Dauerhafte Erfolge für den Gewässerschutz sind nur möglich, wenn sichergestellt ist, dass auch im landwirtschaftlichen Fachrecht Belange des Gewässerschutzes grundsätzlich berücksichtigt und konsequent eingehalten werden. So sind Landwirte gemäß Düngeverordnung verpflichtet, über Abstandsauflagen einen direkten Eintrag von Nährstoffen in oberirdische Gewässer zu vermeiden und durch eine am Pflanzenbedarf orientierte Düngung Stickstoffüberschüsse, die ins Grundwasser ausgewaschen werden können, zu reduzieren.
Ein wichtiger Schritt zur ordnungsgemäßen Düngung ist die derzeit laufende Änderung der Düngeverordnung auf Bundesebene. Hier sind Regelungslücken der bisherigen Verordnung zu schließen, Vorgaben sind konkreter zu fassen.
Auf Landesebene liegt der Fokus zum einen auf der Überarbeitung des qualifizierten Flächennachweises und zum anderen auf der Erfassung der Nährstoffströme. Dies sind Grundvoraussetzungen, um Verstöße gegen bestehendes Ordnungsrecht ahnden und sanktionieren zu können.
Zielsetzung ist allgemein eine Verbesserung der Effizienz beim Einsatz von Düngemitteln durch eine zeitlich und mengenmäßig am Pflanzenbedarf orientierte Verteilung des Wirtschaftsdüngers und der Ersatz von Mineraldünger.
Zu Frage 3: Aus Sicht der Landesregierung hat sich das Prinzip der Freiwilligkeit nicht bewährt, sodass für den zweiten Bewirtschaftungsplan nachgesteuert werden muss. Eine Umfrage in den Gebietskooperationen hat ergeben, dass auch die beteiligten Wassernutzer mehrheitlich der Auffassung sind, dass weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Verbesserung der Gewässerhydromorphologie nötig sind.
Die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie werden voraussichtlich nicht erreicht, wenn nicht verstärkt für die Durchführung von fachlich sinnvollen Projekten geworben wird. Die Unterhaltungsverbände sind besonders geeignet, bei den Maßnahmen zur Fließgewässerentwicklung eine zentrale Rolle zu übernehmen. Diese sollen durch geeignete Maßnahmen pilothaft gefördert werden. Sollte diese Maßnahme nicht zum gewünschten Erfolg führen, wird die Landesregierung dem Gesetzgeber vorschlagen, legislative Maßnahmen zu ergreifen.
Um das Nährstoffproblem in den Küstengewässern und Seen zu lösen, hält die Landesregierung eine Verschärfung der Düngeverordnung, weitere
grundlegende Maßnahmen oder ein integriertes Einzugsgebietsmanagement, wie es derzeit am Dümmer entwickelt wird, für erforderlich.
Vielen Dank, Herr Minister. - Herr Kollege Bosse, Sie haben das Wort für die erste Zusatzfrage für die SPD-Fraktion.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Wie schätzt die Landesregierung das Verhalten und die Aktivitäten der Vorgängerregierung hinsichtlich der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie ein?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Abgeordneter Bosse, die alte Landesregierung hatte ganz allein auf das Prinzip der Freiwilligkeit gesetzt. Wir sehen heute leider, dass wir die Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie bis 2015 definitiv nicht erreichen können; jedenfalls gilt das für sehr viele Grundwasserkörper. Von daher sind wir der Auffassung, dass wir neben einer Förderung freiwilliger Maßnahmen, die wir sogar noch intensivieren, auch sicherstellen müssen, dass geltendes Recht tatsächlich zur Anwendung kommt. Das heißt, dass ordnungsrechtliche Maßnahmen da erforderlich sind, wo geltendes Recht nicht beachtet wird, und dass darüber hinaus z. B. auch sichergestellt wird, dass Gewässerrandstreifen angelegt werden, und dies im Gesetz entsprechend vorgesehen wird. Hier hat Niedersachsen bislang noch eine Sonderstellung, weil das in anderen Ländern schon viel weitergehend vollzogen wurde.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund der defizitären Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und der steigenden Nitrateinträge frage ich die Landesregierung, wie sie, bezogen auf den gesamten Umsetzungszeitraum der Wasserrahmenrichtlinie, die Wirksamkeit und Bedeutung der Zusammenarbeit von MU und ML einschätzt.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Abgeordnete Rakow, wie man aus einigen meiner Ausführungen entnehmen konnte, spielt die Landwirtschaft für den Eintrag von Nährstoffen beim Ackerbau eine wichtige Rolle. Von daher habe ich ein sehr hohes Interesse daran, dass MU und ML hier sehr gut zusammenarbeiten. Wir haben dazu schon eine ganze Reihe von Maßnahmen vorbereitet. Ich schlage vor, dass vielleicht mein Kollege das im Zweifel noch ergänzt.
Ich glaube jedenfalls, dass einer guten Zusammenarbeit zwischen dem Umweltbereich und dem Landwirtschaftsbereich, aber auch mit den Kommunen und mit den Wasserversorgern vor Ort und mit den Landwirten, die selbst ein Interesse daran haben müssen, den Zustand unserer Grundwasserkörper zu verbessern, eine sehr hohe Bedeutung zukommt. Wir werden viel Wert darauf legen, dass das in Zukunft gelingt.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Miriam Staudte [GRÜNE]: In der Vergangenheit war das nicht so!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Umwelt- und Agrarministerium arbeiten sehr gut zusammen, um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie, soweit es in unseren Möglichkeiten steht, so schnell wie möglich einzuhalten.
MU und ML haben eine gemeinsame Arbeitsgruppe, in der wir z. B. das angekündigte Düngekataster vorbereiten. Dabei geht es also darum, wie wir bei den qualifizierten Flächennachweisen, die bei Stallbauten erforderlich sind, den Datentransfer zwischen Landkreisen und Kammer gewährleisten, um eine an die Düngeverordnung angepasste Düngung im Land herzustellen und die vom Umweltminister geschilderten Probleme, die es in einigen Teilbereichen gibt, in den Griff zu kriegen.
Wir arbeiten zusammen bei den Fördermaßnahmen und bei den freiwilligen Anreizen für Landwirte, Gewässerschutz zu betreiben.
Es ist angesprochen worden, dass wir im nächsten ELER-Programm dafür eine Aufstockung der Mittel planen.
Wir sind auch gemeinsam dabei, im Ordnungsrecht dort Anpassungen vorzunehmen, wo sie erforderlich sind.
Vielen Dank, Herr Minister. - Eine Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt Herr Kollege Janßen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, welche Stickstoffbilanzüberschüsse aus ihrer Sicht zulässig wären, um zumindest mittelfristig die Nitratgrenzwerte von 50 mg pro Liter im oberflächennahen Grundwasser erreichen zu können.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Janßen, wir müssen Sorge dafür tragen, dass die Bilanzüberschüsse Werte von 40 bis 70 kg N pro Hektar und Jahr nicht überschreiten. Das ist ein Ziel, das nicht einfach zu erreichen ist. Sie wissen, dass es in der Vergangenheit in der Düngeverordnung Lücken bei der Erfassung gegeben hat und dass einige Wirtschaftsdünger überhaupt nicht in die Berech
nungen eingeflossen sind. Auch beim qualifizierten Flächennachweis gibt es meines Erachtens in der Umsetzung erhebliche Defizite. Von daher ist das Ziel, die von mir genannten Zahlen zu erreichen, eine nicht leichte Aufgabe, die uns noch viele, viele Anstrengungen abverlangen wird.
Vielen Dank, Herr Minister. - Herr Bajus, Sie haben das Wort für eine Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angesichts der hohen Bedeutung, die das Grundwasser für die Qualität des Trinkwassers hat, und der wachsenden Sorge der Bevölkerung um die Qualität dieses Trinkwassers frage ich die Landesregierung, wann mit einer realistischen Zielerreichung bei derzeitigem Sachstand zu rechnen ist, also dass die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden können.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Bajus, ich kann Ihnen hier keine sehr positive Nachricht überbringen. Bis das Nitrat beispielsweise aus der Düngung im Grundwasserkörper landet, vergehen oft Jahre. Von daher rechnen wir damit, dass wir durchaus Zeiträume brauchen, die bis ins Jahr 2027 oder 2030 reichen, um hier zum Ziel zu kommen. Sie wissen, dass Ausnahmen von der EG-Wasserrahmenrichtlinie möglich sind und dass man Ausnahmen beantragen kann. Das geht aber nur dann, wenn man auch der EU-Kommission nachweisen kann, dass man auf dem richtigen Weg ist, d. h. dass man tatsächlich Maßnahmen ergriffen hat, die dazu führen, dass sich der Zustand der Grundwasserkörper verbessert, also die Nitratwerte sinken.
Bei einigen Grundwasserkörpern haben wir in den vergangenen Jahren leider eine Trendumkehr feststellen müssen. Bei ihnen sind die Nitratwerte seit Anfang der 90er-Jahre - durch die Beratungs
programme - zwar zunächst gesunken, sie steigen aber seit etwa fünf oder sechs Jahren wieder an, mit einem Trend nach oben. Solche Entwicklungen müssen wir uns ganz besonders anschauen.
Dies beunruhigt übrigens auch die Wasserversorger erheblich. Man muss sich nur einmal klarmachen, welche soziale Auswirkungen das haben kann. Wenn der Nitratgehalt zu hoch ist, die Wasserversorger aber bestimmte Grenzwerte im Trinkwasser nicht überschreiten dürfen, dann macht das bei ihnen erhebliche Anstrengungen erforderlich, z. B. weil Wasser beigemischt oder weil sehr aufwändig gereinigt werden muss. Und damit kommen wir hier sehr schnell in ökonomische Fragestellungen hinein, weil sich solche zusätzlichen Anstrengungen natürlich sehr schnell negativ auf die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler, sprich: auf den einzelnen Bürger, auswirken.
Deswegen geht es hier um Trinkwasserschutz, um Grundwasserschutz, um Naturschutz und um Vorsorge für die Zukunft, aber eben auch um harte ökonomische Fragestellungen für jeden einzelnen Haushalt im Land.
Danke, Herr Minister. - Herr Oesterhelweg stellt eine Zusatzfrage für die CDU-Fraktion. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, in welchen zeitlichen Dimensionen Grundwasserbildung und auch Nitratverlagerung in die verschiedenen Grundwasserhorizonte stattfinden.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Oesterhelweg, das hängt immer von der Gesteinsart ab, ob es sich z. B. um Lössboden oder um Lockergestein handelt. Je nachdem sind die Zeiten, bis die Nitrate im Grundwasser landen, eben sehr unterschiedlich. Früher hat man immer von zehn Jahren gesprochen. Bei sehr durchlässigen Gesteinen vollzieht sich der Eintrag aber auch schneller.
Das heißt, es geht hier um langfristige Vorsorge. Deswegen müssen wir das Problem insbesondere dort in den Griff bekommen, wo diese Trendumkehr festzustellen ist, wo die Nitratwerte wieder steigen.