Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich nur gemeldet, weil mir Herr Dr. Althusmann hinsichtlich des Turboabiturs das Wort im Munde umgedreht hat.
Ich habe hier versucht, die Positionen darzustellen, von denen sich viele unterschiedliche Verbände, Fraktionen, Parteien, der Landeselternrat und der Landesschülerrat hin zu gemeinsamen Forderungen an die Landesregierung bewegt haben. Ich habe nicht gesagt, dass wir die Forderung nach Abschaffung des Turbo-Abiturs an Gesamtschulen aus unserem politischen Parteiprogramm gestrichen haben, Herr Dr. Althusmann.
Die Einführung des Turbo-Abiturs an den Gesamtschulen war und ist nach wie vor falsch und gehört geändert. Dass wir dies aber nicht mehr für einen Schulkonsens für erforderlich halten, zeigt doch, dass auch wir uns bewegen. Zwar bleiben dies weiterhin Forderungen, aber wir bewegen uns.
Ich habe mich aber auch deshalb gemeldet, weil ich Ihnen und auch Herrn McAllister einen gewissen Pragmatismus und ein gewisses Entgegenkommen zugestanden habe. Nach der Rede, die Sie hier eben zum Thema Gesamtschulen gehalten haben, nehme ich diese Bemerkung ausdrücklich zurück.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt noch eine Redezeit von einer Minute. Frau Korter, bitte!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Eigentlich wollte ich mich jetzt nicht mehr zu Wort melden. Herr Althusmann, Sie provozieren aber geradezu dazu.
2003 verbieten Sie die Neugründung von Integrierten Gesamtschulen. 2008 kündigen Sie an, dieses Verbot wieder aufzuheben. Im Laufe des Jahres wird das Neugründungsverbot schließlich aufgehoben. Riesige Hürden werden eingezogen. 2003 haben Sie die Kooperativen Haupt- und Realschulen verboten und zu diesem Schuljahr zudem die Kooperativen Gesamtschulen nach dem Tarmstedter Modell. Jetzt aber kommen Sie und sagen: Unser neues Konzept ist das, was wir damals verboten haben; das darf man jetzt wieder machen. - Das ist so etwas von scheinheilig. Ich weiß gar nicht, wie Sie das hier noch ertragen können.
Es wird nur ein neues Etikett draufgeklebt, und wir sollen das als Kompromiss und Schulfrieden „fressen“.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Althusmann, ich glaube, Sie oder ein Vertreter der CDU-Fraktion - ich weiß es nicht mehr - haben hier gestern von „Wettbewerb“ gesprochen. Zum Wettbewerb der verschiedenen Schulformen gehört aber auch die Chancengleichheit am Start. Wenn Sie sagen, dass bei der einen Schule, nämlich der Oberschule, die Klassenteilungsgrenze bei 28 und bei der anderen im Wettbewerb stehenden Schule, nämlich der IGS, bei 30 liegt, dann kann ich mir schon vorstellen, welche Schule dann die attraktivere ist. Wenn Sie Wettbewerb einführen wollen, dann muss dieser Wettbewerb aber auch fair sein. Dazu gehört es, die Schikanen abzubauen, die Sie bei der IGS immer wieder einrichten.
Die Teilungsgrenze ist die eine Schikane, und die andere Schikane ist die Zügigkeit. Es gibt ja funktionierende vierzügige Integrierte Gesamtschulen, wie ich schon ein paar Mal gesagt habe. Dann lassen Sie die doch auch an anderen Standorten zu, und führen Sie einen fairen Wettbewerb! Dann können wir sehen, wer gewinnt.
Arbeitnehmer für den Aufschwung - Fachkräftepotenziale erschließen und Zuwanderung steuern - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 16/3021
- Von der Regierungsbank sind Zwischenrufe nicht gestattet. Der Ablauf der Tagesordnung liegt nicht in unserer Hand. Das müssen uns die Parlamentarischen Geschäftsführer signalisieren. Nach diesem Punkt gibt es aber eine Mittagspause. So jedenfalls ist mir signalisiert worden. 30 Minuten noch.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir das Wohlstandsniveau, auf dem wir in Deutschland leben, halten wollen, dann sind wir auf die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte angewiesen. Allerdings ist Deutschland im Wettbewerb um die weltweit besten Köpfe nicht nur weit zurückgefallen, sondern Deutschland verliert zurzeit sogar mehr Fachkräfte, als zuwandern.
Andere Staaten, wie z. B. Kanada, Australien, natürlich die USA, aber auch Nachbarländer wie Dänemark, ziehen die Besten der Welt an.
Wir hingegen in Deutschland erlauben uns sogar, gut ausgebildete zweisprachige Fachkräfte aus Drittstaaten auf dem Arbeitsmarkt nachrangig zu behandeln und sie lieber ziehen zu lassen, als hier zu beschäftigen.
Wir erlauben uns in Deutschland auch, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit hohen bürokratischen Hürden und einer mangelnden Zuwanderungskonzeption die Besten der Welt an Deutschland vorbeiziehen zu lassen. Das ist kurzsichtige Kirchturmspolitik; denn Deutschland braucht im eigenen wirtschaftlichen und demografischen Interesse gut ausgebildete Zuwanderer.
Dazu benötigen wir ein klares, transparentes, zusammenhängendes und nachvollziehbares Zuwanderungskonzept für Fachkräfte. Das bisherige Recht zur Arbeitsmigration ist unzureichend und voller bürokratischer Hemmnisse. Dieses Recht muss aus der Sicht der FDP unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen im Aufenthaltsrecht, im Sozialrecht und im Arbeitsmarktrecht systematisiert und zusammengeführt werden. Die aktuellen Regelungen sind grundsätzlich zu überarbeiten und zusammenhängend klarer zu gestalten, damit es transparenter und anwenderfreundlicher wird.
Wir brauchen klare Regelungen, damit jeder hoch Qualifizierte, jede Ausländerbehörde, jedes Unternehmen und auch jeder andere schnell und einfach weiß, unter welchen Bedingungen die Arbeitsaufnahme möglich ist und eine aufenthaltsrechtliche Genehmigung erteilt oder abgelehnt werden muss.
Wir haben im bestehenden System aber auch andere Probleme. Die Vorrangprüfung dauert viel zu lange. Die Bundesagentur für Arbeit muss überprüfen, ob auch deutsche Arbeitnehmer für einen solchen Job zur Verfügung stehen. Das dauert zum Teil Wochen. Gerade mittelständische
Unternehmen können es sich nicht leisten, so lange auf qualifizierte Fachkräfte zu verzichten und auf die Besetzung wichtiger Stellen so lange zu warten. Hier muss schnell Planungssicherheit sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer geschaffen werden.
Wir als FDP schlagen vor, eine sogenannte Genehmigungsfiktion vorzusehen. Das heißt, wenn ein Antrag nach zwei Wochen nicht bearbeitet worden ist, gilt er als genehmigt. Dann haben die Unternehmen vor Ort und natürlich auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Planungssicherheit, meine Damen und Herren.
Auch mit Blick auf die Höhe des Einkommens bedarf es Änderungen. Derzeit muss ein hoch Qualifizierter nachweisen, dass er mindestens 66 000 Euro verdient. Diese Grenze ist viel zu hoch, meine Damen und Herren. Gerade mittelständische Unternehmen können diese Hürde im Wettbewerb um die klügsten Köpfe nicht nehmen. Für diese mittelständischen Unternehmen ist das ein echter Wettbewerbsnachteil.
Wir fordern, dass eine befristete Aufenthaltserlaubnis für hoch Qualifizierte mit einem Mindesteinkommen ab 40 000 Euro zu erteilen ist, wenn ein entsprechender Bedarf festgestellt wird und der Betreffende die entsprechenden Qualifikationen mitbringt.