Ich bin der Meinung, dass ein Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen auch der Sanktionierung bedarf. Ob daneben noch ein Sonderkündigungsrecht für den Endkunden sinnvoll ist, wird letztendlich im Novellierungsverfahren zu prüfen sein. Dieser Punkt des Antrags wird für uns zumindest ein Auftrag sein.
Eine flächendeckende leistungsfähige Breitbandversorgung ist für diese Landesregierung eine wichtige öffentliche Einrichtung der Daseinsvorsorge und eine Voraussetzung, damit alle Teilräume des Landes künftig gleichwertige Chancen der eigenständigen und nachhaltigen Entwicklung erhalten. Es ist vermehrt deutlich geworden, es geht um den Einzelnen. Gerade aus Sicht des Wirtschaftsministeriums will ich aber noch einmal die Unternehmen und Industriebetriebe nennen.
Herr Minister, einen Moment, bitte! - Wenn man dort unten sitzt, merkt man es nicht, aber wenn man hier oben sitzt, merkt man es schon: Der Geräuschpegel ist erheblich. Versuchen Sie doch bitte, die Gespräche einzustellen. Der Minister hat etwas Wichtiges zu sagen.
Auf der einen Seite steht der private Endkunde. Auf der anderen Seite geht es uns auch um die Unternehmen; da hat Herr Bode völlig recht. Lassen Sie mich das noch einmal betonen. Es geht uns um die Wirtschaftsbetriebe. Wir müssen gezielt im Blick haben, wie wir Unternehmen zügig eine Perspektive für den Erhalt ihres Standortes bieten.
Neben vielen anderen Fragen hängt der Standortvorteil auch von der eigentlichen Anbindung ab. Deswegen sind wir ganz froh, dass wir über ELER die Chance haben, dies auf Dauer mit einer größeren Substanz zu fördern. Die Entwicklung des ländlichen Raums beinhaltet auch die Entwicklung von Gewerbe- und Industriegebieten, die wir dringend für die Entwicklung unserer Unternehmen brauchen.
Wir setzen uns deshalb für eine flächendeckende Versorgung mit schnellem Breitbandinternet ein und werden deshalb für gezielte Fördermittel sorgen. Wir werden bei der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes darauf hinwirken, dass die flächendeckende Breitbandversorgung durch eine Universalverpflichtung abgesichert wird, sofern erkennbar ist - ich glaube, das darf man sagen -, dass eine flächendeckende ausreichende Breitbandversorgung auf andere Art und Weise nicht erreicht wird. Ich befürchte, dass genau das letztendlich die Erkenntnis sein wird.
Übrigens: Bei einer staatlichen Förderung werden wir Zuwendungsempfänger selbstverständlich zur Netzneutralität verpflichten. Ich lasse zudem die Verpflichtung der Empfänger staatlicher Förderung auf diesen Grundsatz bereits im Vorfeld einer gesetzlichen Novellierung prüfen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass wir hier nicht allein stehen. Die politische Bedeutung dieser Gesamtthematik wird durch die Entschließung der Verbraucherschutzministerkonferenz deutlich unterstrichen, die im Mai diesen Jahres eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität einstimmig - ich betone: einstimmig - gefordert hat. Vor diesem Hintergrund setze ich mich selbstverständlich dafür ein, dass unsere Vorstellungen zur Netzneutralität auch auf europäischer Ebene Berücksichtigung finden.
Der Antrag soll an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und Regionalentwicklung überwiesen werden.
Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen gibt es auch nicht. Dann ist das so beschlossen.
Außerhalb der Tagesordnung gebe ich unserem Präsidenten das Wort. Herr Präsident Busemann, es ist mir eine Freude.
Herr Präsident Klare! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Parlamentsleben ist etwas Eigenartiges, es ist etwas sehr Interessantes, und es ist manchmal auch mit Überraschungen verbunden. Sie wissen, dass ich gemeinsam mit dem Präsidium über die gesamte Legislaturperiode eine Veranstaltungsserie plane, bei der es insbesondere um das Parlamentsleben geht: darum, wie man den Parlamentarismus weiterentwickeln kann, wie das Abgeordnetenleben ist, wie uns die Bevölkerung sieht, was wir vielleicht verändern können und anderes mehr.
Zum Auftakt dieser Veranstaltungsserie wollten wir heute Abend den Präsidenten des Deutschen Bundestages, Herrn Professor Dr. Lammert, hören. Im August soll und wird der Präsident des Europäischen Parlaments kommen. Andere werden folgen.
Ich hatte mir schon überlegt, wie ich Herrn Professor Lammert heute hätte willkommen heißen wollen: wahrscheinlich mit dem Hinweis, dass er heute wohl den wärmsten Empfang seiner ganzen Amtszeit in Hannover erleben würde.
Aber mit der Wärme hat das nun so seine Bewandtnis. Offenbar sind in Nordrhein-Westfalen schon schwerste Unwetter unterwegs, Gewitter und anderes mehr. Im Ruhrgebiet, in Münster und Bochum, wo Herr Professor Lammert zuhause ist, steht so einiges unter Wasser. Im Hause Lammert steht Wasser, es gibt Stromausfall und einiges mehr. - Ich habe es überprüft: Es ist kein Gag, es ist Realität, und es wurde auch aus Berlin bestätigt.
Lange Rede, kurzer Sinn: Herr Professor Dr. Lammert kann den Termin heute Abend leider nicht wahrnehmen. Das ist sehr schade, nicht nur wegen des Redners und wegen des Themas, sondern auch wegen des Umstands, dass weit über 500 Zusagen vorliegen, und zwar nicht nur von den hiesigen Parlamentariern.
Aber es nützt alles nichts. Wir werden uns, auch hinsichtlich des Programms, das darum herum stattfindet, damit abfinden müssen, dass dieser Termin heute um 18 Uhr nicht stattfindet. Sicherlich wird Herr Professor Dr. Lammert zu einem anderen Termin zu uns finden.
Wir sind mit der Landtagsverwaltung derzeit dabei, die externen Gäste zu erreichen, soweit es noch geht, um ihnen mitzuteilen, dass die Veranstaltung nicht stattfindet. Mir tut es persönlich sehr leid. Alle haben sich darauf gefreut, und wir haben uns vom Präsidium, vom Plenum und von den Fraktionen tagungstechnisch darauf eingestellt. Aber es lässt sich nun leider nicht ändern.
Herr Präsident, das bedeutet, es wäre noch ein weiterer Tagesordnungspunkt abzuhandeln. Ich habe vorhin die Parlamentarischen Geschäftsführer informiert und gefragt, ob man sich in der Lage sieht, vielleicht einen Punkt von morgen vorzuziehen. Ich stelle es dem gemeinsamen Ratschluss anheim, ob das geht. Ansonsten könnte man der Sache etwas Positives abgewinnen: Nachdem gegebenenfalls ein für morgen vorgesehener Punkt abgearbeitet worden ist, ist für heute hitzefrei.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Wie ich gerade erfahren habe, haben sich die Parlamentarischen Geschäftsführer darauf verständigt, Ihrem Rat zu folgen und heute einen weiteren Tagesordnungspunkt zu behandeln, nämlich den Tagesordnungs
punkt 45: erste Beratung des Antrags „Europäische Sauenhaltung auf neueste wissenschaftliche Erkenntnisse stellen“.
Tagesordnungspunkt 41: Erste Beratung: Neue Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt meistern, Wohnungswirtschaft unterstützen, bezahlbaren Wohnraum schaffen! - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/264
Die Einbringung wird von dem Kollegen Max Matthiesen, CDU-Fraktion, vorgenommen. Herr Dr. Matthiesen, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Kolleginnen! Meine Kollegen! Zunehmender landespolitischer Schwerpunkt sind die neuen Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt. Das Wohnen ist eines unserer Grundgüter. Hier sind Familien- und Sozialpolitik ebenso gefordert wie Wirtschafts- und Regionalpolitik. Die CDU-Fraktion ergreift mit dem vorliegenden Antrag die Initiative.
Unser großes Bundesland Niedersachsen weist sehr unterschiedliche Entwicklungen auf. Der Spannungsbogen reicht von Gebieten mit steigenden Leerständen wie in Teilen Südniedersachsens bis zu Gebieten mit wachsender und stark wachsender Wohnungsnachfrage; ich nenne das westliche Niedersachsen und die Großstädte Hannover, Braunschweig und Oldenburg.
Besonders in den verdichteten und wachsenden Regionen werden bezahlbare Wohnungen Mangelware. Schon seit geraumer Zeit entstehen nicht genügend neue, bezahlbare Mietwohnungen. Eine frei finanzierte Neubauwohnung kann derzeit kaum für weniger als 8,50 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter angeboten werden. Das betrifft insbesondere Familien auf der Suche nach großen Wohnungen; aber auch kleine Haushalte spüren die Wohnungsengpässe.
mietungsmieten zum Teil drastisch. Damit nimmt die Wohnkostenbelastung vor allem in den unteren Einkommensgruppen zu. Laut Statistischem Bundesamt müssen besonders in den Ballungsräumen Geringverdiener mit einem Nettoeinkommen bis zu 1 300 Euro einen immer höheren Anteil ihres Einkommens für das Wohnen aufwenden: inzwischen fast 50 % für Miete, Energie und Instandhaltungen. Aber die weitaus größten Preiserhöhungen für Mieter ergeben sich durch die steigenden Energiepreise. Das bedeutet insgesamt, dass auch Haushalte mit mittleren Einkommen zunehmend Probleme haben, bezahlbare Wohnungen zu finden. Der Mieterbund warnt inzwischen sogar vor regionaler Wohnungsnot.
Unstreitig ist, dass der Handlungsbedarf steigt. Dies betrifft auch die soziale Wohnraumförderung, für die das Land Niedersachsen zuständig ist. Die bisherige, CDU-geführte, Landesregierung hat die neuen Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt frühzeitig erkannt und gehandelt. Ich nenne drei Punkte:
Erstens: das neue Niedersächsische Wohnraumfördergesetz vom Oktober 2009. Damit sind die jährlichen Wohnraumförderprogramme verbunden, die gezielt dort ansetzen, wo es dringend notwendig ist: beim Wohneigentum, beim Mietwohnraum - vom Neubau bis zur energetischen Sanierung -, beim altersgerechten Bauen, bei den Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können, bei älteren und behinderten Menschen und beim gemeinschaftlichen Wohnen.
Zweiter Punkt: die gesetzliche Errichtung des Wohnraumförderfonds Niedersachsen. Über diesen Fonds stehen dauerhaft Mittel für investive Maßnahmen der Wohnraumförderung zur Verfügung.
Als dritte Tat der letzten Wahlperiode nenne ich das 10-Millionen-Euro-Programm vom Dezember letzten Jahres. Es fördert gezielt den Neubau von Mietwohnungen in städtischen Gebieten für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen auf der Grundlage eines kommunalen Wohnraumversorgungskonzepts.