Ich habe vorhin gesagt, dass wir uns schon in einem intensiven Dialog befinden. Wir fangen nicht erst jetzt damit an. Wir sitzen mit dem ZGB zusammen; es ist eine Arbeitsgruppe unter Federführung meines Hauses eingerichtet worden, in der intensiv überlegt wird, wie man die Qualität verbessern kann.
Die Verbesserung der Qualität des ÖPNV - man muss das ja breiter aufstellen und darf das nicht nur auf den SPNV beschränken - besteht aus mehreren Bausteinen. Wir haben bei dem Projekt Reaktivierung von Bahnstrecken gesehen, dass man nicht einfach sagen kann, wir brauchen eine zusätzliche Schiene, und dann funktioniert das. Das heißt, wir werden auch über das Thema Busse reden müssen. Wir werden darüber reden müssen, wie zügig Busse von einem Ort zum anderen unterwegs sind, und ob es überhaupt attraktiv ist, den
Diese Dinge diskutieren wir gerade sehr intensiv. Damit einher geht natürlich die Diskussion über die Zukunft der Regionalisierungsmittel. Ich glaube, dass man über eine solche Lösung als Paket diskutieren muss - übrigens gemeinsam und nicht nur mit einem Aufgabenträger. Deswegen ist es das Ziel, mit hoher Transparenz mit allen Aufgabenträgern in Niedersachsen zu diskutieren.
Danke schön, Herr Minister. - Es folgt eine Zusatzfrage aus der CDU-Fraktion. Kollege Hilbers, bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Welche Linie verfolgen Sie bei der Neuregelung des § 45 a? Der Gesamtverband Verkehrswirtschaft hat ja massive Probleme mit dem Preis-Preis-Modell, weil das den ländlichen Raum benachteiligen und zu Preiserhöhungen und Ausdünnungen der Strecken führen würde. Verfolgt die Landesregierung dieses Konzept weiter, oder will Sie bei der bisherigen Regelung ansetzen, die ja auch mittlere Reiseweiten usw. beinhaltet hat? Davon würde der ländliche Raum ja profitieren.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Hilbers, die einzelnen Punkte stehen noch gar nicht fest. Ich habe es vorhin gesagt: Wir sind in einem engen und vertrauensvollen Dialog mit allen Beteiligten: mit der kommunalen Seite, mit den Verkehrsunternehmen usw. Dabei verfolgen wir nicht das Ziel eines bestimmten Unternehmens oder eines einzelnen Aufgabenträgers. Vielmehr geht es uns um die Sicherstellung des öffentlichen Personennahverkehrs im gesamten Land Niedersachsen und vor allem in den ländlichen Regionen unseres Landes - unter der besonderen Berücksichtigung des demografischen Wandels, der dazu führt, dass wir an manchen Stellen zunächst einmal weniger Schüler
Unter dieser Prämisse gehen wir in die Verhandlungen. Oberstes Ziel ist, die Qualität des ÖPNV in Niedersachsen zu verbessern. Und daraus werden wir am Ende eine Vereinbarung zur Fortführung des § 45 a entwickeln.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage stellt die FDP-Fraktion. Frau König, bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass Sie, Herr Minister Lies, in Ihren Eingangsausführungen gesagt haben, dass die Trassenentgelte und Stationsgebühren wesentlich stärker angewachsen sind als um die 1,8 %, mit denen die Regionalisierungsmittel jetzt dynamisiert werden: Haben Sie einmal ausgerechnet, inwieweit die Erhöhung der Trassenentgelte und Stationsgebühren - es steht ja schon eine Zahl im Raum - die Mittel, die wir jetzt zusätzlich bekommen, abschöpfen und was man mit den Mitteln, die dann noch übrigbleiben, machen könnte?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau König, das ist sozusagen die nicht klar formulierte und im Detail noch nicht weit genug gehende Lösung, die zwischen der Kanzlerin und den Ministerpräsidenten gefunden wurde.
Es ging darum, inwieweit der Anstieg der Trassenentgelte und Stationspreise begrenzt und sozusagen von der Dynamisierung der Regionalisierungsmittel gelöst werden kann. Das war die Hauptforderung, die die Länder gestellt haben. Denn die Dynamisierung brauchen wir ja schon, um der normalen Kostensteigerung zu begegnen. Es geht nicht darum, damit die Steigerungen bei den Stationsentgelten und Trassenpreisen aufzufangen.
Jetzt ist eine Dynamisierung der Regionalisierungsmittel um 1,8 % festgelegt worden - aber die DB AG hat für 2017 eine Erhöhung der Trassenentgelte und Stationspreise um durchschnittlich 2,8 % beantragt. Das ist genau das, was Sie beschrieben haben, Frau König.
Ich will das nicht überstrapazieren, aber ich habe Ihnen dazu ein Diagramm mitgebracht. Die kann ich Ihnen auch gerne zur Verfügung stellen.
Sie sehen hier zwei Linien, eine blaue und eine rote. Die eine zeigt die Entwicklung der Regionalisierungsmittel, die andere die Entwicklung der Trassenentgelte und Stationspreise. Beide Linien laufen schon wieder auseinander.
Deswegen ist das Ziel - auch wenn es noch nicht fertig ausformuliert ist -, mithilfe einer Diskussion der Länder, des Bundes und der Bahn - auch über das Thema Eisenbahninfrastruktur; überall, wo wir etwas tun können - dafür zu sorgen, dass der Anstieg der Trassenentgelte und Stationspreise begrenzt wird. Er darf auf keinen Fall über die Dynamisierung der Regionalisierungsmittel hinausgehen. Aber auch wenn er sie zum großen Teil abschöpfen würde, wäre das schlecht, weil die Dynamisierung ja gerade nicht für die Kompensation dieses Anstiegs gedacht war.
Wir sind also noch lange nicht am Ziel. Und deswegen muss man auch vorsichtig sein, wenn es darum geht, wie viel Geld uns für alles andere zur Verfügung steht; das war ja der zweite Teil Ihrer Frage.
Jetzt geht es erst einmal darum, nicht nur das Gesetz auf Bundesebene entsprechend zu verabschieden, sondern auch mit dem Bund, den Ländern und der Bahn gemeinsam Wege zu finden, um die Steigerung bei den Trassenentgelten und Stationspreisen zu begrenzen. Diesen Punkt nehmen wir uns erst einmal vor. Das klingt in dem Beschluss der Kanzlerin und der Ministerpräsidenten bereits an, aber dazu gibt es bei Weitem noch kein handhabbares Ergebnis. Daran werden wir noch sehr intensiv arbeiten müssten.
Vielen Dank, Herr Minister. - Es folgt jetzt aus der CDU-Fraktion die fünfte und damit letzte Zusatzfrage. Kollege Karl-Heinz Bley, bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass am Freitag die Bundesratssitzung ist und wir alle gehört haben, dass die Regionalisierungsmittel im Paket mit dem Asylkompromiss verhandelt wurden: Was passiert mit den Regionalisierungsmitteln, wenn dieses Paket am Freitag keine Mehrheit findet?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bley, heute tagt erst einmal der Vermittlungsausschuss, und dort muss es zunächst eine Mehrheit für diesen Lösungsvorschlag der Länder geben. Ich glaube, dass den Vertretern der neuen Bundesländer klar ist, dass man die gefundene Einigung, das Junktim zwischen der Erhöhung um 8,5 Milliarden Euro und der Verteilung nach dem Kieler Schlüssel, nicht wieder aufbrechen sollte. Und wenn man die Debatte doch neu anfangen würde, würde man auch zu keiner anderen Lösung kommen, und es würde sowieso das herauskommen, was wir jetzt beschlossen haben.
Ich hoffe also, dass das gelingt. Ich bin davon überzeugt, dass die Mehrheit steht und wir mit Nachdruck in Richtung Berlin sagen können, dass das auch auf Bundesebene geändert werden muss. Ich gehe davon aus, dass das entsprechende Gesetz Anfang nächsten Jahres verabschiedet wird; denn das ist die Grundlage dafür, dass wir die erhöhten Mittel überhaupt bekommen. Bisher gibt es ja nur die Ankündigung; gesetzlich ist das noch gar nicht abgesichert.
Also: Heute tagt der Vermittlungsausschuss. Da wird man zwar nicht begeistert sein und mit großer Überzeugung abstimmen, aber ich bin fest davon überzeugt, dass die Mehrheit für den Kieler Schlüssel - auch mit Blick auf die 8 Milliarden Euro - steht. Danach werden - da bin ich sicher - die weiteren Schritte eingeleitet. Auch der Bund wird sehr zügig in die Umsetzung gehen und das nicht noch an irgendeiner Stelle infrage stellen.
Herr Präsident! Herr Minister! Vor dem Hintergrund, dass die §-45-a-Mittel einer vertraglichen Regelung unterworfen sind, die allerdings zum Ende des Jahres 2016 ausläuft und von der alten Landesregierung beihilferechtlich äußerst problematisch ausgestaltet wurde, frage ich: Wie ist der Zeitplan der Landesregierung, diese Regelung zu ändern?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Will, die Herausforderung ist tatsächlich groß. Es geht, wie gesagt, nicht nur um die §-45-a-Nachfolgeregelung, sondern auch darum, den ÖPNV in einem sich durch den demografischen Wandel stark verändernden Land sicherzustellen. Ziel ist unserer Verhandlungen und Gespräche ist es, die Nachfolgeregelung zum 1. Januar 2017 in Kraft zu setzen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie steht sie zu den Überlegungen des Bundes, die Entflechtungsmittel nicht mehr nach dem Entflechtungsgesetz, sondern über ein Budgetausgleich bereitzustellen, der keiner Zweckbindung unterliegt? Kann man damit eine Planungssicherheit gewährleisten?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau König, ein konkreter Vorschlag dazu liegt uns nicht vor. Darüber wird
Jetzt ist erst einmal vereinbart, dass es für die Entflechtungsmittel ab 2019 eine zweckgebundene Nachfolgeregelung geben muss, die für uns zumindest den heutigen Stand von 123,5 Millionen Euro - aber natürlich auch gerne mehr - sicherstellt.
Ohne eine Zweckbindung müssten wir immer wieder in Debatten darüber einsteigen, wofür die die Mittel eingesetzt werden. Das verbietet sich aber schon deshalb, weil wir in der Planung der Projekte gerade mit den Kommunen eine große Zuverlässigkeit brauchen. Eine ganze Reihe von Projekten wird ja nicht heute beantragt und morgen ausgezahlt. Wir müssen heute wissen, was nach dem Jahr 2019 geschieht, damit wir den Kommunen im Blick auf die Projekte, die sie planen, eine Antwort geben können.
Also: Es ist klar, dass wir eine Nachfolgeregelung ab 2019 benötigen. Diese muss aber eine klare Aufteilung bzw. Zweckbindung enthalten. So wie wir es im Niedersächsischen Entflechtungsgesetz definiert haben, muss es auch auf der Bundesebene gehandhabt werden. Ansonsten werden die Mittel für die kommunale Infrastruktur und den ÖPNV zum Spielball politischer Debatten, und dann wird das Ganze nicht mehr funktionieren. Deswegen bedarf es einer klaren Regelung mit einer klaren Fixierung, wofür die Mittel eingesetzt werden.
Danke schön, Herr Minister. - Meine Damen und Herren, zu Punkt 12 a liegen mir keine weiteren Zusatzfragen vor. Daher können wir diese Dringliche Anfrage verlassen.
b) „VW-Abgasaffäre“ - Hat die Landesregierung Einfluss auf die Staatsanwaltschaft Braunschweig genommen? - Anfrage der Fraktion der FDP - Drs. 17/4390
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „VWAbgasaffäre“ - Hat die Landesregierung Einfluss auf die Staatsanwaltschaft Braunschweig genommen?“