde uns gesagt, dass gemäß § 59 Abs. 1 Satz 8 des Aufenthaltsgesetzes nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise der Termin der Abschiebung den Ausländern nicht mehr angekündigt werden dürfe. - Das ist, wie gesagt, nach dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz. Die Ausländerbehörden sind im Übrigen per E-Mail am 21. Oktober davon unterrichtet worden.
Einvernehmlich mit den kommunalen Spitzenverbänden soll nach der Umsetzung des Gesetzgebungsvorhabens Asylpaket II der Rückführungserlass Anfang 2016 neu geregelt werden. Auch die Durchführung des Härtefallverfahrens nach § 23 a Aufenthaltsgesetz wurde mit Erlass vom 29. September 2015 partiell geändert.
Wenn die aktuelle Aufenthaltsdauer in Deutschland bis zum Zeitpunkt der Duldungserteilung nicht mehr als 18 Monate beträgt, besteht keine Verpflichtung zur Belehrung über die Möglichkeiten und das Verfahren für die Anrufung der Härtefallkommission.
Mit dem Regierungswechsel 2013 praktizieren wir in Niedersachsen eine Willkommenskultur, die uns sehr wichtig ist. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die großen und gewaltigen Herausforderungen durch den großen Zulauf von Flüchtlingen dürfen jedoch nicht dazu führen, dass wir von dieser Willkommenskultur, die auch von den Menschen in unserem Land mitgetragen wird, abweichen. Sie wird von den Menschen in unserem Land nicht nur mitgetragen, sie wird von uns auch erwartet.
Jetzt komme ich zur Historie. Sie haben mir einen schönen Tipp gegeben. Es darf kein Zurück in das Verfahren aus der Zeit vor 2013 geben. Familie Nguyen lässt da bestens grüßen: Erst abschieben, dann wieder zurückholen. - Genau das wollen wir nicht tun. Das war keine Sternstunde für Niedersachsen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, nun einige Bemerkungen zum CDU-Antrag. In der Entschließung schreiben Sie, dass die Kommunen durch die große Anzahl an Flüchtlingen und Asylbewerbern eine Krise ungeahnten Maßes erlebten. - Ich meine, man kann das auch ein bisschen dick aufgetragen. - Ich meine, das ist keine Krise, sondern eine große Herausforderung, die, wie ich für meine Region bestätigen kann, vor dem Hintergrund des demografischen Wandels auch eine große Chance für unser Land sein kann.
Wenn Sie von einer „Krise ungeahnten Ausmaßes“ sprechen, möchte ich im Übrigen daran erinnern: Ihre Kanzlerin scheint das anders zu sehen. Sie sagt ja: „Wir schaffen das.“
Jetzt noch einmal zu Ihren Listen. Einige Ihrer Forderungen sind längst erledigt. Das hat auch meine Vorrednerin bestätigt; so habe ich sie jedenfalls verstanden.
Sie haben 23 Punkte aufgezählt. Ich möchte nur zu zwei Punkten etwas sagen, die für die mangelnde Qualität Ihres Antrages sprechen:
In Punkt 17 fordern Sie die „Klarstellung, dass Feststellungen der Reisefähigkeit durch Amtsarzt … erfolgen“ sollen. Für mich spricht daraus ein Misstrauen gegen die Ärzte in Niedersachsen, die bisher die Reisefähigkeit bescheinigt haben.
In Punkt 22 setzen Sie noch eins drauf und fordern die „Einrichtung eines medizinischen Kompetenzzentrums auf Landesebene für die Begutachtung und Bewertung vorgelegter ärztlicher Bescheinigungen der Reiseunfähigkeit“.
Auf der einen Seite wollen Sie also, dass nur noch Amtsärzte die Reisefähigkeit feststellen, und auf der anderen Seite setzen Sie noch eins drauf und wollen Sie, dass diese Bescheinigungen der Amtsärzte noch durch ein Kompetenzzentrum geprüft werden. Eine tolle Sache!
Ich weiß nicht, wie viel Vertrauen Sie zu den Leuten bei uns im Land haben.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die großen Herausforderungen durch die Zuwanderung von Flüchtlingen und Asylbewerbern lösen wir nicht, indem wir die Abschiebepraxis der Vorgängerregierung übernehmen.
Wir werden unsere Willkommenskultur weiter leben und nicht ändern. Den Antrag der CDU-Fraktion lehnen wir ab.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Gesetz über die kommunale Neuordnung der Landkreise Göttingen und Osterode am Harz: Die Landkreise Göttingen und Osterode am Harz schreiben mit der ersten freiwilligen Kreisfusion Geschichte.
Bereits das Hesse-Gutachten bescheinigte in Niedersachsen 18 Landkreisen aufgrund ihrer ungünstigen Finanzlage und ihrer demografischen Entwicklung dringenden Handlungsbedarf, von dem auch der Landkreis Osterode am Harz betroffen ist.
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des damit einhergehenden massiven Bevölkerungsverlustes - für den Landkreis Osterode sagen die Prognosen für das Jahr 2030 eine Einwohnerzahl von unter 60 000 voraus - ist auch in Zukunft nicht mit einer Verbesserung dieser Situation zu rechnen.
Nach intensiven Beratungen mit den möglichen Fusionspartnern - den Landkreisen Göttingen und Northeim auf der einen Seite und dem Landkreis Goslar auf der anderen Seite - entschied sich der Kreistag des Landkreises Osterode am Harz für Fusionsverhandlungen mit dem Landkreis Göttingen. Vorausgegangen waren dem sehr viele Bürgerinformationen und dann natürlich auch der Bürgerentscheid.
Ich kann im Übrigen nicht nachvollziehen, Herr Grascha, wie Sie uns unterstellen können, dass der Termin des Bürgerentscheids unter dubiosen Bedingungen zustande gekommen ist. Das war nicht dubios.
- Dafür haben wir unsere Gründe gehabt - genauso wie Sie sicherlich Ihre Gründe dafür gehabt haben, ihn an diesem Termin durchzuführen.
- Nein, davor haben wir keine Angst gehabt. Wir haben sämtliche Verwaltungen mit im Boot gehabt. Die Verwaltungen haben miteinander verhandelt,
und wir wollten möglichst schnell zu einer Entscheidung kommen, damit wir in Ruhe weiterverhandeln konnten.
Aber das mag jeder gerne so auslegen, wie er es möchte. Ich kann Ihnen jedenfalls bescheinigen, dass Sie offenbar schlechte Verlierer sind.
Ich akzeptiere Ihren Widerstand, und ich habe auch eine hohe Achtung vor denen, die sich eine andere Entscheidung gewünscht hätten. Aber ich kenne viele, die die Entscheidung mittragen, und auch vor denen habe ich eine sehr hohe Achtung.
In den Kreistagen der betroffenen Landkreise Göttingen und Osterode am Harz sind die Beschlüsse über die Zusammenlegung dann auch sehr schnell und mit großer Mehrheit gefasst worden: im Kreistag in Göttingen am 6. März 2013 und im Kreistag in Osterode am 11. März 2013. Am 15. August 2013 wurde mit dem Land Niedersachsen dann der Zukunftsvertrag abgeschlossen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Neuordnung des Landkreises Göttingen und des Landkreises Osterode wird nach den Kommunalwahlen am 11. September 2016, am 1. November 2016, vollzogen. Damit wird der Landkreis Osterode der Vergangenheit angehören. Ich gebe zu, auch ich sehe dem nicht ohne Wehmut entgegen. Aber wie
heißt es doch? „Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft; denn in ihr gedenke ich zu leben.“ Wir machen hiermit Politik für die Zukunft und die nachfolgenden Generationen. Ich bin fest davon überzeugt, dass das genau der richtige Schritt gewesen ist.
Mit dieser Fusion wird der neue Landkreis Göttingen zukunftsfähig aufgestellt sein. Ich nenne nur die Stichworte Synergieeffekte und Entschuldungshilfe - das ist auch etwas Tolles - in Höhe von 80 Millionen Euro vom Land. Die zurzeit guten Steuereinnahmen und die Niedrigzinspolitik werden ihr Übriges dazu beitragen, dass der neue Landkreis Göttingen innerhalb kürzester Zeit seinen Haushalt ausgleichen und mit dem Schuldenabbau beginnen kann. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist Zukunftspolitik.
Ich möchte mich ganz herzlich bei all denen bedanken, die diese Entscheidung mit getroffen haben. Das gilt insbesondere für meine Abgeordnetenkollegen aus dem Landkreis Osterode, die zu mehr als 50 % dafür gestimmt haben - obwohl sie, wie man heute schon ausrechnen kann, damit ihre eigenen Kreistagsmandate wegentschieden haben. Sie sind einfach davon überzeugt, dass das der richtige Weg ist. Dafür meinen recht herzlichen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie nun, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen, und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Frage: Wie haben sich die Pachtpreise in Niedersachsen in den letzten zehn Jahren entwickelt? Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung eine Korrelation zwischen dem Niveau der Pachtpreise und dem Anteil der ökologisch bewirtschafteten Flächen in Niedersachsen?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Auch ich spreche zu dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zum Thema „Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen sinnvoll gestalten“.
Die Förderung der Maßnahmen an der Funktionalität des Waldes auszurichten, ist ein ganz wichtiger Punkt, auf den wir uns hier geeinigt haben. Seit 1991, also seit 24 Jahren, bewirtschaften die Landesforste unseren Wald nach LÖWE, also der langfristigen ökologischen Waldentwicklung. LÖWE bringt dabei soziale, ökologische und ökonomische Anforderungen in Einklang und wird damit der bedeutsamen Funktion unseres Landeswaldes gerecht. Die Ziele des LÖWE-Programms sind mittel- und langfristig angelegt und werden durch die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen unterstützt. Es sind also Maßnahmen als Steuerungsinstrument zum Umbau des Waldes.
Langfristig geschieht dies alles, weil ein Baum von der Pflanzung bis zur Ernte 80 bis 100 Jahre benötigt. Deshalb muss so etwas langfristig und kann nicht kurzfristig angelegt werden. Die Periode der bisherigen Förderung läuft inzwischen aus. Daher sollten bei der Aufstellung der neuen Förderrichtlinien aufgrund dieses Antrages weitere wichtige Förderungen Berücksichtigung finden.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wie soll die künftige Förderung von forstwirtschaftlichen Maßnahmen aussehen? - Meine Vorrednerin hat dazu schon einiges gesagt. Wir haben vier Punkte. Ich möchte die Punkte aufzählen:
Erstens: Umbau von Nadelholzreinbeständen in stabile Laub- und Mischbestände. Auch dort sind Ausnahmen möglich, weil Mischbestände und Laubbestände nicht auf allen Böden wachsen. Deshalb sind da Ausnahmen möglich.
Zweitens: Anbau von standortgerechten Laub- und Mischkulturen mit mindestens 50 % Laubholzanteil.
Drittens: Anbau der Douglasie mit einem Anteil von maximal 50 %. Ausnahmen sind dabei in Schutzgebieten nach § 24 - Nationalparke -, nach § 25 - Biosphärenreservate - und nach § 30 - gesetzlich geschützte Biotope - des Bundesnaturschutzgesetzes und in FFH-Gebieten möglich. Damit wird auch der Anbau der Douglasien gefördert, nachdem der Runde Tisch vom 2. Dezember 2014 zur Douglasie kein Ergebnis gebracht hat.
Viertens: Wegeaus- und -neubau, soweit forstwirtschaftliche Anforderungen bestehen.
Ich möchte noch eines zu der Äußerung von Frau Klopp sagen: Sinneswandel bei der SPD und bei den Grünen. - Ich würde das auf keinen Fall so bezeichnen. Wir haben gemeinsam um einen Antrag gerungen, und wir sind auf einen gemeinsamen Nenner gekommen. Dieser gemeinsame Antrag ist mit unserer Überzeugung vereinbar. Ich glaube, so ist es besser formuliert. Wenn wir von einem Sinneswandel sprechen, haben wir alle einen Sinneswandel durchgemacht. Aber ich glaube, wir haben einen guten Kompromiss gefunden.
Nach einigen Abwägungen und Diskussionen haben sich die im Landtag vertretenen Fraktionen auf den vorliegenden gemeinsamen Antrag geeinigt. Ich danke daher allen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit und Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Aufmerksamkeit.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! „Norddeutsche Allianz für die Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele 2024 beziehungsweise 2028“ - wir treffen heute eigentlich zwei Entscheidungen. Die eine Entscheidung ist, dass Olympische und Paralympische Spiele in Deutschland stattfinden sollen. Die zweite Entscheidung ist - dafür haben wir uns gemeinsam entschieden -, die Bewerbung von Hamburg für diese Spiele zu unterstützen.
Olympische und Paralympische Spiele im eigenen Land sind ein Traum. Ihn träumen sowohl Athletinnen und Athleten als auch Zuschauerinnen und Zuschauer. Ein Traum, der für Deutschland und Hamburg im Jahre 2024 Wirklichkeit werden könnte. Denn der DOSB hat in seiner Mitgliederversammlung am 6. Dezember 2014 beschlossen, sich für die Olympischen und Paralympischen Spiele 2024 bzw. gegebenenfalls 2028 zu bewerben.
Die Olympischen Spiele der Neuzeit haben eine lange Tradition; sie wurden erstmals - das sollte vielleicht auch erwähnt werden - im April 1896 in Athen ausgetragen. Heute übertreffen die Olympischen Spiele in ihrer Größe jedes andere Sporter
eignis. Gastgeberländer scheuten bislang keine Kosten und Mühen, diese Veranstaltung groß in Szene zu setzen. Ich glaube, es ist auch wichtig, dass Hamburg hier eine Systemänderung schaffen will. Es soll nicht mehr darum gehen, die Kosten nach oben zu treiben, sondern darum, genau das Gegenteil zu erreichen. Das werde ich auch noch an anderer Stelle besonders erwähnen. Die Art und Weise, auf die die Spiele in London - auch finanziell - gestaltet worden sind, haben schon einen Anfangspunkt gesetzt. Dies sollte in Hamburg fortgesetzt werden.
Die ganze Welt schaut zu, wenn die besten Sportlerinnen und Sportler aus über 200 Nationen im sportlichen Wettkampf gegeneinander antreten. Die Jugend der Welt trifft sich und leistet einen großen Beitrag zur Völkerverständigung und zu einem friedlichen Miteinander.
Was zeichnet die Hamburger Bewerbung aus? - Ich glaube, wir alle waren sehr angetan davon, dass es sich der Hamburger Innensenator Neumann nicht hat nehmen lassen, seine Bewerbung, sein Konzept bei uns im Innenausschuss persönlich vorzustellen. Ich bin dankbar dafür, dass er das getan hat. Das war eine ganz tolle Vorstellung, die natürlich dazu beigetragen hat, dass uns unsere Entscheidung leicht gefallen ist.
Danke schön. - Die Spiele in Hamburg - das wäre weit mehr als Sport. Die Spiele in Hamburg sollen Bewegung, Austausch, Gastfreundschaft - wir
kennen es nicht anders: zu Gast bei Freunden -, Emotionen und Internationalität erlebbar machen. Ein Sportfest in der ganzen Stadt mit ihren Bewohnern und Gästen aus aller Welt. Spiele ohne Verschuldung - denn Hamburg hat auch erklärt: Die Schuldenbremse des Grundgesetzes wird einge
halten. Die Spiele werden kein Grund dafür sein, dass die Schuldenbremse nicht eingehalten werden kann. Hamburg hat auch gesagt, dass die finanziellen Ausgaben möglichst gering sein sollen, was uns auch sehr wichtig ist.
Keine Belastung durch überdimensionale olympische Sportstätten - nach den Spielen sollen diese Sportstätten einer sicheren Nachnutzung zugeführt werden. Spiele der kurzen Wege - die meisten Olympiastätten befinden sich in einem Radius von nur 10 km um das olympische Zentrum. Viele sind vom Stadtzentrum sogar zu Fuß zu erreichen. Ein neu gegründeter lebenswerter Stadtteil mit öffentlichem Park entsteht nach den Spielen aus dem olympischen Zentrum auf dem Kleinen Grasbrook mitten im Hafen, nur wenige Minuten vom Stadtzentrum entfernt. Nur wenige Wettkampfstätten müssen neu gebaut werden. Viele werden modernisiert, zum Wohle der Stadt Hamburg, aller Sportler und aller, die dort Sport treiben. Das bedeutet natürlich auch einen sorgfältigen Umgang mit Ressourcen, Nachhaltigkeit und ökologische Vertretbarkeit.
Weitere Gründe für die Unterstützung:
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ganz wichtig ist - das ist es auch dem DOSB, dem Deutschen Olympischen Sportbund -, dass die Einwohner aus den Bewerberstädten, in diesem Fall Hamburg, mitgenommen werden. Die Einwohner der Freien und Hansestadt Hamburg werden bei der Entscheidung einbezogen. Schon im Jahre 2002 stand Hamburg in großer Einigkeit hinter der Bewerbung für die Ausrichtung der Olympischen Spiele in 2012. Leider - muss man sagen - haben sie damals nicht den Zuschlag bekommen. Auch der damalige deutsche Gewinner hat den Zuschlag nicht bekommen. Wir hoffen natürlich, dass das mit Thomas Bach, unserem IOC-Präsidenten, dieses Mal besser wird.
Es gibt Zustimmung für die erneute Bewerbung Hamburgs. Mitte Dezember 2013 sind schon die ersten Umfragen gemacht worden, allerdings in einem eher ungünstigen Zeitraum, nämlich vier Wochen nach dem negativen Bürgerentscheid in Bayern mit Blick auf die Winterspiele 2022. Laut einer Umfrage von Emnid waren 59 % eher dafür, 37 % eher dagegen. Was besonders schön ist: In der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen haben schon damals 67 % dafür gestimmt.
Mitte April 2014 hat eine weitere Befragung im Auftrag der Hamburger Morgenpost stattgefunden. Da hatte sich die Zustimmung schon gesteigert:
65 % waren dafür, 35 % dagegen. Mitte Juli 2014 fand eine Umfrage der Initiative Markt- und Sozialforschung statt; da waren schon 73 % dafür und 27 % dagegen.
Nach einer Untersuchung der Universität Osnabrück ist Hamburg die sportaktivste Stadt Deutschlands. Die Aktivenquote in Hamburg liegt bei 80,5 %. Das ist bundesweit Spitze. Auch das, glaube ich, zeigt, dass Hamburg es verdient hat, Olympiastadt für Deutschland zu werden.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, bei der Vergabe der Olympischen Spiele nach Hamburg könnte auch Niedersachsen mit einigen Veranstaltungsorten profitieren. Ich möchte die jetzt nicht aufzählen. Herr Mohr hat die Broschüre ja schon gezeigt; jeder, der es nachlesen möchte, kann sie haben. Von Hamburg wird auch Niedersachsen sehr stark profitieren.
Der Bürgermeister der Freien Hansestadt Bremen und die Ministerpräsidenten der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und SchleswigHolstein haben angesichts der Initiative des Deutschen Olympischen Sportbundes für eine künftige deutsche Bewerbung um die Austragung Olympischer Spiele und Paralympischer Spiele bereits jetzt ihre Unterstützung für eine Hamburger Bewerbung bekundet. Unser Ministerpräsident ist uns vorangegangen; wir sollten ihm da folgen.
Die Hamburgerinnen und Hamburger werden später noch verbindlich darüber entscheiden, ob Hamburg sich um dieses Sportereignis von Weltbedeutung bewerben soll. Nur im Falle eines positiven Bürgervotums wird Hamburg ins Rennen um den Zuschlag des IOC - die Entscheidung fällt Anfang 2017 - gehen.
Zuvor muss der DOSB als höchste nationale Instanz überzeugt werden, dass Hamburg mit seinem Konzept beste Chancen hat, die Mehrheit der Bevölkerung der Hansestadt zu überzeugen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, aufgrund der Planung des Deutschen Olympischen Sportbundes, schon am 21. März 2015 über die deutsche Bewerbung zu entscheiden, musste der Niedersächsische Landtag den Beschluss über den heute vorliegenden gemeinsamen Antrag auf das heutige Plenum vorziehen - darum die sofortige Abstimmung.
Ja. - Beratungsmöglichkeiten hatten wir nicht. Keine leichte Aufgabe für die Beteiligten vor dem Hintergrund, dass wir natürlich ein einstimmiges Votum anstreben! Ich danke daher dem Vorsitzenden des Ausschusses für Inneres und Sport, Jan Ahlers, der sich in vielen Gesprächen sehr intensiv darum bemüht hat, dass es zu dieser Einigung kommen konnte.
Ich danke natürlich auch den sportpolitischen und den innenpolitischen Sprecherinnen und Sprechern unserer Fraktionen, die im Hintergrund natürlich sehr stark gearbeitet haben, dass es zu dieser einstimmigen Resolution gekommen ist.
- Aller Fraktionen, habe ich gesagt.
- Nein, nein. Aller Fraktionen!
Für mich heißt es natürlich: Jetzt erst einmal die Daumen drücken, dass Hamburg am 21. März den Zuschlag kriegt! Zwei Jahre Später die Daumen drücken, dass Deutschland den Zuschlag kriegt!
Mein ganz besonderer Wunsch an Sie alle: Die Fraktionen haben sich geeinigt. Es wäre schön, wenn wir heute ein einstimmiges Votum zum Landessportbund schicken könnten.
Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Junge Menschen sind unsere Zukunft. Das gilt natürlich auch in der Landwirtschaft. Ich frage daher die Landesregierung, wie sie Junglandwirtinnen und Junglandwirte künftig fördern möchte.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! „Netzausbau beschleunigen - Akzeptanz erhöhen - Angemessene Entschädigungszahlungen einführen“ - dazu liegen ein CDU-Antrag und eine Beschlussempfehlung des Ausschusses vor, über die wir heute zu entscheiden haben. Beide haben das Ziel, den Leitungsausbau unserer Stromtras
sen zügig durchzuführen und damit die Energiewende erfolgreich umzusetzen.
Schon in der Überschrift beschreibt der Antrag drei wichtige Aspekte. Ich nannte sie gerade.
Zum einen geht es darum, den Netzausbau zu beschleunigen.
Zweitens geht es darum, die Akzeptanz für den Bau der neuen Leitungen erhöhen. Dabei denke ich ganz besonders an die vielen Bürgerinitiativen, die natürlich Bedenken haben. Das ist schon einmal gesagt worden. Auch insoweit muss die Akzeptanz erhöht werden, und auch diese müssen beim Ausbau der Trassen mitgenommen werden.
Ich bin kürzlich bei einer Bürgerinitiative in Bockenem gewesen, die mir gesagt hat: Wir werden nicht gefragt; hier werden die großen Masten einfach hingestellt. - Ich weiß nicht, wer den Ort Bockenem kennt. Das ist ein kleines, schönes Örtchen im Tal mit leicht ansteigenden Hügeln, und auf diese Hügel sollen die 150 m hohen Anlagen gebaut werden. Das ist eine große Belastung für die Bürger, und außerdem werden die Häuser, die dort stehen, an Wert verlieren. Das ist gar keine Frage.
Der dritte Aspekt lautet: angemessene Entschädigungen einführen.
Für diese Ziele soll sich die Landesregierung beim Bund einsetzen.
Einigkeit herrscht mit Sicherheit darüber - das hat Herr Deppmeyer auch gesagt -, dass der Netzausbau beschleunigt werden muss. Weitere Verzögerungen würden den Erfolg der Energiewende infrage stellen.
Einen gravierenden Unterschied sehe ich zwischen dem CDU-Antrag und unserem Änderungsantrag.
- Unserer ist besser. So sehe ich das auch.
Der CDU-Antrag möchte die Akzeptanz gerade bei den Grundstückseigentümern erhöhen und spricht wenig davon, dass die Akzeptanz bei den Menschen im Land allgemein erhöht werden sollte. Er möchte auch erreichen - das ist durchaus in Ordnung -, dass angemessene Entschädigungen gezahlt werden, und hierbei muss man das Wort „angemessen“ stark unterstreichen.
Ich frage mich immer: Was sind die Erwartungen hinsichtlich angemessener Entschädigungen? Wünscht man sich vielleicht Entschädigungen, wie sie beim Bau von Windkraftanlagen gezahlt werden? Das haben wir ja durch, und hierfür sind ja Entschädigungen zu zahlen. Ich hoffe, das sind hier nicht die Erwartungen.
Ich mache es sowieso kurz. Ihr könnt ruhig noch ein bisschen dazwischenreden. Die Zeit zu warten habe ich noch.
Im Handelsblatt ist nachzulesen, dass inzwischen 100 000 Euro Pacht pro Jahr für Windkraftanlagen gezahlt werden. Berechnet werden diese Pachtpreise nach einer ganz einfachen Formel: Der Pächter will heute in der Spitze an den Stromerträgen eines Windrades mit bis zu 13 % beteiligt werden. Für ein Windrad, das an einem durchschnittlichen Standort in Deutschland rund 6 Millionen Kilowattstunden produziert, ergeben sich so Pachteinnahmen von rund 70 000 Euro im Jahr - wohlgemerkt für eine Anlage - und, wie ich sagte, in der Spitze sogar bis 100 000 Euro.
Es ist noch nicht lange her, da galten 10 % Beteiligung als absolute Spitze. Nun mussten es 13 % sein. Wer glaubt, dass es an die Rendite der Netzbetreiber geht, wenn wir viel zahlen, der ist sicherlich im Irrtum. Den Preis, der hier gezahlt wird, bezahlt nicht der Netzbetreiber; den bezahlt der Endverbraucher über den Strompreis.
Ich habe mich hingesetzt und es einmal ausgerechnet: Für eine solche Anlage braucht man ein Fundament von 15 mal 15 m, man braucht eine Zuwegung, man braucht eine Stellfläche für einen Kran, und man braucht eine Fläche für ein Trafohaus. Somit sind es ungefähr 500 m², die ich für eine Anlage benötige. Bei 100 000 Euro wäre das
ein Pachtpreis von 2 000 Euro pro Quadratmeter und Jahr. Ich glaube, das ist nicht das Ziel Ihres Antrages.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir alle wissen um die Notwendigkeit des Netzausbaus und wollen alles Mögliche tun, um ihn zu beschleunigen. Im Zusammenhang mit dem Änderungsantrag hat der Ausschuss darauf hingewiesen, dass wir für diese Ziele eine breite Akzeptanz in der gesamten Bevölkerung erzielen möchten und die Belange der Privateigentümer, die ihre Flächen zur Verfügung stellen, besonders berücksichtigen wollen. So lautete auch unser Änderungsantrag. Ziel des Änderungsantrags ist es, dass sich die Landesregierung gegenüber dem Bund dafür einsetzt, dass geprüft wird, § 45 des Energiewirtschaftsgesetzes durch eine entsprechende Formulierung zu ergänzen, mit der für die Beanspruchung privater Flächen eine bessere Entschädigungsregelung getroffen werden kann. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob die Entschädigungen künftig auch als wiederkehrende Zahlungen geleistet werden können. Auch insoweit sind wir uns, so glaube ich, alle einig.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich spreche von angemessenen Entschädigungen. Das habe ich, so denke ich, deutlich gemacht. Denn alle Mehrkosten zahlt letztlich nicht der Investor oder der Netzbetreiber, alle Mehrkosten zahlt der Gebührenzahler.
Auch der Hinweis, dass die finanziellen Auswirkungen für den Endverbraucher gering sind, nutzt diesen nichts. Überall kommt etwas Geringes hinzu, und dann kommt man zu einer großen Summe. Auf der anderen Seite wird dann beklagt, dass die Stromkosten aufgrund des Erneuerbare-EnergienGesetzes steigen. Ich denke, wir sollten darauf achten, dass in solchen Bereichen die Kosten oder die Baukosten nicht ins Unermessliche steigen.
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses enthält, so meine ich, unser beider Ziel. Wir haben es etwas schlanker formuliert, aber das Ziel unserer Anträge ist das gleiche. Ich denke, wir können durchaus gemeinsam zustimmen. Ich würde mir wünschen, dass es so kommt und wir alle der Beschlussempfehlung des Ausschusses und damit unserem Änderungsantrag zustimmen. Das wäre im Interesse der Energiewirtschaft und im Interes
se der Energiewende, es wäre im Interesse aller Beteiligten.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Dammann-Tamke, ganz kurz: Ich meine nicht, dass wir das weichspülen. Wir bitten die Landesregierung nicht um Prüfung, sondern fordern sie auf, sich dafür einzusetzen, dass § 45 des Energiewirtschaftsgesetzes geändert wird. So haben wir es in unserem Änderungsantrag formuliert. Auch die Möglichkeit der Entschädigung in jährlich wiederkehrenden Zahlungen haben wir aus Ihrem Antrag übernommen. Wir spülen da sicherlich nichts weich. Wir haben durchaus auch die Interessen der Grundeigentümer im Blick. Die möchten wir nicht der Willkür anderer aussetzen; auch das habe ich gesagt.
Ich glaube, wir sind gemeinsam auf dem gleichen Wege. Wir haben die Entschließung etwas schlanker formuliert. Gleichwohl bin ich davon überzeugt, dass auch Sie der Beschlussempfehlung zustimmen könnten.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wenn man über Anträge beraten will, dann stellt man sich erst einmal die Frage: Was möchte der Antragsteller mit dem Antrag erreichen? Was sind die Ziele dieses Antrages?
- Mit Sicherheit keine Zwischenrufe. Das können wir später besprechen.
Was sind die Ziele dieses Antrages? - Die Überschrift sollte eigentlich das Thema widerspiegeln. Ich lese als Überschrift: „In die Zukunft investieren - landwirtschaftliche Familienbetriebe fördern!“ Wenn ich diese Überschrift lese, erwarte ich, dass jetzt etwas kommt, aus dem ich schließen kann, dass es um die besondere Förderung landwirtschaftlicher Familienbetriebe geht.
Wenn wir den Antrag der Oppositionsfraktion lesen, müssen wir jedoch feststellen, dass er lediglich aus zwei kleinen Absätzen besteht: Im ersten Absatz finden wir eine kurze Einleitung und den einzigen Hinweis auf familiengeführte Landwirt
schaft. Im zweiten Absatz folgt dann ein Katalog, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, ausreichend Mittel für Flurbereinigungen, den ländlichen Wegebau, die Förderung von Beregnungsanlagen und zusätzlichem Wirtschaftsdüngerlagerraum sowie die Weiterentwicklung des Tierschutzes zur Verfügung zu stellen.
Übrigens, Frau Bertholdes-Sandrock, von den Landfrauen habe ich in dem Antrag auch nichts gelesen.
Der Antrag enthält jedoch keine Forderung, gezielt die landwirtschaftlichen Familienbetriebe zu fördern. Daher würde ich sagen: Das Thema ist verfehlt. Ich kann durchaus verstehen, dass Landwirte darum kämpfen, Mittel zu bekommen, und dass aus der anderen Sicht, der Paradigmenwechsel in der Landwirtschaft, den wir vollzogen haben, nicht in Ordnung ist. Ich kann jedoch nicht verstehen, dass das unter der Überschrift „landwirtschaftliche Familienbetriebe fördern“ geschieht.
Richtig müsste es „landwirtschaftliche Betriebe fördern“ heißen. Darüber hat Herr Dammann-Tamke gesprochen, aber nicht über das Thema „Familienbetriebe fördern“. Genau dieses greift jedoch der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf und stellt fest, dass die Landesregierung zur Förderung der landwirtschaftlichen Familienbetriebe bereits erste Maßnahmen umgesetzt hat und die Umsetzung weiterer Maßnahmen geplant ist.
So ist es z. B. gelungen, für die kommende Förderperiode die in Niedersachsen zur Verfügung stehenden ELER-Mittel gegenüber der vorhergehenden Förderperiode deutlich zu erhöhen. Trotz einer Reduzierung der drei Fonds um 550 Millionen Euro erhöhen sich die Mittel in dem ELERProgramm von 975 Millionen Euro auf 1,119 Milliarden. Das ist eine Steigerung von 14,2 %. Das kommt, glaube ich, auch den kleinen Betrieben zugute.
Die Landesregierung hat sich erfolgreich für die Förderung kleiner Betriebe und von Junglandwirten aus der ersten Säule eingesetzt, eine Förderung, die 80 % der landwirtschaftlichen Betriebe in Niedersachsen zugutekommt. Kleinere Betriebe werden bis zu einer Größe von 46 ha gefördert.
Bisher ist es so, dass 20 % der landwirtschaftlichen Betriebe 80 % der EU-Subventionen bekommen. Ich glaube, es ist durchaus gerecht, dass da eine kleine Umschichtung geschieht.
Weitere Absichten der Landesregierung sind: den Anteil der Agrarumwelt- und Naturschutzförderprogramme an der ELER-Förderung deutlich zu erhöhen - auch das ist schon gesagt worden -, stärkere Bindung der Tierhaltung an die Fläche, Flurneuordnungsverfahren künftig an die Einrichtung umwelt-, regional- und raumordnungspolitischer Ziele auszurichten. Das sind Maßnahmen, die die landwirtschaftlichen Familienbetriebe wiederum deutlich fördern.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wenn Herr Dammann-Tamke bei diesem Änderungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss von einem klassischen Nebelkerzenvorschlag spricht,
(Zuruf von Helmut Dammann-Tamke [CDU] wie soll man dann den Antrag der CDU-Fraktion nennen? - Überflüssig, zumindest zu spät. Denn für die landwirtschaftlichen Familienbetriebe sind die Weichen für eine bessere Zukunft bereits von der Landesregierung und den sie tragenden Frak- tionen gestellt. (Björn Thümler [CDU]: Wie kann der zu spät sein, wenn er aus Oktober ist?)
Ich habe jetzt zum Tagesordnungspunkt 21 gesprochen, zum Tagesordnungspunkt 22 wird meine Kollegin Sigrid Rakow sprechen. Ich hätte mir gewünscht, nachdem wir unseren Änderungsantrag sehr kurzfristig eingebracht haben, dass wir über unseren Änderungsantrag noch hätten beraten können. Das ist von Ihnen abgelehnt worden. Wir werden selbstverständlich unserem Änderungsantrag zustimmen. Es wäre schön, wenn Sie sich dem anschließen könnten. Wie gesagt: Wir wollen die kleinen Betriebe fördern. Ich glaube, das zeigt unser Antrag genauso wie das Handeln der Landesregierung.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Dammann-Tamke, ich schätze Sie auch. Ich habe es durchaus verstanden, und ich bin kein Scharlatan. Das vorweg.
Gleichwohl habe ich Verständnis dafür, dass Sie um die Erste Säule kämpfen. Dass wir dazu eine andere Meinung vertreten, ist aber auch klar.
Was ich in erster Linie bemängelt habe, ist die Tatsache, dass Sie die kleinen bäuerlichen Familienbetriebe vorschieben, um Ihre Interessen umzusetzen. Ich habe es schon gesagt: Hätten Sie das anders benannt, hätten wir darüber diskutieren können.
Ich finde, wir haben für die Familienbetriebe schon einiges getan.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Anstalt Niedersächsische Landesforsten: Geändert werden soll in erster Linie § 6. Wie mein Vorredner schon sagte, geht es um eine personelle Veränderung und um eine Vergrößerung des Verwaltungsrats.
Ich denke, es ist durchaus in Ordnung, dass ein Vertreter des Umweltministeriums und auch ein Vertreter der Umweltverbände zusätzlich in den Verwaltungsrat berufen werden. Aus dem Nieder
sächsischen Personalvertretungsgesetz geht hervor, dass auch ein Personalvertreter hinzukommen muss. Hierdurch entsteht ein Verwaltungsrat mit zehn Mitgliedern. Ich glaube, ein solcher Verwaltungsrat ist von der Größe her durchaus noch in der Lage, gut zu arbeiten. Sicherlich hat er durch die neue Besetzung künftig noch mehr Akzeptanz, als das bisher schon der Fall gewesen ist.
Die Anhörung hat mein Vorredner schon angesprochen, und aus seinem Beitrag ging hervor, dass die Vorschläge der Anzuhörenden mit eingeflossen sind. So wurde z. B. die Harmonisierung der Amtszeiten der Mitglieder der Personalvertretung geregelt, sodass diese ebenfalls für ihre gesamte Amtszeit dem Verwaltungsrat angehören können. Was ich für sehr wichtig halte: Bei einem Wechsel von Personal zum Land und zurück gilt zudem das Verschlechterungsverbot. Das heißt, dass es für Mitarbeiter, die wechseln, keine Verschlechterung geben kann.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich hoffe auf eine breite Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle es einmal unter die Überschrift: Neuer Politikstil, mehr Transparenz. - Genau das soll das Gesetz aussagen. Darum geht es natürlich auch.
Wir sprechen hier über die Niedersächsischen Landesforsten. Sie bewirtschaften den Landeswald nach den gesetzlichen Vorgaben des niedersächsischen Waldgesetzes - das steht auch in unserer Begründung - und nach dem Jagdgesetz. Und auch nach LÖWE wird bei den Niedersächsischen Landesforsten auf alles Rücksicht genommen. Das ist wohl unumstritten.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ökonomische und ökologische Interessen können, müssen aber nicht im Widerspruch stehen. Daher ist es wichtig, die einzelnen Interessengruppen frühzeitig in die Entscheidungen mit einzubeziehen, um auch in strittigen Fragen frühzeitig einen Konsens zu erzielen. Es ist besser, wenn man vorher miteinander als hinterher übereinander spricht. Deshalb sollten hier die Verbände mit einbezogen werden.
Wichtig ist es daher auch, dass wir erstens einen Vertreter oder eine Vertreterin des zuständigen Ministeriums und zweitens eine Vertreterin oder einen Vertreter vom BUND oder einer anderen
vom Land anerkannten Naturschutzvereinigung mit einbeziehen. Das ergibt neun Mitglieder in diesem Ausschuss. Zusätzlich müsste noch ein Vertreter der Personalvertretung in den Verwaltungsrat berufen werden. Das schreibt das Personalvertretungsgesetz vor. Aufgrund dieser Zusammensetzung gehören diesem Verwaltungsrat dann zehn Mitglieder an.
Diese Erweiterung des Verwaltungsrats führt sicherlich zu einer erheblich höheren Akzeptanz dieses Gremiums. Ich denke, mit zehn Mitgliedern ist der Verwaltungsrat ein überschaubares auch arbeitsfähiges Gremium.
- Das werden wir dann sehen.
Ich will noch etwas zum Gesetz sagen. Bei zehn Mitgliedern kann es auch einmal eine Pattsituation geben. Darum wird in Absatz 4 geregelt, dass bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden entscheidet.
Ich möchte nicht allzu lange reden. Wir haben heute schon sehr emotional diskutiert. Ich denke, dieses Gesetz ist nicht unbedingt dazu geschaffen, es emotional zu diskutieren.
Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
- Abgehängt? - Jetzt geht es.
Wirtschaftlich, sozial und auch demografisch entwickeln sich die Regionen in Niedersachsen in den letzten Jahren auseinander. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Gab es bei der CDU/FDP-Vorgängerregierung Konzepte, die diesem Trend entgegenwirken sollten?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, wir reden immer von dem Aufwand, den die Wertgutscheinpraxis in der Verwaltung auslöst, aber sie löst ja nicht nur Aufwand in der Verwaltung, sondern auch erheblichen Aufwand im Handel, in den Betrieben aus, in denen die Gutscheine eingelöst werden. Gibt es irgendwelche Rückmeldungen aus den Betrieben, wie dort die Umstellung von der Gutscheinpraxis auf die Auszahlung von Bargeld ankommt?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich gehe einmal in der Geschichte zurück
und denke an das Jahr 1989, als wir hier in Deutschland Begrüßungsgeld ausgegeben haben. Damals hat sich keiner über Gutscheine Gedanken gemacht. Vielmehr war selbstverständlich, dass wir Geld ausgezahlt haben. Herr Minister, meine Frage wäre jetzt: Könnte es einen besonderen Hintergrund haben, dass man sich hier auf einmal über eine Auszahlung in Gutscheinen Gedanken macht? Könnte es sein, dass man damit bestimmte Gruppen treffen will?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine Frage: Ist eine solche Schwerpunktsetzung wie der Südniedersachsenplan EU-rechtlich zulässig, oder ist mit dem Widerstand der EU zu rechnen?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: Worin sieht die Landesregierung eigentlich die Ursache dafür, dass diese Skandale in dieser Häufigkeit auftreten oder auftreten können?