Binnenmarkt mehr als bemerkenswerte Beschwerde der belgischen Regierung über das vom Nachbarland Deutschland hingenommene „Lohndumping“ zulasten der belgischen Fleischwirtschaft und Tausender dort Beschäftigter sowie die nach der ARD-Sendung „Monitor“ vom 11. April 2013 in die gleiche Richtung gehenden Klagen aus Frankreich und den Niederlanden über den z. B. in der Landwirtschaft für sie ruinösen Wettbewerb wegen des in Deutschland fehlenden gesetzlichen Mindestlohns sind nach Auffassung der Niedersächsischen Landesregierung vielmehr Grund genug, entschlossen und mit Wirkung für alle insoweit problematischen Branchen faire und damit bessere Arbeitsbedingungen einzufordern.
Zu 1: Die im Vorspann der Anfrage genannten Zahlen zu den Beschäftigten in Niedersachsen, die - in Betrieben mit zehn oder mehr Beschäftigten arbeiten und - weniger als 8,50 Euro in der Stunde verdienen, entsprechen dem Kenntnisstand der Landesregierung. Hauptbranchen der Beschäftigung mit Stundenlöhnen mit weniger als 8,50 Euro waren nach den Ergebnissen der Verdienststrukturerhebung 2010 des Landesbetriebs für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen die Branchen der „Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“. Hierzu gehören Handel und Gastgewerbe, Garten- und Landschaftsbau, Gebäudebetreuung und Zeitarbeitsbranche. In diesen Branchen arbeiteten in Niedersachsen 56 % aller Beschäftigten, die unter 8,50 Euro in der Stunde verdienten. Etwa zwei Drittel davon - 60 % - waren bei nicht tarifgebundenen, 40 % waren bei tarifgebundenen Arbeitgebern beschäftigt.
Wegen des 2007 in Kraft getretenen Verdienststatistikgesetzes sind die Daten der Verdienststrukturerhebungen 2001 und 2006 nicht mehr mit den Daten der Verdienststrukturerhebung 2010 vergleichbar. Die Entwicklung der Zahlen der in Niedersachsen zu Stundenlöhnen unter 8,50 Euro beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwischen 2001 und 2010 kann daher nicht aufgezeigt werden.
Zur Interpretation des Zahlenwertes der Niedriglohngrenze allgemein weist das Statistische Bundesamt darauf hin, dass zur Entlastung der Wirtschaft per Gesetz bestimmte Arbeitnehmergruppen nicht in die Verdienststrukturerhebung einbezogen werden. Das sind einerseits alle Arbeitnehmerin
nen und Arbeitnehmer der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei sowie Hauspersonal und andererseits alle Arbeitnehmer, die in Betrieben mit weniger als zehn Arbeitnehmern tätig sind. Dadurch kann die Verdienststrukturerhebung nicht feststellen, wie viele Arbeitnehmer einer bestimmten Gruppe, z. B. Geringverdiener, es in absoluten Zahlen gibt. Auch ist zu berücksichtigen, dass die nicht einbezogenen Arbeitnehmer im Durchschnitt geringere Verdienste haben als die einbezogenen Arbeitnehmer. Die Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung über die Verbreitung von geringen Verdiensten sind deshalb laut Statistischem Bundesamt als Untergrenze zu betrachten.
Zu 2: In der niedersächsischen Fleischindustrie gibt es weder einen Arbeitgeberverband noch einen Branchentarifvertrag. Die dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr nach dem Tarifvertragsgesetz nur vereinzelt übermittelten Firmentarifverträge sind so veraltet, dass sie bereits deshalb keine Rückschlüsse auf die derzeit geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen mehr erlauben. Der Landesregierung stehen daher diesbezüglich nur die in den Vorbemerkungen angesprochenen Erkenntnisse aus der NGG-Betriebsrätebefragung zur Verfügung. Die dortigen Feststellungen in Abrede stellende fundierte Gegendarstellungen solcher Unternehmen und Betriebe, in denen faire Lohn- und Arbeitsbedingungen herrschen, sind ihr dagegen bislang nicht bekannt geworden.
Nach den Ergebnissen der genannten Betriebsrätebefragungen sind 90 % der Beschäftigten der Schlachthöfe Werkvertragsarbeitnehmer, zumeist aus osteuropäischen Ländern, und nur 10 % Stammbeschäftigte. Die Werkvertragsarbeitnehmer verdienen danach im Schnitt 6 Euro weniger pro Stunde als die Stammbeschäftigten und damit noch weniger als die von ihnen zunehmend verdrängten Leiharbeitnehmer.
Ausweislich einer kürzlich erschienenen Veröffentlichung eines ehemaligen Syndikus der Lebensmittelindustrie und derzeitigen Mitgeschäftsführers der AG Werkverträge und Zeitarbeit handelt es sich bei den Entgelten osteuropäischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der deutschen Fleischwirtschaft um für sie profitable, weil ja - Zitat - „mit 6 bis 7 Euro doppelt so hohe Stundenlöhne“ wie in Rumänien mit 4,50 Euro oder in Bulgarien mit 3,50 Euro durchschnittlich gezahlte Löhne, die es den Betroffenen erlaubten, Rücklagen zu bilden, mit denen sie dann in der Heimat - ich zitiere - „Eigenheime erwerben oder renovieren könnten“.
Zu 3: Ja. Ich verweise dabei auf die Vorbemerkung. Konkret fordert bzw. unterstützt die Landesregierung die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro, der so auch für ausländische Werkvertragsarbeitnehmer gälte, die Verbesserung der personellen und sachlichen Ausstattung der für die Bekämpfung von Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und die Kontrolle der Einhaltung von Mindestlöhnen zuständigen Behörden der Zollverwaltung - Finanzkontrolle Schwarzarbeit -, die Verbesserung bzw. Verstärkung der Vorabkontroll- und Einflussnahmemöglichkeiten des Betriebsrates beim beabsichtigten Einsatz von Fremdpersonal auf Werkvertragsbasis - der Anspruch des Betriebsrates auf Information und Beratung vor der Entscheidung über einen Fremdpersonaleinsatz im Unternehmen muss verbessert, d. h. effektiver gestaltet werden - und einen für den Bundesrat in Vorbereitung befindlichen Entschließungsantrag der A-Länder mit dem Titel „Gute Arbeit“. Dieser wird am 3. Mai in den Bundesrat eingebracht werden.
Vertreter der niedersächsischen Fleischwirtschaft werden zudem in den nächsten Tagen - der Brief ist eigentlich fertig - vom Wirtschaftsministerium gemeinsam mit Landwirtschaftsminister Christian Meyer schriftlich aufgefordert werden, sich zu den in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfen und zu den bei ihnen gegebenen Arbeitsbedingungen zu erklären. Zeitgleich erfolgt auch eine Einladung, sodass wir dann ein gemeinsames Gespräch führen, um den für Niedersachsen negativen Eindruck - hoffentlich - aus dem Weg zu räumen.
Die Fragestunde hat, als Herr Kollege Schminke ans Mikrofon ging, um 14.38 Uhr, begonnen. Diese Feststellung ist für das Ende der Fragestunde wichtig. Bereits jetzt liegen 13 Wortmeldungen für Fragen vor.
kann. Natürlich können auch die anderen Mitglieder des Landtages jeweils zwei zusätzliche Fragen stellen. Die übrigen Vorgaben für unsere Mündlichen Anfragen setze ich als bekannt voraus.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass in der öffentlichen Diskussion immer wieder behauptet wird, dass die Regelungen des ALG II von Unternehmen dazu genutzt werden, Löhne zu reduzieren, indem Sozialleistungen bei den Arbeitnehmern als Ausgleich generiert werden, und vor dem Hintergrund, dass ein Mindestlohn dringend erforderlich ist, um diesen Missbrauch einzudämmen, interessiert mich die Frage, welcher prozentuale Anteil der Vollzeitbeschäftigten - als sogenannte Aufstocker - in Deutschland oder in Niedersachsen überhaupt unterstützendes ALG II bezieht.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bode, mir liegen die Zahlen für Niedersachsen vor. Nach einer sehr aktuellen Auswertung des LSKN vom März 2013 bezogen in 2011 rund 130 000 Erwerbstätige zusätzlich zu ihrem Lohn staatliche Transferleistungen. Die Kosten hierfür summierten sich für Niedersachsen auf 1 Milliarde Euro.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Sieht sie einen Zusammenhang zwischen dem Fehlen eines gesetzlichen Mindestlohns und dem nach wie vor bestehenden Lohngefälle bei Männern und Frauen von nahezu 25 % und, wenn ja, welchen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Dr. Andretta, da in Niedersachsen rund 17 % der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen weniger als 8,50 Euro die Stunde verdienen und der Hauptteil der im Niedriglohnbereich Beschäftigten Frauen sind, gibt es einen direkten Zusammenhang zwischen der Frage des Niedriglohnbereichs und der Beschäftigung und Erwerbstätigkeit von Frauen.
Das ist für die Landesregierung auch Anlass gewesen, in der Bundesratsinitiative, die sie auf den Weg gebracht hat, deutlich zu machen, dass es um die Frage „gleicher Lohn für gleiche Arbeit bei Frauen“ gehen muss, aber auch darum, dass man den Niedriglohnbereich eindämmt, weil er zu einer besonders schwierigen Situation für die beschäftigten Frauen und damit zu einer besonders schwierigen sozialen Situation für die Frauen in unserem Land führt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mich interessiert, wie sich die Zahl der Aufstocker in den letzten fünf Jahren, bezogen auf Anzahl und Anteil, entwickelt hat.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau von Below-Neufeldt, die Zahlen liegen uns nicht vor. Wir liefern sie gerne nach. Bei den vielen Gesprächen, die wir am Rande mit Wirtschaft und Gewerkschaften führen, stellen wir aber fest, dass es mit dem Zuwachs an geringfügiger Beschäftigung und Niedriglöhnen in unserem Land auch einen Zuwachs an Aufstockerleistungen gibt. Ich liefere Ihnen gerne die detaillierten Zahlen nach.
Ziel muss es sein, dass durch landes- und bundespolitische Maßnahmen genau dieser Aufstockerbetrag erheblich reduziert wird. Ich bin der Meinung - ich will das hier noch einmal sagen -, dass es dabei auch um die Wertschätzung und Würde der Beschäftigten geht.
Wer aber diesen Teil nicht zu allererst sieht - wobei ich glaube, dass das der entscheidende Teil ist -, der muss doch den anderen Teil sehen, nämlich dass die Gesellschaft bzw. die Steuerzahler an dieser Stelle Lohnsubventionen übernehmen. Ich glaube, dass wir das den Steuerzahlern in unserem Land nicht zumuten können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass in der Vergangenheit schon Mindestlöhne in zahlreichen Branchen eingeführt wurden, frage ich: Wie hat sich die Einführung der Mindestlöhne dort ausgewirkt? Mich würde dabei insbesondere die Postbranche interessieren.
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kollege Grascha, ich glaube, für die Postbranche haben wir die intensivste Debatte über den Zusammenhang von Mindestlohn und Beschäftigung geführt.
Ich will daran erinnern, dass wir sehr lange darüber diskutiert haben, ob der Post-Mindestlohn nicht Arbeitsplätze zerstört. Wer sich mit Offenheit und objektivem Blick ansieht, was sich gerade in dieser Branche entwickelt hat - ich will die Unternehmen nicht nennen, weil ich sie nicht einzeln vorführen will; aber ich glaube, wir alle konnten die Entwicklungen im Fernsehen intensiv mitverfolgen, Stichworte sind „Arbeitsbedingungen der Beschäftigten“, „Scheinselbstständigkeit“, „Niedriglöhne“ -, der stellt fest, dass gerade in diesem Bereich eine Regelung dringend erforderlich ist.
sich keine neuen Unternehmen gründen und somit keine neuen Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden. Aber ich glaube, uns allen sollte deutlich wichtiger sein - mir ist es jedenfalls wichtiger -, dass ein Post-Mindestlohn von über 8,50 Euro festgelegt wird, als dass für einen Lohn von 5,50 Euro pro Stunde neue Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden, die dann staatlich subventioniert werden. Das kann nicht unsere Vorstellung sein.
Aber ich will den Gedanken gern noch etwas breiter fassen. Denn im Kern geht es ja um die Frage, welche Auswirkungen der Mindestlohn beschäftigungsperspektivisch hat, also welche möglicherweise - so habe ich Sie verstanden - negativen beschäftigungspolitischen Effekte er hat.
Nach uns vorliegenden Untersuchungen hätte ein Mindestlohn von 8,50 Euro in Deutschland keine negativen beschäftigungspolitischen Effekte. Er könnte vielmehr die staatlichen Steuereinnahmen erhöhen - das wäre der positive Effekt - und auf diese Weise Schuldenabbau und staatliche Investitionen erleichtern. Darüber hinaus erhöht er das Arbeitnehmereinkommen und stärkt die Konsummöglichkeiten. Das hat übrigens auch die EUKommission gegenüber Deutschland immer wieder angemahnt.
Ich bin davon überzeugt, dass die positiven Effekte des Mindestlohns darstellbar sind. Die viel zitierten negativen Effekte sind dagegen nicht beweisbar.