Protocol of the Session on May 8, 2008

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Es macht mir immer Spaß, zu sehen, was Kollegen vorschlagen. Heute Abend bin ich bei der Finanzministerkonferenz. Herr Prof. Deubel, der Kollege aus Rheinland-Pfalz - SPD, Frau Geuter -, hat Herrn Steinbrück einen intelligenten Vorschlag gemacht. Dabei hat er sich auf das von Herrn

Steinbrück in Auftrag gegebene Gutachten bezogen, wonach 8 Milliarden Euro Steuern mehr in die Kasse kämen, wenn es eine Bundessteuerverwaltung gäbe. Daran muss Herr Steinbrück ja glauben; schließlich hat er das Gutachten bezahlt. Das erste Gutachten hatte er zurückgegeben, weil es nicht richtig war. In dem zweiten Gutachten waren als Ergebnis dann 8 Milliarden Euro ausgewiesen. Herr Prof. Deubel hat also gesagt: Ihr glaubt ja daran. Schreibt ins Grundgesetz, dass die Länder 4 Milliarden Euro bekommen; dann könnt Ihr die Steuerverwaltung haben.

Obwohl das doch ein fairer Vorschlag ist, kommt dazu gar nichts. Beim Bund glaubt man ja selber nicht an seine eigenen Gutachten und seine eigenen Vorstellungen. Bisher ist das auch noch nicht bewiesen.

Deswegen werden wir bei der Ländersteuerverwaltung bleiben. Sie ist hervorragend. Wir werden sie weiter stärken, auch durch Technik. Wenn wir es auch noch schaffen würden, dass die Steuergesetze einfacher werden - woran ich allerdings nicht glaube -, könnten wir die Steuern noch effektiver und damit auch gerechter erheben.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Nach § 71 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung erteile ich dem Kollegen Möhrmann von der SPDFraktion eine zusätzliche Redezeit von zwei Minuten.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will den Finanzminister gern in seiner Auffassung unterstützen, dass die Masse der Betriebe und der Lohnsteuerpflichtigen ehrliche Steuerzahler sind.

Allerdings möchte ich der Aussage von Herrn Dr. Siemer widersprechen, der hier den Eindruck erweckt hat, dass die Betriebe in Niedersachsen alle fünf Jahre geprüft würden. Ich werde Ihnen die Zahlen bekannt geben, die uns das Finanzministerium anlässlich der letzten Haushaltsberatungen genannt hat.

Großbetriebe: alle 4,78 Jahre. Das heißt, dass ein Teil der Großbetriebe in diesem Zeitraum überhaupt nicht geprüft wird. Ein anderer Teil wird natürlich geprüft.

Mittelbetriebe: alle 11,42 Jahre. Ich frage Sie: Gibt es eigentlich mehr Mittel- oder mehr Großbetriebe?

Kleinbetriebe: alle 17,89 Jahre.

Kleinstbetriebe: alle 46 Jahre.

Meine Damen und Herren, ich will nur, dass sich der Finanzminister an seine als Oppositionspolitiker getroffene Aussage erinnert und er dafür sorgt, dass auch diese Prüfungsabstände in Niedersachsen verkürzt werden.

(Beifall bei der SPD und bei der LIN- KEN)

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Rickert?

Herr Möhrmann, sind Sie auch bereit und in der Lage, die Zahlen in Niedersachsen im Ländervergleich darzustellen?

Das bin ich gerne, Herr Rickert. Im Ländervergleich ist Niedersachsen ungefähr im Durchschnitt. Das war in der Zeit, als Herr Möllring als Oppositionspolitiker diese Aussage gemacht hat, schon genauso. Trotzdem kann man da noch etwas tun. Meine Damen und Herren, dabei geht es auch um Gerechtigkeit. Diese Gerechtigkeit fordern wir ein.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben das Problem - ich hoffe, dass es im Rahmen der Föderalismusreform II gelöst wird -, dass die Länder, die in dem Bereich mehr tun - beispielweise diese Taskforce -, bei den Steuereinnahmen davon gar nicht besonders profitieren, weil alles im Rahmen des Länderfinanzausgleichs abgezogen wird. Auch daran muss man etwas ändern.

Lassen Sie mich noch etwas zur Frage des Standortes sagen. Ich erinnere mich an eine Haushaltsausschusssitzung in den 80er-Jahren, als ich neu in den Landtag gekommen war. Da wurde - wie man es übrigens noch zuzeiten der SPD-Regierung im Saarland gemacht hat - darauf hingewiesen, dass es für Betriebe auch ein Vorteil wäre, wenn die Steuerprüfer nicht so streng wären wie in anderen Bundesländern.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Herr Kollege, ich muss Sie darauf hinweisen, dass Ihre Redezeit abgelaufen ist. - Das Wort hat Herr Minister Möllring.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Möhrmann, ich gebe zu, dass Politiker immer wieder behaupten, dass es sich gar nicht so sehr lohnen würde, einen zusätzlichen Euro hereinzuholen, weil man 90 Cent davon im Rahmen des Länderfinanzausgleichs verliert. Aber so kann man nicht argumentieren. Wir müssen ja bundestreu sein. Deshalb werden wir hier unserer Aufgabe gerecht.

Sie haben die Zahlen völlig korrekt vorgelesen. Wir haben Ihnen diese Zahlen zur Verfügung gestellt. Sie haben aber vergessen, sie in das Verhältnis zum Bundesschnitt zu stellen. Bei Großbetrieben inklusive Größtbetrieben liegen wir mit 4,76 Jahren zu 4,49 Jahren praktisch im Bundesschnitt. Das sind 0,25 Jahre. Das kann schon einmal nach oben abweichen. Aber bei den Mittelbetrieben sind wir mit 11,4 Jahren gegenüber 13,2 Jahren schon deutlich besser als der Bundesschnitt. Bei kleinen Betrieben sind wir mit 17,8 Jahren gegenüber 23,8 Jahren noch deutlich besser. Nun hören Sie bitte zu! Bei den Kleinstbetrieben - bei denen lohnt sich der Aufwand in der Regel überhaupt nicht - sind wir mit 46,4 Jahren gegenüber 72 Jahren immer noch deutlich besser als der Bundesschnitt.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Nach § 71 Abs. 3 erteile ich dem Abgeordneten Adler von der Fraktion DIE LINKE zusätzliche Redezeit von anderthalb Minuten.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie haben soeben darüber gestritten, welchen Maßstab man anlegen kann, um zu einem gerechten Überprüfungsrhythmus zu kommen. Ich werde Ihnen sagen, was mein Maßstab ist. Mein Maßstab ist der einfache Arbeitnehmer, der jährlich seine Lohnsteuererklärung abgeben muss und der jeden einzelnen Beleg beifügen muss.

(Beifall bei der LINKEN)

Das ist eine jährliche Überprüfung, die bei den Leuten mit den geringsten Einkommen stattfindet. Nehmen Sie das einmal als Maßstab!

(Heinz Rolfes [CDU]: Sie machen doch auch in jedem Jahr eine Ein- kommenssteuererklärung, die Sie vor- legen müssen!)

- Natürlich! Aber ich muss doch nicht jeden einzelnen Beleg vorlegen!

(Widerspruch bei der CDU)

Da gibt es lediglich eine Betriebsprüfung, die da ab und zu mal hineinguckt. Hören Sie mal zu! Ich bin doch selbst Unternehmer. Ich weiß doch, was los ist. Das Finanzamt macht doch nur eine Stichprobenüberprüfung. Das ist doch so!

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Herr Kollege, ich darf einen Moment unterbrechen. - Ich bitte darum, hier jetzt zur Ruhe zu kommen und den Geräuschpegel zu senken, damit der Kollege Adler ungestört seine Ausführungen machen kann. - Herr Adler!

Ich fasse zusammen - ich hoffe, die Zeit der Unterbrechung wird von meiner Redezeit abgezogen -: Jeder Arbeitnehmer muss alle Ausgaben - Werbungskosten - mit Belegen, die er der Steuererklärung beifügt, nachweisen.

(Ernst-August Hoppenbrock [CDU]: Jeder Unternehmer auch!)

Bei den Unternehmern ist es so, dass das in ihrem Order ist und im Rahmen einer Betriebsprüfung überprüft wird.

(Heiner Schönecke [CDU]: Ist das et- was anderes?)

- Das ist etwas anders! Das ist eine viel weniger intensive Überprüfung als die, die bei Arbeitnehmern stattfindet. Das ist so!

(Beifall bei der LINKEN)

Ich möchte einen zweiten Maßstab für den Prüfungsrhythmus anlegen. Denken Sie einmal an jemanden, der Arbeitslosengeld II beantragt! Der muss sogar Kontoauszüge aus den letzten drei Monate und dergleichen vorlegen.

(Beifall bei der LINKEN - Dr. Bernd Althusmann [CDU]: Das müssen Un- ternehmer auch!)

Wenn Sie diese Intensität der Überprüfung als Maßstab anlegen - - -

Herr Kollege Adler, Ihre Redezeit ist jetzt abgelaufen. Ich darf Sie darauf hinweisen. - Vielen Dank.

(Heinz Rolfes [CDU]: Wo leben Sie eigentlich? - Gegenruf von Kreszentia Flauger [LINKE]: Wie kann man nur so begriffsstutzig sein?)

Das Wort hat jetzt Herr Minister Möllring.

Ich möchte diese Diskussion nicht verlängern. Aber das darf hier natürlich nicht unwidersprochen vorgetragen werden. Natürlich muss jeder Unternehmer einmal im Jahr eine entsprechende Steuererklärung abgeben. Bei der Umsatzsteuer muss er das jeden Monat machen. Natürlich muss er alle Belege vorhalten, damit geprüft werden kann.