Als dritte Tat der letzten Wahlperiode nenne ich das 10-Millionen-Euro-Programm vom Dezember letzten Jahres. Es fördert gezielt den Neubau von Mietwohnungen in städtischen Gebieten für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen auf der Grundlage eines kommunalen Wohnraumversorgungskonzepts.
Daran können wir jetzt kurzfristig mit weiteren Schritten anknüpfen, auch mit Blick auf den Landeshaushalt 2014. Aus dem vorliegenden Entschließungsantrag der CDU-Fraktion nenne ich jetzt nur fünf Punkte:
Erster Punkt: den bewährten Wohnraumförderfonds weiterentwickeln, in Abstimmung mit der Konzertierten Aktion „Bauen und Wohnen“. Es gibt eine sehr gute neue Studie: die RegioKontextStudie vom Februar 2013. Sie weist auf eine sehr wichtige Schwäche der heutigen Wohnraumförderung hin: Zurzeit handelt es sich um eine Kreditförderung; es werden Kredite vergeben. Diese darlehensbasierte Förderung setzt aber im Moment kaum Anreize, weil das Zinsniveau sehr niedrig ist. Die Förderung greift also nicht so ganz überzeugend. Dem muss die Art der Förderung stärker Rechnung tragen. Es bietet sich an, bei ausgewählten Fördertatbeständen über Zuschüsse zu fördern. Diese Studie empfiehlt, den Barwert der Darlehensförderung als direkten Zuschuss auszuzahlen. Damit könnte sehr schnell etwas in Gang gebracht werden. Dieses Zuschussinstrument könnte insbesondere für den Neubau von Mietwohnungen in städtischen Gebieten im unteren und mittleren Preissegment eingesetzt werden, aber auch für die Modernisierung zum Aufbau zusätzlicher Bindungen im Wohnungsbestand.
Wir führen zurzeit die Diskussion über die EU-Mittel in der Förderperiode 2014 ff. Die EFRE-Wirtschaftsfördermittel könnten ab dem Jahr 2014, wenn die neue Förderperiode beginnt, in den Wohnraumfonds eingegliedert werden. Das ist möglich, weil Maßnahmen zur Minderung der CO2Emissionen und damit auch Gebäudesanierungsmaßnahmen mit EU-Mitteln gefördert werden können. Das wäre ein wichtiger weiterer Schritt, um zu Geld für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus zu kommen.
Wir müssen erreichen, dass preiswerter Wohnraum nicht durch energetische Sanierung wegsaniert wird. Das kann mithilfe des Wohnraumförderfonds gelingen. Hierbei ist es auch wichtig, auf überflüssige Sanierungspflichten und -zwänge zu verzichten. Wir müssen beim Wirtschaftlichkeitsgebot bleiben.
In der alten Wahlperiode haben die Mehrheit aus CDU und FDP und die CDU- und FDP-geführte Landesregierung dem neuen Finanzminister ein gutes Finanzpolster hinterlassen.
Dies ermöglicht es nicht nur, die Entflechtungsmittel des Bundes für den Zeitraum von 2014 bis 2019 im bisherigen Umfang in den Wohnraumförderfonds einzuspeisen, sondern schafft auch den Spielraum dafür, den Fonds mit Landesmitteln deutlich aufzustocken. Ich nehme an, dass auch die Sozialministerin damit einverstanden wäre. - Das war ein Vorschlag dazu, wie wir die Wohnraumförderung über den Fonds noch stärker in Gang bringen können.
Darüber hinaus sind bestimmte Rahmenbedingungen wichtig, die aufrechterhalten werden müssen. Das sind die vereinbarte Förderung mit der mittelbaren Belegung und - das ist wichtig - die Anpassung von Einkommensgrenzen, Förderhöhen und Laufzeiten. Auch die Eigentumsförderung ist ein wichtiger Schwerpunkt. Im Unterschied zur neuen Mehrheit sind wir von der CDU-Fraktion der Auffassung, dass der Neubau von Familieneigenheimen nach wie vor gefördert werden sollte, damit sich Familien ausbreiten und gut leben können. Gleichzeitig bringt es den Vorteil, dass Familien, die in das neue, eigene Heim umziehen, Wohnungen frei machen, die für den Mietwohnungsmarkt zur Verfügung stehen.
Wichtig ist auch, dass die Förderung des Baus von Wohnungen im mittleren Preissegment ein Schwerpunkt bleibt und weiter gestärkt wird. Eine Förderung im mittleren Preissegment hat den Vorteil, dass sie zu mehr verfügbaren Wohnungen führt als eine Förderung nur im unteren Preissegment. Das sollte ein wichtiger Aspekt bei der Ausgestaltung des kommenden Wohnungsbauförderprogramms sein.
Wir sollten einen großen Schwerpunkt darauf legen, dass wir mit den Kommunen eng zusammenarbeiten. Sie sind für eine gute Wohnungsversorgung ebenso verantwortlich wie das Land Niedersachsen. Das betrifft auch die Förderung des altersgerechten Wohnens, die Förderung des Wohnens für Menschen mit Behinderungen und mit Pflegeproblemen sowie für die Pflege im Quartier und die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Das lässt sich mit der Wohnungsbauförderung gut verbinden.
Dafür ist ein Gesichtspunkt sehr wesentlich: die Leistungsfähigkeit der privaten und der kommunalen Wohnungswirtschaft. Sie ist Dreh- und Angel
punkt für den Erfolg. Deswegen dürfen wir nicht ausgerechnet jetzt die Angebotsbedingungen für die Wohnungswirtschaft durch die Einführung einer Vermögensteuer oder auch durch Mietpreisgrenzen bei Erstvermietungen von Neubauwohnungen drastisch verschlechtern. Das dürfen wir auf keinen Fall machen. Dagegen könnte keine noch so gute soziale Wohnraumförderung ankommen. Wir dürfen nicht verhindern, sondern müssen fördern. Packen wir es an!
Jetzt habe ich noch eine Bitte. Einige Teile des Antrages sind auch aus der Sicht des Wirtschaftsausschusses sehr wichtig. Deswegen stelle ich den Antrag, dass auch der Wirtschaftsausschuss an den Beratungen beteiligt wird.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Als nächste Rednerin hat Frau Bruns für die FDP-Fraktion das Wort. Bitte!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Zuge der Föderalismusreform ist die Zuständigkeit für die Wohnraumförderung auf die Länder übergegangen. Die Förderung erfolgt jedoch weiterhin über Bundesmittel. Trotz dieser sinnvollen Aufteilung zeigt sich auch in den Ländern eine regional unterschiedliche Entwicklung, die mittel- und langfristig zu Problemen führen kann und das auch schon tut. Insbesondere in den Ballungszentren und Großstädten fehlen im günstigen Mietbereich bis zu 100 000 Wohnungen. Um diesem Trend entgegenzuwirken, ist es wichtig, die Bauleistung zu erhöhen. Dies ist nur unter Einbeziehung der Privatwirtschaft und nur bei einer Verbesserung der Rahmenbedingungen möglich.
Gehen wir nun nach Niedersachsen! Auch hier ist die Entwicklung unterschiedlich. Wir haben innerhalb Niedersachsens Regionen mit abnehmender Bevölkerungszahl und andere Regionen, insbesondere städtische Gebiete, mit einer verstärkten Nachfrage nach Wohnraum. Dies bestätigt auch die Wohnraummarktbeobachtung der NBank. Es gibt eine wachsende Zahl an Ein- bis Zweipersonenhaushalten und einen Mehrbedarf an Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Auch hier spielt der demografische Wandel eine Rolle. Es gibt immer mehr ältere Menschen, die in kleineren Wohnungen leben. Ebenso wird der Bedarf durch die In
klusion noch steigen. Des Weiteren haben wir in ländlichen Gebieten oftmals Leerstand in großen Einfamilienhäusern.
Es gibt also viel zu tun. Wichtig ist für die FDPFraktion, die privaten Investitionen voranzutreiben. Der größte Teil des Wohnraumes ist in privater Hand. Investition in Wohnraum muss sich wieder lohnen. Dazu gilt es, sich konsequent für den Abbau von Investitionshemmnissen einzusetzen oder auch andere Anreize wie beispielsweise eine Verbesserung der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für Immobilien zu schaffen. Dazu gehört u. a., dass keine perspektivische Erhöhung der Grunderwerbsteuer stattfindet und dass man auf die Kommunen einwirkt, die Grundsteuer nicht weiter zu erhöhen.
Das Land Niedersachsen hat mit seinem Wohnraumfördergesetz von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht und seine Wohnraumförderung erfolgreich ausgestaltet. Es gibt aber auch neue, kreative Wege, den Wohnraum zu fördern. Hier sei nur kurz das Modell der privaten Genossenschaften angeführt.
Ich bin ganz gespannt auf die Diskussion im Ausschuss und denke, wir werden zu einer guten Lösung kommen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Bruns. - Für die SPDFraktion hat nun Herr Brunotte das Wort. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Packen wir es an!“ Das war das Plädoyer von Herrn Dr. Matthiesen. Wenn es in den letzten Jahren um dieses Thema ging, haben wir immer gut zusammengearbeitet, mussten aber auch deutliche Unterschiede feststellen. Ich kann Ihnen versprechen: Die neue Mehrheit in diesem Haus wird das Problem anpacken. Denn es gibt eine ganze Menge zu tun.
Ich will das mit zwei Zahlen unterlegen. Die Belegrechte in Niedersachsen sind von 2002 auf 2012 um mehr als 30 000 Einheiten gesunken: von 115 000 auf 85 000, Tendenz: drastisch fallend. - Ihr Antrag spricht in keiner Form von den Belegrechten. Er spricht auch nicht vom Mietrecht, und das wahrscheinlich aus gutem Grund.
Wer die Debatte auf Bundesebene mitverfolgt hat, der hat festgestellt, dass selbst die Spitzenkandidatin der CDU zur Bundestagswahl die Mietpreisbremse wollte. Nur war ihre Überzeugungskraft in ihrer eigenen Fraktion und in der Koalitionsfraktion der FDP leider offenbar so stark und durchschlagend, dass die Mietpreisbremse im Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Regierungsmehrheit und gegen die Stimmen von SPD, Grünen und Linken abgelehnt wurde.
Das Gleiche gilt für das soziale Mietrecht, das bei der letzten Novelle sehr einseitig zugunsten der Vermieter geändert wurde. Hier gibt es eine ganze Menge zu tun. Ich möchte in Bezug auf das Mietrecht auf die Bundesratsinitiative aus Hamburg zu der Frage hinweisen, wer die Maklergebühren bezahlt. Wer die Musik bestellt, der bezahlt sie! Wir haben uns dieser Initiative angeschlossen, weil wir glauben, dass das etwas ist, was dringend geregelt werden muss.
Das Thema Mietrecht wird also nach der Bundestagswahl wahrscheinlich anders angefasst werden müssen.
Wenn wir uns weiter den Verlauf in Niedersachsen anschauen, dann stellen wir fest, dass uns auch der demografische Wandel mit drastischen regionalen Disparitäten zu schaffen macht. Die GEWOS-Studie geht davon aus, dass der Neubaubedarf bis zum Jahr 2025 auf 270 000 Einheiten zu beziffern ist, während der Überhang 130 000 Einheiten beträgt. Wir haben in bestimmten Räumen Wohnungsmangel, an anderen Stellen Überhang. Hier ist die Antwort der Landesregierung mit einer Bündelung der Fördermittel zur Stärkung des ländlichen und strukturschwachen Raumes genau richtig. Der Südniedersachsenplan, der hier immer sehr kritisch diskutiert wurde, ist, glaube ich, eine richtige Antwort, um sich genau
den Räumen, die uns sehr große Sorgen machen, zu widmen. Das Gleiche gilt auch für die wirklich gute Nutzung der EFRE-Mittel. Wir haben volles Vertrauen in Birgit Honé, dass es hier eine Kofinanzierung für die Wohnungsmärkte geben wird.
Im Bereich der Wohnraumförderung sind wir weit davon entfernt, dass das Land in der Lage ist zu steuern. Der Wohnraumförderfonds ist durch die damalige Mehrheit verbrieft und veräußert worden. Wir reden hier über 1,1 Milliarden Euro, mit denen man hätte steuern können, die aber dem Land entzogen wurden. Nordrhein-Westfalen hingegen verfügt über einen Fonds, der 19 Milliarden Euro umfasst. Damit kann ich eine qualitative und quantitative Steuerung auf Wohnungsmärkten vornehmen, von der Niedersachsen weit entfernt ist.
Um mit der Mär des Programms von Frau Özkan für bezahlbaren Wohnraum aufzuräumen: 10 Millionen Euro wurden zur Verfügung gestellt. 200 Wohnungen könnten damit finanziert werden. Das zeigt deutlich, dass bei einem Neubaubedarf von 270 000 Wohnungen mit 10 Millionen Euro nichts, aber auch gar nichts zu steuern ist, sondern dass es hier ganz andere Möglichkeiten braucht.
Zur Ausfinanzierung des Haushaltes: Herr Dr. Matthiesen, wer es schafft, innerhalb von zehn Jahren die Verschuldung von 40 auf 60 Milliarden Euro zu heben
und jetzt sagt: „Wir haben alles gut hinterlassen; jetzt könnt ihr den Wohnraumförderfonds speisen“, der hat irgendetwas nicht richtig verstanden.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Ulf Thiele [CDU]: Sie ha- ben gerade 10 Milliarden Euro gefor- dert!)
Wir setzen uns dafür ein, dass die Kompensationsmittel des Bundes auch weiter in alter Höhe fließen. Wir setzen uns dafür ein, dass bezahlbarer Wohnraum in Niedersachsen möglich ist. Das gilt für inklusive Wohnräume, energetische Sanierung, Wohnen im Alter und Gebäudesanierung. Hier brauchen wir eine andere Förderkulisse, auch vom Bund.
(Jens Nacke [CDU]: Der Bund! Da haben wir es wieder! Die Lies’sche Ausrede: Der Bund wird es richten!)
Wir drehen die Vorzeichen um. Wir werden uns stärker um den Bestand und weniger um die Eigentumsförderung kümmern. Hier gibt es Instrumente, die wir deutlich stärker nutzen wollen.