Natürlich werden wir uns weiter dafür einsetzen, dass wir im Bereich der sozialen Daseinsvorsorge zu einer vernünftigen Finanzierung der zukünftigen Leistungen kommen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Eine weitere Zusatzfrage stellt für die FDP-Fraktion Herr Kollege Försterling.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mehrfach im Plenum ausgeführt hat, dass aus seiner Sicht zu wenig Bundesmittel in den Ausbau der Straßeninfrastruktur nach Niedersachsen fließen, frage ich, ob sich alle Vertreter der Landesregierung - die ja in ihren jeweiligen Parteien nicht ganz ohne Einfluss sind - in den Koalitionsverhandlungen - ob schwarz-grün oder schwarz-rot -
dafür einsetzen werden, dass vermehrt Bundesmittel für den Straßenausbau nach Niedersachsen fließen werden, beispielsweise für die A 39. Ich würde mir natürlich wünschen, dass -
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gemeinsam mit den anderen norddeutschen Ländern arbeitet die Niedersächsische Landesregierung intensiv daran, die Infrastrukturförderung des Bundes umzustellen. Der Norden ist in den vergangenen Jahren insgesamt wesentlich zu schlecht weggekommen. Das gilt insbesondere für die Schieneninvestitionen, das gilt aber auch für die Wasserstraßen, und das gilt ebenfalls für die Straßeninfrastruktur, wobei ich insbesondere auch einen Blick auf die Bestandspflege habe.
Deswegen können Sie davon ausgehen, dass wir gemeinsam mit den anderen norddeutschen Ländern weiterhin diesen Kurs gegenüber der Bundesregierung verfolgen werden, wer auch immer sie künftig stellen mag. Das entspricht dem strategischen Interesse, die mit dem Hafenhinterlandverkehr und der maritimen Wirtschaft verbundenen Chancen für Niedersachsen und für Norddeutschland insgesamt zu nutzen.
Ich betone deswegen die gemeinsamen norddeutschen Interessen, weil wir alle begreifen müssen, dass Norddeutschland ein gemeinsamer Wirtschaftsraum ist. Deswegen dürfen Sie davon ausgehen, dass es an dieser Stelle ein sehr koordiniertes, gemeinsames Vorgehen der norddeutschen Bundesländer geben wird.
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. - Weitere Wortmeldungen zum Punkt 18 a liegen mir nicht vor. Deswegen schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf:
b) Stand der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/595
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die am 22. Dezember 2000 in Kraft getretene EG-Wasserrahmenrahmenrichtlinie (2000/60/EG) verfolgt gemäß Artikel 4 Abs. 1 im Wesentlichen das Ziel, bis Ende 2015 einen guten chemischen und ökologischen Zustand der Oberflächengewässer sowie einen guten chemischen und mengenmäßigen Zustand des Grundwasserkörpers zu erreichen.
Von diesem Ziel ist Niedersachsen jedoch weit entfernt: Laut einer auf der Homepage des Umweltministeriums veröffentlichten Karte mit Bearbeitungsstand 30. Juni 2010 ist auf 62 % der Landesfläche zumindest der oberste Grundwasserhorizont oberhalb des Grenzwertes von 50 mg/l mit Nitrat belastet.
In seiner Antwort vom 24. Mai 2012 auf eine Anfrage des Abgeordneten Dieter Möhrmann (Druck- sache 16/4805) räumte der damalige Umweltminister Dr. Birkner daher ein, für jene Grundwasserkörper, für die die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie bis Ende 2015 selbst dann nicht erreicht werden können, wenn ab sofort jeglicher Nitrateintrag gestoppt würde, eine Fristverlängerung bei der EU-Kommission beantragt zu haben.
Gemäß Artikel 4 Abs. 4 der Wasserrahmenrichtlinie kann eine Fristverlängerung jedoch nur gewährt werden, wenn sich der Zustand nicht weiter verschlechtert. Genau dieses ist jedoch der Fall: Wie den Mitgliedern des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Lan
desentwicklung im Rahmen einer Unterrichtung am 4. September 2013 mitgeteilt wurde, sind die Nitratwerte zwischen 2009 und 2011 bei 102 Grundwassermessstellen stark und bei weiteren 21 Messstellen leicht gestiegen.
Auch für die niedersächsischen Oberflächengewässer sind die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie offenbar nicht fristgerecht zu erreichen. Während der Mehrzahl der Fließgewässer ein guter chemischer Zustand bescheinigt werden könne, sei ein guter ökologischer für 1 458 der 1 557 niedersächsischen Fließgewässer nicht zu erreichen, schreibt der damalige Umweltminister Dr. Birkner in seiner Antwort auf die oben genannte Anfrage.
1. Wie beurteilt die Landesregierung den Umsetzungsstand der Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen derzeit auch im Vergleich zu anderen Bundesländern?
2. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie für das Grundwasser baldmöglichst zu erreichen?
3. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um insbesondere den ökologischen Zustand der Fließgewässer zeitnah entsprechend den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie zu verbessern?
Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die Landesregierung antwortet Herr Umweltminister Wenzel, dem ich das Wort erteile.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Janßen, die Regelungen der EG-Wasserrahmenrichtlinie vom 22. Dezember 2000 sind in Niedersachsen seit dem 19. Februar 2004 durch Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und im Niedersächsischen Wassergesetz gesetzlich umgesetzt worden. Die europäischen Vorgaben wurden 1 : 1 übernommen. Alle Umsetzungsschritte, die nach dem Fristenplan der EG-Wasserrahmenrichtlinie vorgesehen sind, wurden in Niedersachsen jeweils fristgerecht abgeschlossen. Das waren z. B. die Erstbewertung der Wasserkörper im Jahr 2004, die Veröffentlichung eines Messprogramms im Jahr 2008 und
Die vier Flussgebietseinheiten, an denen Niedersachsen beteiligt ist, haben die erforderlichen Arbeiten bis zum 22. Dezember 2009 ebenfalls fristgerecht abgeschlossen. Das sind die Flussgebietseinheiten Rhein, Ems, Weser und Elbe.
Seit dem Jahr 2009 werden Maßnahmen entsprechend dem Maßnahmenprogramm umgesetzt, um für alle Oberflächenwasserkörper in Niedersachsen einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu erreichen. Für die niedersächsischen Grundwasserkörper heißt das Bewirtschaftungsziel: guter mengenmäßiger und chemischer Zustand. Nach den Vorschriften der EG-Wasserrahmenrichtlinie soll dieses Ziel grundsätzlich bereits im Jahr 2015 erreicht sein. Um diese Vorgaben zu erfüllen, hatte die damalige Niedersächsische Landesregierung im Rahmen der Haushaltsberatungen ein Finanzierungsbudget von rund 123 Millionen Euro für den Zeitraum der ersten Bewirtschaftungsphase von 2009 bis 2015 eingeplant. Hiermit sollten Maßnahmen bei den Oberflächen- und Grundwasserkörpern umgesetzt werden. Auf den Bereich Oberflächengewässer entfielen rund 68 Millionen Euro.
In Niedersachsen gibt es zahlreiche Oberflächenwasserkörper. Die Abgrenzung der Oberflächenwasserkörper nach den Vorgaben der EG-Wasserrahmenrichtlinie ergab für Niedersachsen 1 628 Fließgewässer, 28 Seen, 4 Übergangsgewässer und 14 Küstengewässer. Insgesamt sind bei den Fließgewässern ca. 20 000 km Gewässerstrecke erfasst.
Nach aktuellem Stand der Bewertung erfüllen von 1 210 aktuell neu bewerteten Oberflächenwasserkörpern lediglich 27 die Anforderungen der EG-Wasserrahmenrichtlinie im Hinblick auf die biologischen Qualitätskomponenten, sodass weiterhin ein erheblicher Handlungsbedarf besteht. Ungeachtet dieser Defizite bewertet die EU-Kommission den in Deutschland erreichten Stand der Bewirtschaftungsplanung und -umsetzung im europäischen Vergleich positiv und sieht Deutschland trotz der Defizite in der Spitzengruppe, teilweise sogar als beispielgebend.
Die Grundwassersituation in Niedersachsen stellt allerdings ein besonderes Problem dar, das besonderer Beachtung und besonderer Maßnahmen bedarf. Zuständig für die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen ist nach dem Niedersächsischen Wassergesetz das Land.
Grundsätzlich kann das Land die Wassernutzer gesetzlich dazu verpflichten, zur Erfüllung der Bewirtschaftungsziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie durch aktives Handeln beizutragen. Das ist in Niedersachsen bisher jedoch nicht erfolgt. Vielmehr wurde für den ersten Bewirtschaftungsplan von 2009 bis 2015 das niedersächsische Maßnahmenprogramm für die Flussgebietseinheiten Rhein, Ems, Weser und Elbe als sogenannte Angebotsplanung ausgerichtet. Es sollten Maßnahmenträger angesprochen werden, die bereit sind, auf freiwilliger Basis Maßnahmen durchzuführen.
Diese Angebotsplanung wurde bisher mit Landeszuwendungen finanziell unterstützt. Hierfür werden als Finanzierungsinstrumente vorzugsweise das Aufkommen aus der Abwasserabgabe sowie EG-Beihilfen aus dem ELER und aus dem Fischereifonds genutzt. Soweit das Land Niedersachsen selbst Gewässereigentümer ist, stellt es die Finanzierung von Maßnahmen mit Eigenmitteln sicher.
Die Bereitschaft von Maßnahmenträgern, auf freiwilliger Basis Maßnahmen durchzuführen, hat seit 2009 erheblich abgenommen, sodass die gesetzlich geforderte Zielerreichung 2015 unwahrscheinlich geworden ist. Die neue Niedersächsische Landesregierung hat daher in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, in Anbetracht des großen Handlungsbedarfs die Renaturierung der Fließgewässer unter der Maßgabe der EG-Wasserrahmenrichtlinie fortzusetzen mit dem Ziel, mindestens die als prioritär identifizierten Gewässer in den geforderten ökologisch guten Zustand zu bringen.
Zu Frage 1: Im Zuge der Aufstellung der Maßnahmenprogramme 2009 für die Flussgebietseinheiten hatten die Länder einen standardisierten Katalog von insgesamt 107 Maßnahmengruppen aufgestellt, um gegenüber der Europäischen Kommission kohärent zu berichten und Vergleichbarkeit zu ermöglichen. Anlässlich eines Zwischenberichts an die Europäische Kommission zur Umsetzung der Maßnahmenprogramme 2012 wurden diesen Maßnahmetypen sechs Schlüsselmaßnahmen zugeordnet: der Verbesserung des hydromorphologischen Zustandes von Gewässern, der Verbesserung der linearen Durchgängigkeit, der Reduzierung der Verschmutzung durch Nährstoffe und Einträge aus der Landwirtschaft, Beratungen für die Landwirtschaft, dem Bau und der Nachrüstung von Kläranlagen, im Bereich der Forschung der
Aus den dazu vorliegenden Daten und Auswertungen lassen sich Vergleiche zwischen den deutschen Flussgebietseinheiten ziehen. Direkte Ländervergleiche sind bisher nicht vorgenommen worden. Für den Zustand der Oberflächenwasserkörper in Niedersachsen sind Maßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustands besonders wichtig. Aus der Auswertung der Daten zu den Schlüsselmaßnahmen ergibt sich, dass es hier keine wesentlichen Unterschiede zwischen den Flussgebieten, an denen Niedersachsen beteiligt ist, und den übrigen Flussgebieten mit deutscher Beteiligung gibt.
Zu Frage 2: Niedersachsen hat schon frühzeitig - vor genau 20 Jahren - das Niedersächsische Kooperationsmodell Trinkwasserschutz eingeführt, mit dem nachweisbare Erfolge in Trinkwassergewinnungsgebieten erzielt wurden. Darauf aufbauend, bietet das Land seit dem Jahr 2010 ein System an freiwilligen Agrarumweltmaßnahmen und eine landwirtschaftliche Gewässerschutzberatung in den Gebieten an, die entsprechend der Einstufung nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie aufgrund der Nitratbelastung nicht im guten chemischen Grundwasserzustand sind.
Für die EU-Förderperiode ab 2014 plant die Landesregierung eine Erweiterung des Angebotes der freiwilligen Agrarumweltmaßnahmen um weitere Maßnahmen zur Optimierung der Düngung. Außerdem ist eine Ausdehnung der Beratung auf das Themenfeld Oberflächengewässerschutz vorgesehen.
Diesen positiven Entwicklungen im Bereich des freiwilligen Gewässerschutzes stehen jedoch in den letzten Jahren Entwicklungen gegenüber, die wieder eine Zunahme der Nitrateinträge in das Grundwasser bewirken und somit der erzielten Stickstoffminderung entgegenwirken. Steigende Nitratwerte im Grundwasser wurden in den vergangenen Jahren gerade in viehstarken Regionen festgestellt. Verschärft wird in diesen Regionen die Situation durch den Zubau von Biogasanlagen: Auf bisher für den Futterbau genutzten Flächen wird häufig Energiemais angebaut. Das fehlende Futtergetreide wird in die Region importiert. Die dadurch zusätzlich anfallenden Nährstoffmengen müssen dann als organischer Dünger in Regionen mit Nährstoffbedarf transportiert werden.
Dauerhafte Erfolge für den Gewässerschutz sind nur möglich, wenn sichergestellt ist, dass auch im landwirtschaftlichen Fachrecht Belange des Gewässerschutzes grundsätzlich berücksichtigt und konsequent eingehalten werden. So sind Landwirte gemäß Düngeverordnung verpflichtet, über Abstandsauflagen einen direkten Eintrag von Nährstoffen in oberirdische Gewässer zu vermeiden und durch eine am Pflanzenbedarf orientierte Düngung Stickstoffüberschüsse, die ins Grundwasser ausgewaschen werden können, zu reduzieren.