Christian Meyer
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Last Statements
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am Freitagabend nach Dienstschluss erhielt ich vom Sekretariat des Bundesministers den in der Presse zitierten Brief an meine persönliche E-Mail-Adresse. Gleichzeitig ging er in Kopie an die Staatssekretärin Frau Flachsbarth. Er ging aber an niemand weiteren im ML - nicht an den Staatssekretär etc.
In dem Brief beschwerte sich der Bundesminister umfänglich darüber, dass ich und andere ihn öffentlich für sein „unzulängliches Krisenmanagement“ kritisieren. - So fängt er mit seinem Brief an.
Er schrieb zu seiner Entschuldigung, dass er noch am 9. August - also als wir schon fünf betroffene Betriebe in Niedersachsen und Millionen in Umlauf befindliche Eier hatten - dachte, dass es sich - Zitat aus seinem Brief - „lediglich um ein regional begrenztes Ereignis“ handelte und dass es ja „auf
Arbeitsebene Telefonkonferenzen zwischen Niedersachsen, NRW und dem Bundesministerium“ gebe. Dies hielt er für ausreichend.
Dann geht er auf die Mängel der Meldungen an das RASFF - das ist dieses Schnellwarnsystem - ein und schiebt die Verantwortung weiter. Zitat: „Der Bund ist insoweit aber nicht für die Quantität und Qualität der Informationen der meldenden Mitgliedstaaten verantwortlich.“
Dann fragt er sich, „inwieweit nicht auch“ - nicht auch! - „Niedersachsen selbst zur Verschleppung der Problematik beigetragen hat“. Dann verweist er auf das Untersuchungsergebnis einer B-Probe, das ihm vorliege, und unterstellt den Behörden in Niedersachsen, schon seit Mitte Mai vom FipronilSkandal gewusst zu haben. Für mich ist das ungeheuerlich.
Der Brief des Bundesministers traf postalisch übrigens gestern Morgen bei mir im Ministerium ein, abgestempelt am Montag in Berlin. Am Sonntagnachmittag war ich bereits von mehreren Medien zu den Vorwürfen in diesem Brief befragt worden. Ich stelle deshalb noch einmal fest: Es gab kein Probenergebnis aus dem nationalen Rückstandskontrollprogramm vor Anfang August auf Fipronil in Eiern.
Die in Rede stehende B-Probe von Eiern vom 17. Mai, die damals auf ganz andere Stoffe untersucht worden sind - dabei hält man immer Eier zurück -, wurde vom LAVES im Sinne eines vorbeugenden Verbraucherschutzes zusammen mit Proben aus den betroffenen Betrieben vom 31. Juli bis 1. August auf Fipronil untersucht. Das Ergebnis lag am 3. August vor und wurde umgehend mit Probename und Untersuchungszeitraum dem Bund gemeldet.
Ebenso kooperiert das LAVES eng mit der ermittelnden Staatsanwaltschaft. Vielleicht war das eine Antwort auf Ihren Zwischenruf.
Hintergrund der Untersuchung war sofortiges Handeln niedersächsischer Kommunen, des LAVES und des ML nach Bekanntwerden des Skandals in den Niederlanden und Belgien. Der Bundesminister sah da noch keinerlei Handlungsdruck und wies erst am Montag dieser Woche die Behörden darauf
hin, doch auch im Rückstandskontrollplan und bei noch vorhandenen B-Proben auf Fipronil zu untersuchen.
Das ist etwas, was wir seit Wochen machen. Deshalb liegen die Versäumnisse nicht in Niedersachsen, sondern beim Bundeslandwirtschaftsminister.
In Niedersachsen steht Verbraucherschutz an erster Stelle. Ich danke noch einmal den Mitarbeitern in den Landkreisen, die diese Proben nehmen, sowie denen im LAVES und im Ministerium. Ich danke auch den Landwirten und den vielen Betrieben in Niedersachsen, die von sich aus solche Befunde oder Verdachtsmomente gemeldet haben.
Also, der Bundesminister beschwert sich über Handlungen, die wir vor seinem Brief unternommen haben und die er erst danach bundesweit in Auftrag gegeben hat.
- Es liegt in der Beurteilung der Abgeordneten, ob das eine Kampagne ist.
Zu Ihrer Frage 1: Über das Schnellwarnsystem RASFF wurde am 21. Juli und am 27. Juli 2017 von Belgien mitgeteilt, dass dort in Eiern und Geflügelfleisch Fipronil nachgewiesen worden sei. Als mögliche Quelle für das Fipronil sei ein niederländisches Dienstleistungsunternehmen ermittelt worden, das ein in unzulässiger Weise mit Fipronil versetztes Mittel - „Dega 16“ - bei der Bekämpfung der Roten Vogelmilbe eingesetzt habe.
Aufgrund der Ermittlungsergebnisse sei die niederländische Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Von den niederländischen Behörden seien positiv getestete Farmen sowie Betriebe, die von diesem Dienstleister betreut wurden, gesperrt worden. Die belgischen Behörden informierten darüber, dass das Produkt Dega 16 auf dem Markt und möglicherweise in Verwendung in den Niederlanden, Frankreich, Italien, Deutschland und Polen sei. - Das ist die gleiche Information, die der Bund bekommen hat. Wir haben nachgeschaut, der Bund nicht.
Nicht alle Chargen seien verunreinigt. Nähere Informationen, wie konkrete Chargen, gab es in der ersten Schnellwarnung nicht.
Eine konkrete Betroffenheit Niedersachsens ergab sich mit einer Folgemeldung am Abend des 28. Juli - das war ein Freitag - mit einer Liste aus den Niederlanden, die wir vom Bund bekommen haben und in der 25 Erzeugerbetriebe aufgeführt waren, bei denen durch den Dienstleister Chickfriend das Präparat Dega 16 in Niedersachsen eingesetzt worden sei.
Umgehende Ermittlungen der kommunalen Behörden am folgenden Tag, einem Samstag - dafür danke ich noch einmal den Mitarbeitern -, ergaben, dass die betroffenen Erzeugerbetriebe keinen Kontakt zu Chickfriend gehabt haben. Im Rahmen des Schnellwarnsystems konnte innerhalb eines Tages geklärt werden, dass ein Fehler der Niederlande vorgelegen hatte und nur ein Betrieb von den vormals 25 als verdächtiger Kontaktbetrieb übrig blieb. Dabei handelte es sich um den Betrieb in der Grafschaft Bentheim, der sich bereits selbst am 28. Juli beim LAVES als Kontaktbetrieb gemeldet hatte, da er diesen umstrittenen Dienstleister in Anspruch genommen hatte.
Im Zeitraum vom 28. Juli bis 1. August wurde von den Niederlanden eine weitere Liste übermittelt, in der fünf niedersächsische Betriebe sowie zwei weitere Empfänger mit gleicher postalischer Adresse genannt wurden - sogenannte Postfächer, Briefkasten -, bei denen durch die Firma Chickfriend das Mittel Dega 16 angewendet worden sei. Durch umgehende Untersuchung von amtlichen Proben konnte in den gesperrten Betrieben Fipronil nachgewiesen werden.
Wie mitgeteilt und veröffentlicht: Bei den fünf Betrieben handelt es sich um vier Legehennenbetriebe und einen Junghennenaufzuchtbetrieb. Von den vier Legehennenbetrieben sind übrigens drei konventionell und einer bio. Falls wieder einer was behauptet: Es sind beide Arten betroffen. Wir haben dazu ja auch die Nummern veröffentlicht.
Die Printnummern der vier deutschen Legehennenbetriebe wurden zur Sicherstellung einer entsprechenden Information der Verbraucherinnen und Verbraucher in einer Pressemitteilung vom 3. August und über das Portal www.lebensmittelwarnung.de auf meine Initiative hin veröffentlicht.
Ich hatte ja gesagt: Der Bund wollte eigentlich nicht, dass wir veröffentlichen.
In einer weiteren Portalmeldung hat Niedersachsen dann alle dem Land bekannten Printnummern belasteter Eier aus den Niederlanden sowie von Eigenkontrollergebnissen hiesiger Verarbeiter bekanntgegeben. Niedersächsische Händler haben also selbst niederländische Eier untersucht und uns die Ergebnisse mitgeteilt. Wir haben dann sofort auch vor diesen niederländischen Eiern, die dann ja in Deutschland im Umlauf waren, gewarnt.
Am 30. Juli informierte NRW über das Schnellwarnsystem, dass Fipronil-belastete niederländische Eier über eine Packstelle in NordrheinWestfalen nach Niedersachsen in ein Lager im Landkreis Oldenburg geliefert worden seien. In dem Zusammenhang wurden insgesamt 1,3 Millionen Eier nach Niedersachsen geliefert.
Seit Bekanntwerden des Geschehens veranlassen Betreiber von Packstellen in Niedersachsen betriebliche Kontrollen und lassen die an sie gelieferten Eier untersuchen. Die Vielzahl der aus den Niederlanden gelieferten belasteten Eier führt wiederum zu einer Vielzahl von Ermittlungen zur Rückverfolgung der weitergehandelten Eier. Die gehen dann ja an den nächsten Händler, dann werden sie verarbeitet, dann gehen sie an eine Supermarktkette, dann wieder zurück. Diese Ermittlungen werden anhand von Lieferlisten wiederum in das Schnellwarnsystem eingespeist, zu dem Bund und Länder Zugang haben.
Seit diesem Zeitpunkt wurden von Niedersachsen an andere Bundesländer und an andere EUMitgliedstaaten ca. 16 Millionen im Verdacht einer Belastung stehende Eier geliefert. Erhalten hat Niedersachsen ca. 35 Millionen Eier; das ist der Stand, den mir unser Landesamt für Verbraucherschutz am 14. August mitgeteilt hat.
Die Kritik des Bundesministers, der an seiner alten Zahl von 10,7 Millionen Eiern festhält, kann ich nicht nachvollziehen. Laut Medien kritisiert der Pressesprecher, man könne die Meldungen nicht rein mathematisch zusammenrechnen. Ich weiß nicht, welches Verfahren er damit meint, wie man es nicht-mathematisch zusammenrechnet. Wir haben Lieferlisten, da geht etwas nach Niedersachsen, und wenn man die Zahlen zusammenrechnet, kommt man auf diese Zahl. Aber vielleicht kann der Bundesminister mir erläutern, wie man
das rechnet, welchen politischen Faktor man da noch einrechnen muss.
Ich stelle nur fest, dass dies die offiziellen Zahlen des LAVES sind, die mir gestern früh übermittelt worden sind. Da die Informationen nur schleppend übermittelt werden, können sich diese Zahlen noch weiter nach oben verändern. Derzeit werden täglich neue Meldungen in dieses Schnellwarnsystem eingestellt. Aktuell sind wir bei nahezu 200 Folgemeldungen.
Nun zu Ihrer Frage 2, auf wann der von Bundesminister Schmidt erwähnte Untersuchungsbericht zur B-Probe dokumentiert ist.
Der Kontrollbericht des LAVES ist vom 3. August. Dort steht drin: Probenahme 17. Mai, Untersuchungszeitraum vom 31. Juli bis 1. August. Und dann ist das Ergebnis vom 3. - Das wurde im Schnellwarnsystem umgehend gemeldet.
Der Frage, ob und warum diese alten Proben untersucht werden, möchte ich kurz zuvorkommen. Im Rahmen des NRKP, des Nationalen Risikokontrollplans, musste bislang nicht auf Fipronil untersucht werden. Niedersachsen hat nach Bekanntwerden des Fipronil-Geschehens bereits am 4. August die Aufnahme dieser Untersuchung in dieses Programm beantragt. Wie mitgeteilt, hat am Montag, dem 15. August, der Bund reagiert und bittet nun die Länder darum, dass bereits 2017 Proben im Rahmen des Nationalen Risikokontrollplans auf Fipronil untersucht werden könnten - was Niedersachsen bereits umfänglich tut.
Niedersachsen hat auch bereits am 31. Juli beim Bund angeregt, mit den Beteiligten eine Telefonkonferenz durchzuführen, um sich gegenseitig über den aktuellen Sachstand zu informieren und auf die schleppenden und manchmal fehlerhaften Informationen seitens der niederländischen und belgischen Behörden hinzuweisen. Diese haben dann auf Initiative Niedersachsens stattgefunden. Seit dem 1. August haben mehrere Telefonkonferenzen stattgefunden: zunächst nur mit den beteiligten, später mit allen Bundesländern, von denen immer mehr betroffen waren.
Die Probenergebnisse aus den niedersächsischen Betrieben wurden in diesen Besprechungen mitgeteilt und am 6. August auch in das behördeninterne System FIS-VL eingestellt. Die Ergebnisse sind somit spätestens seit diesem Zeitpunkt bekannt.
Per Weisung von mir an die Landkreise wurde am 4. August - am 3. haben wir die belasteten Betriebe veröffentlicht und gesagt, dass wir diese BProbe haben; also nach der B-Probe - ein umfangreiches Monitoringprogramm weiterer Legehennenbetriebe und noch vorhandener Eierproben aus dem Nationalen Rückstandskontrollplan angeordnet. Dies lief sehr zügig durch die Landkreise und das LAVES, und ich danke für die gute Zusammenarbeit.
Alle diese Proben aus diesem am 4. August veranlassten Monitoring waren, wie ich im Ausschuss und in der Öffentlichkeit dargestellt habe, negativ; sie enthielten also keine Wirkstoffe dieses Fipronils über der Bestimmungsgrenze. Die B-Probe aus einem gesperrten Betrieb war schon vorher im Rahmen der Dega-16-Betriebe untersucht und gemeldet worden.
Deshalb bleibe ich bei der sehr guten Nachricht und spreche ein Lob für unsere über 1 000 Legehennenbetriebe aus: Bis auf die vier gesperrten Betriebe, deren Eier zurückgerufen worden sind, können wir für alle weiteren niedersächsischen Eiererzeuger - egal welcher Haltungsform, ob bio oder konventionell - davon ausgehen, dass sie nicht mit diesem Insektizid belastet sind. Deshalb rufe ich noch einmal dazu auf: Man kann bis auf die Eier mit den Stempeln von den vier belasteten Betrieben niedersächsische Eier sehr beruhigt essen, weil wir viele Hundert Untersuchungen dazu gemacht haben.
In diesen Besprechungen wurde ebenfalls kommuniziert, dass Niedersachsen seit dem 4. August ein Monitoring durchführt. Die Zwischenergebnisse wurden ebenfalls immer kommuniziert. An diesen Besprechungen hat auch das BVL teilgenommen, das für die Erarbeitung des Lageberichts des Bundes zuständig ist. Konkrete Nachfragen erfolgten nicht an Niedersachsen, wie mir meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitteilten.
Auch die Ausarbeitungen, z. B. den Monitoringerlass, haben wir den anderen Bundesländern zur Verfügung gestellt, damit auch sie untersuchen können, und haben wir auf der Plattform öffentlich gemacht.
Von einer fehlenden Information seitens Niedersachsens kann somit meines Erachtens nicht gesprochen werden.
Es wurden alle Ergebnisse der amtlichen Untersuchungen mit positiven Befunden mitgeteilt.
Nun zu Ihrer dritten Frage: Nach meiner Kenntnis gibt es keine Funde von Fipronil in Eiern im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans vor Anfang August. So! Im Rahmen von Pflanzenschutzmitteluntersuchungen - das habe ich mir vom LAVES heute Morgen noch einmal belegen lassen - wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Juli 2017 vom LAVES insgesamt 5 369 Proben auf Fipronil untersucht. In keiner der untersuchten Proben konnten Fipronil oder sein SulfonMetabolid nachgewiesen werden.
So, jetzt das Entscheidende: Im gleichen Zeitraum wurden vom LAVES keine Untersuchungen auf Fipronil oder sein Sulfon-Metabolid in den Eiern, Eiprodukten oder Geflügelfleisch durchgeführt. Diese 5 369 Proben sind also Salate, Gemüse etc., weil das Mittel in der Landwirtschaft eingesetzt werden kann. Aber auch nach dem Pflanzenschutzmittelplan ist es so, wie ich es hier darstelle.
Deshalb, meine Damen und Herren, möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass der Vorgang in den Niederlanden und in Belgien aufgrund krimineller Machenschaften seinen Ursprung hat.
Niedersachsen hat am 28. Juli Kenntnis von einer Betroffenheit von niedersächsischen Betrieben erlangt und umgehend gehandelt; ich weiß nicht, wo der Bundesminister war. Wir haben die Verbraucherinnen und Verbraucher rechtzeitig informiert. Wir haben gesagt: Wir veröffentlichen diese Eier-Codes, die uns zur Kenntnis gekommen sind, weil wir davon ausgehen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch darauf haben zu wissen, ob in ihrem Kühlschrank noch belastete Eier liegen. Da war es mir egal, ob sie aus Niedersachsen, aus den Niederlanden oder aus Belgien stammen. Da haben wir veröffentlicht, agiert und umgehend gehandelt.
Wenn dem Bund, wie von Ihnen bzw. in dem Brief angedeutet, Informationen fehlen sollten, besteht jederzeit die Möglichkeit, den persönlichen Kontakt
zu mir und zu meinen Mitarbeitern aufzunehmen. Der an mich gerichtete Brief wurde, bevor mein Haus Stellung beziehen konnte, anscheinend gezielt an die Medien geleitet.
Meines Erachtens liegen die Versäumnisse nicht in Niedersachsen, sondern eindeutig in den Niederlanden. Deshalb sollten wir uns das Leben nicht unbedingt gegenseitig schwer machen,
sondern gemeinsam Konsequenzen ziehen, und zu einer Aufklärung des Vorgangs in den Niederlanden und in Belgien beitragen. Dazu braucht es keiner Ablenkungsmanöver eines Bundesagrarministers, der ziemlich lange nicht gehandelt hat!
In Niedersachsen haben wir vorsorglich umfänglich gehandelt. Über 99 % unserer Legehennenbetriebe sind sauber, was diesen Stoff angeht. Deshalb kann man sagen, dass es weiterhin saubere Eier aus Niedersachsen gibt, weil wir den Verbraucherschutz auf einen der höchsten Niveaus gebracht haben - während Sie das alles immer abgelehnt haben, dass wir eine Taskforce etc. aufgebaut und den Verbraucherschutz in Niedersachsen gestärkt haben. Von daher ist das auch ein Beleg für die gute Arbeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stelle noch einmal fest, dass auch laut BfR alle Befunde aus Legehennenbetrieben aus Niedersachsen vorliegen. Sie sind zur Bewertung angemeldet worden.
Umgehend - sofort dann, wenn wir etwas haben - stellen wir es in dieses System ein und unterrichten auch in Telefonkonferenzen.
Bundesminister Schmidt schreibt in seinem Brief, den er mir geschickt hat - ich nehme an, ich kann aus ihm zitieren -, am 2. und 3. August - also noch viel schneller, als Sie glauben - hätten unsere Mitarbeiterinnen fünf amtliche Befunde übermittelt.
Von daher schreibt er nicht, dass er am 10. August irgendetwas hätte.
Sie haben aber übrigens recht, dass Niedersachsen als Eierland wirklich eine ganz große Bedeutung hat. Ich will noch einmal zitieren: Wir haben 18,3 Millionen Legehennen in über 1 280 Betrieben.
- Doch, Sie haben das vorher gesagt!
Davon sind 130 000 Legehennen gesperrt. Weniger als 1 % der Legehennen sind sozusagen aus dem Verkehr gezogen sind. Über 99 % der Legehennen in Niedersachsen sind - anders als in anderen EU-Mitgliedstaaten - sauber.
Ich stelle noch einmal fest: Wir haben umfänglich gemeldet. Wir sind das einzige Land, das amtliche Ergebnisse gemeldet hat.
- Von gestern ist das interne Dokument vom BVL, der Lagebericht. Da steht bei den amtlichen Meldungen: ausschließlich Meldungen aus Niedersachsen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frage einer Gesundheitsgefährdung klären die Fachbehörden. Dafür ist die europäische Agentur EFSA zuständig. Sie legt für den Menschen eine tägliche Aufnahmedosis für Fipronil fest - das ist ein toxischer Stoff, der Schäden an Leber, Übelkeit, Erbrechen usw. verursachen kann -, die man nicht überschreiten sollte. Dieser toxische Aufnahmewert ist bei Kindern und Erwachsenen unterschiedlich, weil er sich nach Kilogramm Körpergewicht richtet. Man hat also einen Wert. Ein Kind, das 10 kg wiegt, hat einen bestimmten Grenzwert, und wer fast 100 kg erreicht wie ich, der hat einen zehnfach höheren Wert, den er täglich aufnehmen kann. Das ist so ähnlich wie bei der Promillegrenze für Alkohol im Blut.
Das Bundesamt für Risikobewertung schreibt, dass bei Kindern dann, wenn sie in Deutschland nach der Nationalen Verzehrstudie II 0,64 Eier am Tag essen, dieser Wert bei den am höchsten belasteten Eiern, die auf dem Markt befindlich waren, nicht überschritten wird. Das BfR schreibt in seinen FAQ weiter: Wenn das Kind nicht deutsche Verzehrgewohnheiten, sondern europäische durchschnittliche Verzehrgewohnheiten hat, die etwas höher als 0,64 liegen - wenn das Kind also so viel isst wie im europäischen Durchschnitt -, dann ist der ARfD-Wert, also der akute Risikowarnwert, schon um das 1,4- oder 1,6-Fache höher. Auf je
den Fall ist er dann schon überschritten. Wenn ein Kind ein Ei mit der höchsten Belastung isst, ist der Wert um das Mehrfache überschritten. Von daher finde ich das, was der Bundesminister tut, verharmlosend.
An dieser Stelle lobe ich übrigens die Niederlande. Sie haben drei Kategorien, mit denen sie vor Eiercodes warnen. Es gibt erstens die Kategorie „Gefahren für den Menschen“, also auch für Erwachsene. Darin gibt es wenige Eiercodes. Diese Eier sind so hoch belastet, dass sie auch für Erwachsene gefährlich sind. Die zweite Kategorie bedeutet „Gefahr für Kinder“. Damit wird davor gewarnt, dass diese Eier von Kindern gegessen werden. In dieser Kategorie gibt es ziemlich viele Eiercodes aus den Niederlanden. Die dritte Kategorie bedeutet: Rückstände gefunden, die Eier sollen weggeworfen werden. Man geht aber davon aus, dass es keine Gefahr - auch keine Gefahr für Kinder - gibt. - Das, was die Niederlande machen, finde ich vorbildlich.
Der Bundesminister hat sich zu diesen BfR-Verschwurbelungen - zu dem, was passiert, wenn sich ein Kind nicht an die deutschen Verzehrgewohnheiten hält, sondern mehr Eier isst - überhaupt nicht geäußert.
Von daher habe ich ihn mehrfach aufgefordert, klarzustellen, wie es sich mit einer Gesundheitsgefährdung verhält. Deshalb habe ich auch, anders als meine Kollegin in Nordrhein-Westfalen, in meiner Pressemitteilung am Anfang differenziert, dass beim Erwachsenen nicht von einer Gefahr auszugehen ist, bei Kindern aber bei der höchsten Dosis eine Gefahr für den Menschen nicht auszuschließen ist. - Ich halte es für ehrlicher, vor diesem Stoff zu warnen; denn er ist natürlich gesundheitsgefährdend. Deshalb sind diese Grenzwerte der EFSA für die tägliche Aufnahmedosis ernst zu nehmen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich müsste jetzt nachprüfen, was genau in welchem Zusammenhang gesagt worden ist. Das machen Sie ja gerne, Zitate aus dem Zusammenhang herauszustellen.
Nach meiner Kenntnis hatte ich von vier niedersächsischen Legehennenbetrieben mit positivem Befund berichtet. Das waren die Proben, die von Eiern genommen worden sind, die aktuell noch im Umlauf waren. Von den vier Legehennenbetrieben und diesem einen Junghennenbetrieb war der von Ihnen genannte Wert der höchste.
Noch einmal: Wir haben keine Ergebnisse verschleiert, verschwurbelt etc., sondern wir haben sie dem Bund gemeldet. Das dazu.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Noch einmal: Bei Fipronil handelt es sich um ein Insektengift, das auch in Tierversuchen eine toxische Wirkung gezeigt hat. Übrigens soll es bei Kaninchen ganz gefährlich sein. Deshalb wird bei der Entlausung mittels Medikamenteneinsatz davor gewarnt, es bloß nicht bei Kaninchen einzusetzen, weil eine tödliche Wirkung entstehen kann. Das ist ein Gift, das auch beim Menschen eine vergiftende Wirkung hat.
Dazu sind zwei Punkte anzumerken: Einerseits gibt es die Akutdosis. Wenn man ganz viel einnimmt, kommt es sofort zu einem akuten Erbrechen, zu Übelkeit etc., wie man es bei Vergiftungen kennt. Das ist so, als würden Kinder - was sie
nicht sollen - ein Insektizid oder einen Rohrreiniger trinken, weil sie sich vertan haben. Andererseits gibt es die Langzeitwirkungen durch die täglichen Aufnahmedosen, die nicht überschritten werden sollen, weil dadurch toxische Schäden entstehen. Es ist kein krebserregender Stoff, sondern ein toxischer Stoff. Dann ist der Begriff „Gift“ einschlägig.
Ich möchte noch einmal klarstellen: Die Eier, die - anscheinend mit krimineller Energie - belastet sind, sind giftige Eier. Die niedersächsischen Eier, die ich eben angesprochen habe - die über 99 % -, sind saubere Eier. Dass das in Schlagzeilen immer mal wieder mit dem Insektengift Fipronil verunreinigten Lebensmitteln in Verbindung gebracht wird, ist ein Punkt.
Natürlich kümmern wir uns auch um Honig. Auch dort gibt es Probenergebnisse. Dort ist es aber so: Es kommt etwas von außen herein. Wenn ein Honig eine Belastungsgrenze überschreitet, muss er natürlich aus Gründen der Gesundheit aus dem Verkehr gezogen werden. Das machen sie auch. Das ist meines Erachtens aber ein anderer Fall. Das darf nicht dazu führen, jetzt unsere Imkerinnen und Imker für irgendetwas verantwortlich zu machen und das mit einem Eierskandal zu vergleichen, der anscheinend mit hoher krimineller Energie in Belgien und den Niederlanden passiert ist, wo auch zulasten vieler Landwirte dieses Insektengift hineingepanscht wurde.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch den Screenshot habe ich mir natürlich angesehen. Er ist ein bisschen verkürzt. Da geht es nur um Rinder und Schweine. Eier finde ich übrigens gar nicht in diesem Screenshot. Ob auf der Grundlage eines solchen Meldeformulars überhaupt untersucht wird oder ob da nur Stoffe aufgeführt werden, ist mir unklar.
Ich habe das LAVES noch einmal gefragt und heute Morgen vom LAVES die Antwort erhalten: Vom LAVES wurden keine Untersuchungen auf Fipronil in Eiern, Eiprodukten oder Geflügelfleisch zumindest für den Zeitraum ab 1. Januar 2013 - so weit sind wir zurückgegangen - durchgeführt.
Es hat auch noch einmal bestätigt, dass im Nationalen Rückstandskontrollplan - - -
- Wenn das so wäre, Herr Dammann-Tamke, dann rufen Sie doch einmal das BVL an - Sie haben ja gute Kontakte - und sagen Sie bitte, das BVL solle eine Pressemitteilung herausgeben, wonach seit Jahren im Nationalen Rückstandskontrollplan auf Fipronil geprüft wurde.
Sie kommen hier mit einer Vermutung, die nicht einmal der Bundesminister gestern in seiner Erwiderung auf die Behauptung aus Niedersachsen gemacht hat. Wenn das so wäre und wenn es, wie Sie schreiben, in Kreisen einer Ihnen nahestehenden Agrarlobby -
- wollen Sie zuhören? - schon lange kursiert und wenn diese Fake News Fakt wären, dann hätten Sie das doch schon längst benutzt, um nachzuweisen, dass Niedersachsen und die anderen Länder das nicht gemacht hätten.
Ich bleibe dabei: Das ist im Nationalen Rückstandskontrollplan nicht vorgesehen. Mir liegt das Schreiben der Präsidentin des BVL vom Montag vor, in dem sie die Länder bittet, jetzt einmal danach zu untersuchen.
Ich gehe davon aus, dass sie es bisher nicht gemacht haben, weil sie das Schreiben anderenfalls nicht hätte aufsetzen müssen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Grupe, wir sind uns da einig. Ich glaube, dass da real eine Gefahr ist. Wenn Kinder mit den Katzen und Hunden schmusen, nachdem mit einer höheren Dosis dieses Läusebekämpfungsmittels gearbeitet worden ist, dann kann ich mir vorstellen, dass die Aufnahmegefahr gerade für Kinder mindestens so hoch ist wie jetzt durch kriminell belastete Eier. Deshalb habe ich mich dafür ausgesprochen, auch bei Hunden und Katzen dieses Mittel nicht mehr einzusetzen.
Wir haben einen aktuellen Sachstand: Auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Bundesrates im September steht eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums und des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Danach soll bei 27 Fipronil-haltigen Tierarzneimitteln, die man bei der Entlausung von Hunden und Katzen einsetzt, die Verschreibungspflicht gestrichen werden. Das heißt, sie sollen freikäuflich zugänglich sein.
Bislang mussten Veterinäre ein Rezept für diese 27 Fipronil-haltigen Tiermedikamente ausstellen, bevor die Tierbesitzer die Produkte direkt beim Tierarzt oder in der Apotheke kaufen konnten. Diese Rezeptpflicht könnte zukünftig wegfallen.
Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hatte sich bereits im Januar dieses Jahres mit der Frage beschäftigt und mehrheitlich grünes Licht gegeben. Die dortigen Experten - da können wir uns einig sein, ob das wirklich Expertinnen und Experten sind - sagen: Das Risiko für die Gesundheit des behandelnden Menschen, des Tieres oder der Umwelt durch die Entlassung der Kombination von Fipronil aus der Verschreibungspflicht wird als gering angesehen. - Sie erleichtern also noch den Einsatz, damit ich mir privat für meinen nicht vorhandenen Hund Unmengen davon kaufen könnte. Ich finde das fatal.
Deshalb kündige ich schon einmal an, dass Niedersachsen das nicht mitmachen wird.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Insektizid war bei Lebensmittel produzierenden Tieren nie zugelassen. Deshalb ist es dort mit krimineller Energie hineingepanscht worden. Das hatte ja auch ein Ziel, weil es hoch wirksam ist. Es ist anscheinend in dieses mit ätherischen Ölen versehene Anti-Läusemittel Dega-16 eingemischt worden. Mehrere Manager dieser betreffenden Unternehmen in den Niederlanden sind verhaftet worden. Unsere Staatsanwaltschaften kooperieren da auch sehr eng.
Es handelt sich um einen europaweiten Skandal. Wir haben einen europäischen Binnenmarkt. Es herrscht freier Warenverkehr. Wenn jemand Eier aus den Niederlanden nach Niedersachsen bringt oder umgekehrt, muss er das nicht melden. Wenn ein Händler aus den Niederlanden seinen Marktstand in Niedersachsen aufschlägt oder umgekehrt, muss er das nicht melden.
Welche Konsequenz ist zu ziehen? - Wir brauchen eine starke europäische Lebensmittelbehörde - wir haben nach dem Dioxin- und dem Pferdefleischskandal darüber diskutiert -, die Kontrollen auf solche Stoffe durchführt.
Man sollte nicht vorweg sagen, auf welche Stoffe man kontrolliert. Deshalb werde ich jetzt hier keine Liste vortragen. Aber Sie haben natürlich recht: Der nächste Skandal wird kein Fipronil-Skandal sein. Die wissen das jetzt. Man müsste aber mit Expertinnen und Experten eruieren, bei welchen Stoffen die Gefahr besteht, dass sie missbräuchlich in anderen Bereichen als den vorgesehenen eingesetzt werden.
Nach meiner Kenntnis ist europaweit nicht auf diesen Stoff untersucht worden, weil man nicht darauf gekommen ist, dass er illegal eingesetzt werden könnte.
Wir haben ein solches europäisches System mehrfach gefordert. Der Bundesminister hat es immer wieder abgelehnt. Vielleicht ist auch das ein Grund dafür, dass er jetzt mit dem Finger auf die Bundesländer oder auf andere EU-Mitgliedstaaten zeigt.
In anderen Bereichen, z. B. bei Europol, ist eine europaweite Koordinierung längst selbstverständ
lich. Wir haben es hier mit europaweit organisierter Kriminalität zu tun, übrigens ähnlich wie beim Pferdefleischskandal, bei dem Anfang dieses Jahres eine Gruppe in Belgien, glaube ich, verhaftet worden ist. Auf dem europäischen Binnenmarkt brauchen wir also eine europäische Kontrollbehörde.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind uns, glaube ich, mit vielen Bürgerinnen und Bürgern darin einig, dass die Kontrollen im Bereich der Lebensmittel - mit Lebensmitteln spielt man nicht - deutlich verstärkt werden müssen.
Das haben wir in Niedersachsen mit der Taskforce getan, die Sie immer abgelehnt haben. Als Konsequenz aus den europaweiten Skandalen - Pferdefleisch, Aflatoxin, Überbelegung von Legehennenställen - haben wir über 100 zusätzliche Stellen beim Landesamt für Verbraucherschutz geschaffen.
Das hat sich bewährt. Wenn wir das nicht getan hätten, dann hätten wir jetzt nicht so schnell sagen können: Die Eier aus Niedersachsen sind - bis auf diese vier Betriebe - sauber.
So konnten die Kommunen und das Land schnell kontrollieren und Ergebnisse vorlegen. Wir waren die Schnellsten bundesweit. Dafür danke ich noch einmal meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Der Bundesminister merkt nach wochenlangem Herumtrödeln erst jetzt, dass es sich doch nicht um ein kleines, regionales Ereignis, sondern vielleicht um etwas Größeres handelt. Ständig haben unsere Mitarbeiter ihn in Telefonkonferenzen aufgefordert, klarzustellen, wie es mit der Gesundheitsgefahr aussieht, was mit den belasteten Legehennen passiert, wie es sich mit der Lebensmittelwarnung verhält.
Vielleicht auch das zu Ihrer Kenntnis: Ich habe das unter www.lebensmittelwarnung.de einstellen lassen. Zwischen Warnungen vor belasteten Gojibeeren oder Honigen und entsprechenden Rückrufen findet sich jetzt auch diese Meldung auf diesem Portal.
In der Telefonkonferenz habe ich persönlich gesagt: Der Verbraucher, der in den Supermarkt geht, nimmt doch nicht 20 Meldungen aus den Niederlanden und aus Deutschland mit. Machen Sie bitte eine Webseite! - Es hat, glaube ich, anderthalb Wochen gedauert, bis auf einer Webseite
alle Eiercodes zusammengefasst wurden, wie es bei der niederländischen Behörde längst der Fall war. Ich habe in der Zwischenzeit einen Link von unserer Seite auf die Webseite der niederländischen Behörde setzen lassen, auf der immer die aktuelle Liste der Eiercodes zu finden ist. Wenn die Niederländer einen neuen Fund haben, dann halte ich es für selbstverständlich, dass sich der Verbraucher auf dem Wochenmarkt sofort informieren kann. Aber der Bundesminister meint, ich sei nicht dafür zuständig, einen Link auf die Webseite der niederländischen Behörde zu setzen.
Herr Dammann-Tamke, Sie schütteln den Kopf. Aber das war für den Bundesminister überhaupt nicht selbstverständlich. Er wollte mich anweisen, die Eiercodes nicht zu veröffentlichen, weil aus seiner Sicht keine Gesundheitsgefahr bestehe und dieses Portal nur für Warnungen vor gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln vorgesehen sei.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Zuständigkeit dafür liegt beim Bund. Das Bundesinstitut für Risikobewertung ist für die Gesundheit zuständig. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist für die Meldungen und die Kontakte mit anderen Staaten zuständig.
Ich will lobend erwähnen, dass mich Frau Aigner damals beim Aflatoxinskandal sofort angerufen hat. Sie hat ganz oft Maßnahmenpläne vorgelegt. Manchmal enthielten sie ziemlich viele Punkte, die sie dann doch nicht umgesetzt hat. Aber sie wusste, dass man aus Skandalen Konsequenzen ziehen muss.
Sie können doch nicht sagen, dass das Saarland oder irgendeine Kreisbehörde jetzt dafür verantwortlich sei, irgendwelche Konsequenzen zu ziehen. Die haben vorbildlich gearbeitet. Zu koordinieren und Konsequenzen zu ziehen, ist eine Aufgabe des Bundes.
Der Bund kriegt ja diese Meldungen. Die laufen alle über den Bund. Am 20. Juli hat Belgien Deutschland erstmals informiert, dass Eier positiv auf Fipronil untersucht wurden. Am 28. Juli wurde das BMEL über eine Meldung aus den Niederlanden informiert, dass belastete Eier nach Deutschland gelangt sind.
Frau Flachsbarth schreibt in einer Antwort im Bundestag:
„Die seinerzeitige Erkenntnislage deutete darauf hin, dass es sich um ein regional begrenztes Ereignis handelte.“
Das BMEL hat dann versucht, Informationen zusammenlaufen zu lassen, und angeblich die Initiative zu Telefonkonferenzen ergriffen. Nach meiner Kenntnis geschah das auf unsere Initiative. Am 3. August, als wir schon viele Pressekonferenzen gegeben und Pressemitteilungen veröffentlicht hatten, hat der Bundesminister eine Pressekonferenz gegeben. - Das dazu, was der Bundesminis
ter an dieser Stelle getan hat oder getan haben will.
Wie gesagt, es gab eine einzige Telefonkonferenz auf Ministerebene. In der habe ich ihn über die Ergebnisse des niedersächsischen Monitorings unterrichtet. Er war sehr erfreut, dass die anderen Eier unbelastet sind. Er hat das am nächsten Tag in der Presse verwendet. Das kann er machen. Er hat da aber kein Wort der Kritik an unseren Behörden geäußert.
Von daher ist die dilettantische Kampagne gegen das Land Niedersachsen, die am Wochenende gelaufen ist, schon erstaunlich. Dem Bundesminister liegen alle Ergebnisse vor. Er kann die Eierzahlen selber zusammenrechnen, und wenn ihn diese Mathematik überfordert, sollte er doch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben, die ihn auf dem richtigen Stand halten.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachträglich könnte man sagen: Sie müssten. Im Risikokontrollplan von Bund und Ländern, der jährlich erstellt und aktualisiert wird, war eine Untersuchung von Eiern auf Fipronil aber nicht vorgesehen.
Nach dem Risikokontrollplan werden - in Niedersachsen übrigens nicht von einer Landesbehörde, sondern von Kommunen - Proben genommen. Eine bestimmte Anzahl von Eiern wird an das LAVES geschickt, wo sie dann - wie Gemüseproben - auf diese und jene Schadstoffe untersucht werden. Die Ergebnisse werden dann veröffentlicht.
Ich habe - ich meine, am 3. August - den Bund aufgefordert, Eier in Zukunft auf Fipronil zu unter
suchen. Dem Schreiben vom Montag entnehme ich, dass der Bundesminister dieser Forderung aus Niedersachsen folgt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jetzt versuchen Sie, zu konstruieren, Meyer hätte Biobetriebe schützen wollen. So, jetzt kommt ein Fakt: Diese Probe vom 17. Mai stammt nicht von einem Biobetrieb, sondern von einem konventionellen Legehennenhalter. Der Eiercode wurde am 3. August veröffentlicht und in das Warnsystem eingestellt.
Sie ziehen hier also eine völlige Verschwörungstheorie ab, wenn Sie mich fragen, wie viele Bioeier in den Verkehr gelangt sind. Wenn Sie Kontakte zum Bundesminister haben, dann sollten Sie ihn bitten, sich anzusehen, wie der Eiercode lautet. Der fängt nämlich mit „1“ an. Das steht nicht für
Bio, sondern für Freiland, für konventionelle Haltung. Diesen Code haben wir auch veröffentlicht. Von daher ist es völlig absurd, mir bzw. dem Land Niedersachsen so etwas zu unterstellen.
Normalerweise sagen Sie immer, wir kontrollieren zu viel und wir veröffentlichen zu viel. Welches Interesse sollte ich daran haben, eine Probe aus dem Mai nicht zu nennen und niemanden zu warnen? Ich weiß wirklich nicht, was da in Ihrem Kopf vorgeht.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe darauf hingewiesen, dass noch weitere Meldungen aus den Niederlanden eintreffen können. Das bedeutet übrigens nicht, dass diese Chargen weiterhin im Verkehr sind. Es kann natürlich auch sein, dass jemand feststellt, dass er vor einem Monat eine Charge belasteter Eier bekommen hat, die noch im Verkehr sind, und einen Rückruf startet. Da muss man immer unterscheidet.
Das LAVES hat mir aus dem Schnellwarnsystem mitgeteilt, dass aus den Niederlanden an niedersächsische Packstellen, Industrie, Verarbeitung und Einzelhändler - Stand 14. August - mehr als 35 Millionen Eier geliefert worden sind. Die Eierzahl kann man zusammenaddieren. Das waren einzelne Meldungen. Zusätzlich gingen 10,7 Millionen Eier in andere Bundesländer. Wenn eine Supermarktkette in mehreren Bundesländern tätig ist, dann geht die Lieferung an ein Lager etwa in Niedersachsen, und dann wird es ausgeliefert. Man kann nicht davon ausgehen, dass diese Eier alle verzehrt und in den Verkehr gelangt sind, sondern sie müssen zurückgerufen werden.
Das sind die Chargen, die in den vergangenen Wochen aus den belasteten Betrieben in den Niederlanden - wir müssen davon ausgehen, dass das Geschehen dort schon länger besteht - nach Niedersachsen geliefert worden sind.
Wir haben kein Schuleierprogramm vorbereitet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ein ernstes Thema, wie Verbraucherinnen und Verbraucher informiert werden. Die Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände beschweren sich zu Recht über solche Äußerungen.
Noch einmal: Gehen Sie auf die Webseite des BfR zu seiner Risikobewertung. Ich kann mir doch als Normalverbraucher nicht auf der Grundlage deutscher und europäischer Verzehrstudien irgendwelche Werte ausrechnen. Deshalb finde ich das, was die Niederlande machen, vorbildlich. Sie schreiben: Bei diesen Eiern gibt es eine potenzielle Gefahr für Kinder, bei jenen auch eine für Erwachsene und bei den anderen Eiern ist der Wert so gering, dass wir nicht von einer Gefahr ausgehen. - So etwas würde ich mir auch vom Bundesminister wünschen.
Es war übrigens sehr erstaunlich, wie es dann gelaufen ist. Nachdem Niedersachsen die Codes aus der NRW-Charge veröffentlicht hat, hat die Ministerin aus NRW sie auch noch einmal veröffentlicht. Wir haben darauf hingewiesen, dass Fipronil in Tierversuchen zu möglichen Gesundheitsgefahren führt. Sie hat die gleichen Eiercodes aus den Niederlanden hingegen mit der Bemerkung veröffentlicht: Ein Risiko für den Menschen ist ausgeschlossen. - Was soll der Verbraucher damit anfangen? Diese Eier sind belastet. Es gilt die Nulltoleranz. Sie sollen nicht gegessen werden.
Der Bundesminister hat in seiner Pressekonferenz am 3. August gesagt, er geht davon aus, dass eine Gesundheitsgefahr nicht besteht. Ich will das nicht fahrlässig nennen. Aber was ist, wenn Kinder eine hohe Dosis aufnehmen oder Langzeitschäden entstehen? Ich halte das nicht für eine gute Kommunikation. Ich weiß auch nicht, warum er das nicht zugibt. Er sollte einräumen, dass es bei bestimmten Eiern und bei bestimmten Belastungen zu möglichen Gesundheitsgefahren kommt. Das haben wir bei Dioxin auch nicht abgestritten. Das sind die Werte der EFSA. Deshalb sollte man nicht zu viele Eier und vor allem nicht zu viele belastete Eier essen. So etwas sage ich auch gern einmal als Ernährungsminister.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Siebels hat recht. Niedersachsen hat im Skandal um mit Insektengift belastete Eier im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher vorbildlich gehandelt. Ende Juli, Anfang August, als der Bundesminister noch von einem regionalen Geschehen sprach, hat Niedersachsen als einziges Bundesland umfangreiche Beprobungen vorgenommen. Dafür danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landkreise, die das vor Ort machen, dem LAVES und auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums sehr, sehr herzlich.
Ich danke übrigens auch den Landwirten, der Wirtschaft und dem Handel. Sie wissen, dass der Erste, der sich selbst gemeldet hat, ein Landwirt war. Da ist schon zu einem Zeitpunkt im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher aktiv gehandelt worden, als der Bundesminister noch herumdiskutiert hat.
Wir haben nicht nur die vom Bund mitgeteilten Verdachtsbetriebe kontrolliert und gesperrt, sondern wir haben auch die Öffentlichkeit sowie die Verbraucherinnen und Verbraucher regelmäßig informiert. Das haben Sie ja zitiert, Herr Kollege Dammann-Tamke.
Jetzt haben Sie ja - ich weiß nicht, ob die Informationen vom Praktikanten oder aus der Kampagnenabteilung des Bundesministeriums kommen - drei neue Behauptungen dahin gehend aufgestellt, wo das Land Falschaussagen getroffen haben soll. Noch einmal: Auf Fipronil wurde bei Eiern nicht untersucht. - Das, was Sie zitiert haben, war das, was wir schon im Ausschuss gesagt haben. Das waren Fipronil-Proben bei Gemüse - das hat mir mein Fachreferat gerade mitgeteilt - und bei anderen Lebensmitteln.
Diese Proben wurden vorgenommen, weil dieser Stoff, wie Sie wissen, in der Landwirtschaft bis 2013/2014 zugelassen war.
Ich stelle noch einmal fest: Niedersachsen hat Ende Juli/Anfang August als erstes Bundesland diese Rückstandsproben untersucht. Wenn Sie mir nicht glauben, kann ich aus einem Schreiben des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz vom 14. August zitieren. Darin schreibt die Präsidentin an alle Bundesländer: Sehr geehrte Kollegen! Im Rahmen des Rückstandskontrollplans bitte ich Sie aus aktuellem Anlass um Prüfung, ob die Möglichkeit besteht, noch in 2017 Proben von Eiern und Geflügelfleisch im Rahmen des NRKP 2017 auf Fipronil zu untersuchen. - Also: Wir machen das schon seit Wochen. Und Montag - der Brief des Bundesministers ist übrigens erst heute bei mir per Post eingegangen - hat sie angefangen, die Länder zu bitten, einmal zu gucken, ob es noch Rückstandsproben gibt. Von daher ist das, was Sie hier abziehen, lächerlich.
Eine!
Wir haben ja morgen Fragestunde.
Auch das ist falsch. Ich könnte jetzt sogar den Brief des Bundesministers zitieren. Er schreibt, glaube ich, er habe am 2. oder 3. August Meldungen aus Niedersachsen bekommen. Ich könnte an dieser Stelle auch das BfR, die Bundesbehörde, zitieren. In einem ihrer Schreiben steht, dass zur Risikobewertung alle Ergebnisse aus Niedersachsen vorlägen, aber aus keinem anderen Bundesland. Wir haben nämlich unverzüglich alle Befunde gemeldet. Es gab eine Absprache im Rahmen von Telefonkonferenzen. Ich selbst habe den Minister unterrichtet. Wenn man nichts findet, muss man es auch nicht melden. Was soll ich melden außer null?
Ich habe jetzt zur Kenntnis genommen, dass der Bundesminister - obwohl er meine Ergebnisse am Folgetag nach der Telefonkonferenz in der Öffentlichkeit präsentiert hat - auch die Null-Ergebnisse haben möchte. Auch die kann er gerne kriegen. Das sind übrigens diejenigen Proben, die wir veranlasst haben. Am 4. August habe ich einen Erlass an die Kreise herausgegeben, damit bei Aktivbetrieben zusätzlich B-Proben entnommen werden. Das waren u. a. diese 280 bzw. 290 Ergebnisse von Proben, die wir Ihnen im Ausschuss mitgeteilt haben. Alle diese Proben waren negativ. Die B-Probe, von der ich eben sprach und die der Bundesminister hat, ist ja vor meinem Erlass erhoben worden. Am 3. August haben wir die Kontrollnummer des Betriebes veröffentlicht und auch den Befund an den Bund unverzüglich gemeldet. Also ist auch dieser Vorwurf Ihrerseits völlig absurd.
Wir haben nämlich nach „Aflatoxin“ und „Pferdefleisch“ gehandelt und beim LAVES eine Task Force eingerichtet. Wir haben den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher auf ein hohes Niveau gehoben. - Herr Kollege Grupe, wir teilen ja die Einschätzung vom Bundeslandwirtschaftsminister. Ich stelle aber noch einmal klar: Ich habe kein Pferdefleisch in die Lasagne hineingepackt. Dies als Meyer-Skandal zu kritisieren, finde ich wirklich - - -
Ich verwurste keine Pferde, und ich tue das auch nicht in die Lasagne. Das war übrigens ein bundesweiter, ein europaweiter Skandal, aus dem man Konsequenzen ziehen musste.
Als wir am 3. August die Probenergebnisse aus den vielen niedersächsischen Legehennenbetrieben hatten, haben wir diese dem Bund umgehend gemeldet. In der Meldung - ich habe sie mir noch einmal angeguckt - steht auch: Untersuchungszeitraum 31. Juli bis 1. August, Befund 3. August. Der Bundesminister hätte also wissen können, dass wir im Mai noch keine Ergebnisse vorliegen hatten.
Was die Transparenz angeht: Wir haben hart dafür gekämpft, dass wir die Verbraucher über die Eiercodes informieren. Der Bundesminister sagte: Es gibt keine Gesundheitsgefahr. Ihr dürft die Eiercodes niederländischer und niedersächsischer Betriebe nicht veröffentlichen. - Das hat Niedersachsen trotzdem gemacht. Von daher ist die Abwiegelungsstrategie des Bundesministers gescheitert.
Der Skandal ist größer als gedacht. Seine Zahl von 10 Millionen Eiern ist falsch. Meine Leute haben mir heute Morgen den Stand vom 14. August aufgeschrieben: Nach amtlicher Kenntnis sind allein 35,3 Millionen belastete Eier nach Niedersachsen geliefert worden. - Der Bundesminister redet immer noch von 10 Millionen. Ich kann ihm gerne die Listen schicken. Da steht genau drauf, was es ist. Wenn er sich selber nicht aus dem Schnellwarnsystem herauszieht - - -
Wir haben es hier mit einem kriminellen Geschehen zu tun, bei dem die Landwirte unschuldig sind. Wir haben es aber auch mit dem Versagen eines Bundeslandwirtschaftsministers zu tun.
Ich stelle mich vor unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die haben rechtzeitig gehandelt. Die haben es rechtzeitig gemeldet. Ich danke deshalb auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Landkreisen, im LAVES und im Ministerium, die diesen Skandal aufklären.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin vorbereitet, weil der Kollege Hilbers immer zu jedem Punkt fragt, was wir denn machen.
Natürlich haben wir - es geht ja um die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum - in der neuen Förderperiode eine ganze Reihe von Fördermöglichkeiten geschaffen, um gerade den Landarztmangel und Fragen der regionalen Entwicklung aufzugreifen.
Ich nenne Ihnen ein paar sehr erfolgreiche Projekte, die wir fördern:
In der GesundRegion Wümme-Wieste-Niederung wird ein entsprechender Modell- und Demonstrationsansatz aus dem LEADER- und ILE-Regionalmanagement durchgeführt. Dort finden sich Projek
te mit thematischen Bezügen wie „GesunderPunkt“ und „Gesundheitszentrum Ottersberg“ und auch die Initiierung von Gesundheitsbüros in den Dörfern der Region wieder.
Im Gesundheitszentrum Ottersberg z. B., das wir mit ungefähr 300 000 Euro aus EU-, GAK- und Landesmitteln sowie darüber hinaus über LEADER gefördert haben, trägt als Gesundheitszentrum im ländlichen Raum zur Sicherung der medizinischen Grundversorgung bei. Es umfasst ein Behandlungszentrum mit Praxen von Hausärzten, Heilpraktikern, Lern- und Bewegungstherapeuten, ein Beratungszentrum zur Gesundheitsförderung mit dem Gesundheitsbüro Ottersberg, ein Bildungszentrum mit Aus- und Weiterbildungsangeboten für Therapeuten, Berater und Führungskräfte sowie eine chirurgische Praxis.
Das gab es alles vorher nicht. Wir haben den ländlichen Raum hier geöffnet.
Oder nehmen wir die ILE-Region Börde Oste-Wörpe! Die hat z. B. einen Schwerpunkt auf eine Kampagne für den Landarzt bzw. ihr Ansiedlungsmanagement für junge Ärzte gelegt. Die Region vermittelt und organisiert angehenden Ärztinnen und Ärzten die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Praktika den Landarztberuf und die Region, das Arbeiten und Leben als Arzt auf dem Lande näher kennen- und schätzen zu lernen. Auch hier fördern wir aus dem Topf für den ländlichen Raum gerade die Gesundheitsversorgung vor Ort.
Ich nenne Ihnen noch ein drittes Beispiel, und zwar aus meiner Region, dem Landkreis Holzminden. Dort ist aus dem ELER-Fördertopf für den ländlichen Raum ein Modellprojekt „Mobile Diagnostik“ gefördert worden. Dabei geht es darum, viele Neuerungen im Bereich des sogenannten Point-ofCare-Testing - der Messung und Diagnose von Vitalparametern direkt beim Patienten vor Ort etc. - zu entwickeln.
Sie haben vielleicht mitgekriegt, dass wir gerade wieder über 1 600 Förderbescheide ins Land geschickt haben. Von den Förderungen aus dem Topf für den ländlichen Raum profitieren auch Arztpraxen im ländlichen Raum, Ärztehäuser und Pflegedienste.
Apelern: Neubau eines Ärztehauses. Zuschuss: 500 000 Euro.
Bücken: Erstellung von Räumen für Arztpraxis und betreutes Wohnen. Zuschuss: 200 000 Euro.
Bruchhausen-Vilsen: Umbau eines Wohnhauses zur Tagespflegeeinrichtung mit ambulantem Pflegedienst. Fünf neue Arbeitsplätze in der Tagespflege werden geschaffen.
Wir haben da also sehr viel.
Ich weise darauf hin, dass wir seit diesem Jahr Kleinstunternehmen im ländlichen Raum fördern können. Das ist ganz neu; das gab es unter Ihrer Regierung nie. Nach EU-Regelungen sind das Unternehmen mit bis zu zehn Arbeitsplätzen. Das kann der kleine Schlachter, der kleine Friseurladen oder der Fahrradladen sein.
Eine besondere Fachrichtung betrifft Freiberufler der Medizinalfachberufe in Orten mit bis zu 10 000 Einwohnern. Nächster Antragsstichtag ist der 15. September. Informieren Sie sich beim Amt! Ärzte und Apotheker sind übrigens ausgeschlossen; für die gilt etwas anderes. Wir freuen uns aber, dass wir Mittel haben, um z. B. Pflegedienste im ländlichen Raum, die zur Daseinsvorsorge, zur Grundversorgung beitragen können, umfangreich zu fördern.
Ich habe jetzt nur einige Vorhaben aufgezählt. Allein im Gesundheitsbereich haben wir Förderbescheide in Höhe von 4 Millionen Euro erteilt. Das ist ein ganz wichtiger Schwerpunkt der Förderung des ländlichen Raums. Da geht es nicht nur um die Landwirtschaft und den Umbau von Gebäuden, sondern auch um die Stärkung der sozialen Gesundheitssorge vor Ort.
Ich freue mich, dass die Kommunen auch in diesem Bereich so viele Anträge stellen, und wir sind froh, dass Niedersachsen so viel Geld erkämpft hat, das wir jetzt ausgeben können. Ich weise darauf hin, dass wir gerade mit dem Bund darüber verhandelt haben - ich bin Berichterstatter -, den Topf für den ländlichen Raum noch einmal aufzustocken. Dann könnten wir noch mehr kriegen. Wenn Sie als CDU sich beim Bund dafür einsetzen - bislang will nur die SPD; die CDU will die Gelder für Niedersachsen nicht erhöhen -,
dann können wir vielleicht noch mehr dieser schönen Projekte für die Medizinalversorgung im ländlichen Raum fördern.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Niedersachsen ist - wenn man so will - auf dem Weg zum Brauerei-, zum Bierland Nummer eins. Wir hatten letztes Jahr den höchsten Zuwachs unter allen Bundesländern: In Niedersachsen wurden 9 % mehr Bier hergestellt. Deshalb ist das auch wirtschaftlich eine ganz wichtige Kraft.
Das Thema hat von daher für Niedersachsen eine hohe Relevanz. In Niedersachsen wird nämlich auch sehr viel Braugerste angebaut. Das ist also der Bereich, in dem jetzt die Pflanzen patentiert werden. Die Anbaufläche für Braugerste beträgt 25 000 ha. Braugerste ist übrigens auch ein großer Wasserschützer; denn Braugerste - deshalb ist das Thema Düngung hier durchaus ein wichtiges - wird in der Fruchtfolge auf leichten Standorten angebaut und braucht sehr wenig Stickstoffdüngung. Deshalb ist das eigentlich sogar ein Beitrag zum Umwelt- und Gewässerschutz. Auch Pestizide, Pflanzenschutzmittel werden dort nur sehr wenig angewendet.
Von der Struktur her stellt sich natürlich auch die Frage, ob Patente auf Leben erteilt werden. Das ist
nicht nur eine Frage, über die ein Patentamt entscheidet, sondern darüber muss in der Demokratie entschieden werden.
Deshalb nehmen wir auch die Forderungen des Europäischen Parlaments auf, die die Kommission und die Bundesregierung bislang nicht umsetzen, dass es auf eine Züchtung, auf ein Getreide, auf ein Lebewesen eigentlich kein Patent geben darf.
Denn was passiert denn mit den Landwirten, die dann willig oder zufällig diese Braugerste anbauen? - Dann kommen die großen internationalen Brauereikonzerne und fordern Patentgebühren, Nachbaugebühren und lösen diesen ganzen Streit aus. Von daher machen wir uns schon große Sorgen um unsere vielen Brauereien. Wir haben nämlich gerade in Deutschland - das ist angesprochen worden - erfreulicherweise einen großen Boom der Kleinbrauereien, deren Zahl von 615 auf 964 angestiegen ist. In der letzten Woche hat unser biertrinkender Ministerpräsident zwei Biere als kulinarische Botschafter des Landes ausgezeichnet: das Einbecker Brauherren Pils und das Hannöversch Pilsener Naturtrüb in Bio.
Es geht also gerade um regionale Vielfalt. Jeder Abgeordnete hier kann sicherlich eine Brauerei nennen. Um diese geht es. Diese kleinen Brauereien werden es aber niemals schaffen, solche großen Patent-, Züchtungs- und Lizenzierungsverfahren zu absolvieren. Von daher stellen sich auch die Fragen: Wollen wir hin zu einem Einheitsbier, die uns vier oder fünf Konzerne vorgeben? Sind Patente auf Nahrungsmitteln richtig? Können Landwirte in Niedersachsen und europaweit eigentlich noch das anbauen, was sie für richtig halten, oder müssen sie erst vorher in einem Patentamt nachprüfen und eine Probe ziehen lassen, ob die Gerstensorte, die sie anbauen, geschützt ist?
Die Entscheidung über diese drei Patente steht zum Ende dieses Monats an. Die Umweltschutzverbände haben gegen diese Auslegung des EUPatentrechts Einspruch eingelegt. Wir befürchten aber, dass es ähnlich wie bei den schon vorhandenen Patenten auf Brokkoli und Tomaten läuft. Es gibt also eine ganze Reihe von Patenten auf Leben.
Selbst bei Schweinehaltung geht es um die Zucht, dass man bestimmte Gensequenzen ohne Genmanipulation erkennt, welche Schweine besonders
viel Fleisch ansetzen. Wenn wir damit anfangen, kommen wir aus Sicht der Landwirte und der Landwirtschaft immer weiter in einen Teufelskreis. Deshalb ist dieses Thema ganz wichtig.
Das Bier ist sicherlich ein besonderes Beispiel; denn die Brauerinnen und Brauer sind ja die ersten Verbraucherschützerinnen und Verbraucherschützer gewesen. Das Reinheitsgebot - 500 Jahre alt -
besagt, dass Bier nur aus Malz, Hopfen, Hefe und Wasser hergestellt wird ohne Zusatzstoffe, Medikamente und Geschmacksverstärker. Genauso, wie die EU dieses deutsche Reinheitsgebot oft angreift, müssen wir für ein sauberes Bier kämpfen. Dazu gehört auch, dass im Bier keine Pflanzenschutzmittelreste enthalten sind und dass wir unser Wasser schützen. Denn die Brauereien, die in Niedersachsen produzieren, machen sich schon Sorgen. Sie brauchen große Mengen saubersten Wassers, um das Bier zu produzieren. Dabei geht es auch darum, dass in den Anbaugebieten der Braugerste keine Gefahren etwa durch Fracking entstehen. Dann geht es auch um die Frage von Nitratbelastungen.
Die Brauereien brauchen allein schon für die Reinigung ihrer Anlagen sehr große Mengen Wasser. Für sie sind natürlich steigende Wasserpreise durch die verfehlte Agrarpolitik der CDU und der FDP in den vergangenen 20 Jahren
ein Wettbewerbshindernis. Deshalb freue ich mich, dass nicht nur die Wasserverbände, sondern auch die Brauereiverbände mit uns dafür gestritten haben, unser Grundwasser besser zu schützen.
Wir haben ja vor ein paar Wochen endlich eine neue Düngeverordnung, ein Düngegesetz gemeinsam verabschiedet, um unser Wasser langfristig zu schützen. Das ist nämlich auch wirtschaftlich sehr wichtig. Das Umweltbundesamt hat ja darauf hingewiesen, dass der Wasserpreis um 800 oder 900 Millionen Euro steigt, wenn wir nichts tun. Die Mehrbelastungen aufgrund der Düngeverordnung und des Düngegesetzes betragen demgegenüber 150 Millionen Euro.
Diese Fragen stellen sich. Es kann aber nicht angehen, dass wir das Bier teurer machen und die Vielfalt an Brauereibetrieben verlieren. Wir wollen weiterhin eine Brauereivielfalt haben. Wir wollen weiterhin diesen Biergenuss haben und wollen in Niedersachsen auch dafür kämpfen, dass es keine
Patente auf die Einsatzstoffe bei Bieren gibt ebenso wie bei anderen Lebensmitteln. Menschen, Tiere und Pflanzen sollten nicht patentierbar sein.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal ist es ganz gut, dass sich alle mit der Frage beschäftigen, was auf den Produkten steht, und dass wir uns darin einig sind, dass Irreführungen hinsichtlich des Inhalts unterbunden werden sollten.
Es geht auch um die Frage: Was wollen die Verbraucherinnen und Verbraucher? Was erwarten sie? - Zu den veganen Schnitzeln oder veganen Frikadellen gab es eine repräsentative Umfrage - nicht die T-Online-Umfrage, die Sie zitiert haben - der Verbraucherzentrale aus dem Jahr 2015, nach der die große Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher gesagt hat, dass sie es sinnvoll finden, wenn auf den Verpackungen von vegetarischen oder veganen Schnitzeln auch die Begriffe „Schnitzel“ oder „Wurst“ stehen, weil damit die Geschmacksrichtung und die Form ausgedrückt werden. Die Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland findet das also richtig und fühlt sich dadurch überhaupt nicht verwirrt. Nur eine ganz kleine Minderheit von 4 % hat gesagt, dass sie sich durch diese Begriffe möglicherweise getäuscht fühlt, obwohl auch „vegetarisch“ darauf steht.
Ich habe bislang nur wenige Verbraucher erlebt - bis auf Herrn Oesterhelweg -, die gesagt haben: Wenn auf der Verpackung für Gemüsefrikadellen der Begriff „Frikadelle“ steht, könnte ich als Verbraucher auf die Idee kommen, dass dieses Produkt auch Fleisch enthält.
Ich habe mir auch einmal das heutige Urteil des EuGH durchgelesen. Herr Grupe hat gerade danach gefragt, was eigentlich mit der Kokosmilch passiert. Die Kokosmilch wird auch weiterhin „Kokosmilch“ genannt werden dürfen, weil der EuGH gesagt hat: Das ist für den Verbraucher ganz klar. Das ist keine Milch von Tieren. Das ist aber der gängige Begriff für dieses Produkt. - Er hat auch gesagt: Soja- und Tofumilch sind noch nicht so
traditionell, deshalb stehen sie nicht auf der entsprechenden Produktliste.
Es ist richtig gesagt worden. Uns ging es bei der Milchdefinition damals darum - ich habe das auch unterstützt -, dass für Milchspeiseeis aus Kostengründen nicht unsere schöne Milch genommen wurde, sondern billiges Pflanzenfett und dieses Produkt gleichwohl weiterhin „Milchspeiseeis“ genannt worden ist. Es gibt auch kein veganes oder vegetarisches Milchspeiseeis. Diese Begriffe braucht man dort also nicht. Wir müssen dort also stärker differenzieren.
Es ist eben angesprochen worden: Im Jahr 2013 hat diese Landesregierung - ich sage einmal: um dem Kollegen Oesterhelweg zu helfen; er sieht das ja als Warnhinweis; die Verbraucherinnen und Verbraucher haben uns aber gesagt, dass sie dies als Hilfe wollen - eine Bundesratsinitiative gestartet und mit Mehrheit durchgekriegt, die darauf abzielte, dass vegane und vegetarische Produkte ordentlich gekennzeichnet werden und definiert wird, was vegetarisch ist. Sind die Pommes, wenn sie in tierischem Fett gebraten werden, eigentlich noch vegetarisch?
Dann hat der Bundesrat das beschlossen. Ihr CSU-Bundesminister - das kann man nachlesen - hat daraufhin aber auf den Mehrheitsbeschluss des Bundesrates erwidert, dass er keinen Bedarf dafür sehe, eine Regelung auf europäischer Ebene zu erwirken, aus der hervorgeht, wie die Begriffe „vegetarisch“ und „vegan“ zu definieren sind. Dadurch, dass SPD und Grüne das hineingeschrieben haben, wird noch einmal klargestellt, dass wir uns für eine klare Definition einsetzen sollten; denn das dient Ihnen beiden: Sie, Herr Oesterhelweg, haben keine Verwechslungsgefahr mehr. Sie wissen, dass Sie es mit einem vegetarischen oder veganen Schnitzel zu tun haben, das keine Spurenelemente von Fleisch enthält. Das könnte ja jemand draufschreiben.
Ich sage Ihnen auch noch Folgendes: Als wir damals im Zusammenhang mit dem Pferdefleischskandal einige Fleischfrikadellen untersucht haben, haben wir auch herausgefunden, dass einige gar kein Fleisch enthalten haben. Deshalb muss es auch in Ihrem Interesse sinnvoll sein, dass das Produkt dann, wenn man „Fleisch“ draufschreibt, auch Fleisch enthalten muss, und dass dann, wenn man „vegetarisch“ draufschreibt, das betreffende Produkt nur vegetarisch ist. Von daher wäre das doch ein Angebot. Die Vegetarier und Veganer wollen wissen, ob es wirklich vegan oder vegeta
risch ist, egal ob aus religiösen, ethischen oder geschmacklichen Gründen. Vor diesem Hintergrund wäre es doch sinnvoll, sich gemeinsam für eine verständliche Kennzeichnung einzusetzen.
Top agrar hat geschrieben: CDU will Fleischnamen für Veggie-Produkte verbieten. - Sie wollen uns hier vorschreiben, dass man für den Verbraucher nicht mehr draufschreiben soll, dass das Produkt wie eine Wurst aussieht und wie eine Wurst schmeckt. Deshalb ist es sinnvoll, bei diesen Regelungen zu bleiben. Wenn man nämlich eine vegetarische Wurst kauft, ist die große Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher - das besagen alle Studien - nicht verwirrt, sondern hat einen Anhaltspunkt dafür, dass das Produkt wie eine Wurst schmeckt und wie eine Wurst verarbeitet ist, aber fleischlos ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will sich Niedersachsen den vielfältigen Herausforderungen auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt stellen. Wir wollen Boden gutmachen; denn in Niedersachsen haben wir die höchsten Preissteigerungen aller westlichen Bundesländer.
Von 2007 bis 2015 haben sich die Kaufpreise landwirtschaftlicher Flächen mehr als verdoppelt. Insgesamt sind sie um 126 % gestiegen. Das heißt, man hat jährlich eine Preissteigerung von 10 %, was viele Landwirte um ihre Existenz bringt. Denn wir haben ja keine Preissteigerung bei Milch um 10 %, auch nicht bei Weizen und auch nicht bei Kartoffeln. Deshalb ist es ganz wichtig, dass der bäuerliche Familienbetrieb, der in Gefahr steht - - -
- Ich dachte, Sie interessieren sich für die bäuerlichen Familienbetriebe. Sie sagen das jedenfalls immer.
Der Familienbetrieb steht in großer Gefahr, zwischen diesem Flächenschwund und den Bodenspekulationen zerrieben zu werden. Unser Ziel ist es daher, die Gefahren und erheblichen Nachteile für die Agrarstruktur und den ländlichen Raum abzuwehren und den Bestand leistungsfähiger, nachhaltig wirtschaftender Familienbetriebe zu gewährleisten. Dazu muss der steile Anstieg der Preise auf dem Boden- und dem Pachtmarkt gedämpft werden. Auch letztes Jahres hatten wir wieder einen deutlichen Preisanstieg sowohl bei den Pachten als auch bei den Käufen, der auch nicht mit Biogas oder anderem zu erklären ist, was ich da höre, sondern er ist auch damit zu erklären, dass es zunehmend außerlandwirtschaftliche Investoren gibt. Innerhalb eines Jahres ist der Anteil der Nichtlandwirte, die landwirtschaftliche Äcker kaufen, von 30 auf 39 % gestiegen.
Die Mehrheit der Flächen in Niedersachsen gehört eben nicht dem Landwirt, sondern ist gepachtet. Nur 47 % der Äcker gehören dem Bewirtschafter.