Gerade deshalb ist es nicht zu verantworten, dass in der letzten Legislaturperiode im Rahmen der sogenannten Zielvereinbarung II weitere 600 Stellen abgebaut werden mussten, ohne dass dies mit einem entsprechenden Abbau von Aufgaben verbunden war.
Im November 2002 hat ein Mitglied der CDUFraktion im Niedersächsischen Landtag darauf hingewiesen, dass ein großer Handlungsbedarf im Bereich der Steuerverwaltung bestehe, weil im Laufe der 15. Legislaturperiode - das ist die Zeit von 2003 bis 2007 - 1 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der niedersächsischen Steuerverwaltung die gesetzliche Altersgrenze erreichen.
Was war die Konsequenz daraus? - Tatsächlich bestand dann eine der ersten Maßnahmen der CDU/FDP-geführten Landesregierung darin, die Übernahmequote für die ausgebildeten Anwärterinnen und Anwärter in der Steuerverwaltung deutlich abzusenken. In den Folgejahren wurde die Zahl der einzustellenden Anwärterinnen und Anwärter drastisch abgesenkt und erst im letzten Jahr geringfügig erhöht mit der Folge, dass bei der bekannten Altersstruktur der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Steuerverwaltung schon jetzt die Bestandserhaltungsquote nicht mehr erreicht wird. Diese Situation wird sich in den kommenden Jahren noch weiter verschlechtern.
Die Zahl der Betriebsprüfer ist von der gegenwärtigen Landesregierung von 1 686 Vollzeitstellenäquivalenten im Jahr 2003 auf 1 617 im Jahr 2007 zurückgegangen. Als ersten wichtigen Schritt erwarten wir von der Landesregierung, dass alle diese im Haushaltsplan auch etatisierten Stellen besetzt werden, was bislang aber noch nicht geschehen ist.
Es ist bekannt, dass die Tätigkeit als Betriebsprüfer eine mehrjährige Qualifikationsphase voraussetzt. Dies hat zur Folge, dass wir in den kommenden Jahren entweder noch größere Personalengpässe im Innendienst der Steuerverwaltung produzieren werden, um alle Betriebsprüferstellen besetzen zu können, oder dass wir einen weiteren Abbau bei den Betriebsprüferstellen hinzunehmen haben. Beide Alternativen sind meiner Meinung nach nicht sinnvoll.
An diesen wenigen Beispielen wird deutlich, wie groß die Handlungsbedarfe in Niedersachsen sind. Wir werden die Reihe der Beispiele an anderer Stelle noch weiter vervollständigen. Im Rahmen der Diskussion um die Föderalismusreform II wird bundesweit die Struktur der Finanzverwaltung auf den Prüfstand gestellt. In der Anhörung zu diesem Thema hat der Bundesrechnungshof eine Vielzahl von Schwachstellen des Verwaltungsföderalismus in der Prüfungspraxis aufgezeigt. Ich will heute nur zwei davon benennen: Die Regeln der Finanzverfassung führen dazu, dass die Länder als Vollzugsebene kein ausreichendes Interesse daran haben, die Steuern vollständig und rechtzeitig zu erheben. Dies beeinträchtigt die Einnahmebasis des Staates. So der Bundesrechnungshof. Er weist auch darauf hin, dass die Steuergesetze gegenüber den Bürgern und Unternehmern bundesweit
nicht einheitlich angewendet würden und dass damit eben keine Steuergerechtigkeit gewährleistet sei.
Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, diese wenigen Beispiele mögen Ihnen zeigen, wie groß die Handlungsbedarfe im Bereich der Steuerverwaltung sowohl in Niedersachsen als auch in der Koordination mit den anderen Bundesländern und dem Bund sind. Selbst wenn Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, diesen Antrag heute ablehnen werden, werden Sie dem Thema der Bekämpfung des Steuerbetruges und damit der Verbesserung der Steuergerechtigkeit nicht ausweichen können. Die Realität wird Sie schon in allernächster Zeit einholen.
(Zuruf von der SPD: Sie können sa- gen, dass Frau Geuter recht hatte, und dann können Sie sich wieder set- zen!)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer Steuern hinterzieht, muss konsequent verfolgt werden. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und gehört auch bestraft.
Ich bin der Meinung, dass die vorhandenen Gesetze und Mittel dafür ausreichen. Sie müssen nur angewendet werden.
Herr Klein, Sie haben in der Begründung zu Ihrem Antrag nur wenig zum eigentlichen Inhalt gesagt, sondern vielmehr zu den Landesfinanzen und ähnlichen Dingen mehr. Ich weiß nicht, inwieweit die im Koalitionsvertrag festgelegte Prüfung der Beteiligungsverhältnisse etwas mit Steuereinnahmen zu tun hat. Ich darf von daher nur festhalten, dass das Beitreiben von Steuern unabhängig von der jeweiligen konjunkturellen Entwicklung des Landes bzw. auch der jeweiligen Ergebnisse der Steuerschätzungen zu sehen ist. Das sollten wir hier festhalten.
Meine Damen und Herren, solange der Bürger die Steuergesetzgebung als kompliziert und auch als ungerecht empfindet - jüngstes Beispiel ist die Erbschaftsteuergesetzgebung -, darf man sich nicht wundern, wenn gezielt nach Schlupflöchern und anderen Umgehungsmöglichkeiten gesucht wird. Ich will die Probleme um Liechtenstein nicht verniedlichen. Ich teile vielmehr die Auffassung in Ihrem Antrag, dass man durch bilaterale Abkommen entsprechende Vorkehrungen dahin gehend treffen muss, dass dies erfasst werden kann. Das ist aber keine Frage der nationalen Steuergesetzgebung.
Selbst der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft sagt: Effektives Mittel im Kampf gegen Steuerhinterziehung und -kriminalität ist eine durchgreifende Steuervereinfachung. - Gerade auch deswegen fordert die FDP schon seit Jahren ein einfacheres Steuersystem. Ein einfacheres und gerechtes Steuersystem entlastet auch die Finanzämter, die sich dann auf die auffälligeren und komplizierteren Fälle konzentrieren können. Natürlich mussten auch die Finanzämter in den vergangenen Jahren einen Konsolidierungsbeitrag leisten. Ich bezweifle auch, dass zusätzliche Mitarbeiter für die Steuerverwaltung den erhofften Mehrwert erbringen. Man kann auch von einem sinkenden Grenznutzen pro zusätzlichem Finanzbeamten sprechen. Zusätzliche Mitarbeiter in der Steuerverwaltung bedeuten auch eine zusätzliche Belastung für den Landeshaushalt. Automatisierte Prüfverfahren und bessere Standards sind dabei viel effektiver.
Natürlich müsste der altersbedingte Abgang aus den Finanzbehörden entsprechend ausgeglichen werden. Dazu zählen auch der Ausbau des vorhandenen Qualitätsniveaus sowie die entsprechenden Ausbildungsmaßnahmen.
Meine Damen und Herren, die Grünen dokumentieren mit ihrem Antrag wieder einmal grundsätzliches Misstrauen gegen die Steuerzahler und somit praktisch gegen alle Bürger. Dabei kennen sie nur eine Antwort: mehr Staat, mehr Bürokratie, mehr Kontrollen und härtere Strafen.
„In der Vergangenheit wurde vom Deutschen Bundestag eine Fülle von Steueränderungsgesetzen beschlossen. Dies hätte zur Schaffung zusätzlicher Stellen in der Finanzverwaltung führen müssen. Stattdessen wurden in Niedersachsen in diesem Bereich Stellen abgebaut. Von Wirtschaftlichkeit kann bei diesem Abbau auch keine Rede sein; denn bei der Abschmelzung des Beschäftigungsvolumens ist es tatsächlich so, dass jeder Beschäftigte im Veranlagungsbereich der niedersächsischen Steuerverwaltung insgesamt das Doppelte dessen erbringt, was das Land Niedersachsen an Personalkosten für ihn aufwenden muss.“
Würden Sie dieser Aussage, die Herr Althusmann am 25. Oktober 2002 getroffen hat, heute zustimmen oder sie für falsch halten?
Vielen Dank. - Wollen Sie auf die Kurzintervention eingehen, Herr Kollege? - Das ist nicht der Fall. Dann darf ich jetzt Herrn Finanzminister Möllring das Wort erteilen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Selbstverständlich ist es so, dass jeder Finanzbeamte mehr Geld hereinholen muss, als er kostet. Sonst wäre das eine ausgesprochen ineffektive Verwaltung. Deshalb machen wir das auch so. - Dies als Vorbemerkung.
Lassen Sie mich zunächst feststellen, dass die überwiegende Mehrzahl der Steuerzahler steuerehrlich ist. Bei ihnen sollten wir uns erst einmal bedanken.
Allerdings ist gar nicht zu bestreiten, dass es Steuerhinterziehung gibt. Wer Steuern hinterzieht und gleichzeitig staatliche Leistungen in Anspruch nimmt, hintergeht die redlichen Bürger, die mit ihren ehrlich gezahlten Steuern den Landeshaushalt finanzieren. Deshalb wird der Steuerbetrug von der Niedersächsischen Landesregierung und der Steuerverwaltung erheblich bekämpft.
Dies belegen nicht zuletzt die Erfolge der noch von meinem Vorgänger, Herr Aller, der heute leider nicht hier ist, initiierten niedersächsischen Taskforce. Die sollten Sie sich einmal angucken. Es sind zusätzliche zehn Stellen für Informatiker, Steuerfahnder und Betriebsprüfer bereitgestellt worden, die erhebliche Millionenbeträge zusätzlich hereinholen, weil sie ganz modern arbeiten. Sie entwickeln nämlich automationsgestützte Risikomodule und Programme zur Durchforstung des Internet und reagieren mit ständigen Innovationen flexibel auf die Steuerhinterziehung von Anbietern. Damit hat Herr Aller ein tolles Modell auf den Weg gebracht. Es ist so erfolgreich, dass es inzwischen von den norddeutschen und anderen Finanzministern abgekupfert wird.
Das machen wir auch gern, weil es im Interesse dieses Staates liegt, dass man so etwas nicht überall neu entwickeln muss.
Großkonzerne und einkommensstarke Einzelpersonen werden in Niedersachsen in der Groß- und Konzernbetriebsprüfung geführt und unterliegen damit grundsätzlich der Anschlussprüfung, sodass in diesem Bereich flächendeckende Prüfungen gewährleistet sind. Konsequenter kann man hier nicht prüfen.
Zudem setzen wir mehr Betriebsprüfer ein als der Durchschnitt der Länder. Im Durchschnitt der letzten Jahre lagen wir bei den Außenprüfern - das sind die Betriebsprüfer und die Umsatzsteuersonderprüfer - regelmäßig bei gut 1 800 Vollzeitstellen. Hinzukommen gut 250 Steuerfahnder. Insgesamt sind also über 2 050 Personen nur damit beschäftigt, in der Außenprüfung bzw. in der Steuerfahndung Steuerhinterziehung zu verhindern.
Ein weiterer Ausbau der Betriebsprüfung und Steuerfahndung ist deshalb meines Erachtens nicht erforderlich. Außerdem arbeiten wir sehr erfolgreich mit der Staatsanwaltschaft zusammen, die hier von uns unterstützt wird und uns ebenfalls unterstützt.
Leider gibt es noch Steueroasen. Liechtenstein ist ein Beispiel dafür. Demjenigen, der den Einsatz von mehr Steuerprüfern oder Steuerfahndern fordert, darf ich aber darauf hinweisen, dass kein deutscher Steuerfahnder auf dem Hoheitsgebiet von Liechtenstein tätig werden dürfte. Das mag man bedauern und beklagen; es ist aber nun einmal so. Ein deutscher Beamter kann in einem fremden Staat nicht tätig werden. Deswegen hätte so etwas nichts gebracht.
- Doch, das ist aus Ihrer Partei gefordert worden. Als diese Fälle vor ein paar Wochen aufgedeckt worden sind, wurde die Forderung erhoben, sofort 250 neue Steuerfahnder einzusetzen. Die hätten in Liechtenstein nichts ausrichten können, Herr Jüttner. - Deshalb unterstützen wir die Bundesregierung dabei, durch bilaterale Verträge und anderes für den Wegfall solcher Steueroasen zu sorgen.
Im Zusammenhang mit der Föderalismuskommission II wird von einigen gefordert, die Steuerverwaltung dem Bund zu übertragen. Ich habe schon einmal daran erinnert, dass der Bund mit der Arbeitsverwaltung gezeigt hat, dass er Bundesverwaltung gerade nicht gut wahrnehmen kann. Warum er das bei Steuerverwaltung als sensibler Einnahmeverwaltung nun besser können soll, hat uns noch niemand gesagt.
Frau Geuter, ich gebe zu, dass der Präsident des Bundesrechnungshofs genau das erklärt hat, was Sie hier vorgetragen haben. Auf meine Bitte, es einmal an einem Beispiel oder zwei Beispielen zu erläutern oder zu beweisen, hat er aber nichts mehr gesagt; denn das, was er gesagt hat, ist schlicht unwahr und falsch.
Ich weise für die Steuerverwaltung in Niedersachsen und in allen anderen Ländern auch die Unterstellung zurück, wir - ich als Finanzminister und 12 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern - würden lascher prüfen, um unsere Betriebe besser zu stellen als Betriebe in anderen Ländern. Das ist völliger Unsinn. Hier wird genau so geprüft wie überall.