Hans-Joachim Janßen

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Last Statements

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Konflikte um den Wolf, um gerissene Schafe und Rinder sind immer sehr emotional. Das ist auch verständlich, zumal der Wolf erst seit wenigen Jahren hier wieder heimisch ist und wir den Umgang mit diesem Tier erst noch wieder erlernen müssen. Das wird aber nicht leichter, wenn hier reißerische Schlagzeilen heruntergebetet werden. Ihre heutige Überschrift entstammt aus der BildZeitung. Man muss wissen, ob man damit so umgehen will oder nicht.
Ich denke, bei aller Emotionalität sollten wir versuchen, das Thema sachlich anzugehen. Da hilft ein Blick auf die Realität und auf die Rechtslage durchaus sehr.
Der 2 m hohe Zaun, von dem Sie gesprochen haben - das wissen sicherlich mittlerweile auch Sie -, war kein Elektrozaun. Er ist auch nicht übersprungen worden. Er ist aller Wahrscheinlichkeit nach überklettert worden, weil die Elektrolitzen fehlten. Darauf muss man achten. Da muss man sehr genau hinschauen und hier nicht einen Popanz aufbauen!
Eine Anfrage auch von Niedersachsen hat ergeben: Der Wolf ist in Deutschland weiterhin in einem schlechten Erhaltungszustand.
Eine Anfrage u. a. auch von Niedersachsen hat ergeben: Der Wolf ist in Deutschland weiterhin in einem schlechten Erhaltungszustand. Er bleibt also streng geschützt nach Bundesrecht und Anhang IV der FFH-Richtlinie.
Zum Mitschreiben: Das ist eine Auskunft des Bundes. Da regieren CDU und SPD, und die Richtlinienkompetenz hat die Kanzlerin.
Zuschauen und aussitzen, Teflonpfanne spielen - das ist alles gut und schön. Aber klare Direktiven zu erteilen, wäre ja auch einmal eine Alternative.
Und wenn der Schutzstatus des Wolfes so ist, wie es uns das Bundesministerium in der Ausschusssitzung am 28. August erklärt hat, dann heißt das: Nur eine Entnahme auffälliger Tiere ist im Einzelfall möglich.
Da muss man definieren, was denn auffällig ist. Und auch das tut Niedersachsen nicht im luftleeren Raum. Wir setzen hier nämlich Bundesrecht um, und die Vorgaben, was auffällig ist, setzt das Bundesamt für Naturschutz, eine nachgeordnete Behörde des Bundes.
Meine Damen und Herren, dieses Bundesamt sieht Risse ungeschützter Weidetiere als normales Verhalten des Wolfes an. Auch Rinder gehören zum Beuteschema von Wölfen.
Ein Wolf, der nicht hinreichend geschützte Rinder reißt, ist erst einmal - per Definition der Bundesbehörden - nicht verhaltensauffällig.
Allerdings haben wir es bei dieser Häufung von Rinderrissen mit einem neuen Phänomen zu tun. Das muss dann auch neu bewertet werden. Hier muss Niedersachsen in Abstimmung eine fachliche und rechtliche Einschätzung entwickeln, die im Einzelfall auch dazu führen kann, dass Tiere dieses Rudels entnommen werden müssen. Das kann so sein. Aber bislang gilt: Nur wenn geschützte Tiere wiederholt gerissen werden, ist von einem auffälligen Verhalten auszugehen -
und dafür sind nicht die Grünen und auch nicht die Niedersächsische Landesregierung zuständig -, und auch nur dann ist der Abschuss der entsprechenden Wölfe zulässig.
Unabhängig davon, ob Wölfe aus dem Lahmsdorfer Rudel getötet werden, muss alles getan werden, um Nutztiere zu schützen. Auch diesem Rudel werden andere Tiere nachfolgen. Das A und O bleiben wolfsabwehrende Zäune. Der Mindestschutz muss erreicht werden: 90 cm mit Elektrolitze. Das verschandelt auch nicht das Landschaftsbild. Das gibt es in anderen Gegenden - ohne Wolf - genauso.
Im Elbe-Weser-Dreieck, meine Damen und Herren, ist das nicht ausreichend geschehen. Weder die Rinderrisse noch die Schafsrisse fanden hinter wolfsabweisenden Zäunen statt.
Wir müssen Wege finden, die Nutztierhaltung und die Wolfsvorkommen miteinander in Einklang zu bringen.
Da müssen alle Beteiligten noch besser werden. Anträge auf Mittel für Zäune müssen schnell bewilligt werden. Die Anträge müssen von den Weidehaltern aber auch gestellt werden. Auch das ist nicht immer der Fall.
Risse sind schnellstmöglich zu entschädigen. Aus meiner Sicht müssen auch Mittel für die Arbeit am Zaunbau bereitgestellt werden, entweder individuell nach Aufwand oder in Form einer „Weideprämie plus“, die Mehraufwendungen für den Wolf pauschal abgleicht.
Unnötige Leiden der Nutztiere wollen wir genauso wie Sie vermeiden. Auch hier brauchen wir unkomplizierte Regelungen, die das ermöglichen. Daran müssen wir weiter arbeiten.
Aber wir haben nicht vor, Wölfe danach zum Abschuss frei zu geben, ob sie tierschutzgerecht töten oder nicht. Das Tierschutzgesetz soll Tiere vor menschlichem Übergriff schützen. Ich bin mir auch nicht sicher, ob denn der Habicht immer tierschutzgerecht mit einem Huhn umgeht. Das haben wir nicht zu bewerten.
Meine Damen und Herren von der CDU, Herr Oesterhelweg, wenn Sie hier sagen: „Wenn wir regieren, werden wir die Wölfe in Niedersachsen
nachhaltig dezimieren; wir werden sie auf Truppenübungsplätze und ähnliche Flächen beschränken“, dann glauben ich Ihnen das nicht. Denn auch Sie werden nicht dauerhaft vorsätzlich gegen EURecht verstoßen. In keinem Bundesland wird der Wolf bejagt.
Sie betreiben hier vor der Wahl blanken Populismus. Damit helfen Sie den Betroffenen nicht. Wir arbeiten mit den Fachleuten zusammen. Daran werden wir auch in der nächsten Wahlperiode weiterarbeiten.
Wunderbar. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich rede noch einmal kurz zu dem Änderungsantrag zu den Geflügelställen. Der Sinn und Zweck dieses Antrags ist, fahrbare Geflügelställe, vor allem die sogenannten Hühnermobile, zukünftig von Baugenehmigungen freizustellen, wenn sie nicht mehr als 450 m³ umbauten Raum haben.
Damit kommen Landwirte endlich von dem aufwendigen Genehmigungsverfahren weg, das einige Landkreise zeitweise auf die Spitze getrieben haben, weil immer dann, wenn das Hühnermobil umgestellt werden musste, erneut eine Genehmigung eingeholt werden musste. Das wollten wir alle im Agrarausschuss nicht. FDP, SPD, Grüne und auch die CDU wollten das im Agrarausschuss nicht.
Die CDU hat sogar einen eigenen Antrag dazu eingebracht. Falls ich Ihnen da auf die Sprünge helfen muss: Er trägt die Drucksachennummer 17/3185.
- Er stammt von 2015. Aber gilt das heute nicht mehr? Geht es den Landwirten heute besser?
Ich finde es hervorragend, dass die FDP sich zumindest dazu durchgerungen hat, sich hier bei dem Abstimmungsverfahren zu enthalten. Das heißt, dass die Landwirte diese Regelungen bekommen werden.
Aber die CDU stimmt dagegen. Dabei hat insbesondere der Möchtegern-Minister Oesterhelweg massiv Pressearbeit dafür gemacht. Er hat sich weit aus dem Fenster gelehnt. Aber Sie lassen ihn jetzt im Regen stehen. Heute steht er mit seinen Äußerungen in der CDU-Fraktion alleine da.
Es gibt auch überhaupt keine stichhaltige Begründung dafür, dass die CDU die Genehmigungsfreistellung für Hühnermobile ablehnt. Zwar wurde vorgetragen, das sei aus Naturschutzgründen oder aus Wasserschutzgründen erforderlich. Die Landwirte wissen aber selber sehr genau, wo die Schutzgebiete sind.
Im Übrigen stellt die Bauordnung auch landwirtschaftliche Gebäude bis 100 m² Baufläche, die fest installiert werden, baugenehmigungsfrei. Dort wäre der Eingriff ja wohl deutlich größer.
Vielen Dank.
Das überlege ich mir noch.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Oesterhelweg, das Werfen von Nebelkerzen an dieser Stelle ist gründlich misslungen.
Sie wissen ganz genau, dass die NBauO nicht nur in drei oder vier kleinen Punkten geändert wird. Ich glaube, wir sind hier ungefähr bei Punkt 36 gewesen. Es gab eine Vielzahl von Änderungen, die eingepasst werden mussten. Eine dieser Änderungen bezieht sich richtigerweise auf die Freistellung der Hühnermobile. Nun aber lehnen Sie diese Freistellung ab, obwohl Sie gerade noch gesagt haben, das sei eine klitzekleine einzelne Maßnahme, die einfach umzusetzen sei.
Sie fordern von uns hier täglich Bürokratieabbau, meist an die Landesregierung adressiert, obwohl fälschlicherweise der Bund zuständig ist. Das kann man aber so schön in einen Pott werfen! Und wenn es zum Schwur kommt, ist die CDU nicht mehr da und opfert das parteitaktischen Spielchen. Mit dieser Haltung wird das nichts! Sie machen sich damit völlig unglaubwürdig. Sie haben jetzt noch die Gelegenheit, in sich zu gehen und hier gegebenenfalls zuzustimmen. Damit würden Sie Ihr Gesicht wahren.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass der Rückgang von Bienen dramatische Ausmaße angenommen hat, ist mittlerweile weithin bekannt. Andere Insektenarten wie Wildbienen, Hummeln, Schwebfliegen oder Schmetterlinge sterben stiller. In den letzten 20 Jahren hat die Insektenmasse - wie eben auch schon gesagt - um 80 % abgenommen. Wenn sich dieser Trend
fortsetzt, sterben viele Arten in weniger als zehn Jahren aus. Dieses Drama ist in der Öffentlichkeit weit weniger bekannt als das der Honigbiene.
Aber wir alle haben wahrscheinlich schon gemerkt, dass Begegnungen mit Insekten aller Art - auch die eher unangenehmen wie verklebte Autoscheiben, Stiche am Badesee oder Fliegen im Wohnzimmer - in den letzten Jahren deutlich abgenommen haben. Für die Nahrungskette heimischer Ökosysteme ist das genauso ein Desaster wie für die Umweltdienstleistungen, die wir ansonsten kostenlos von Insekten erhalten. Insekten sind die Nahrungsbasis für viele Fische, Reptilien, Amphibien, Fledermäuse und vor allem für Vögel. Gerade die Zahl der Vögel des Offenlandes nimmt ebenfalls massiv ab - auch mangels Insekten als Nahrungsgrundlage bei der Jungenaufzucht. Uns droht ein stummer Frühling in zweifacher Hinsicht, nämlich ohne Summen und ohne Zwitschern.
Insekten, meine Damen und Herren, sind für einen funktionierenden Humusaufbau und damit für einen gesunden Boden wichtig. Insekten bestäuben 80 % unserer Nutzpflanzen. Wenn diese Nützlinge jetzt immer weniger werden, drohen massive Schäden in der Landwirtschaft und in der Nahrungsmittelproduktion. Wir werden es in Deutschland schlechterdings nicht so machen können wie in Teilen Chinas, wo die Bestäubung mittlerweile mit der Hand erfolgt.
Meine Damen und Herren, die rot-grüne Landesregierung tut bereits viel für den Insektenschutz. Sie fördert das Anlegen von Blühstreifen. Die Blühstreifenflächen haben sich von 2012 bis 2016 fast verdoppelt. Wir haben die erhöhte Förderung für den Ökolandbau, und für die Anlage von Blühflächen in Siedlungsgebieten können Zuschüsse beantragt werden. Das Umweltministerium hat außerdem eine Arbeitsgruppe mit Expertinnen und Experten zum Thema Insektensterben eingesetzt, um Wissen zu bündeln und Maßnahmenpakete zu entwickeln.
Die Landesregierung ist auf einem guten Weg. Das wollen wir mit diesem Antrag nachdrücklich unterstützen.
Ursächlich für den Schwund der Insekten sind vor allem drei Faktoren: die abnehmende Pflanzenartenvielfalt auf landwirtschaftlichen Flächen und im Siedlungsbereich, der Einsatz von Pestiziden, die Insekten kurz- oder langfristig töten, und weit verbreitete Lichtverschmutzung. Statt WinkelsteinCotoneaster-Kulturen oder - für Insekten noch schlechter - Kiesvorgärten mit Rollrasen und automatischem Rasenmäher, der diesen Rollrasen fingernagelkurz hält,
brauchen wir gerade auch im besiedelten Bereich, in den Dörfern und Städten, möglichst vielfältige, blütenreiche Grünflächen.
Über das Landschaftswerte-Programm der Landesregierung bestehen hier bereits Fördermöglichkeiten. Diese wollen wir ausbauen und attraktiver gestalten. Die rot-grüne Landesregierung fördert den Erhalt von Grünland - und das ist gut so.
Es gibt Zuschläge für artenreiche Grünlandflächen. Trotzdem ist der Anteil solcher artenreichen Grünländereien nicht ausreichend. Das mesophile Grünland schwindet weiter. Wir werden hier nachbessern und flächendeckend attraktive Zuschläge in der Agrarförderung anbieten müssen. Darüber hinaus ist es wichtig, bei allen Planungen die Insektenfauna zu berücksichtigen. Das gilt für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen genauso wie für die Sicherung des Biotopverbundsystems und gleichermaßen für die Anlage von Hecken, Streuobstwiesen oder Wegerandstreifen.
Wegerandstreifen müssen im Übrigen gegen Überpflügen gesichert und illegal überpflügte Randstreifen der Natur zurückgegeben werden. Das sind keine kleinen Flächen. Hochrechnungen für Niedersachsen kommen auf ungefähr 10 000 ha, die auf diese Art und Weise illegal unter den Pflug genommen wurden.
Ein erhebliches Problem stellt der Einsatz von Pestiziden dar. Dazu gehört auch die Saatgutbeize mit Neonicotinoiden. Angesichts der Nachweise von deren Schadwirkung wäre der erste Schritt ein komplettes Verbot dieser Stoffgruppe, so wie das z. B. die EFSA, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, fordert. Aber selbst das wird nicht ausreichend sein. Bei der Zulassung von
Wirkstoffen ist eine umfassende Prüfung der Toxizität auf Insekten erforderlich, und zwar unter realen Bedingungen und nicht nur im Laborversuch.
Gerne.
Ich glaube, dass wir dahin kommen müssen, unsere Kulturpflanzen auch dann anbaufähig zu halten, wenn wir sie nicht mit giftigen Mitteln behandeln, die dazu führen, dass die Insektenfauna weiträumig darunter leidet. Dafür gibt es zahlreiche Studien. Ich würde dabei bleiben zu sagen: Nicotinoide gehören nicht ins Saatgut. Sie stellen eine Gefahr dar, deren Potenzial wir bislang überhaupt noch nicht abschließend erkennen können. Als Vorsorgemaßnahme sollte man auf jeden Fall darauf verzichten.
Was wir brauchen, ist eine umfassendere Prüfung von Insektiziden - das hatte ich gerade schon gesagt -, insbesondere auch im Hinblick auf die Langzeitfolgen. Das gilt insbesondere auch für solche Mittel, die bereits zugelassen sind. Ich gehe davon aus, dass wir auch bei zugelassenen Mitteln, wenn wir sie intensiv nachprüfen, durchaus Wirkstoffe finden werden, die Insektengruppen zum Teil massiv schädigen - Insektengruppen, die
nicht so im Fokus der Öffentlichkeit stehen wie z. B. Bienen. Bei Bienen ist es auffällig, die hat natürlich jeder im Fokus. Aber z. B. Springkäfer oder Schnellkäfer wird kaum jemand so schnell auffinden. Von daher glaube ich, dass wir da noch mehr finden werden.
Noch ein kurzer Satz zu den Leuchtmitteln: Wir haben allein in Deutschland 9 Millionen Straßenlaternen - auf neun Einwohner kommt eine. Sie wirken wie Staubsauger. Hier sind Umrüstungen dringend erforderlich - am besten auf warmweiße LEDs; die sind am verträglichsten.
Meine Damen und Herren, wir sind am Ende des Plenums. - Nein, am Ende des Plenums starten wir in die Sommerpause. Wir sind noch nicht am Ende des Plenums; das dauert noch eine Weile.
Aber es ist noch nicht zu spät, heimische Blühmischungen im Garten oder auf brachliegenden Flächen anzusiedeln. Als Unterstützung haben wir Ihnen heute etwas mitgebracht: Wildblumensaatgut. Ich würde mich freuen, wenn Sie es verwenden können.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Grupe, da sind wir gar nicht weit auseinander. Sie haben meiner Rede sicherlich auch nicht entnommen, dass ich irgendeine Gruppe an den Pranger gestellt habe.
Wir haben ja gerade für solche Kooperationen gesorgt. Es gibt natürlich auch andere Kooperationen. Aber auch seitens des Landwirtschaftsministeriums wird gerade eine Vertragsvariante hinsichtlich der Blühstreifen angeboten, wo Landwirte und Imker eng zusammenarbeiten. Wenn man das tut, gibt es einen Zusatzbonus.
Ich glaube, es ist der richtige Weg, zu versuchen, gemeinsame Lösungen zu finden. Dieses Problem werden wir nur mit einer Bündelung aller Kräfte
lösen können, weil es sehr vielfältige Ursachen hat. Sie liegen zum Teil in der Landwirtschaft, sie liegen zum Teil in der Gestaltung der Privatgärten. In weiten Bereichen fehlen letztendlich Strukturen, die für Insekten förderlich sind. Genau dieses Problem wollen wir mit allen Akteuren gemeinsam versuchen zu lösen. Dabei ist jede Unterstützung gut.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Deneke-Jöhrens, ich hatte mich eigentlich wegen der Ausführungen zu den Neonicotinoide gemeldet. Dazu habe ich auf die Schnelle kurz noch einen Bericht von Spiegel Online herausgesucht. Der ist schon etwas älter, und zwar vom 16. Juni 2016. Dort wird berichtet:
„Forscher aus Mainz, Frankfurt und Regensburg berichten nun davon, wie genau die Giftstoffe den Tieren schaden.“
Das möchte ich Ihnen nicht vorenthalten.
„Sie haben entdeckt, dass sogenannte Neonicotinoide selbst in geringen Konzentrationen den im Futtersaft von Ammenbienen enthaltenen Botenstoff Acetylcholin vermindern. Das Signalmolekül ist jedoch für die Larvenaufzucht von Honigbienen wichtig. Fehlt es, sterben die Bienenlarven in Laborversuchen früher.“
Meine Damen und Herren, davon zu sprechen, das alles sei jetzt nur Theorie und nicht nachweisbar, halte ich für völlig daneben. Man muss die Probleme, die es tatsächlich gibt, auch zur Kenntnis nehmen. Auf dieser Basis kann man dann sachlich darüber diskutieren. Da sind wir ohne Weiteres eng beieinander. Hauptsache ist, dass im Ergebnis tatsächlich Abhilfe geschaffen wird. Angesichts der im letzten Jahr bekannt gewordenen Informationen, halte ich das ernsthaft für ein erhebliches Problem, dessen Umweltfolgen wir bis jetzt noch gar nicht abschätzen können.
Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht mir eigentlich nur darum, dass gewisse Vorwürfe nicht so im Raum stehen bleiben. Deshalb habe ich mich noch einmal zu Wort gemeldet.
Die Förderung des ökologischen Landbaus hat natürlich in Teilbereichen die Nebenwirkung, dass es einen höheren Anteil von Beikrautpflanzen gibt. Die sind im Allgemeinen aufgrund der Erhöhung der Strukturvielfalt von positiver Wirkung auch auf die Insekten.
Das ist kein Ausspielen des ökologischen Landbaus gegenüber dem konventionellen Landbau, sondern schlicht und ergreifend ein Hinweis darauf gewesen, dass wir auch in diesem Bereich etwas machen und das als Nebeneffekt u. a. auch den Insekten zugutekommt.
Dass Sie daraus hier den Popanz aufbauen, dass wir gegen die konventionellen Landwirte seien,
das erschließt sich mir überhaupt nicht. Das ist einfach sehr weit hergeholt. Man muss doch einfach einmal die Realität zur Kenntnis nehmen wollen,
wie die Situation sich tatsächlich darstellt. Dann ist es kein völlig unbegründeter Angriff, sondern schlicht und ergreifend die Darstellung einer Situation, so, wie sie ist. Da sollten Sie nicht päpstlicher als der Papst reagieren. Da sollten Sie nicht völlig übersensibilisiert sein.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Forderungen der FDP-Fraktion sind ja recht um
fänglich und opulent. Maß halten, würde ich sagen, meine Damen und Herren, sieht anders aus.
Mit Blick auf die 40 Millionen Euro, die Sie für das AFP einfordern, stellt sich für mich zunächst die Frage, wie Sie überhaupt auf diese Summe kommen. Haben Sie gewürfelt, oder sind Sie darauf gekommen, weil diese Summe früher einmal eingestellt war, nun aber gerade nicht?
Das sollten Sie meiner Ansicht nach doch noch einmal überprüfen; denn das ergibt sich aus dem Antrag gar nicht.
Im Übrigen würde ich vorschlagen, dass Sie zunächst einmal gucken, was von dem Wunschzettelkatalog bislang schon umgesetzt worden ist bzw. sich in Umsetzung befindet. Denn es befindet sich durchaus einiges in Umsetzung: z. B. die Förderung der Landwirtschaftskammer im Bereich Landtechnik und Landwirtschaft 4.0 sowie zur Erprobung und Bewertung umweltschonender Landtechnik und der Aufbau eines EDV-Programms zur digitalen Meldung und Verrechnung von betrieblichen Nährstoffdaten der landwirtschaftlichen Betriebe. Bei Stallbauten - das hat Herr Siebels auch erwähnt - werden bereits digitale Assistenzsysteme zur Klima- und Fütterungssteuerung mit finanziert. Und es gibt eine Förderung sensor- und GPS-gestützter Landmaschinentechnik und -geräte, z. B. bei Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatz.
Des Weiteren fördert das Land im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft AGRI ein Projekt zur innovativen sensorgestützten Beregnungstechnik. In diesem Programm sind insgesamt 15 Millionen Euro für innovative Projekte veranschlagt, gerade auch für Innovationen im Bereich der Digitaltechnik in der Landwirtschaft.
Nö. Jetzt nicht. Nächstes Mal wieder. Nach der Sommerpause!
Stichwort „Breitbandförderung“: Herr Grupe, ich weiß nicht, auf welches „nicht koordinierte“ Vorgehen Sie in Ihrer Forderung anspielen oder ob es sich bei diesem Punkt um reines Füllmaterial handelte. Aber nach unserer Kenntnis läuft eine sehr gute Koordination zwischen den unterschiedlichen Planungsebenen, und dazu werden auch umfassende Finanzmittel bereitgestellt. Das sind letztendlich 400 Millionen Euro an Landes-, Bundes- und EU-Mitteln. Hinzu kommen die Kreditmittel der Europäischen Investitionsbank, die sich auf 500 Millionen Euro belaufen.
- Doch, da steht etwas von Breitbandausbau, dass das besser koordiniert werden müsste. Dazu hätte ich doch noch ein paar Nachfragen.
Aber in der Summe gebe ich Ihnen durchaus recht,
dass digitale Datengrundlagen wie Fernerkundungsdaten, Hofbodenkarten, Klimakarten usw. gemeinsam mit technisch-innovativen Lösungen wie z. B. Drohneneinsätzen sowohl ökonomisch als auch ökologisch sinnvoll sein können. Darüber müssen wir im Ausschuss diskutieren. Das halte ich durchaus für sinnvoll.
Ein Hinweis noch zum Datenschutz, den Sie angesprochen haben: Das mutet schon etwas seltsam an, dass Sie einerseits fordern, der Staat solle diese digitalen Programme möglichst aus dem Geld der Steuerzahler bezahlen, aber andererseits möglichst vor dem Hintergrund des Datenschutzes vermeiden wollen, dass diese Daten hinterher verwendet werden, auch um die Einhaltung von Umweltauflagen zu kontrollieren.
- Doch, das geht aus dem Schluss Ihrer Begründung hervor.
- Ich habe das nicht verstanden, aber das ist ja auch egal.
Ich denke, dass man die anfallenden Daten sehr wohl nutzen sollte, allerdings auf gesetzlicher Grundlage, so, wie das Bund und Land gemeinsam bei der düngerechtlichen Regelung vereinbart haben. Denn wir wollen ja auf jeden Fall vermeiden, dass wir Daten doppelt erheben. Insofern freue ich mich auch auf spannende Diskussionen im Ausschuss.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Grupe, ich will ganz kurz auf einen Punkt eingehen, der im Zusammenhang mit dem heutigen Urteil des EuGH angesprochen wurde, weil es schlicht und ergreifend unterschiedliche Situationen gab.
Die Regelung der EU, dass Käse immer Milchprodukte enthalten muss - dasselbe gilt für Milch, Joghurt usw. -, ist deshalb entstanden, weil Analogkäse auf den Markt gekommen war. Das war aber ein Produkt, das der Anbieter quasi wie Käse vermarkten wollte. Er hat das Wort „analog“ möglichst klein oder gar nicht draufgeschrieben.
Da wollte er Verbrauchertäuschung betreiben, weil er etwas, wo kein Käse drin ist, wie Käse verkaufen wollte.
Dasselbe gilt, wie Sie richtigerweise gesagt haben, für den Analogschinken. Da will jemand etwas verkaufen und tut so, als sei es Schinken, obwohl es gar kein Schinken ist.
Das ist aber bei den vegetarischen Produkten, bei der Veggie-Bratwurst usw., etwas völlig anderes.
Die Anbieter dieser Produkte wollen gerade erreichen, dass Veganer und Vegetarier darauf zugreifen,
und tun alles, um nicht den Eindruck zu erwecken, dass darin Fleisch ist. Denn das wäre für ihr Geschäftsmodell kontraproduktiv.
Deshalb ist es etwas völlig anderes, ob wir hier über die Kennzeichnung vegetarischer Produkte oder über Analogkäse reden.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Oesterhelweg, auf die Vielzahl Ihrer Anwürfe kann ich gleich noch in der Rede eingehen. Aber einen Punkt möchte ich schon jetzt vorweg aufgreifen, weil mir nachher die Redezeit dazu fehlt, um darauf differenziert einzugehen.
Sie hatten vorhin den § 3 Abs. 5 benannt:
„Einer Landwirtin und einem Landwirt gleichgestellt ist jede Person, die die ernsthafte und nach den konkreten Verhältnissen realistische Absicht verfolgt, in absehbarer Zeit einen ertragssicheren landwirtschaftlichen Betrieb im Haupt- oder Nebenerwerb zu errichten. Ein schlüssiges, umsetzbares Betriebskonzept ist auf Verlangen der zuständigen Behörde zum Nachweis vorzulegen.“
Diesen Passus möchten Sie augenscheinlich nicht im Gesetz haben. Das erschließt sich mir überhaupt nicht; denn damit schlössen Sie letztendlich diejenigen vom Bodenmarkt aus, die einen Betrieb neu errichten möchten. Das begreife ich überhaupt nicht.
Sie würden damit einen Closed Shop errichten. Jemand, der einen neuen Betrieb errichten will, könnte das dann nicht mehr tun. Um genau das zu ermöglichen, ist diese Formulierung vorgesehen.
Ich frage mich, was solche Anwürfe sollen. Was hätte der Lehrer wohl dazu gesagt, wenn deutlich erkennbar ist, dass nichts, aber auch gar nichts von der Intention des Gesetzentwurfs verstanden wurde?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben nicht nur in Niedersachsen steigende Preise im landwirtschaftlichen Bodenmarkt. Von 2010 bis 2016 sind die Preise in Niedersachsen durchschnittlich um 13 % pro Jahr angestiegen. Schwerpunkte der Entwicklung sind die Bereiche im südlichen Weser-Ems.
Gleiches gilt für die Pachtpreise. Auch sie galoppieren in vielen Teilen Niedersachsens davon. Das ist doppelt problematisch - das wurde hier zwar schon ausgeführt, aber ich sage es trotzdem noch einmal -, weil mehr als 50 % der landwirtschaftlich genutzten Flächen mittlerweile Pachtflächen sind. Hier profitieren oftmals Eigentümer, die mit der Landwirtschaft nichts mehr am Hut haben.
Genau dem wollen wir einen Riegel vorschieben, indem eine Kauf- und Pachtpreisbremse eingezogen wird. Wenn mehr als 30 % über dem durchschnittlichen Preis verpachtet oder verkauft werden soll, hat der Grundstücksverkehrsausschuss des Landkreises die Möglichkeit, den Verkauf oder die Verpachtung zu untersagen.
Ich bin sicher, das ist ein richtiger Schritt, um die ausufernden Bodenpreise im Agrarbereich zu stabilisieren.
Das entzieht auch der Bodenspekulation ein Stück weit den Boden. Denn machen wir uns nichts vor: Angesichts geringer Renditen im Finanzmarkt ist der Einstieg in den landwirtschaftlichen Boden
markt durchaus attraktiv. Das hat die Übernahme ursprünglich landwirtschaftlicher Flächen durch einen durchaus renommierten Versicherer in Form einer Mehrheitsteilhabe in Brandenburg gerade letztes Jahr gezeigt. Auch diese Form der Übernahme werden wir künftig verhindern.
Meine Damen und Herren, landwirtschaftlicher Boden ist die Existenzgrundlage unserer vielfältigen landwirtschaftlichen Betriebe - und die wollen wir erhalten. Genau dafür, meine Damen und Herren, ist dieser Gesetzentwurf eine sehr gute Vorlage.
Um unsere vielfältigen landwirtschaftlichen Betriebsstrukturen zu erhalten, brauchen wir auch eine ausgewogene Agrarstruktur. Großbetriebe sollen dann zurückstehen, wenn kleinere landwirtschaftliche Betriebe auch Interesse an den Flächen haben.
Ob nun die Größenangabe von 25 % einer mindestens 250 ha großen Gemarkung als Maßstab für einen Großbetrieb abschließend taugt, das werden wir mit Sicherheit noch einmal im Ausschuss diskutieren müssen. Aber das Ziel ist das richtige, und das Instrumentarium ist im Grundsatz auch geeignet. Denn wir brauchen durchaus eine operationalisierbare Definition. Ohne die können wir das Gesetz schlicht nicht anwenden.
Wir betreten in Niedersachsen mit diesem Gesetz bundesweit Neuland. Erst seit 2010 haben die Bundesländer für das Grundstücksverkehrsrecht überhaupt die Gesetzgebungskompetenz. Deshalb ist es gut und mutig, dass die Landesregierung hier vorangeht.
So, meine Damen und Herren von der Opposition, wie Sie das hier kritisieren, könnte man meinen, es gibt im Bodenmarkt in Niedersachsen keine Probleme, und man könne getrost alles bei den jetzigen Regelungen belassen. Das sehen auch praktizierende Landwirte durchaus anders - wir haben das eben von Herrn Siebels gehört -, und Sie haben das in Ihrem Zehnpunkteprogramm selber durchaus als Missstand definiert.
Ich will gern einmal auf die Kritik an der NLG eingehen, weil sie hier ja von beiden Seiten - sowohl von Herrn Grupe als auch von Herrn Oesterhelweg - angesprochen wurde. Im Moment ist die Situation so, dass die NLG allein das Vorkaufsrecht ausüben kann. Wenn ein Landwirt hinterher das Grundstück erwerben möchte, dann muss er es von der NLG kaufen. Das heißt: doppelte
Grundsteuerabgabe, wenn der Landwirt die Fläche von der NLG erwerben muss.
Was die Kritik nun soll, nunmehr erhalte die NLG eine unverhältnismäßig große Macht, weil sie dann das Vorkaufsrecht ausüben kann, wenn kein vorkaufberechtigter Landwirt da ist oder wenn mehr als einer da ist, das verstehe ich überhaupt nicht. Das ist nämlich eine deutliche Verbesserung für die Landwirte. Die hatten bisher gar kein Vorkaufsrecht, sondern die NLG stand allein da.
Wo ist denn das eine Verschlechterung? - Das ist so was von unsachlich, dass ich das beim besten Willen nicht verstehen kann.
Dann zur Verfassungsfrage. Dieser Punkt, der in dem Gutachten, das Sie angesprochen haben, kritisiert worden ist - da ging es um die fünffache Größe eines durchschnittlichen landwirtschaftlichen Betriebes als Maßstab -, ist herausgenommen worden. Damit fällt diese Kritik in sich selbst zusammen.
Meine Damen und Herren, die Richtung dieses Gesetzes stimmt. Die juristischen Ansätze sind wegweisend für Regelungen, die zu mehr Gerechtigkeit im Bodenmarkt führen, die auch kleinen Betrieben die Luft lassen, um weiterleben zu können, und die vor allem der Bodenspekulation durch Nichtlandwirte endlich einen Riegel vorschieben.
Damit sollten wir uns im Ausschuss sachlich befassen und hier sozusagen nicht Vorurteile verblasen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Oesterhelweg, Herr Grupe, zunächst noch einmal zur NLG. Wenn jetzt mehr als ein Landwirt ein Interesse an einer Fläche hat, dann ist es auch so, dass die NLG, weil sie die einzige
Institution ist, die das Vorkaufsrecht ausüben kann, dieses Vorkaufsrecht ausübt und dann nach entsprechenden Kriterien an die Betriebe weitergibt, die ihrerseits Interesse an diesen Flächen haben. In diesem Fall ändert sich sozusagen nichts.
Die Kompetenz der NLG als allein vorkaufsberechtigte Institution verringert sich aber insofern, als dass dann, wenn auch nur ein Landwirt Interesse daran hat, eine bestimmte Fläche zu erwerben, dieser Landwirt zukünftig das Vorkaufsrecht allein ausüben kann. Wie Sie daraus ableiten, dass die NLG jetzt mehr Kompetenzen erhält, erschließt sich mir nicht. Um es noch einmal deutlich zu machen: Ich verstehe Ihre Kritik daran nicht. Sie ist völlig unsachlich.
Zweiter Punkt: Wenn es darum geht, dass andere Faktoren wie Hofnähe, Zufahrtsmöglichkeiten und Ähnliches auch eine Rolle spielen, dann muss ich Ihnen deutlich sagen, dass die 30 % Spielraum nach oben und unten durchaus einen angemessenen Wert darstellen, um solche Sonderfälle mit zu berücksichtigen. Es ist überhaupt nicht nachzuvollziehen, warum ein Besitzer einer landwirtschaftlichen Fläche, der vielleicht ganz woanders wohnt, aber zufälligerweise eine Fläche in der Nähe Ihres Hofes hat, Ihnen diese Fläche mit einem Aufschlag von 100 % verkaufen können soll, nur weil Sie diese besonders gerne haben wollen. Das erschließt sich mir nicht.
Wenn Sie 30 % mehr als den durchschnittlichen Bodenpreis bezahlen müssen, ist das völlig ausreichend.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, im Grundsatz sind wir uns in der Stoßrichtung der vorliegenden Anträge weitestgehend einig. Landwirte sollen von Schreibtischarbeit entlastet werden, soweit das eben möglich ist. Das ist sicherlich nicht ganz so im Sinne dessen, was Herr Grupe gerade ausgeführt hat. Aber das würde angesichts der EU-Orientierung der landwirtschaftlichen Politik wahrscheinlich den Dexit bedeuten. Dafür würden wir uns nicht einsetzen wollen.
Meine Damen und Herren, Niedersachsen geht bei dem Thema allerdings voran. Es ist das Verdienst Niedersachsens, dass ein Düngegesetz endlich eine Ermächtigungsgrundlage dafür gibt, die Daten für die Agrarförderung auch für die Düngekontrolle zu verwenden. Ja, sogar die Daten der Tierseuchenkasse und der Viehverkehrsordnung dürfen herangezogen werden. Die Daten müssen also nicht noch einmal gesondert erhoben und von den Landwirten geliefert werden. Das war ein sehr langwieriger Prozess, wie diejenigen wissen, die
die Verhandlungen auf Bundesebene zum Düngegesetz mitverfolgt haben.
Diesen Weg will die Landesregierung, will insbesondere Landwirtschaftsminister Meyer weitergehen. Insofern ist es richtig, wenn das Parlament die Exekutive in diesem Bemühen stärkt und unterstützt.
Womit wir nicht so ganz einverstanden waren, meine Damen und Herren von der CDU - ich habe im Ausschuss mehrfach versucht, Ihnen das nahezubringen; ich tue es hier auch noch einmal -, ist Folgendes.
Sie setzen darauf, dass durch die freiwillige Erklärung der Landwirte, ihre Daten auch für andere Zwecke als die vorgesehenen Zwecke verwenden zu dürfen, Doppelerhebungen vermieden werden. Das ist für den einzelnen betroffenen Landwirt dann tatsächlich so, ist in der Summe aber problematisch, weil für jeden Verwendungszweck der Daten gesondert aufgeschlüsselt werden muss, welcher Landwirt für welche Daten die Freigabe erteilt hat. Das bläht den Verwaltungsaufwand auf der anderen Seite enorm auf.
Wir gehen mit unserem Änderungsantrag den besseren Weg und setzen in erster Linie auf Rechtsänderung, die die Weiterverwendung von Daten zu verschiedenen Zwecken dann grundsätzlich erlaubt, sodass eine Doppelerhebung grundsätzlich nicht mehr stattfinden muss. Hier gewinnen aus unserer Sicht beide: Landwirte und Verwaltung. Das halten wir für genau den richtigen Weg.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland stellt alle Beteiligten bekanntlich vor große Herausforderungen. Die Politik ist gefordert, ein möglichst konfliktarmes Miteinander von Mensch und Wolf zu ermöglichen.
Diese Landesregierung handelt entsprechend: Der Zaunbau wird bekanntlich mit 80 % bezuschusst, und Risse werden ausgeglichen. Durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wolfsbüros erfolgt eine intensive Beratung geschädigter Weidetierhalter. Wölfe, die verhaltensauffällig sind und sich beispielsweise Menschen mehrfach auf kurze Distanz genähert haben, können abgeschossen werden, wie es Niedersachsen bereits bei dem Wolf MT6 praktiziert hat. Ein Wolf kann auch dann abgeschossen werden, wenn er mehrfach wolfsabweisende Zäune überwunden hat, die keine Defekte aufweisen, und wo Vergrämung nicht wirkt.
Niedersachsen handelt dabei im Übrigen im Einklang mit den Empfehlungen des Bundesamtes für Naturschutz, das als Fachinstitution u. a. für die Anwendung des Artenschutzrechts in Deutschland zuständig ist.
Das sind die sogenannten objektiven Kriterien. Diese werden nicht hier in Niedersachsen, sondern bundesweit festgelegt. An diesen Kriterien orientieren wir uns.
- Zwischenfragen lasse ich nicht zu.
Das Wolfsmanagement in Niedersachsen wird kontinuierlich weiterentwickelt, ein Herdenschutzteam ist im Aufbau, und bei Wolfsrissen besteht zukünftig auch die Möglichkeit, in Begleitung eines Schäfers Herdenschutzhunde in einer vom Wolf befallenen Herde einzusetzen.
Herr Hocker, das ist deutlich mehr als das, was Sie vorhin vorgetragen haben. Das wussten Sie auch schon aus dem Ausschuss. Es ist schade, dass Sie es dort nicht mitgenommen haben. Darum habe ich es jetzt wiederholt.
Auch wenn Sie von uns eigentlich keine Sachaufklärung erwarten, versuche ich immer wieder, es Ihnen nahezubringen.
Ihr Antrag hingegen, meine Damen und Herren von der FDP, ist völlig losgelöst von rechtlichen und faktischen Gegebenheiten. Es lohnt sich eigentlich nicht, sich im Ausschuss mit diesem Antrag näher zu befassen, und zwar schon aus rechtlichen Gründen.
Der Wolf - das ist eben ausgeführt worden - ist eine in Deutschland streng geschützte Tierart. Das ist aus meiner Sicht angesichts des sehr überschaubaren Bestandes an Wölfen auch richtig so. Ausnahmen vom Tötungsverbot sind nur in Einzelfällen zur Abwehr erheblicher landwirtschaftlicher Schäden oder zur Sicherheit des Menschen möglich.
Die Rechtswidrigkeit und Unsinnigkeit Ihrer Forderung will ich an zwei Beispielen deutlich machen:
Zu Ihrer ersten Forderung unter der Nr. 2, jeden Wolf abzuschießen, der mehr als zwei Nutztierrisse begangen hat unabhängig von der Einzäunung - denn das soll ja nur nach Machbarkeit gelten, was immer das ist -:
Das ist rechtlich nicht möglich. Zunächst sind mildere Mittel zu wählen, d. h. Vergrämung, z. B. durch den Einsatz von Hunden oder durch die Erhöhung des Zauns. Denn guter Herdenschutz ist immer noch die beste Vergrämungsmaßnahme. Dafür gibt es auch gute Beispiele.
Erst dann, wenn das nicht funktioniert, ist ein Abschuss zulässig.
Zweitens fordern Sie - ebenfalls unter der Nr. 2 -, jeden Wolf abzuknallen, der sich auf weniger als 300 m einer menschlichen Siedlung nähert. - Das ist keine Verhaltensauffälligkeit. Denn in diesen Abständen nimmt ein Wolf menschliche Strukturen wohl kaum als solche wahr, und eine Gefahr für den Menschen ist er in einer Entfernung von 300 m auch nicht. Vor allem stellt sich mir auch die Frage: Wie kommen Sie auf 300 m? Warum sind es nicht 200 m oder 500 m? Welche rechtliche Grundlage, welche inhaltliche Grundlage legen Sie überhaupt zugrunde?
Rechtlich ist diese Form des Abschusses überhaupt nicht möglich, und sie geht auch völlig an der Realität vorbei. Wenn Sie das fordern, dann fordern Sie im Übrigen die völlige Freigabe des Wolfsabschusses und in der Konsequenz auch die Wiederausrottung des Wolfes.
Letztendlich können Sie ihn auch in 400 m Entfernung abschießen; denn Sie wissen ja nicht, ob er fünf Minuten vorher 300 m entfernt war. Was soll das?
Sie unterstellen mit solchen Forderungen, dass diese reißende Bestie Wolf so gefährlich ist, dass man sie 300 m von jedweder Ansiedlung fernhalten muss.
Dafür gibt es keine Anhaltspunkte. In ganz Europa sind in den letzten 60 Jahren insgesamt neun Wolfsübergriffe auf Menschen bekannt geworden. Davon waren fünf durch Tollwut geprägt, die in Deutschland bei Wölfen nicht vorkommt. Bei den vier übrigen wird von Habituierung ausgegangen. Ihre Forderungen sind völlig unverhältnismäßig.
Auch sonst, meine Damen und Herren, strotzt Ihr Antrag vor einer Ruck-zuck- und Kurzer-Prozess
Mentalität. So fordern Sie z. B., die Deckelung von 15 000 Euro je Halter bei Ausgleichszahlungen ersatzlos zu streichen. - Ja, machen Sie das ruhig einmal! Dann streicht die EU nämlich die Zahlungen aus den Agrarmitteln für eben diese Halter. Das wird für die Weidehalter richtig bitter. Unser Umweltminister geht richtig vor, indem er die Richtlinie notifizieren lässt, damit die EU genau das nicht tut.
Letzter Satz: Meine Damen und Herren von der FDP, Sie geben einfache Lösungen an, wo es differenzierte Ansätze braucht. Sie gehen damit einen gefährlichen und populistischen Pfad, weil Sie Lösungen suggerieren, die es so in absehbarer Zeit nicht geben wird.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Hocker, zum einen ist seit gestern spätnachmittags die Debattenkultur hier im Parlament aus meiner Sicht etwas gestört.
- Wenn Sie sich nicht daran erinnern, dann macht es weiter nichts. Ich habe Sie durchaus in guter Erinnerung, sage aber weiter nichts dazu.
Zum Inhaltlichen: Die Zahl der Risse durch die Goldenstedter Wölfin ist von 2015 auf 2016 deutlich zurückgegangen, genauso wie von 2015 auf 2016 die Zahl der Wolfsrisse trotz angestiegener Zahl der Wölfe nicht zugenommen hat.
Das zeigt deutlich, dass es durchaus zielführend ist, wolfsabwehrende Zäune aufzubauen, dass diese ihre Wirksamkeit entfalten.
Bei den vielen Rissen, von denen Sie gesprochen haben, muss man sehr wohl differenzieren, ob es sich um Risse bei wolfsabweisendem Zaun gehandelt hat oder um Risse, bei denen ein solcher wolfsabweisender Schutz nicht vorhanden war. Die überwiegende Zahl der Risse hat dort stattgefun
den, wo keine wolfsabweisenden Zäune vorhanden waren.
Aus diesem Grunde ergab sich zumindest aus meiner Sicht - wobei ich es als Parlamentarier natürlich nicht so abschließend beurteilen kann wie die Exekutive - keine zwingende Veranlassung, diesen Wolf zu entnehmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Verwertung tierischer Proteine in der Tierhaltung wurde Anfang des Jahrtausends aus guten Gründen auf den Prüfstand gestellt und europaweit verboten. Wegen der BSE-Krise mit dem Auftreten der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit wurde EU-weit die Verfütterung tierischer Eiweiße untersagt. Mittlerweile haben sich allerdings neue wissenschaftliche Erkenntnisse durchgesetzt. Vor dem Hintergrund dessen, dass BSE heute kein Thema mehr ist, kann man Eiweiße unter engen Rahmenbedingungen wieder in den Futterkreis von Allesfressern wie Schweinen, Hühnern und Puten einbringen. Wichtig ist dabei vor allem, dass kein arteigenes Eiweiß verfüttert wird und nur genusstaugliche Schlachtteile von Schweinen oder Geflügel in die Futtermittelkette gelangen. Die Verfütterung von Rinderproteinen bleibt untersagt.
Entsprechend soll sich die Landesregierung bei der EU-Kommission einsetzen. Das wäre ein guter Schritt hin zur ressourceneffizienten Nutzung dieser Stoffe, die bisher als Düngemittel eingesetzt oder verbrannt wurden. Dadurch kann Sojaeiweiß substituiert werden, sodass diese Anbauflächen für andere Produkte genutzt werden können oder frei werden. Den Prozentsatz haben wir ja gerade gehört. Insofern besteht hier kein grundsätzlicher Dissens zwischen uns, meine Damen und Herren.
Wir haben lediglich in einigen Punkten kleine Änderungen vorgenommen. In dem von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, formulierten Entwurf stellen Sie in der Einleitung einen möglichen Zusammenhang zwischen dem verbesserten Tierwohl bei der Fütterung von tierischen Proteinen im Vergleich zu pflanzlich basierten Nahrungsmitteln bei Schweinen und Geflügel her.
Aus unserer Sicht liegen hier bisher keine ausreichenden Erkenntnisse vor, die Rückschlüsse auf eine tatsächliche Verringerung des Federpickens oder des Schwanzbeißens gegenüber der pflanzlichen Fütterung zulassen.
Zudem ist dabei zu beachten, dass beides - sowohl Federpicken als auch Schwanzbeißen - multifaktorielle Ursachen hat. Wir wollen nicht den Eindruck erwecken, dass sich hier allein durch die Fütterung substanziell etwas ändern ließe. Das halten wir für falsch. Genau deshalb tragen wir das nicht mit.
Die von Ihnen unter Nr. 3 geforderte Kontrolle ziehen wir - das ist eine weitere Änderung - wegen der Präzisierung in einen eigenen vierten Absatz, um deutlich zu machen, dass zunächst sichergestellt sein muss, dass die Trennung der Produktionswege nach Tierart auch ordnungsgemäß funktioniert, bevor der Wiedereinsatz von tierischen Proteinen erlaubt sein sollte. Für Proteine von wiederkäuenden Tierarten ist das Messverfahren schon seit Längerem arbeitsfähig. Wie wir aber aus der Unterrichtung der Landesregierung im vergangenen Jahr erfahren haben, sind gerade die Nachweisverfahren für Geflügelproteine bislang noch nicht vollumfänglich einsatzbereit. Das ist aber Voraussetzung, um innerartliche Eiweißfütterung und damit auch Kannibalismus sicher auszuschließen - eine Fütterung, die ethisch fragwürdig ist und zu Beginn des Jahrtausends zu den Problemen mit BSE geführt hat, bei Rindern in diesem Fall.
Ich sehe nach diesen Erläuterungen aus inhaltlicher Sicht eigentlich keinen Grund, warum Sie unserem Änderungsvorschlag nicht zustimmen könnten. So weit entfernt sich unser Änderungsvorschlag nicht von Ihrem Ursprungsantrag. Daher, meine Damen und Herren von der CDU und gerne auch von der FDP, geben Sie sich einen Ruck und beschließen Sie heute mit uns gemeinsam diesen Antrag!
Vielen Dank.
Ich glaube, er wollte auch eine Kurzintervention machen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Dammann-Tamke, das, was Sie gerade vorgetragen haben, stellt genau nicht die Verbindung zwischen Schwanzbeißen bzw. Federpicken und der Fütterung mit tierischen Proteinen her. Das war aus dem Auszug, den Sie gerade vorgetragen haben, absolut nicht zu ersehen.
Dass völlig unabhängig davon die Fütterung tierischer Proteine, nämlich als Substituierung pflanzlicher Produkte, durchaus sinnvoll ist, habe ich vor
hin dargestellt. Ich habe genauso wie Herr Prange umfänglich begründet, warum wir die bisherigen Ergebnisse nicht als gesicherte Ergebnisse anerkennen können. Ich habe insbesondere auch darauf verwiesen, dass es ein multifaktorieller Komplex ist und wir nicht den Eindruck erwecken wollen, dass alles zum Besten stünde, wenn man jetzt tierische Proteine füttern würde. Diesen Eindruck wollen wir vermeiden.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Grupe, Sie tun hier so, als sei das der einzige Unterschied zwischen den Anträgen. Er ist es aber nicht. Ich hatte auch einen zweiten Punkt benannt,
nämlich dass wir in einem vierten Absatz deutlich machen, dass die Trennung der Produktionswege nach Tierart ordnungsgemäß funktionieren muss, bevor wir das umsetzen können. Auch dieser Punkt ist wichtig.
Im Übrigen verweise ich darauf, dass man sicherlich unterschiedliche Interpretationen vornehmen kann. Wir haben unsere. Sie haben Ihre, wie Sie noch einmal deutlich gemacht haben. Sie können unserer Interpretation folgen. Dann könnten wir gemeinschaftlich vorgehen. Ansonsten bleibt es so, wie es ist.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Derjenige, der die Atmosphäre vergiftet, stand bis eben genau hier an dieser Stelle.
Wenn man schon aus einem Artikel der NWZ zitiert, dann muss man auch richtig zitieren. Darin war davon die Rede, dass Feinstäube z. B. potenziell krebserregend sind. Wenn das sozusagen dazu führen soll, dass Landwirtschaftskinder gemobbt werden, dann müssen zukünftig auch die Kinder sämtlicher Autofahrer gemobbt werden, weil auch Feinstäube aus Auspuffen von Autos potenziell krebserregend sind. Meine Damen und Herren, es wäre schön, wenn Sie sich wieder einkriegen würden.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dammann-Tamke, Herr Grupe, aufgrund Ihrer Ausführungen habe ich eher das Gefühl, dass Ihnen die Popularität des Ministers Meyer deutlich auf den Zeiger geht. Jetzt versuchen Sie, auf diese perfide Art und Weise seinen Ruf zu beschädigen. Ich glaube, das wird Ihnen nicht gelingen. Sie werden sich daran die Zähne ausbeißen.
Jetzt aber zu Ihrem Antrag, meine Damen und Herren. Die Situation der landwirtschaftlichen Betriebe und ihrer Familien ist vor allem wirtschaftlich schwierig. Deshalb ist es richtig, dass die Landesregierung und die Regierungsfraktionen schon zum Haushalt 2015 - also weit vor Ihrem Antrag, meine Damen und Herren von der CDU - einen
eigenen Haushaltsansatz für die ehrenamtlichen Sorgentelefone und die landwirtschaftliche Krisenberatung eingestellt haben.
Damit werden vor allem die kirchlichen Einrichtungen verlässlich und kontinuierlich unterstützt.
Nein.
Nein!
Das gilt auch für weitere Zwischenfragen. Dann können wir uns das sparen.
Die Mittel sind in 2016 nochmals aufgestockt und für 2017 und 2018 fortgeschrieben worden.
Vernetzt sind diese Stellen, die Sie fordern, allemal. Oftmals gibt es sogar personelle Überschneidungen.
Meine Damen und Herren, allen Ehrenamtlichen gebührt unser ausdrücklicher Dank für ihre unerlässliche und engagierte Arbeit, ohne die das überhaupt nicht leistbar wäre.
Meine Damen und Herren, Ihre Forderung nach zusätzlicher Vernetzung läuft insofern ins Leere. Mittlerweile ist auch der von Ihnen geforderte Informationsflyer über Hilfsangebote der verschiedenen Träger fertiggestellt worden.
Die Landwirtschaftskammer leistet Hervorragendes im Bereich der sozioökonomischen Beratung. Im Rahmen der Kammernovellierung ist die sozio
ökonomische Beratung als Aufgabe mit besonderem Landesinteresse eingestuft worden und wird umfänglich und auskömmlich finanziert.
Zu Ihrem Punkt 6 - Weiterbildungsmöglichkeiten für Unternehmensberater in sozialen, mentalen und psychischen Fragestellungen - muss ich Ihnen sagen: Es gibt tatsächlich auch Aufgaben der Kammer als landwirtschaftliche Selbstverwaltung, die sie in eigener Zuständigkeit organisieren kann und sollte. Das sind auch in anderen Bereichen originäre Kammeraufgaben. Auch für die Handwerkskammer übernimmt das Land nicht die Aufgabe, Unternehmensberater in sozialen, mentalen oder psychischen Fragen des Handwerks zu schulen.
Was das Mobbingproblem betrifft, möchte ich ausdrücklich betonen: Wir Grüne distanzieren uns aufs Schärfste von solchen Vorgehensweisen. Landwirte handeln genauso wie Menschen anderer Berufe in aller Regel im Rahmen der Gesetze und haben die entsprechende Achtung verdient.
Solches Mobbingverhalten geht genauso wenig und bedarf genauso der Aufarbeitung wie z. B. das Mobbing von ausländischen Kindern oder solchen mit Handicaps, das es an verschiedensten Schulen durchaus gibt.
Meine Damen und Herren von der Opposition, die Landesregierung arbeitet kontinuierlich an der Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Betreuung in Krisensituationen und entwickelt die Hilfsangebote für landwirtschaftliche Betriebe in Schwierigkeiten weiter. Ihrer Hilfestellung bedarf es dabei nicht.
Deshalb werden wir unseren Änderungsantrag beschließen, der die Leistungen der Landesregierung verdeutlicht und sie in ihrem Bemühen, gute Hilfestellung zu bieten, unterstützt.