Landesschulbehörde haben übereinstimmend festgestellt, dass auch mit dem dortigen pädagogischen Konzept das Abitur nach acht Jahren durchgeführt werden kann.
- Das ist genau richtig! - Insofern bin ich sehr sicher, dass auch dieses Modell erfolgreich weitergeführt werden kann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Kann eine gute Schülerin bzw. kann ein guter Schüler auch ohne zweite Fremdsprache, die normalerweise ab der 6. Klasse angeboten wird, das Abitur nach zwölf Jahren ablegen?
Das kann er sehr wohl, und das wird schon jetzt praktiziert, auch an den IGSen, weil er dann im 10. Jahrgang entsprechende zusätzliche Stunden wählen muss, um den Anschluss zu erreichen. Das wird jetzt schon durchgeführt und wird auch in Zukunft der Fall sein.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Sie, Frau Ministerin, haben bei einer früheren Debatte davon gesprochen, dass es auch in Zukunft möglich sei, an der Integrierten Gesamtschule das Abitur nach 13 Jahren abzulegen. Das wollten Sie untergesetzlich regeln. Ich frage Sie: Wie wird das aussehen? Wird es an der Integrierten Gesamtschule ein Abitur mit zwei Geschwindigkeiten geben, oder wie wird das von Ihnen im Einzelnen ausgeführt werden?
Das wird so erfolgen, dass entsprechend der Wahl der Schülerin oder des Schülers und der Eltern mit der Schule zu Beginn des Besuchs der Integrierten Gesamtschule der Weg beschrieben wird. Wenn ich beispielsweise mit einer Realschulempfehlung in den A-Kurs gehe und mir im weiteren Verlauf überlege, doch noch die allgemeine Hochschulreife zu erlangen, werde ich nach Abschluss des Sekundarabschlusses I in die Einführungsphase der Gymnasiallaufbahn eintreten und dann dort nach drei Jahren das Abitur ablegen.
- Das hat überhaupt nichts mit Wiederholen zu tun, sondern die Einführungsphase ist anders sortiert. Deshalb ist das an den Gesamtschulen auch in Zukunft möglich, Herr Adler.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, Bezug nehmend auf Ihre Antworten zu der zusätzlichen Stundentafel und den Möglichkeiten, Spätentwickler und leistungsschwächere Schüler zu fördern, frage ich Sie: Wie bewerten Sie die zusätzliche Belastung, die hier offensichtlich besteht, in Bezug auf Chancengleichheit insbesondere für diese Schülergruppen?
Die sogenannten Spätentwickler, die Sie so bezeichnen, haben nicht die erhöhte Stundentafel, sondern gehen den normalen Weg über den A- oder B-Kurs in der Schule und werden entsprechend ihrer Leistungsentwicklung auch im Gespräch mit den Lehrerinnen und Lehrern und der Schulleitung klären, ob sie weitergehen wollen. Wenn sie sich dafür entscheiden, kommt auf sie in der Klasse 10 natürlich eine erhöhte Stundenzahl zu.
- Das ist auch im Hinblick auf das Anforderungsprofil erforderlich. Das muss man einmal ganz deutlich sagen. Das sieht in anderen Ländern ganz anders aus. In der Hinsicht sind wir, was die Stundenzahl anbelangt, am unteren Ende des Levels. Darüber sollten sich hier in Niedersachsen alle im Klaren werden. - Aber, Frau Reichwaldt, das ist sehr wohl möglich.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Ich frage die Ministerin: Wir haben immer Vergleiche zwischen anderen Bundesländern, auch im internationalen Bereich. Wie sieht der Vergleich in Bezug auf die Jahre, die man bis zum Ablegen des Abiturs braucht, aus? Sind wir mit zwölf Jahren die Ausnahme, oder sind wir eher die Regel?
(Oh! bei der SPD - Karl-Heinz Klare [CDU] - zur SPD -: Das interessiert euch nicht so sehr! Das glaube ich euch!)
Die allgemeine Hochschulreife nach zwölf Jahren ist nicht nur national, sondern auch international absoluter Standard.
Wir sind da nicht die Ausnahme. Ganz im Gegenteil: In Finnland wird angeboten, das Abitur nach zwölf Jahren abzulegen. Es gibt aber auch hinreichende und langjährige Erfahrungen beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern bei Gesamtschulen, in denen das Abitur ebenfalls nach zwölf Jahren abgelegt wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, auf die Frage Ihres Kollegen, wie die Situation im Ausland sei, haben Sie eben vergessen zu erwähnen, dass im Ausland bei Gymnasien, in denen das Abitur nach zwölf Jahren abgelegt wird, gebundene Ganztagsschulen vorherrschen.
Deshalb stelle ich jetzt meine Frage: Warum genehmigen Sie den Gesamtschülerinnen und Gesamtschülern, die ein Abitur anstreben und jetzt zum Ganztagsunterricht gezwungen sind, in den neuen Gesamtschulen, die jetzt gegründet werden, den IGSen kein gebundenes Ganztagskonzept und statten sie nicht mit den nötigen Stunden aus?
Sehr geehrte Frau Korter, Sie wissen, dass ich für ein flächendeckendes Ganztagsangebot an niedersächsischen Schulen eintrete und das aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen, aber sicherlich auch aufgrund der schulischen Rahmenbedingungen für erforderlich halte. Diese Landesregierung wird sicherlich auch weiterhin, wie wir es in den letzten Jahren getan haben, das Angebot an Ganztagsschulen enorm ausweiten. Wir haben die Zahl von 155 auf mittlerweile 880 erhöht.
Das hat keine andere Landesregierung vorher so schnell gemacht wie wir. Wir werden das fortführen. Aber wir haben viel Zeit - das sage ich noch einmal sehr deutlich - und werden sicherlich auch die Gesamtschulen davon profitieren lassen. Ich will aber auch sehr deutlich sagen: Wir wollen alle Schulen gleich behandeln. Man darf nicht für eine einzige Schulform eine Ausnahme machen, sondern alle anderen Schulen haben ebenfalls ein Anrecht auf diese Gestaltung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass in den vergangenen Wochen in zahlreichen weiteren Landkreisen und Städten neue Integrierte Gesamtschulen beschlossen worden sind, die im kommenden Schuljahr eröffnet werden sollen, frage ich die Landesregierung, ob sie nicht inzwischen auch zu der Einsicht gekommen ist, dass ihr Versuch, die Integrierten Gesamtschulen durch die Einführung des Turbo-Abiturs in ihrer Attraktivität zu schwächen, gescheitert ist, und ob sie in der Folge bereits weitere Schulgesetznovellen vorbereitet, die den Zuspruch zu den Integrierten Gesamtschulen weiter schwächen sollen.
Unsere Absicht ist es nicht, eine Schulform zu schwächen. Unsere Absicht ist es, das niedersächsische Schulsystem insgesamt zu stärken und qualitativ inhaltlich hervorragend weiterzuentwickeln, meine Damen und Herren.
Im Hinblick auf Ihre Aussage zu dem enormen Zuspruch, Herr Perli, darf ich Ihnen etwas zu der Einstellung unserer Bevölkerung zur Einheitsschule sagen: Nur eine Minderheit von 31 % aller Bundesbürger befürwortet die Abschaffung des bisherigen Schulsystems und die Einführung einer Einheitsschule. Lediglich die Anhänger der Grünen und der LINKEN befürworten mehrheitlich - 50 bis 53 % - die Einführung der Einheitsschule. Doch auch unter den Anhängern dieser beiden Parteien möchte eine starke Minderheit - 48 bis 43 % - das bisherige Schulsystem beibehalten. Meine Damen und Herren, das ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage von forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH.
- Er kann sie stellen, wenn etwas mehr Ruhe hier im Plenarsaal eingekehrt ist. Sie können noch etwas warten, Herr Kollege. - Bitte schön!
Herr Präsident, vielen Dank! - Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Zahlen kommen natürlich vom Philologenverband.
Aber ich soll hier ja etwas fragen, und das will ich auch gerne tun. Ich frage die Landesregierung: Wie und mit welcher Rechtsvorschrift will sie den Übergang der Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen an den IGSen in die Einführungsphase der Oberstufe regeln?