Protocol of the Session on March 14, 2013

(Zustimmung bei der CDU)

Herr Minister Meyer für die Landesregierung!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man merkt wieder, Sie wollen es zum Bioskandal machen. Statt eine Relation bezogen auf die Zahl der Betriebe herzustellen, könnte man auch einmal die Zahl der Hennen oder die Zahl der gelegten Eier im konventionellen Bereich betrachten.

Ich glaube, Sie kennen sich aus und wissen, dass die konventionellen Betriebe in der Regel deutlich größer sind als die Biobetriebe. Würde man auf dieser Grundlage ausrechnen, wie viele Verbrauchertäuschungen es in welchem Bereich gegeben hat, käme man sicherlich noch zu anderen Zahlen als denen, die ich eben genannt habe. Ich gebe aber zu bedenken, dass wir weder von der Staatsanwaltschaft noch von anderen Behörden genaue Berechnungen darüber haben, um wie viele Eier es in dem Zeitraum gegangen sein dürfte. Sie wissen jedoch, dass konventionelle Betriebe deutlich größer sind. Deshalb sollten Sie dieses Spiel sein lassen.

Die Erkenntnis, dass der Biobereich besonders stark betroffen ist und dort besonders viele möglicherweise betrügende oder mogelnde Landwirte vorhanden sind, kann die Landesregierung nicht teilen. Es geht hier um Betrug in allen Haltungsformen und eine Zahl von Landwirten bzw. Betrieben, die wir Ihnen genannt haben.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Die nächste Frage wird von Herrn Kollegen Martin Bäumer gestellt.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man könnte fast den Eindruck haben, als würden Eier oder Hühner angeklagt. Aber ich glaube, es sind immer noch Eigentümer von Betrieben, die angeklagt werden. Vor dem Hintergrund, Herr Meyer, dass Sie mehrfach angekündigt haben, die Namen der Betriebe zu nennen, gegen die in Niedersachsen ermittelt wird, frage ich die Landesregierung, warum dies bislang noch nicht geschehen ist.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Er hat ge- sagt, er prüft das! - Helmut Dam- mann-Tamke [CDU]: Jetzt kommt die Transparenzinitiative!)

Herr Minister Meyer!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Frage der Veröffentlichung der Namen geht es um ein Gesetz, das von der immer noch amtierenden Bundesregierung verabschiedet worden ist und am 1. September 2012 in Kraft getreten ist. Nach § 40 Abs. 1 a Nr. 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sind die zuständigen Behörden, also auch die niedersächsischen, zu einer Veröffentlichung verpflichtet, wenn der durch Tatsachen hinreichend begründete Verdacht besteht, dass

„gegen sonstige Vorschriften im Anwendungsbereich dieses Gesetzes, die dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor … Täuschung … dienen, in nicht nur unerheblichem Ausmaß … verstoßen worden ist und die Verhängung eines Bußgeldes von mindestens dreihundertfünfzig Euro zu erwarten ist.“

Da hier, wie ich geschildert habe, nicht nur der Verdacht auf Ordnungswidrigkeiten, sondern auch auf Straftaten besteht, könnte dieser Tatbestand erfüllt sein. Wir fragen jetzt bei der Staatsanwaltschaft ab, bei welchen Betrieben sie davon ausgeht. Aber auch dann - das wissen Sie - ist in einem Rechtsstaat zu prüfen, ob es andere Gründe gibt, die gegen eine Veröffentlichung sprechen. Zunächst muss es rechtliches Gehör bzw. eine Anhörung geben. Sie dauert nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz, glaube ich, mindestens vier Wochen.

(Martin Bäumer [CDU]: Was haben Sie denn da angekündigt? - Clemens Große Macke [CDU]: Herr Meyer, was haben Sie da eigentlich angekün- digt?)

Dann haben die Betriebe die Möglichkeit, gegen eine beabsichtigte Veröffentlichung zu klagen. Sie wissen, glaube ich, auch - das müssen wir prüfen -, dass es ein neues Urteil des Verwaltungsgerichts Mannheim gibt - das ist erst seit wenigen Tagen bekannt -, in dem sich das Gericht erst einmal gegen eine Veröffentlichung in solchen Fällen

ausgesprochen hat. Von daher muss man sich anschauen, wie die Gerichte in Niedersachsen entscheiden würden.

Zu berücksichtigen ist ferner, dass Frau Aigner als Konsequenz aus dem Legehennenskandal in Niedersachsen im Bundestag innerhalb von anderthalb Tagen für eine Änderung gesorgt hat, nach der nach Auffassung von CDU/CSU und FDP eine Veröffentlichung nicht nur dann erfolgen soll, wenn es einen hinreichenden Tatverdacht gibt, sondern bereits dann, wenn es einen Anfangsverdacht gibt und wenn das Bußgeld bei unter 350 Euro liegt; so waren jedenfalls die Einlassungen der FDP. Also auch Bagatellfälle sollen sofort veröffentlicht werden.

Dieses Gesetz wird jetzt durch den Bundesrat gehen. Wir werden dort natürlich auch die Verhältnismäßigkeit prüfen. Unser Ziel ist es, wenn es rechtssicher ist, die Namen der Betriebe zu veröffentlichen. Aber wir müssen in einem Rechtsstaat auch das ordentliche Verfahren einhalten.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die Frage von Frau Miriam Staudte hat sich mit der eben gegebenen Antwort erledigt. Damit ist sie zurückgezogen.

Ich rufe jetzt den Abgeordneten Jens Nacke zu seiner Frage auf.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eingedenk der Tatsache, dass Die Welt am 27. Februar 2013 berichtet hat, dass die Bonner Staatsanwaltschaft schon im Jahr 2011 fünf Verfahren aus Oldenburg übernommen hat, die im Frühsommer 2012 eingestellt wurden, frage ich die Landesregierung insbesondere mit Blick darauf, dass der Staatssekretär damals die Verantwortung dafür getragen hat, ob ihr bekannt ist, warum die nordrhein-westfälische Landesregierung hier auf Unterrichtung der Öffentlichkeit verzichtet hat und das Verfahren letztendlich erst durch die Veröffentlichung in Niedersachsen bekannt geworden ist.

(Johanne Modder [SPD]: Jetzt müs- sen wir schon für Nordrhein-Westfalen Antwort stehen!)

Herr Minister Meyer!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir können jetzt nicht für die nordrhein-westfälische Landesregierung antworten. Vielleicht sollten Sie Ihre Kollegen im Parlament von NordrheinWestfalen fragen, ob sie eine solche Anfrage stellen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Wir können jedenfalls nicht das Verhalten von Behörden in anderen Bundesländern beurteilen.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD - Jens Nacke [CDU]: Herr Minister, ich habe gefragt, ob Ihnen bekannt ist, warum die das gemacht haben! Das haben Sie nicht beantwortet! Der Grund war, dass sie das nicht wollten!)

Die nächste Frage kommt vom Abgeordneten Jörg Bode. Herr Abgeordneter Bode, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte von der Landesregierung gerne wissen, wie sie grundsätzlich den Import von Körnermais zur Verfütterung bewertet, und zwar vor dem Hintergrund dessen, dass hier der Eindruck erweckt worden ist, dass aufgrund der unterschiedlichen Lieferwege und der Produktionsstandorte in der Welt größere Gefahren vorhanden sind und dies negativ sei. Ferner möchte ich von der Landesregierung gerne wissen, ob sie glaubt, dass man den Import von Körnermais tatsächlich durch Eigenproduktion in Niedersachsen ersetzen kann, und welche zusätzlichen Maisanbauflächen dafür erforderlich wären.

Herr Minister Meyer!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Bezug auf den heimischen Anbau ist uns jedenfalls nicht bekannt, dass es zu diesen Überschreitungen bei den Aflatoxinwerten gekommen ist. Wir haben übrigens kurz nach Mecklenburg-Vorpommern in Absprache mit dem Bund die Allgemein

verfügung erlassen, durch die wir den gesamten serbischen Mais aus der Ernte 2012 sozusagen gesperrt haben und dieser nur in Verkehr gebracht und verfüttert werden kann, wenn er ganz sicher unbelastet ist. Das zeigt, dass die Gefahren öfter in Importprodukten liegen. Das zeigen viele Skandale. Von daher ist es unser Ziel, gerade auch die heimische Landwirtschaft und den heimischen Futtermittelanbau zu stärken.

Ich habe Ihnen vorhin gesagt, wenn wir das durchsetzen, was Schwarz-Gelb leider nicht geschafft hat, nämlich den massiven Maisanbau, die Maisüberförderung, die es nach dem EEG gibt - früher hieß es NawaRo-Bonus; jetzt ist es die Vergütungsklasse I -, zurückzuschrauben, dann hätten sicher auch die heimischen Landwirte eine Alternative zu dem Anbau von Energiemais und der Vermaisung und könnten sie eine Vielfalt von heimischen Futtermitteln anbauen. Wir werden uns übrigens auch, gerade was den Bereich der Milchviehhaltung angeht, dafür einsetzen, dass Kühe auf der Weide grasen und heimisches Gras fressen und eben nicht, was immer häufiger wird, im Stall stehen und auf Importfutter aus anderen Ländern angewiesen sind.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Die nächste Frage kommt vom Kollegen Helmut Dammann-Tamke; es ist seine zweite Frage.

Herr Präsident! Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Justizministerin uns eben bestätigt hat, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Erfolg der weiteren Ermittlungen in den Nachbarbundesländern und den Niederlanden gefährdet ist, und eingedenk der Tatsache, dass unser ehemaliger Staatssekretär Friedrich-Otto Ripke und der Pressesprecher Gert Hahne sich aufgrund von Vorveröffentlichungen von Pressemitteilungen im Zuge des Dioxinskandals staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ausgesetzt sahen, frage ich die Landesregierung: Welches Haus - ML oder MJ - hat zu welchem Zeitpunkt die Initiative ergriffen, um eine entsprechende Kommunikationsstrategie der Landesregierung nach außen im sogenannten Eierskandal zu führen?

(Zustimmung bei der CDU - Johanne Modder [SPD]: Jedenfalls ist das bes- ser gelaufen als unter eurer Landes- regierung!)

Herr Minister Meyer!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen gesagt, wie wir vorgegangen sind. Wir - ML und MJ - haben gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft entschieden, dass wir auf die Anfrage des Spiegel, die vorlag, gemeinsam antworten.

Mir ist das am Mittwoch bekannt geworden. Ich müsste noch einmal nachprüfen, wie lange die Spiegel-Anfrage schon vorlag. Ich war damals erst einen Tag im Amt. Am Freitag, innerhalb von zwei Tagen, haben wir diese Antwort abgestimmt und dem Spiegel und übrigens auch allen anderen Journalisten, die danach gefragt haben, zur Veröffentlichung gegeben.

(Zuruf von Helmut Dammann-Tamke [CDU])

- Ich habe Ihnen schon einmal gesagt: Woher der Spiegel seine Informationen hatte, das liegt, glaube ich, vor dem Amtsantritt der neuen Landesregierung. Die Anfrage lag vor unserem Amtsantritt. Da müssen Sie selbst investigativ tätig werden. Der Landesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.

(Helmut Dammann-Tamke [CDU]: ML oder MJ? Wer hat die Initiative ergrif- fen?)

Danke, Herr Meyer. - Die nächste Frage kommt vom Kollegen Heiner Schönecke.

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Ich frage die Landesregierung, ob sie dem Hohen Haus erklären kann, warum es so viele unterschiedliche Kontrollwege gibt: auf der einen Seite konventionell und auf der anderen Seite Bio. Der Abgeordnete, der hier dieser Debatte zuhört, kommt ja langsam aus dem Staunen nicht mehr heraus, dass Sie das hier nicht beantworten.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Da haben Sie recht! Bei Bio gibt es Zusatzkon- trollen!)

Herr Minister Meyer, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hoffe, ich kann es kurz machen, Ihnen die verschiedenen Kontrollsysteme zu erklären.

Für die Einhaltung des Tierschutzes sind die Landkreise zuständig. Dafür haben wir eine TierschutzNutztierhaltungsverordnung. Darin steht z. B., wie viele Quadratmeter ein Käfighuhn - 900 cm² -, ein Bodenhaltungshuhn und ein Freilandhuhn haben muss, und zwar sowohl im Stall als auch in der Auslauffläche. Die Freilandhaltungsauslauffläche beträgt z. B. 4 m² pro Huhn.

Im Biobereich gibt es zusätzliche Vorgaben, deren Einhaltung sowohl von den Landkreisen als auch von den Ökokontrollstellen überwacht wird. Sie kennen die Vorgaben, z. B. muss das Futter bei Biobetrieben biologisches Futter sein, also nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandelt.